Eigene Erhebung, Stand 26.08.2026
638 € Unterschied bei den Friedhofsgebühren von Frankfurt am Main und Offenbach am Main
Frankfurt am Main und Offenbach am Main liegen im selben Bundesland, im selben Ballungsraum und 5,7 Kilometer Luftlinie auseinander. Trotzdem beschließt jede Stadt ihre Gebühren allein, und für dieselbe Grabart verlangen die beiden unterschiedlich viel. Jeder Betrag stammt aus der geltenden Gebührensatzung und trägt seinen Paragrafen.
- 638,00 €
- Größter Unterschied, Urnenwahl- oder Urnensondergrab
- +13 %
- Frankfurt am Main gegenüber Offenbach am Main
- 2
- Grabarten, die beide Satzungen führen
- 397 / 9.591
- Gemeinden mit gelesener Gebührensatzung
Frankfurt am Main verlangt hier mehr
im Mittel über 2 vergleichbare Grabarten
nur diese lassen sich gegenrechnen
jede einzeln im Wortlaut erfasst
Frankfurt am Main verlangt im Mittel 13 Prozent mehr als Offenbach am Main
Kurz beantwortet
Die Gebühren von Frankfurt am Main und Offenbach am Main, Grabart für Grabart
Ein Reihengrab teilt die Friedhofsverwaltung der Reihe nach zu, ein Wahlgrab suchen Sie sich beim Erwerb selbst aus. Jeder Betrag zählt Grabnutzung und Beisetzung zusammen, weil beide zusammen anfallen. Sarg, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein kommen obendrauf.
| Grabart | Frankfurt am Main | Offenbach am Main | Unterschied | Jahre |
|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabFrankfurt am Main: Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde. Offenbach am Main: Reihen-Urnengrab auf 25 Jahre | 1.525,00 € | 1.578,00 € | -53,00 € | 20 / 25 |
| Urnenwahl- oder UrnensondergrabFrankfurt am Main: Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde. Offenbach am Main: Dauer-Urnengrab auf 30 Jahre | 2.844,00 € | 2.206,00 € | +638,00 € | 25 / 30 |
Grabarten, die es nur in Frankfurt am Main oder nur in Offenbach am Main gibt
Zu diesen Grabarten gibt es in der jeweils anderen Stadt keine Entsprechung, deshalb lassen sie sich nicht gegenrechnen.
Frankfurt am Main
- Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne Aufbau12.260,00 €
- Erdreihengrabstätte1.182,00 €
- Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr385,00 €
- Reihengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-Bestattungspflichtige239,00 €
- Rasenerdreihengrabstätte1.803,00 €
- Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.109,00 €
- Erdwahlgrabstätte als Einzelgrabstätte1.855,00 €
- Erdwahlgrabstätte als Doppelgrabstätte2.971,00 €
- Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.520,00 €
- Raseneinzelerdwahlgrabstätte2.540,00 €
- Rasendoppelerdwahlgrabstätte4.477,00 €
- Rasenurnenreihengrabstätte985,00 €
- Urnenreihengrabstätte im Trauerhain1.073,00 €
- Urnenreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld779,00 €
- Urnenkammer als Einzelgrabstätte2.818,00 €
- Urnenkammer als Doppelgrabstätte4.625,00 €
- Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler Ablagemöglichkeit1.419,00 €
- Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller Ablagemöglichkeit1.577,00 €
- Urnenwahlgrabstätte im Trauerhain1.487,00 €
- Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald1.432,00 €
- Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.174,00 €
- Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld1.024,00 €
- Einzelurnenwahlgrabstätte für eine Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld961,00 €
Offenbach am Main
- Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte auf 25 Jahre1.246,00 €
- Reihen-Erdgrab auf 25 Jahre1.246,00 €
- Dauer-Erdgrab auf 30 Jahre2.241,00 €
- Erd-Dauerkomplettgrab auf 25 Jahre1.867,50 €
- Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf 25 Jahre261,00 €
- Teil-anonymes Urneneinzelgrab auf 25 Jahre673,00 €
- Urnen-Komplettgrab je Urnenstelle auf 25 Jahre305,00 €
- Urnenreihenbaum auf 25 Jahre810,00 €
- Urnennische im Kolumbarium, zweistellig, auf 30 Jahre1.389,00 €
- Urnenrasendauergrab, zweistellig, auf 30 Jahre1.344,00 €
- Gemeinschaftsurnenbaum auf 30 Jahre1.869,00 €
- Familienurnenbaum für sechs Urnenstellen auf 30 Jahre5.535,00 €
- Kinderreihengrab auf 25 Jahre623,00 €
- Dauer-Erdgrab mit Grabhüllensystem auf dem Alten Friedhof, 30 Jahre2.241,00 €
Gebührensatzungen aus 308 Gemeinden, jede im Wortlaut gelesen
Jede Satzung führt ihre Positionen einzeln auf, jede mit ihrem Paragrafen.
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten, 40 weitere Positionen27. März 2025, beschlossen von der Ratsversammlung am 20.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025 nach Paragraf 8 Absatz 1, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.04.2025, keine Änderungssatzung und kein Nachtrag im Ortsrecht
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten, 78 weitere Positionen07.07.2011 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 31.03.2015, in Kraft seit 01.04.2015
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten, 39 weitere Positionen2. Dezember 2025, verkündet im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 43 vom 16. Dezember 2025 auf Seite 754, Artikel 2 auf den Seiten 756 und 757, in Kraft seit 1. Januar 2026
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten, 83 weitere Positionen13.12.1977, in der Fassung der Zweiundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 12 vom 19.12.2024 Seite 42, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten, 21 weitere Positionenbeide vom 22.11.2024, beschlossen vom Rat der Stadt Salzgitter in seiner 31. Sitzung am 20.11.2024 zur Ratsvorlage 2794/18, in Kraft seit dem 01.01.2025. Amtlicher Wortlaut und Betragsquelle dieses Eintrags.
