# Friedhof-Verzeichnis > Alle Friedhoefe einer Gemeinde mit Flaeche, Traeger, Anfahrt und Gebuehren, dazu das Bestattungsrecht des Bundeslandes und Rechner ohne Anmeldung. Betreiber: MADE-WITH.AI LTD, HE 496053, 8201 Paphos. Datenstand: 26.08.2026. Bestandsdaten aus OpenStreetMap unter ODbL. ## Bestand - Erfasste Flächen in 16 Bundesländern: 39785 - Davon mit Namen und einer Gemeinde zugeordnet: 18870 - Gemeinden mit mindestens einem Friedhof: 9591 - Gemeinden mit eigener Übersichtsseite (ab zwei Friedhöfen): 3056 - Friedhöfe mit eigener Detailseite: 18870 - Berechnete Gesamtfläche: 31.955,3 ha, Median je Friedhof 5.150 m² - Feldabdeckung im Bestand: Geometrie 98.9 %, Name 47.6 %, Betreiber 3.0 %, Anschrift 1.5 %, Öffnungszeiten 1.0 % ## Auswertungen aus eigenen Daten - Was ein Grab in Deutschland kostet: Für das günstigste Erdgrab mit Beisetzung verlangen die einundzwanzig von uns gelesenen Gemeinden zwischen 1.281 und 4.127 Euro, im Mittel 2.288 Euro. Das ist mehr als das Dreifache. Beim Urnengrab reicht die Spanne von 390 bis 2.114 Euro, mehr als das Fünffache. Alle diese Beträge sind Gemeindegebühren; der Bestatter, der Sarg und der Grabstein kommen obendrauf. (https://friedhof-verzeichnis.de/ratgeber/was-ein-grab-kostet/) - Warum dasselbe Grab im Nachbarort hunderte Euro weniger kostet: Ein Urnengrab kostet in Offenbach am Main 390 Euro und in Frankfurt am Main 1.525 Euro. Zwischen beiden Städten liegen 5,7 Kilometer. Die Wahl haben Sie allerdings nur, wenn die verstorbene Person keine Grabstätte vorgegeben hat und die Friedhofssatzung der Nachbargemeinde Auswärtige aufnimmt. (https://friedhof-verzeichnis.de/ratgeber/preisunterschied-im-nachbarort/) - Erdgrab oder Urnengrab: was der Unterschied kostet: In den einundzwanzig gelesenen Gemeinden kostet das günstigste Urnengrab im Mittel 51 Prozent des günstigsten Erdgrabs, absolut sind das 1.132 Euro Unterschied. Die Spanne ist groß: In Offenbach am Main sind es 14 Prozent, in Frankfurt am Main 55. Die Einäscherung zahlen Sie zusätzlich beim Krematorium, sie steht in keiner Friedhofssatzung. (https://friedhof-verzeichnis.de/ratgeber/erdgrab-oder-urnengrab/) - Neun von zehn Bestattern nennen keinen Preis: Von 1.614 Bestattungsunternehmen mit erreichbarer Website nennen 149 Preise auf der eigenen Seite, also 9,2 Prozent. 856 werben damit, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Bei 478 lässt sich die Rechtsform aus dem Impressum ablesen. Bestatter ist ein zulassungsfreies Gewerbe: keine Kammer, keine Bestellung, kein Meisterzwang. (https://friedhof-verzeichnis.de/ratgeber/bestatter-ohne-preis/) - Wer die Bestattung veranlassen muss, und wer sie bezahlt: Vierzehn der sechzehn Bestattungsgesetze nennen eine Rangfolge, wer sich um die Bestattung kümmern muss. Sie beginnt überall mit dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, danach gehen die Länder auseinander: Niedersachsen setzt die Enkelkinder auf Platz drei, vor die Eltern. Und wer die Bestattung veranlassen muss, ist nicht zwangsläufig die Person, die sie am Ende bezahlt. (https://friedhof-verzeichnis.de/ratgeber/wer-muss-die-bestattung-veranlassen/) - Wie lange ein Grab bleibt, und was danach passiert: Elf Bundesländer nennen eine Zahl, und die reicht von 5 bis 25 Jahren. Vier nennen überhaupt keine: Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überlassen die Frist dem Friedhofsträger, und Berlin regelt sie gar nicht erst im Bestattungsgesetz. Das Nutzungsrecht am Grab läuft in den gelesenen Satzungen zwischen 15 und 99 Jahren. Ruhefrist und Nutzungsrecht sind zwei verschiedene Dinge, und nur eines davon lässt sich verlängern. (https://friedhof-verzeichnis.de/ratgeber/wie-lange-bleibt-das-grab/) - Anonym, Rasen, Baum: was pflegefreie Gräber wirklich kosten: Nein, jedenfalls nicht zuverlässig. Wir haben in einundzwanzig Gebührensatzungen das günstigste pflegefreie Grab mit dem günstigsten gewöhnlichen derselben Form verglichen: In dreiundzwanzig von fünfunddreißig Fällen war das pflegefreie teurer, in zwölf günstiger. Der Aufschlag reicht bis 1.386 Euro, die Ersparnis bis 842 Euro. Was entscheidet, ist die Gemeinde, nicht die Grabart. (https://friedhof-verzeichnis.de/ratgeber/anonym-rasen-baum-was-es-kostet/) ## Landesrecht Bestattungsrecht ist Landesrecht. Alle 16 Gesetze sind erfasst, je Angabe mit Paragraf. Maßgeblich ist der Ort der Bestattung, nicht der Wohnort der Angehörigen. Bundesweit gleich: - Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen? Sofort. Es gibt keine Wartezeit. (keine Vorschrift, weil nichts verboten ist) - Muss ich sofort einen Arzt rufen? Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter. (Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend) - Bis wann muss ich zum Standesamt? Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen. (§ 28 Personenstandsgesetz, bundesweit) ### Baden-Württemberg - Gesetz: Bestattungsgesetz (BestattG) vom 21. Juli 1970, Stand 1. Januar 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 27 Abs. 1 BestattG) - Bis wann beerdigen: 96 Stunden ohne Aufbahrung (§ 37 Abs. 1 BestattG) - Wie lange das Grab bleibt: mindestens 15 Jahre, auch für Aschen (§ 6 BestattG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Baden-Wuerttemberg/Bestattungsgesetz_Baden_Wuerttemberg.pdf ### Bayern - Gesetz: Bestattungsgesetz (BestG) vom 24. September 1970, Stand 1. Juni 2026 - Wie lange das Grab bleibt: keine gesetzliche Untergrenze, der Träger setzt sie fest (Art. 10 Abs. 1 BestG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Bayern/Bestattungsgesetz_Bayern.pdf ### Berlin - Gesetz: Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (BestattG) vom 2. November 1973, Stand 1. März 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 9 Abs. 1 BestattG) - Bis wann die Urne beisetzen: 6 Monate nach der Einäscherung (§ 20 Abs. 2 BestattG) - Bestattung außerhalb eines Friedhofs: Erdbestattung nur auf öffentlichen Friedhöfen (§ 17 BestattG) - Wer sich kümmern muss: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern (§ 16 Abs. 1 und 2 BestattG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Berlin/Bestattungsgesetz_Berlin.pdf ### Brandenburg - Gesetz: Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) vom 7. November 2001, Stand 1. Juli 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 24 Stunden (§ 18 Abs. 1 BbgBestG) - Ab wann beerdigen: 48 Stunden nach dem Tod (§ 22 Abs. 1 BbgBestG) - Wie lange das Grab bleibt: Erdbestattung 20 Jahre, Asche 15 Jahre (§ 32 Abs. 1 BbgBestG) - Urne mit nach Hause: Urne wird nur zur Beisetzung ausgehändigt (§ 23 BbgBestG) - Wer sich kümmern muss: Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft (§ 20 Abs. 1 BbgBestG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Brandenburg/Bestattungsgesetz_Brandenburg.pdf ### Bremen - Gesetz: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestattG) vom 16. Oktober 1990, Stand 1. Juni 2026 - Wie lange das Grab bleibt: Erdbestattung 25 Jahre, Asche 20 Jahre (§ 6 Abs. 1 und 2 Bestattungsgesetz) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Bremen/Bestattungsgesetz_Bremen.pdf ### Hamburg - Gesetz: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 30. Oktober 2019, Stand 1. Februar 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 6 Abs. 1 BestattG) - Bis wann beerdigen: 10 Tage, um die Bestattung zu veranlassen (§ 10 BestattG) - Wie lange das Grab bleibt: 25 Jahre, für Leichen und Urnen (§ 28 Abs. 1 BestattG) - Bestattung außerhalb eines Friedhofs: Beisetzung nur auf Friedhöfen, See ausgenommen (§ 16 Abs. 1 und 2 BestattG) - Wer sich kümmern muss: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel (§ 11 BestattG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Hamburg/Bestattungsgesetz_Hamburg.pdf ### Hessen - Gesetz: Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) vom 5. Juli 2007, Stand 1. Mai 2026 