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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Eigene Erhebung, Stand 26.08.2026

638 € Unterschied bei den Friedhofsgebühren von Frankfurt am Main und Offenbach am Main

Frankfurt am Main und Offenbach am Main liegen im selben Bundesland, im selben Ballungsraum und 5,7 Kilometer Luftlinie auseinander. Trotzdem beschließt jede Stadt ihre Gebühren allein, und für dieselbe Grabart verlangen die beiden unterschiedlich viel. Jeder Betrag stammt aus der geltenden Gebührensatzung und trägt seinen Paragrafen.

638,00 €
Größter Unterschied, Urnenwahl- oder Urnensondergrab

Frankfurt am Main verlangt hier mehr

+13 %
Frankfurt am Main gegenüber Offenbach am Main

im Mittel über 2 vergleichbare Grabarten

2
Grabarten, die beide Satzungen führen

nur diese lassen sich gegenrechnen

397 / 9.591
Gemeinden mit gelesener Gebührensatzung

jede einzeln im Wortlaut erfasst

Frankfurt am Main verlangt im Mittel 13 Prozent mehr als Offenbach am Main

Kurz beantwortet

Bei 2 vergleichbaren Grabarten liegt Frankfurt am Main im Mittel 13 Prozent über Offenbach am Main. Der größte Einzelunterschied beträgt 638,00 € bei Urnenwahl- oder Urnensondergrab. Beide Zahlen stammen aus den geltenden Gebührensatzungen, nicht aus einer Umfrage.

Die Gebühren von Frankfurt am Main und Offenbach am Main, Grabart für Grabart

Ein Reihengrab teilt die Friedhofsverwaltung der Reihe nach zu, ein Wahlgrab suchen Sie sich beim Erwerb selbst aus. Jeder Betrag zählt Grabnutzung und Beisetzung zusammen, weil beide zusammen anfallen. Sarg, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein kommen obendrauf.

GrabartFrankfurt am MainOffenbach am MainUnterschiedJahre
UrnenreihengrabFrankfurt am Main: Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde. Offenbach am Main: Reihen-Urnengrab auf 25 Jahre1.525,00 €1.578,00 €-53,00 €20 / 25
Urnenwahl- oder UrnensondergrabFrankfurt am Main: Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde. Offenbach am Main: Dauer-Urnengrab auf 30 Jahre2.844,00 €2.206,00 €+638,00 €25 / 30
Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main mit Gebührenverzeichnis, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst. Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung des Ortsrechts 6.071, beschlossen am 10.12.2020, ausgefertigt am 11.12.2020, bekannt gemacht in der Offenbach-Post am 17.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (bekannt gemacht 13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024) und die 2. Änderungssatzung vom 22.05.2025 (bekannt gemacht 30.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026); beide Änderungen sind eingearbeitet. Beide erfasst am 05.09.2026.

Grabarten, die es nur in Frankfurt am Main oder nur in Offenbach am Main gibt

Zu diesen Grabarten gibt es in der jeweils anderen Stadt keine Entsprechung, deshalb lassen sie sich nicht gegenrechnen.

Frankfurt am Main

  • Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne Aufbau12.260,00 €
  • Erdreihengrabstätte1.182,00 €
  • Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr385,00 €
  • Reihengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-Bestattungspflichtige239,00 €
  • Rasenerdreihengrabstätte1.803,00 €
  • Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.109,00 €
  • Erdwahlgrabstätte als Einzelgrabstätte1.855,00 €
  • Erdwahlgrabstätte als Doppelgrabstätte2.971,00 €
  • Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.520,00 €
  • Raseneinzelerdwahlgrabstätte2.540,00 €
  • Rasendoppelerdwahlgrabstätte4.477,00 €
  • Rasenurnenreihengrabstätte985,00 €
  • Urnenreihengrabstätte im Trauerhain1.073,00 €
  • Urnenreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld779,00 €
  • Urnenkammer als Einzelgrabstätte2.818,00 €
  • Urnenkammer als Doppelgrabstätte4.625,00 €
  • Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler Ablagemöglichkeit1.419,00 €
  • Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller Ablagemöglichkeit1.577,00 €
  • Urnenwahlgrabstätte im Trauerhain1.487,00 €
  • Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald1.432,00 €
  • Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.174,00 €
  • Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.024,00 €
  • Einzelurnenwahlgrabstätte für eine Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld961,00 €

Offenbach am Main

  • Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte auf 25 Jahre1.246,00 €
  • Reihen-Erdgrab auf 25 Jahre1.246,00 €
  • Dauer-Erdgrab auf 30 Jahre2.241,00 €
  • Erd-Dauerkomplettgrab auf 25 Jahre1.867,50 €
  • Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf 25 Jahre261,00 €
  • Teil-anonymes Urneneinzelgrab auf 25 Jahre673,00 €
  • Urnen-Komplettgrab je Urnenstelle auf 25 Jahre305,00 €
  • Urnenreihenbaum auf 25 Jahre810,00 €
  • Urnennische im Kolumbarium, zweistellig, auf 30 Jahre1.389,00 €
  • Urnenrasendauergrab, zweistellig, auf 30 Jahre1.344,00 €
  • Gemeinschaftsurnenbaum auf 30 Jahre1.869,00 €
  • Familienurnenbaum für sechs Urnenstellen auf 30 Jahre5.535,00 €
  • Kinderreihengrab auf 25 Jahre623,00 €
  • Dauer-Erdgrab mit Grabhüllensystem auf dem Alten Friedhof, 30 Jahre2.241,00 €

Gebührensatzungen aus 308 Gemeinden, jede im Wortlaut gelesen

Jede Satzung führt ihre Positionen einzeln auf, jede mit ihrem Paragrafen.

Häufige Fragen zu Friedhofsgebühren

Warum unterscheiden sich die Friedhofsgebühren zweier Nachbarstädte?
Friedhofsgebühren unterscheiden sich, weil jede Gemeinde sie selbst kalkuliert. Grundlage sind die Kosten für Anlage, Unterhaltung und Personal ihrer eigenen Friedhöfe, geteilt durch die Zahl der Gräber. Wer viele kleine Friedhöfe unterhält, hat höhere Kosten je Grab als wer einen großen betreibt.
Sind Friedhofsgebühren verhandelbar?
Nein, Friedhofsgebühren sind nicht verhandelbar. Sie werden durch Satzung festgesetzt und per Bescheid erhoben. Verhandelbar sind die Leistungen des Bestatters, des Steinmetzes und des Gärtners, nicht die Gebühr der Gemeinde.
Kann ich mich in einer günstigeren Nachbargemeinde bestatten lassen?
Eine Bestattung in einer günstigeren Nachbargemeinde ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Die Friedhofssatzungen sehen sie für Einwohner vor, für dort Verstorbene und für Inhaber eines Nutzungsrechts, also für Menschen, die dort bereits eine Grabstätte auf Zeit erworben haben. Alle anderen brauchen eine Zustimmung, und die wird oft mit einem Aufschlag verbunden.
Was ist in der Friedhofsgebühr enthalten und was nicht?
In der Friedhofsgebühr enthalten sind die Überlassung der Grabstätte und der Vorgang der Bestattung, also Ausheben und Schließen des Grabes. Nicht enthalten sind Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Diese Posten rechnen Betriebe ab, nicht die Gemeinde.

Grabkosten ausrechnen, einschließlich Pflege über die ganze Laufzeit

Quellen und Stand

Die Gebührensatzungen der übrigen 395 Gemeinden stehen mit Titel, Fassung und Link auf dem Gebührenblatt der jeweiligen Gemeinde, verlinkt in der Liste oben.

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.