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten, 68 weitere PositionenUrsprungsfassung vom 19.12.2024, geändert durch die 1. Nachtragssatzung, die der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner 27. Sitzung am 10.12.2025 zur Drucksache V 2025/1325 beschlossen hat; bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg Nr. 01 vom 09.01.2026 auf den Seiten 34 bis 43, in Kraft seit dem 10.01.2026
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten, 44 weitere Positionenbeschlossen vom Rat am 20.02.2025, ausgefertigt am 06.02.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Northeim Nr. 12 vom 04.03.2025, in Kraft seit 01.03.2025, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.08.2022 samt erster Änderungssatzung vom 13.10.2022 sowie Gebührensatzung und Gebührentarif vom 01.08.2022
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten, 17 weitere PositionenRat der Stadt Uslar in seiner Sitzung am 30.01.2025 beschlossen, am 11.02.2025 vom Bürgermeister ausgefertigt, im Amtsblatt für den Landkreis Northeim Nummer 12 vom 19.02.2025 verkündet und nach ihrem Paragrafen 2 am Tag nach der Bekanntmachung, also am 20.02.2025, in Kraft getreten. Sie setzt den Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung vom 17.02.2022 vollständig neu und ist die fünfte Änderung nach denen vom 01.03.2011, 17.12.2015, 19.04.2018 und 17.02.2022. Quelle aller Beträge
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten, 39 weitere PositionenSatzung vom 04.12.2013, zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 03.12.2025, Gebührentarif in Kraft seit 01.01.2026, Datei am 08.01.2026 erzeugt
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten, 39 weitere PositionenGebührensatzung vom 19.03.2018, Gebührentarif ersetzt durch die Erste Satzung zur Änderung vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten, 23 weitere Positionen14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten, 27 weitere Positionenbeschlossen vom Rat des Flecken Bovenden in seiner Sitzung am 04.12.2020; ihr Abschnitt I setzt den Gebührentarif zu Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 neu. Der Tarif ist damit sechs Jahre alt, die Grundsatzung vierundvierzig. Das Ortsrecht führt denselben Text zweimal, einmal unter diesem Titel und einmal als Datei Gebührensatzung Friedhof.pdf
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten, 29 weitere Positionenbeschlossen am 07.10.2025, Stand 01.01.2026, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten, 32 weitere Positionen15.11.2024, ausgefertigt am 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten, 56 weitere Positionen11.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Hann. Münden Nr. 34/2025 vom 12.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten, 34 weitere PositionenRat beschlossen am 30.01.2025, verkündet im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Hannover Nr. 07 vom 27.02.2025, Seite 47, in Kraft seit dem 01.04.2025
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten, 15 weitere Positionen28.04.2016, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 18.12.2023, verkündet in der Calenberger Zeitung am 23.12.2023, gültig ab 01.01.2024
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten, 32 weitere PositionenNeufassung vom 09.10.2008, in Kraft seit 01.11.2008, in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 17.02.2022, in Kraft seit März 2022, veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 9 vom 03.03.2022
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten, 29 weitere Positionen21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten, 18 weitere PositionenGebührensatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 31.03.2021, Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung vom 30.09.2024, beschlossen am 25.09.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Hannover am 17.10.2024, gültig ab 01.11.2024
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten, 22 weitere PositionenNeufassung, vom Rat am 26.01.2023 beschlossen, ausgefertigt am 30.01.2023, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2023
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten, 35 weitere Positionenbeschlossen am 17.11.2022, ausgefertigt am 20.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, setzt die bisherige Gebührensatzung samt Gebührentarif außer Kraft
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten, 32 weitere Positionen24.06.2009, beschlossen vom Rat am 23.06.2009, am 27.06.2009 in der Neuen Deister-Zeitung amtlich bekannt gemacht, in Kraft seit dem 01.07.2009, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11.07.2014, verkündet am 23.07.2014 und in Kraft seit dem 01.08.2014
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten, 24 weitere PositionenGrundsatzung vom 16.12.2015, zuletzt geändert durch die 5. Änderung, beschlossen und ausgefertigt am 17.12.2025, veröffentlicht in der Regionalbeilage für Wunstorf am 27.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten, 36 weitere Positionen20.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2022 ab
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten, 31 weitere Positionen21.06.2001, beschlossen vom Rat der Stadt Bad Salzdetfurth am 21.06.2001, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim 2001 auf Seite 619 und nach Paragraf 5 in Kraft seit dem 01.01.2002. Sie hat die Friedhofsgebührensatzung vom 18.11.1971 in der Fassung des III. Nachtrages vom 17.02.1993 aufgehoben. Quelle aller Beträge; der Tarif ist nach Paragraf 1 Absatz 3 Bestandteil der Satzung. Der Tarif ist vierundzwanzig Jahre alt, und eine jüngere Fassung war an fünf Stellen nicht zu finden
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten, 58 weitere Positionen01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten, 22 weitere PositionenRat der Gemeinde Beverstedt in seiner Sitzung am 17.03.2026 beschlossen, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 auf den Seiten 153 und 154 unter der laufenden Nummer 82, nach ihrem Paragrafen 8 in Kraft seit dem 10.04.2026. Sie hebt die Satzung vom 25.09.2017 auf. Quelle aller Beträge. Der Link führt auf das vollständige Amtsblatt
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten, 18 weitere Positionen16.03.2026, vom Rat der Stadt Geestland am 16.03.2026 unter Punkt 6.4 ungeändert beschlossen, in Kraft seit 01.05.2026, hebt die Fassung vom 19.12.2022 auf