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 17 Abs. 1 FBG) - Ab wann beerdigen: 48 Stunden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FBG) - Bis wann beerdigen: 10 Tage (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FBG) - Bis wann die Urne beisetzen: 9 Wochen nach der Einäscherung (§ 16 Abs. 1 Satz 4 FBG) - Wie lange das Grab bleibt: mindestens 15 Jahre, die Gemeinde setzt sie fest (§ 6 Abs. 2 FBG) - Bestattung außerhalb eines Friedhofs: ja, Bestattung nur auf öffentlichen Friedhöfen (§ 4 Abs. 1 und 2 FBG) - Urne mit nach Hause: die Urne wird nicht an Angehörige ausgehändigt (§ 20 Abs. 3 FBG) - Sargpflicht: fester, gut abgedichteter Sarg für Aufbewahrung und Beförderung (§ 15 FBG) - Wer sich kümmern muss: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister (§ 13 Abs. 1 und 2 FBG) - Wer über die Bestattungsart entscheidet: der Wille der verstorbenen Person entscheidet (§ 14 Abs. 1 bis 3 FBG) - Zweite Leichenschau vor der Einäscherung: vor jeder Feuerbestattung zwingend (§ 10 Abs. 9, § 20 Abs. 1 FBG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Hessen/Bestattungsgesetz_Hessen.pdf ### Mecklenburg-Vorpommern - Gesetz: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG M-V) vom 3. Juli 1998, Stand 1. Februar 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 8 Abs. 1 BestattG M-V) - Ab wann beerdigen: 24 Stunden nach dem Tod (§ 10 Abs. 2 BestattG M-V) - Wie lange das Grab bleibt: mindestens 20 Jahre (§ 15 Abs. 1 BestattG M-V) - Bestattung außerhalb eines Friedhofs: Erdbestattung nur auf Friedhöfen (§ 13 Abs. 1 BestattG M-V) - Urne mit nach Hause: Urne wird nur zur Beisetzung ausgehändigt (§ 12 BestattG M-V) - Wer sich kümmern muss: Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, nichteheliche Lebensgemeinschaft (§ 9 Abs. 2 BestattG M-V) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Mecklenburg-Vorpommern/Bestattungsgesetz_Mecklenburg-Vorpommern.pdf ### Niedersachsen - Gesetz: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 8. Dezember 2005, Stand 1. Februar 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 7 Abs. 1 BestattG) - Bis wann beerdigen: 8 Tage nach dem Tod (§ 9 BestattG) - Wie lange das Grab bleibt: 20 Jahre nach jeder Bestattung (§ 14 BestattG) - Wer sich kümmern muss: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister (§ 8 Abs. 3 und 4 BestattG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Niedersachsen/Bestattungsgesetz_Niedersachsen.pdf ### Nordrhein-Westfalen - Gesetz: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) vom 17. Juni 2003, Stand 1. Februar 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 11 Abs. 2 BestG NRW) - Ab wann beerdigen: 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 Abs. 2 BestG NRW) - Wie lange das Grab bleibt: keine Zahl im Gesetz, Sarg und Urne aber gleich lang (§ 4 Abs. 2 BestG NRW) - Wer sich kümmern muss: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder (§ 8 Abs. 1 BestG NRW) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Nordrhein-Westfalen/Bestattungsgesetz_Nordrhein_Westfalen.pdf ### Rheinland-Pfalz - Gesetz: Bestattungsgesetz (BestG) vom 22. September 2025, Stand 1. Oktober 2025 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 22 Abs. 1 BestG) - Ab wann beerdigen: 48 Stunden nach dem Tod (§ 23 Abs. 1 BestG) - Bis wann die Urne beisetzen: 6 Monate nach der Einäscherung (§ 23 Abs. 1 BestG) - Wie lange das Grab bleibt: Erdbestattung 15 Jahre, Feuerbestattung 5 Jahre (§ 9 Abs. 2 BestG) - Wer sich kümmern muss: Zur Totenfürsorge benannte Person, dann Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, sonstige Sorgeberechtigte, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 BestG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Rheinland-Pfalz/Bestattungsgesetz_Rheinland_Pfalz.pdf ### Saarland - Gesetz: Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) vom 22. Januar 2021, Stand 1. Februar 