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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Begriff, Gebühren

Grabnutzungsgebühr

Grabnutzungsgebühr wird auch unter Grabgebühr, Friedhofsgebühr gesucht.

Was Grabnutzungsgebühr bedeutet

Kurz beantwortet

Die Grabnutzungsgebühr ist die Gebühr für die Überlassung einer Grabstätte. Die Gemeinde erhebt sie meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer und legt ihre Höhe in einer Gebührensatzung fest, die der Gemeinderat beschließt.

Erhoben wird sie, weil eine Gemeinde ihre Friedhöfe kostendeckend betreiben muss: Den Betrieb bezahlt, wer ein Grab nutzt, und nicht die Allgemeinheit über die Steuer. Was der Betrieb kostet, hängt an der Zahl und Größe der Friedhöfe, an den Bodenverhältnissen, an den Personalkosten und daran, wie viele Bestattungen im Jahr die festen Kosten tragen. Deshalb kostet dieselbe Grabart in der Nachbargemeinde oft hunderte Euro weniger.

Grabnutzungsgebühr und Bestattungsgebühr sind zwei verschiedene Dinge

Quellen und Stand

  • Gebührensatzungen von 397 Gemeinden und die Bestattungsgesetze der Länder Grundlage der Begriffssammlung

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.