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten, 35 weitere Positionen18.12.1975, vollständig neu gefasst durch die vom Rat am 22.12.2022 beschlossene Änderungssatzung, gültig ab 01.01.2023
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten, 36 weitere PositionenRat am 01.07.2019 beschlossen, in Kraft seit 01.07.2019, hier in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.09.2024, die seit dem 01.10.2024 gilt
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten, 19 weitere Positionenbeschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 in der Fassung vom 16.12.2021 auf
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten, 52 weitere Positionen21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten, 29 weitere Positionen18.12.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 27 vom 22.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, nichtamtliche konsolidierte Lesefassung mit Stand 18.12.2023
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten, 25 weitere Positionenbeschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten, 21 weitere PositionenRat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten, 14 weitere Positionenin der Fassung der 4. Satzung zur Änderung vom 30.06.2026, vom Rat am 30.06.2026 beschlossen, in Kraft ab 01.08.2026
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten, 20 weitere PositionenRat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten, 12 weitere PositionenNeufassung vom 21.06.2017, in Kraft seit 01.07.2017, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 10.12.2020, diese in Kraft seit 01.01.2021
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten, 21 weitere Positionen29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten, 28 weitere Positionen18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten, 42 weitere Positionen16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026; sie hat die Gebührenordnung vom 13.11.1973 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben. Für 2026 führt das Gesetzblatt bis zur Nummer 89 keine weitere Änderung zum Friedhofswesen.
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten, 36 weitere Positionen23. Oktober 1997, Brem.GBl. Seite 603, Paragraf 1 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 29.10.2024, Brem.GBl. Seite 808, in Kraft seit 01.12.2024
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten, 44 weitere Positionen24.11.2003, zuletzt geändert durch die vom Rat am 11.12.2025 beschlossene Satzung, öffentlich bekannt gemacht am 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten, 37 weitere Positionen09.12.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten, 45 weitere Positionen5. Februar 2024, beschlossen vom Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 31.01.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Essen vom 9. Februar 2024 als Neufassung, in Kraft mit Wirkung vom 01.03.2024; sie hat nach Paragraf 5 die bisherige Satzung abgelöst und gilt am 05.09.2026 unverändert
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten, 34 weitere Positionenbekannt gemacht im Krefelder Amtsblatt Nr. 7/19 vom 14.02.2019, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Krefelder Amtsblatt Nr. 52/25 vom 23.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten, 27 weitere Positionen21.12.2017 (Abl. MG S. 327ff.), in Kraft seit 01.01.2018, geändert durch den Ersten Nachtrag vom 18.12.2019, den Zweiten vom 18.12.2020, den Dritten vom 16.12.2022, den Vierten vom 15.12.2023 und den Fünften Nachtrag vom 13.12.2024 (Abl. MG S. 272-275), geltend seit 01.01.2025
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten, 59 weitere Positionen20.12.2022, beschlossen vom Rat der Stadt am 15.12.2022, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 38/2022, gültig ab 01.01.2023, seither unverändert
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten, 52 weitere Positionen31.03.2026, beschlossen vom Rat in seiner 4. Sitzung am 23.03.2026 zur Drucksache B/18/0417, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 01.04.2026 auf den Seiten 53 bis 55, gültig ab 02.04.2026
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten, 75 weitere PositionenNeufassung vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, sie löst die Satzung vom 18.12.2023 ab
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten, 34 weitere Positionen16.12.2025, beschlossen vom Rat am 15.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025, in Kraft seit dem 01.01.2026
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten, 29 weitere Positionenbeschlossen vom Rat am 16.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, nach Artikel 2 in Kraft seit dem 01.01.2026
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten, 25 weitere Positionen19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten, 20 weitere Positionen11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten, 30 weitere Positionen23.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2021
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten, 43 weitere PositionenStammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten, 23 weitere Positionen20.11.2002, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten, 43 weitere Positionen26.11.1980, zuletzt geändert durch den 26. Nachtrag vom 22.12.2023, gültig ab 01.01.2024
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten, 27 weitere Positionen18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten, 22 weitere Positionen19.12.2023, beschlossen am 14.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, bekannt gemacht im Rheinischen Anzeiger vom 30.12.2023
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten, 29 weitere PositionenGebührentarif in der Fassung der 2. Änderung vom 20.12.2023, beschlossen vom Verwaltungsrat am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten, 23 weitere Positionen28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten, 43 weitere Positionen17.12.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten, 20 weitere Positionenbeschlossen von der Vertretung der Gemeinde Rommerskirchen am 04.12.2025 unter Tagesordnungspunkt 5.6 einstimmig, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Dr. Martin Mertens am 04.12.2025, nach Abschnitt III in Kraft getreten am 01.01.2026; gleichzeitig ist die Fassung vom 16.11.2023 ausser Kraft getreten