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 21 Abs. 1 BestattG) - Ab wann beerdigen: 48 Stunden nach dem Tod (§ 29 Abs. 1 BestattG) - Bis wann beerdigen: 10 Tage für die Erdbestattung (§ 29 Abs. 2 BestattG) - Bis wann die Urne beisetzen: 3 Monate nach der Einäscherung (§ 29 Abs. 3 BestattG) - Wie lange das Grab bleibt: mindestens 15 Jahre (§ 6 Abs. 2 und 3 BestattG) - Wer sich kümmern muss: Ehefrau oder Ehemann, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Geschwister und Halbgeschwister, Großeltern, Enkelkinder, nichteheliche Lebensgemeinschaft (§ 23 Abs. 1 BestattG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Saarland/Bestattungsgesetz_Saarland.pdf ### Sachsen - Gesetz: Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) vom 8. Juli 1994, Stand 1. Februar 2024 - Wie lange zu Hause bleiben: Überführung beginnt binnen 24 Stunden (§ 16 Abs. 1 SächsBestG) - Wie lange das Grab bleibt: 20 Jahre, bei Kindern unter 2 Jahren 10 Jahre (§ 7 Abs. 2 SächsBestG) - Wer sich kümmern muss: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, nichteheliche Lebensgemeinschaft (§ 10 Abs. 1 SächsBestG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Sachsen/Bestattungsgesetz_Sachsen.pdf ### Sachsen-Anhalt - Gesetz: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG LSA) vom 5. Februar 2002, Stand 1. Mai 2026 - Wie lange zu Hause bleiben: 36 Stunden (§ 10 Abs. 1 BestattG LSA) - Bis wann die Urne beisetzen: 6 Monate nach der Einäscherung (§ 17 BestattG LSA) - Wie lange das Grab bleibt: mindestens 15 Jahre, Kinder unter 10 Jahren 10 Jahre (§ 27 BestattG LSA) - Zweite Leichenschau vor der Einäscherung: vor jeder Einäscherung zwingend (§ 18 Abs. 1 BestattG LSA) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Sachsen-Anhalt/Bestattungsgesetz_Sachsen-Anhalt.pdf ### Schleswig-Holstein - Gesetz: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 4. Februar 2005, Stand 1. Januar 2025 - Ab wann beerdigen: 48 Stunden nach dem Tod (§ 16 Abs. 1 BestattG) - Bis wann beerdigen: 9 Tage nach dem Tod (§ 16 Abs. 1 BestattG) - Bis wann die Urne beisetzen: 3 Monate nach der Einäscherung (§ 16 Abs. 3 BestattG) - Wie lange das Grab bleibt: keine Zahl im Gesetz, der Träger setzt sie fest (§ 23 Abs. 1 und 2 BestattG) - Wer sich kümmern muss: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, leibliche und adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder (§ 2 Nr. 12 BestattG) - Zweite Leichenschau vor der Einäscherung: vor jeder Einäscherung zwingend (§ 17 Abs. 1 BestattG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Schleswig-Holstein/Bestattungsgesetz_Schleswig-Holstein_01.01.2025_01.pdf ### Thüringen - Gesetz: Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) vom 19. Mai 2004, Stand 1. Januar 2025 - Wie lange zu Hause bleiben: 48 Stunden (§ 16 Abs. 1 ThürBestG) - Bis wann die Urne beisetzen: 6 Monate nach der Einäscherung (§ 20 ThürBestG) - Wie lange das Grab bleibt: Erdbestattung 20 Jahre, Urne 15 Jahre (§ 24 Abs. 1 ThürBestG) - Wer sich kümmern muss: Zu Lebzeiten Beauftragter, dann Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft (§ 18 Abs. 1 ThürBestG) - Quelle: https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Thueringen/Bestattungsgesetz_Thueringen_01.01.2025.pdf ## Erfasste Gebührensatzungen ### Hannover (AGS 03241001) - Grundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025 - Günstigstes Grab: Erdwahlgrab für Kinder bis 0,80 Meter Sarglänge, 475 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Reihen- und Wahlgrabstätten 20 Jahre - Zuständig: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Friedhöfe, Langensalzastraße 17, 30169 Hannover, +49 511 168-0 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/hannover/ ### Düsseldorf (AGS 05111000) - Grundlage: Gebührentarif 68.203.1 zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf, vom 24.11.2003, zuletzt geändert am 12.12.2025, gültig ab 01.01.2026 - Günstigstes