Eigene Erhebung · Stand 26.08.2026
797,00 € Unterschied bei 12 Kilometern Abstand
Frankfurt am Main und Offenbach am Main liegen im selben Bundesland, im selben Ballungsraum und zwölf Kilometer auseinander. Ihre Gebührensatzungen haben nichts miteinander zu tun. Diese Tabelle stellt sie nebeneinander, Position für Position, mit Fundstelle.
- 797,00 €
- Größter Unterschied: Wahl- oder Sondergrab, Erdbestattung
- +6 %
- Frankfurt am Main gegenüber Offenbach am Main, im Mittel über alle vergleichbaren Grabarten
- 5
- Grabarten, die beide Satzungen führen
- 21 / 9.591
- Gemeinden erfasst
jede Satzung wird einzeln gelesen
Was der Vergleich zeigt
Kurz beantwortet
Grabnutzung plus Beisetzung, nebeneinander
Beide Beträge zusammen, weil sie zusammen anfallen. Sarg, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind nicht enthalten.
| Grabart | Frankfurt am Main | Offenbach am Main | Unterschied | Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Reihengrab, ErdbestattungFrankfurt am Main: Erdreihengrab, 20 Jahre. Offenbach am Main: Reihen-Erdgrab, 25 Jahre | 2.841,00 € | 2.971,00 € | -130,00 € | 20 / 25 |
| Wahl- oder Sondergrab, ErdbestattungFrankfurt am Main: Erdwahlgrab als Einzelgrabstätte, 25 Jahre. Offenbach am Main: Dauer-Erdgrab, 30 Jahre | 3.514,00 € | 4.311,00 € | -797,00 € | 25 / 30 |
| UrnenreihengrabFrankfurt am Main: Urnenreihengrab in der Erde, 20 Jahre. Offenbach am Main: Reihen-Urnengrab, 25 Jahre | 1.525,00 € | 1.578,00 € | -53,00 € | 20 / 25 |
| Urnenwahl- oder UrnensondergrabFrankfurt am Main: Urnenwahlgrab in der Erde, 25 Jahre. Offenbach am Main: Dauer-Urnengrab, 30 Jahre | 2.844,00 € | 2.206,00 € | +638,00 € | 25 / 30 |
| BaumgrabstätteFrankfurt am Main: Urnenreihengrab im Trauerhain, 20 Jahre. Offenbach am Main: Urnenreihenbaum, 25 Jahre | 2.119,00 € | 1.641,00 € | +478,00 € | 20 / 25 |
Grabarten außerhalb des Vergleichs
Sie haben in der anderen Stadt keine Entsprechung, mit der sich rechnen ließe.
Frankfurt am Main
- Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 20 Jahre1.109,00 €
- Rasenerdreihengrab, 20 Jahre1.803,00 €
- Raseneinzelerdwahlgrab, 25 Jahre2.540,00 €
- Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne Aufbau, 40 Jahre12.260,00 €
- Urnenreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 20 Jahre779,00 €
- Rasenurnenreihengrab, 20 Jahre985,00 €
- Urnenkammer als Einzelgrabstätte, 25 Jahre2.818,00 €
- Urnenwahlgrab im Trauerwald, 25 Jahre1.432,00 €
- Einzelurnenwahlgrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 25 Jahre961,00 €
Offenbach am Main
- Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte, 25 Jahre1.246,00 €
- Erd-Dauerkomplettgrab, 25 Jahre1.868,00 €
- Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte, 25 Jahre261,00 €
- Teil-anonymes Urnengrab, 25 Jahre673,00 €
- Urnen-Komplettgrab, je Urnenstelle, 25 Jahre305,00 €
- Urnennische im Kolumbarium, zweistellig, 30 Jahre1.389,00 €
- Urnenrasendauergrab, zweistellig, 30 Jahre1.344,00 €
- Gemeinschaftsurnenbaum, 30 Jahre1.869,00 €
- Familienurnenbaum für sechs Urnenstellen, 30 Jahre5.535,00 €
Die erfassten Gebührenblätter
Je Gemeinde alle Positionen im Detail, mit Paragrafenangabe.