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten, 25 weitere Positionen16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten, 60 weitere Positionenzur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten, 63 weitere Positionenaus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten, 31 weitere Positionen20.07.2026, beschlossen vom Rat am 14.07.2026, gültig ab 01.08.2026
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten, 23 weitere Positionen17.12.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Rheinberg am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, hebt die Fassung vom 10.12.2024 auf
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten, 33 weitere Positionen19.12.2001, in der Fassung der elften Änderungssatzung vom 17.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten, 44 weitere Positionen14.02.2013, geändert durch die vom Rat am 16.05.2023 beschlossene 1. Änderungssatzung vom 06.07.2023, öffentlich bekannt gemacht am 14.07.2023, ABl StK 2012 S. 253, 2013 S. 125 und 2023 S. 174, in Kraft seit 01.08.2023
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten, 20 weitere Positionen28.11.1975, zuletzt geändert durch die 27. Änderung, beschlossen am 15.12.2025 und bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 47 vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten, 60 weitere Positionen13.12.2000, zuletzt geändert durch die 17. Änderungssatzung, die der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 17.12.2025 beschlossen hat, in Kraft nach Paragraf 8 am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten, 37 weitere Positionen13.12.2023, beschlossen vom Rat am 07.12.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nummer 43 vom 20.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten, 25 weitere Positionen14.06.2023, in Kraft getreten am 28.06.2023, bisher nicht geändert; sie hat die Friedhofsgebührensatzung vom 19.12.2012 abgelöst
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten, 35 weitere Positionen16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten, 32 weitere Positionen15.12.2014, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 19.12.2025
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten, 38 weitere Positionen09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten, 36 weitere Positionen10.12.2002, zuletzt geändert am 05.07.2024, gültig ab 26.07.2024
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten, 20 weitere Positionen14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten, 37 weitere Positionen19.12.2025, beschlossen vom Rat der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung am 18.12.2025, in Kraft seit dem 01.01.2026; sie setzt nach ihrem Paragrafen 8 die Gebührensatzung vom 26.09.2025 und die dazu ergangenen Änderungen ausser Kraft. Eine Änderungssatzung dazu führt das Ortsrecht nicht
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten, 23 weitere Positionenkonsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt unter Bauwesen, mit den Änderungen vom 13.11.2014, 14.12.2018, 02.10.2019, 21.12.2020 und 15.12.2021. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge. Der Tarif der 5. Änderung gilt seit dem 01.01.2022; der Rat hat ihn am 09.12.2021 auf die Drucksache B-186/2021 beschlossen. Diese Datei zeigt die 6. Änderung vom Dezember 2022 nicht
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten, 23 weitere Positionenbeschlossen vom Rat der Gemeinde Niederzier am 26.03.2026, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Rombey am 30.03.2026, nach Artikel II in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Artikel I fasst Paragraf 5, den gesamten Gebührentarif, neu; er ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten, 36 weitere Positionen17.12.2025, vom Rat am 16.12.2025 beschlossen, nach Artikel II mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft, fasst den Gebührentarif zu Paragraf 1 der Satzung vom 15.12.2010 vollständig neu
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten, 29 weitere Positionen09.12.2003, in der Fassung der 21. Änderung vom 16.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten, 46 weitere Positionen16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten, 32 weitere Positionen13.12.2019 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten, 31 weitere Positionen21.12.1989 unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum 16.12.2025, 28. Änderung eingearbeitet, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten, 25 weitere Positionen30.11.2009, beschlossen vom Rat am 24.11.2009; der Gebührentarif zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 13.12.2017, in Kraft seit 16.12.2017, und durch Artikel 3 der Artikelsatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an Paragraf 2b UStG vom 30.09.2024, in Kraft seit 01.01.2025; die Datei trägt den Stand 01.01.2025
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten, 52 weitere PositionenBestandteil der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 22. Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten, 43 weitere Positionen20.12.2017, in Kraft seit 01.01.2018, seither nicht geändert
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten, 43 weitere Positionen11.12.2025, vom Rat der Stadt am 10.12.2025 beschlossen, nach Paragraf 16 in Kraft am 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 19.12.2024
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten, 40 weitere Positionen11.12.2003 in der Fassung des XXVI. Nachtrages vom 14.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten, 26 weitere Positionen17.12.2003 in der Fassung der VI. Nachtragssatzung vom 21.06.2023, bekannt gemacht am 28.09.2023, gültig ab 01.12.2023
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten, 22 weitere Positionen01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten, 50 weitere Positionen16.12.2020, beschlossen vom Rat am 14.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten, 37 weitere PositionenGebührensatzung vom 26.07.1974, Gebührentarif vom 30.11.2012 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 15.12.2025, in Kraft am 01.01.2026