Grab: Einzelgrabstätte für Verstorbene bis 5 Jahre, 12 Jahre, 549.1600000000001 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: nicht erfasst - Zuständig: Landeshauptstadt Düsseldorf, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf, +49 211 89-94800 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/duesseldorf/ ### Duisburg (AGS 05112000) - Grundlage: WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, vom 09.12.2021, zuletzt geändert am 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 - Günstigstes Grab: Reihengrabstätte für Särge, Verstorbene bis 5 Jahre, 1311 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Verstorbene und Aschen 20 Jahre, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre, Tot- und Fehlgeburten 10 Jahre - Zuständig: Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Bereich Friedhöfe und Krematorium, Düsseldorfer Str. 601, 47055 Duisburg, +49 203 283-3000 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/duisburg/ ### Essen (AGS 05113000) - Grundlage: Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen, vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024 - Günstigstes Grab: Reihengrab für Kinder, 495 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erwachsene ab dem 4. Lebensjahr 25 Jahre, Kinder 20 Jahre, Islamische Grabfelder 40 Jahre, Kinder auf islamischen Grabfeldern 30 Jahre - Zuständig: Zentrale Friedhofsverwaltung, Friedhofsrecht und Bestattungsangelegenheiten, Am Parkfriedhof 33, 45138 Essen, +49 201 88-67600 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/essen/ ### Köln (AGS 05315000) - Grundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln, vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023 - Günstigstes Grab: Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene, 246 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: nicht erfasst - Zuständig: Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Friedhofsverwaltung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, +49 221 221-0 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/koeln/ ### Bochum (AGS 05911000) - Grundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum, vom 25.07.1983, zuletzt geändert am 21.11.2024, Tarife ab dem 01.01.2026 - Günstigstes Grab: Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage, 1421 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Reihen- und Familiengrabstätten 25 Jahre - Zuständig: Zentrale Friedhofsverwaltung der Stadt Bochum, Immanuel-Kant-Straße 52, 44777 Bochum, +49 234 910-6817 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/bochum/ ### Dortmund (AGS 05913000) - Grundlage: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024 - Günstigstes Grab: Sondergrabstätte im Gemeinschaftsfeld für Fehl- und Totgeburten sowie bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, 150 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 10 Jahre - Zuständig: Friedhöfe Dortmund, Verwaltung am Hauptfriedhof, Am Gottesacker 25, 44143 Dortmund, +49 231 50-11611 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/dortmund/ ### Darmstadt (AGS 06411000) - Grundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt, vom 18.12.1985, Stadtrecht 795, in der aktuell veröffentlichten Fassung - Günstigstes Grab: Urnennische für eine Urne, 25 Jahre, 825 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Leichen und Aschen von Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr 20 Jahre, Leichen und Aschen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre, Grabstätten, die zu mehr als der Hälfte luft- und wasserundurchlässig abgedeckt sind 30 Jahre, Bestattung in einer Gruft oder einem Grabgebäude 50 Jahre - Zuständig: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt, 06151 13 2915 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/darmstadt/ ### Frankfurt am Main (AGS 06412000) - Grundlage: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025 - Günstigstes Grab: Urnenreihengrab in der Erde, 20 Jahre, 1525 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall 20 Jahre, Erdbestattung auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim 35 Jahre, Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre, Erdbestattung in einer Gruft 35 Jahre - Zuständig: Grünflächenamt Frankfurt am Main, Friedhofsangelegenheiten, Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main, 069 212 33186 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/frankfurt-am-main/ ### Offenbach am Main (AGS 06413000) - Grundlage: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung, beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet - Günstigstes Grab: Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte, 25 Jahre, 390 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: nicht erfasst - Zuständig: Friedhofsverwaltung Offenbach am Main, Mühlheimer Straße 425, 63075 Offenbach am Main, 069 840004565 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/offenbach-am-main/ ### Wiesbaden (AGS 06414000) - Grundlage: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung), Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022 - Günstigstes Grab: Urnengalerie, 20 Jahre, 807 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erdbestattung, alle Friedhöfe außer Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim 30 Jahre, Erdbestattung auf den Friedhöfen Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim 20 Jahre, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, alle Friedhöfe 15 Jahre, Aschen, alle Friedhöfe 20 Jahre - Zuständig: Allgemeine Friedhofsverwaltung und Bestattungsbüro, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, 0611 313246 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/wiesbaden/ ### Hofheim am Taunus (AGS 06436007) - Grundlage: Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus, Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014 - Günstigstes Grab: Anonyme Urnengrabstätte, 15 Jahre, 656 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erdbestattung von Personen über 5 Jahre 30 Jahre, Erdbestattung von Personen bis zu 5 Jahren 25 Jahre, Aschen 15 Jahre - Zuständig: Stadt Hofheim am Taunus, Friedhofsverwaltung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus, 06192 202 0 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/hofheim-am-taunus/ ### Eltville am Rhein (AGS 06439003) - Grundlage: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein, öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025 - Günstigstes Grab: Urnenerdkammer im Gemeinschaftsfeld, 570 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: nicht erfasst - Zuständig: Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, 06123 697 0 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/eltville-am-rhein/ ### Taunusstein (AGS 06439015) - Grundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020 - Günstigstes Grab: Anonyme Urnenbeisetzung, 1323 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: nicht erfasst - Zuständig: Stadt Taunusstein, Bestattungswesen, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein, 06128 241 0 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/taunusstein/ ### Gießen (AGS 06531005) - Grundlage: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03 - Günstigstes Grab: Waldgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum, 914 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: nicht erfasst - Zuständig: Friedhofsverwaltung Rodtberg, Friedhofsallee 43, 35396 Gießen, +49 641 306-1312 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/giessen/ ### Wetzlar (AGS 06532023) - Grundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar, vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022 - Günstigstes Grab: Urnenreihengrabstätte, 723 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr 25 