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten, 15 weitere PositionenNeufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten, 14 weitere Positionen24.11.2003, zuletzt geändert am 12.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten, 18 weitere Positionen09.12.2021, zuletzt geändert am 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten, 28 weitere Positionen5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten, 16 weitere Positionen14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten, 14 weitere Positionen25.07.1983, zuletzt geändert am 21.11.2024, Tarife ab dem 01.01.2026
- Gebührenblatt Dortmund19 Grabarten, 22 weitere Positionen15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten, 10 weitere Positionen18.12.1985, Stadtrecht 795, in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten, 11 weitere Positionenbeschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten, 12 weitere Positionenbeschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten, 12 weitere PositionenOrtsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten, 11 weitere PositionenStadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten, 11 weitere Positionenöffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025
- Gebührenblatt Taunusstein11 Grabarten, 8 weitere Positionenbeschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten, 12 weitere Positionen22.12.2009, Ortsrecht 67-03
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten, 14 weitere Positionen26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022
- Gebührenblatt Mainz9 Grabarten, 3 weitere PositionenÜbersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten, 15 weitere Positionengültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024
- Gebührenblatt München20 Grabarten, 17 weitere Positionen27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453)
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten, 16 weitere Positionen16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten, 18 weitere Positionenbekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024
Häufige Fragen zu Friedhofsgebühren
- Warum kostet dasselbe Grab in der Nachbarstadt anders?
- Weil jede Gemeinde ihre Gebühren selbst kalkuliert. Grundlage sind die Kosten für Anlage, Unterhaltung und Personal ihrer eigenen Friedhöfe, geteilt durch die Zahl der Gräber. Wer viele kleine Friedhöfe unterhält, hat höhere Kosten je Grab als wer einen großen betreibt.
- Sind Friedhofsgebühren verhandelbar?
- Nein. Sie werden durch Satzung festgesetzt und per Bescheid erhoben. Verhandelbar sind die Leistungen des Bestatters, des Steinmetzes und des Gärtners, nicht die Gebühr der Gemeinde.
- Kann ich mich in einer günstigeren Nachbargemeinde bestatten lassen?
- In der Regel nicht ohne Weiteres. Die Friedhofssatzungen sehen die Bestattung für Einwohner, für dort Verstorbene und für Inhaber eines Nutzungsrechts vor. Alle anderen brauchen eine Zustimmung, und die wird oft mit einem Aufschlag verbunden.
- Was ist in der Gebühr enthalten und was nicht?
- Enthalten sind die Überlassung der Grabstätte und der Vorgang der Bestattung, also Ausheben und Schließen des Grabes. Nicht enthalten sind Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein.
Quellen und Stand
- Hannover: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025
- Düsseldorf: Gebührentarif 68.203.1 zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003, zuletzt geändert am 12.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Duisburg: WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom 09.12.2021, zuletzt geändert am 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Essen: Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024
- Köln: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023
- Bochum: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum vom 25.07.1983, zuletzt geändert am 21.11.2024, Tarife ab dem 01.01.2026
- Dortmund: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Darmstadt: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985, Stadtrecht 795, in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Darmstadt: Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Frankfurt am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025
- Frankfurt am Main: Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52
- Offenbach am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet
- Wiesbaden: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022
- Wiesbaden: Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofssatzung) Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019
- Hofheim am Taunus: Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014
- Hofheim am Taunus: Bestattungsgebühren, Zusammenstellung der Stadt Hofheim am Taunus Gesamtbeträge je Grabart, auf Grundlage der Satzung vom 27.08.2011
- Eltville am Rhein: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025
- Taunusstein: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020
- Gießen: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03
- Gießen: Friedhofsordnung der Universitätsstadt Gießen vom 20.03.1980, Ortsrecht 67-01
- Wetzlar: Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022
- Wetzlar: Friedhofssatzung der Stadt Wetzlar vom 26.04.2005
- Mainz: Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe
- Mainz: Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz (AöR) vom 10.12.2009, Ortsrecht der Landeshauptstadt Mainz
- Stuttgart: Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3 gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024
- München: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453)
- Dresden: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023
- Leipzig: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.