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten, 39 weitere Positionen15.12.2010, in Kraft seit 23.12.2010, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 03.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten, 54 weitere PositionenGebührensatzung vom 16.12.1976, zuletzt geändert durch die 19. Änderungssatzung vom 19.02.2025, gültig ab 01.03.2025
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten, 46 weitere Positionen18.05.1994, zuletzt geändert durch die 26. Änderungssatzung vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten, 21 weitere Positionen12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten, 32 weitere Positionen23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten, 28 weitere Positionen17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten, 14 weitere Positionen18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten, 23 weitere Positionen02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten, 34 weitere Positionen08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten, 20 weitere Positionen14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten, 38 weitere Positionen19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten, 27 weitere Positionen16.12.2013, zuletzt geändert durch die 8. Änderung vom 14.12.2023, gültig ab 01.01.2024
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten, 29 weitere Positionen22.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten, 93 weitere Positionen18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten, 20 weitere Positionen26.06.2023, gültig ab 01.07.2023
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten, 24 weitere Positionen12.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, im Ortsrecht geführt mit dem Vermerk Stand Januar 2025
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten, 26 weitere Positionen20.12.2022, beschlossen vom Rat am 19.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 03.03.2026; nach der Fußnote des Dokuments stehen Paragraf 2 Absatz 1, Paragraf 4 und Paragraf 5 Absatz 1 in der Fassung dieser Änderungssatzung und sind am 01.04.2026 in Kraft getreten
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten, 36 weitere Positionenkonsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt. Der Rat hat die 6. Änderungssatzung am 11.12.2025 mit 28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen auf die Vorlage 153/2025 beschlossen, Bürgermeister Tino Wenkel hat sie am 12.12.2025 ausgefertigt, und nach Artikel 4 ist sie am 01.01.2026 in Kraft getreten; gleichzeitig ist die Fassung der 5. Änderungssatzung vom 05.07.2024 ausser Kraft getreten. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten, 29 weitere Positionen20.11.2024, beschlossen vom Rat am 07.11.2024, ausgefertigt von Bürgermeister Hermann Temme am 20.11.2024, öffentlich bekannt gemacht am 04.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025; sie hebt die Gebührensatzung vom 27.11.2020 auf
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten, 39 weitere Positionen16.12.2005 in der Fassung der V. Änderungssatzung vom 21.07.2025, beschlossen vom Rat am 09.07.2025, in Kraft am Tage nach der Bekanntmachung, im Ortsrecht mit Stand 22.07.2025
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten, 34 weitere Positionenbeschlossen vom Verwaltungsrat des KUW am 16.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; die Datei enthält den vollständigen Satzungstext von Paragraf 1 bis Paragraf 13
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten, 35 weitere Positionen03.12.1987, zuletzt geändert durch die 31. Änderungssatzung vom 20.12.2022, Gebührentarif gültig ab 01.01.2023
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten, 36 weitere Positionen17.12.2015, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 14.12.2023, gültig seit 01.01.2024
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten, 28 weitere Positionen28.06.2022, vom Rat beschlossen am 23.06.2022, in Kraft seit 01.07.2022, seither nicht geändert
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten, 19 weitere Positionen29.11.1990 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 17.10.2013; der Gebührentarif des Paragrafen 2 Absatz 1 gilt nach dem Schlusssatz des Paragrafen 6 in dieser Fassung seit dem 01.11.2013. Ortsrechtsnummer ORTSR-56, Stand 10.2013
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten, 25 weitere Positionen20.12.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.05.2026, veröffentlicht am 30.05.2026, in Kraft seit 01.06.2026
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten, 14 weitere Positionen01.12.2016, beschlossen vom Rat am 17.11.2016, in Kraft seit 01.01.2017, seither nicht geändert
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten, 50 weitere Positionen19.12.2005, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 05.02.2026, gültig ab 11.02.2026
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten, 44 weitere Positionen25.07.1983 in der Fassung der einunddreißigsten Änderungssatzung vom 21.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Bochum Nr. 50/2024 vom 02.12.2024, Bekanntmachungs-Nr. 177/24; der Tarif führt zwei Spalten, ab dem 1.1.2025 und ab dem 1.1.2026, erfasst ist die Spalte für 2026
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten, 47 weitere Positionen26.02.2015, zuletzt geändert durch den VI. Nachtrag vom 12.12.2025, öffentlich bekannt gemacht am 19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten, 39 weitere Positionen20.06.2007, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 30.03.2026, gültig ab 01.04.2026
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten, 19 weitere Positionen20.06.2002, in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 27.03.2026, in Kraft getreten am 01.04.2026
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten, 53 weitere Positionen22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten, 43 weitere Positionen01.08.2026, vom Rat am 02.07.2026 beschlossen, gültig ab 01.08.2026
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten, 19 weitere Positionenin der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024, beschlossen vom Rat am 10.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025; dies ist die Datei, auf die die Ortsrechtsseite der Stadt am 05.09.2026 verlinkt