Jahre, Erdbestattung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr 20 Jahre, Aschen 15 Jahre - Zuständig: Sachgebiet Friedhöfe, Stadt Wetzlar, Brückenborn 44, 35578 Wetzlar, +49 6441 99-6878 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/wetzlar/ ### Mainz (AGS 07315000) - Grundlage: Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten, Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe - Günstigstes Grab: Anonymes Urnenreihengrab, 20 Jahre, 915 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: nicht erfasst - Zuständig: Wirtschaftsbetrieb Mainz, Bereich Friedhöfe und Bestattung, Untere Zahlbacher Straße 47, 55131 Mainz, 06131 97150 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/mainz/ ### Stuttgart (AGS 08111000) - Grundlage: Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3, gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024 - Günstigstes Grab: Urnenreihengrab für Kinder unter 2 Jahren, 158 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 20 Jahre, Kinder von 2 bis 10 Jahren 10 Jahre, Kinder unter 2 Jahren 6 Jahre - Zuständig: Landeshauptstadt Stuttgart, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Friedhöfe, Maybachstraße 3, 70192 Stuttgart, +49 711 216-93861 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/stuttgart/ ### München (AGS 09162000) - Grundlage: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453) - Günstigstes Grab: Urnennische hinter einem Gitter (Gitternische), 1158 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erwachsene, Regelfall 10 Jahre, Kinder vom 3. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr 5 Jahre, Föten, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 3 Jahre, Zehn Friedhöfe, darunter Bogenhausen, Haidhausen und Nymphenburg 15 Jahre, Friedhöfe Lochhausen und Oberföhring 20 Jahre, Friedhof Englschalking sowie Grüfte und Mausoleen 30 Jahre - Zuständig: Städtische Friedhöfe München, Gesundheitsreferat, Damenstiftstraße 8, 80331 München, +49 89 23199-01 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/muenchen/ ### Dresden (AGS 14612000) - Grundlage: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden, vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023 - Günstigstes Grab: Erdreihengrab in der Fehlgeburtenanlage Heidefriedhof, einschließlich Pflege, 346.15 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Erd- und Urnenbestattungen, Regelfall 20 Jahre, Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 10 Jahre - Zuständig: Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden, Löbtauer Straße 70, 01159 Dresden, +49 351 4393-6047 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/dresden/ ### Leipzig (AGS 14713000) - Grundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024 - Günstigstes Grab: Kindergemeinschaftsgrab bis zum 2. Lebensjahr, einschließlich Pflege, 767 EUR (Nutzung plus Beisetzung) - Ruhefristen: Verstorbene, Regelfall 20 Jahre - Zuständig: Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsweg 3, 04299 Leipzig, +49 341 123-5700 - Seite: https://friedhof-verzeichnis.de/gebuehren/leipzig/ ## Handlungen: zuständig, Kosten, Dauer - Was in den ersten 48 Stunden zu tun ist: zuständig Arzt, dann Standesamt des Sterbeorts; Kosten Leichenschau ab etwa 165 Euro; Dauer Beurkundung binnen 3 Werktagen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/sterbefall-erste-schritte/ - Sterbeurkunde beantragen: zuständig Standesamt des Sterbeorts; Kosten 12 bis 15 Euro, weitere Stücke etwa 6 Euro; Dauer am selben Tag bis wenige Tage. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/sterbeurkunde-beantragen/ - Grab aussuchen und Nutzungsrecht erwerben: zuständig Friedhofsverwaltung der Gemeinde; Kosten 390 bis 18.445 Euro, gemessen an 106 Grabarten; Dauer Entscheidung in wenigen Tagen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/grab-aussuchen/ - Grabnutzungsrecht verlängern oder auslaufen lassen: zuständig Friedhofsverwaltung der Gemeinde; Kosten je Jahr und Grabstelle 72 bis 141 Euro; Dauer Entscheidung vor Fristablauf. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/grabnutzungsrecht-verlaengern/ - Grabmal genehmigen lassen: zuständig Friedhofsverwaltung, bei Denkmalschutz zusätzlich die untere Denkmalbehörde; Kosten Genehmigung 83 bis 135 Euro, wo die Satzung sie ausweist; Dauer 2 bis 6 Wochen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/grabmal-genehmigen/ - Grab auflösen und abräumen lassen: zuständig Friedhofsverwaltung, Steinmetz für den Abbau; Kosten Einebnen 80 bis 524 Euro, Steinabbau extra; Dauer wenige Wochen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/grab-aufloesen/ - Urne überführen oder umbetten: zuständig Friedhofsverwaltung beider Friedhöfe; Kosten Urne ausgraben 278 bis 300 Euro, neue Grabgebühr extra; Dauer 4 bis 8 Wochen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/urne-ueberfuehren/ - Bestattung bezahlen, wenn kein Geld da ist: zuständig Sozialamt am letzten Wohnort der verstorbenen Person; Kosten erforderliche Kosten werden übernommen; Dauer Antrag vor Auftragserteilung stellen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/bestattung-bezahlen-ohne-geld/ - Bestattungskosten von den Erben verlangen: zuständig zivilrechtlich, notfalls Amtsgericht; Kosten Anspruch nach § 1968 BGB; Dauer Verjährung in 3 Jahren. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/bestattungskosten-von-erben/ - Grabpflege beauftragen oder abgeben: zuständig Nutzungsberechtigter, Friedhofsgärtner, Dauergrabpflege; Kosten 60 bis 520 Euro im Jahr; Dauer läuft über die gesamte Ruhezeit. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/grabpflege-beauftragen/ - Traueranzeige aufgeben: zuständig Anzeigenannahme der Zeitung, Bestatter; Kosten 150 bis 900 Euro je nach Größe und Auflage; Dauer 1 bis 3 Werktage bis zum Erscheinen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/traueranzeige-aufgeben/ - Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland: zuständig Auswärtiges Amt, Konsulat, Standesamt I in Berlin; Kosten Rückführung 3.000 bis 12.000 Euro; Dauer 1 bis 4 Wochen. https://friedhof-verzeichnis.de/aufgabe/bestattung-im-ausland/ ## Werkzeuge, ohne Anmeldung nutzbar - Friedhof in der Nähe finden: Standort freigeben oder Ort eingeben, alle Friedhöfe im Umkreis nach Entfernung. https://friedhof-verzeichnis.de/werkzeug/friedhof-in-der-naehe/ - Grabkostenrechner: Grabart und Gemeinde wählen, Summe über die gesamte Ruhezeit einschließlich Pflege. https://friedhof-verzeichnis.de/werkzeug/grabkosten/ - Fristen- und Ruhezeitrechner: Sterbedatum eingeben, alle Termine bis zum Ablauf des Nutzungsrechts. https://friedhof-verzeichnis.de/werkzeug/fristen/ - Grabart-Wegweiser: Fünf Fragen, drei passende Grabarten, jede mit ihrem Gegenargument. https://friedhof-verzeichnis.de/werkzeug/grabart/ ## Adressschema - /friedhof/{bundesland}/ Übersicht des Bundeslandes - /friedhof/{bundesland}/{gemeinde}/ alle Friedhöfe einer Gemeinde - /friedhof/{bundesland}/{gemeinde}/{friedhof}/ einzelner Friedhof, nur bei erfasster Satzung - /gebuehren/{gemeinde}/ Gebührenblatt der Gemeinde - /recht/{bundesland}/ Bestattungsrecht des Landes - /aufgabe/{handlung}/ was zu tun ist - /werkzeug/{name}/ Rechner - /begriff/{term}/ Vokabular - /api/gemeinde/{gemeinde}/ Stammdaten als JSON, ohne Schlüssel ## Grenzen dieser Erhebung - Der Bestand umfasst bisher nur Hessen. - Gebühren und Ruhefristen liegen für 21 von 9591 Gemeinden vor. Für alle anderen tragen wir keine Zahl ein. - Angaben zu Betreiber, Anschrift und Öffnungszeiten fehlen im Bestand fast vollständig und werden nicht ergänzt, solange sie nicht belegt sind. - Wiedergaben aus Gesetz und Satzung sind Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung. ## Zitierangabe Friedhof-Verzeichnis, Datenstand 26.08.2026. Bestandsdaten: OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL. https://friedhof-verzeichnis.de