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten, 39 weitere Positionen13.12.2011, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 09.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten, 32 weitere Positionen16.12.2025, vom Rat am 15.12.2025 beschlossen, in Kraft seit dem 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 10.12.2024
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten, 10 weitere Positionen25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten, 36 weitere Positionen18.12.2003, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 30.10.2019, beschlossen am 30.09.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten, 39 weitere PositionenLesefassung unter Berücksichtigung der 25. Änderungssatzung vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, in Kraft seit dem 01.01.2026
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten, 36 weitere Positionen14. Juli 2026, beschlossen vom Rat der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 8. Juli 2026, ausgefertigt von Bürgermeister Kaioglidis, bekanntgemacht im Amtsblatt Ausgabe 6 vom 23. Juli 2026 unter Textziffer 71, in Kraft seit dem 24. Juli 2026. Sie hebt die Satzung über die Friedhofsgebühren vom 7. November 1991 auf
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten, 38 weitere Positionen09.09.1971 in der Fassung der XIX. Änderung vom 20.12.2022, beschlossen vom Rat am 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten, 56 weitere Positionen10.12.2015, nach Paragraf 9 in Kraft seit dem 01.01.2016; sie hat die Satzung vom 15.09.2011 abgelöst. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags. Die Datei im Ortsrecht trägt den Stand 14.01.2020
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten, 50 weitere Positionen27.01.1981, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung mit Ratsbeschluss vom 09.02.2011, bekannt gemacht am 19.02.2011, gültig ab 20.02.2011
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten, 17 weitere Positionen18.12.1986 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Fassung vom 17.12.2024 ausser Kraft; der Gebührentarif steht als Anlage auf den Seiten 3 und 4
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten, 49 weitere Positionen18.12.1991 in der Fassung der 27. Änderungssatzung vom 22.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten, 22 weitere Positionen10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten, 21 weitere Positionen19.11.1990, zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 12.04.2019, gültig ab 01.05.2019
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten, 53 weitere Positionen18.12.1985, in Kraft getreten am 01.01.1986, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.07.2024, veröffentlicht im Darmstädter Echo am 29.07.2024, in Kraft getreten am 01.08.2024
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten, 26 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten, 40 weitere Positionenbeschlossen am 10.12.2020, ausgefertigt am 11.12.2020, bekannt gemacht in der Offenbach-Post am 17.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (bekannt gemacht 13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024) und die 2. Änderungssatzung vom 22.05.2025 (bekannt gemacht 30.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026); beide Änderungen sind eingearbeitet
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten, 63 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2023, ausgefertigt am 06.12.2023, veröffentlicht am 16.12.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024 nach ihrem Paragrafen 6. Eine Änderungs- oder Nachtragssatzung dazu führt das Hanauer Stadtrecht nicht
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten, 41 weitere PositionenGrundsatzung beschlossen am 18.02.2021, in Kraft seit 01.03.2021, 1. Nachtrag beschlossen am 16.05.2024, gültig ab 01.06.2024
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten, 44 weitere Positionen12.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.05.2023, in Kraft seit dem 02.07.2023
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten, 44 weitere Positionenvon der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 beschlossen, am 22.03.2024 ausgefertigt, am 19.04.2024 bekannt gemacht, in Kraft seit 01.04.2024, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 außer Kraft
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten, 51 weitere Positionenbeschlossen am 30.03.2023, in Kraft seit 01.05.2023, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 04.02.2021 ab
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten, 23 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 21.03.2024, ausgefertigt und veröffentlicht am 22.03.2024, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, löst die Friedhofsgebührenordnung vom 01.01.2016 ab, Bildscan ohne Textebene
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten, 39 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2023, ausgefertigt am 21.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, geändert durch die Änderungssatzung 2024 vom 12.12.2024 mit Wirkung ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten, 38 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, ausgefertigt am 03.11.2022, veröffentlicht am 07.11.2022, in Kraft seit dem 08.11.2022, löst die Gebührenordnung vom 01.08.2017 ab
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten, 54 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 24.06.2021, ausgefertigt vom Magistrat am 22.07.2021 durch Bürgermeister Weiher, nach der Schlussbescheinigung in der Gelnhäuser Neue Zeitung vom 27.07.2021 auf Seite 32 veröffentlicht und nach Paragraf 14 am Tag danach in Kraft getreten; sie setzt die Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung vom 01.01.2017 ausser Kraft. Stand der Lesefassung 28.07.2021
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten, 58 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 17.08.2011, in der Fassung des vierten Nachtrages, Beschluss Nr. 11.1 vom 10.06.2026, in Kraft seit dem 01.07.2026
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten, 35 weitere Positionenbeschlossen von der Verbandsversammlung am 29.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024, bekanntgemacht am 11.06.2024
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten, 31 weitere Positionenbeschlossen von der Verbandsversammlung am 29.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024, bekanntgemacht am 11.06.2024
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten, 45 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2025, ausgefertigt am 03.07.2025, in Kraft seit dem 01.09.2025, löst die Gebührenordnung vom 29.02.2016 ab
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten, 41 weitere Positionenbeschlossen am 16.07.2014, in Kraft am 01.08.2014, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2016, laut Stadtrecht und öffentlichen Bekanntmachungen seither unverändert
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten, 21 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten, 24 weitere Positionenbeschlossen am 24.02.2022, ausgefertigt am 25.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022, mit einer zweiten Preisspalte Gebühr ab 01.01.2023, die heute gilt
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten, 55 weitere Positionenvon der Stadtverordnetenversammlung am 21.01.2022 beschlossen, vom Magistrat am 31.03.2022 ausgefertigt, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 08.04.2022, Nr. 15, Ziffer 67; nach Paragraf 13 rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten und an die Stelle der bisherigen Gebührenordnung getreten
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten, 42 weitere Positionen20.06.2013, in Kraft seit 26.06.2013, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 03.03.2022, bekannt gemacht am 16.03.2022 und in Kraft seit 17.03.2022
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten, 26 weitere Positionenbeschlossen am 18.02.2021, ausgefertigt am 01.03.2021, bekannt gemacht am 06.03.2021, in Kraft seit 01.05.2021, ersetzt die Gebührenordnung vom 13.12.2012 nebst Nachtrag vom 13.10.2016
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten, 35 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 30.10.2018, ausgefertigt am 15.12.2018, in Kraft seit dem 01.01.2019, löst die Gebührenordnung vom 01.05.2018 ab
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten, 42 weitere Positionen22.12.2009, bekannt gemacht am 29.12.2009, in der Fassung der Dritten Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 22.12.2014, bekannt gemacht in der Gießener Allgemeinen und im Gießener Anzeiger am 02.01.2015
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten, 37 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 11.12.2025, ausgefertigt am 12.12.2025, bekanntgemacht am 18.12.2025 in Nr. 51 des 174. Jahrgangs der Heimat-Zeitung Grünberg, in Kraft seit dem 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 09.02.2023 ausser Kraft
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten, 49 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 04.11.2025, ausgefertigt am 11.11.2025 mit Ausfertigungsvermerk, in Kraft seit dem 01.01.2026, setzt die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 13.12.2016 ausser Kraft
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten, 33 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.02.2020, in Kraft seit dem 01.03.2020, 1. Änderung beschlossen am 17.09.2025, ausgefertigt am 25.09.2025, bekanntgemacht am 02.10.2025 im Amtsblatt der Stadt Lich, in Kraft seit dem 01.11.2025
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten, 20 weitere Positionen19.11.2008, zuletzt geändert durch Stadtverordnetenbeschluss vom 23.04.2025, die Änderungen sind nach § 12 zum 01.06.2025 in Kraft getreten
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten, 28 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2023, ausgefertigt vom Magistrat am 02.09.2023, nach § 14 in Kraft seit dem 01.10.2023, löst die Fassung vom 30.09.2021 ab
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten, 37 weitere Positionenbeschlossen am 16.09.2019, ausgefertigt am 24.10.2019, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, keine Änderungssatzung auffindbar
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten, 54 weitere Positionen26.04.2005, Stand der 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, ausgefertigt am 17.12.2021, Bereitstellungstag 29.12.2021, in Kraft seit dem 01.01.2022
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten, 41 weitere Positionenvon der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2025 beschlossen, am 17.12.2025 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2026, löst die Gebührenordnung vom 12.12.2016 ab
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten, 35 weitere Positionen17. Dezember 2003, zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung vom 25. Mai 2022
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten, 23 weitere Positionenvon der Stadtverordnetenversammlung in der 18. Sitzung am 21.12.2023 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2024, löst die Friedhofgebührensatzung vom 26.09.2019 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 14.07.2022 ab
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten, 49 weitere PositionenStand Mai 2023, von der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2023 beschlossen, am 25.05.2023 ausgefertigt, Hinweisbekanntmachung im Kirchhainer Anzeiger am 26.05.2023, in Kraft seit 01.06.2023
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten, 44 weitere Positionenin der Fassung vom 15.12.2022 mit Wirkung vom 01.01.2023, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 15.12.2022, ausgefertigt am 15.12.2022, setzt die Gebührenordnung vom 01.10.2014 ausser Kraft
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten, 29 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 10.04.2019, ausgefertigt von Bürgermeister Vollmöller; nach ihrem Paragrafen 12 trat die Gebührenordnung zum 01.03.2014 in Kraft und die 2. Änderung der Gebührenordnung zum 01.06.2019. Der Vorspann nennt als Grundlage die Paragrafen 33 und 34 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 01.06.2019
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten, 92 weitere Positionen22.02.2024, veröffentlicht am 01.03.2024, in Kraft seit 02.03.2024; geändert durch die Erste Änderung vom 13.09.2024 (Ziffer 10.15a, Amtsblatt der Stadt Kassel 2025 Nr. 001 vom 01.01.2025) und die Zweite Änderung vom 22.08.2025 (Ziffern 2.3.3 und 2.4.3, Amtsblatt 2025 Nr. 058 vom 05.12.2025, Seite 1257), kirchenaufsichtlich genehmigt am 27.11.2025, geltend seit 06.12.2025. Erfasst wurde das unterschriebene PDF der Friedhofsverwaltung, nicht die HTML-Fassung des Ortsrechts.
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten, 42 weitere Positionenbeschlossen von der Gemeindevertretung am 15.12.2022, ausgefertigt am 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, löst die Gebührenordnung vom 01.01.2019 ab
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten, 56 weitere Positionenbeschlossen am 26.10.2021, ausgefertigt am 15.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022, im Ortsrecht als Lesefassung geführt
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten, 39 weitere Positionenvon der Gemeindevertretung am 12.05.2022 beschlossen, am 30.05.2022 ausgefertigt, im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 23/2022 vom 07.06.2022 bekannt gemacht, in Kraft seit 01.07.2022
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten, 38 weitere Positionenbeschlossen am 14.08.2008, in der Fassung der 3. Änderung vom 20.12.2022, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, bekannt gemacht am 24.12.2022, in Kraft seit 25.12.2022
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten, 24 weitere Positionenohne Datum. Die Datei des Ortsrechts trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 41 Ordnungswidrigkeiten. Der einzige Anhaltspunkt ist das Erzeugungsdatum der Datei, der 09.10.2012 aus Microsoft Word 2010. Das Ortsrecht führt zu dieser Ordnung keinen Nachtrag, und die Paragrafen 1 bis 41 sind lückenlos vorhanden
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten, 17 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2019, ausgefertigt am 25.11.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, ersetzt die §§ 2, 5, 6, 7 und 10 der Gebührenordnung von 2015
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten, 30 weitere Positionenbeschlossen am 15.12.2022, ausgefertigt am 21.12.2022, nach Paragraf 15 in Kraft seit 01.01.2023, setzt die Friedhofsgebührenordnung vom 01.01.2010 außer Kraft
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten, 44 weitere Positionenin der Fassung vom 01.03.2021, nach Paragraf 9 in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten, 44 weitere Positionen07.04.2022, nach Paragraf 19 in Kraft seit 01.07.2022, setzt die Friedhofsgebührenordnung vom 01.10.2013 außer Kraft
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten, 29 weitere Positionenvon der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 beschlossen, am 19.12.2024 ausgefertigt, am 21.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft ab 01.01.2025; sie fasst die Gebührensatzung vollständig neu und löst die Fassung ab, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 galt
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten, 20 weitere Positionenbeschlossen am 28.11.2024, ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht am 13.12.2024, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, im Stadtrecht geführt als Fassung ab 2025; sie hat die Gebührenordnung vom 16.12.2013 abgelöst
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten, 26 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013, ausgefertigt am 20.03.2013, öffentlich bekannt gemacht am 23.03.2013, in Kraft seit dem 01.04.2013, setzt die Gebührensatzung vom 23.03.2010 ausser Kraft
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten, 37 weitere Positionen20.12.2005 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 15.12.2025, veröffentlicht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten, 33 weitere Positionenausgefertigt am 25.11.2025, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2026, ersetzt die Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2001 vollständig
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten, 36 weitere PositionenStadtrat am 22.09.2025 beschlossen, am 07.10.2025 von Bürgermeister Björn Ingendahl ausgefertigt und bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten, 29 weitere Positionen23.10.2001, in Kraft seit 01.01.2002, hier in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 01.07.2011
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten, 40 weitere Positionen17.04.2019, in Kraft für Paragraf 5 Absatz 4 und die Gebührenziffern 1.1 bis 1.4 und 2 rückwirkend seit 01.01.2015, im Übrigen seit 01.05.2019, ersetzt die Gebührensatzung vom 24.02.1988
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten, 33 weitere Positionen01.03.2007, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 22.11.2023, gültig ab 01.01.2024
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten, 23 weitere Positionen24.11.2014, beschlossen vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.11.2014, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Dr. Walter Bersch am 24.11.2014, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2009 auf. Eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten, 46 weitere Positionen05.01.2023, in Kraft ab 01.01.2023; löst die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 14.12.2017 ab. Unterschriebene Fassung aus dem Ortsrecht der Stadt
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten, 38 weitere Positionen28.11.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.06.2008, diese in Kraft seit 29.06.2008
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten, 36 weitere Positionen17.12.2020, Anlage zuletzt geändert durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 82 vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten, 44 weitere Positionen18.12.2024, beschlossen am 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten, 35 weitere Positionen25. März 2014, beschlossen vom Rat am 20.03.2014, öffentlich bekannt gemacht in der Allgemeinen Zeitung, Binger Ausgabe, am 31. März 2014, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; das Dokument trägt keinen Änderungsvermerk
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten, 27 weitere Positionen20.06.2024, beschlossen vom Stadtrat am 13.05.2024, bekanntgemacht im Ingelheimer Kurier am 28.06.2024, in Kraft seit 29.06.2024, ersetzt die Gebührensatzungen Ingelheim vom 13.07.2006, Heidesheim vom 05.07.2013 und Wackernheim vom 31.01.2015
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten, 40 weitere Positionen21.11.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1/2 vom 09.01.2014, in Kraft seit 01.03.2014, zuletzt geändert am 05.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024, geltend seit 01.01.2025; die Historie auf Seite 3 führt alle vier Änderungen seit 2013 auf
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten, 30 weitere PositionenNeufassung vom 08.05.2023, bekanntgemacht am 19.05.2023, Gebührentafel in Kraft seit 01.06.2023
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten, 51 weitere PositionenGemeinderat beschlossen am 02.02.2022, nach Paragraf 8 in Kraft seit 01.03.2022, eine spätere Änderungssatzung ist nicht veröffentlicht
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten, 35 weitere Positionen14.12.2005 mit Wirkung ab 01.01.2006, geändert am 05.04.2017, zuletzt geändert am 20.05.2026, ausgefertigt am 21.05.2026, Gebührenverzeichnis vom 20.05.2026 mit den Spalten ab 01.06.2026, ab 01.01.2028 und ab 01.01.2029
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten, 24 weitere Positionen29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten, 38 weitere Positionenbeschlossen am 16.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.07.2023
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten, 73 weitere Positionen15.06.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.02.2023, in Kraft ab 23.02.2023
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten, 44 weitere Positionen04.07.2017, in Kraft seit 07.07.2017, 1. Änderung vom 27.09.2022, in Kraft ab 01.10.2022; löst die Bestattungsgebührenordnung vom 01.06.2014 ab
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten, 56 weitere Positionen31.10.2023, beschlossen am 26.10.2023, in Kraft seit 01.11.2023, keine Änderung ersichtlich
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten, 41 weitere Positionen08.07.2026, ausgefertigt am 09.07.2026, bekanntgemacht am 14.07.2026, in Kraft seit 01.08.2026
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten, 23 weitere PositionenGemeinderat am 20.11.2025 beschlossen, in Kraft ab 01.01.2026, löst die Bestattungsgebührenordnung vom 24.11.2022 ab
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten, 26 weitere Positionen1.8.2026, vom Gemeinderat am 13.7.2026 beschlossen, am 14.7.2026 ausgefertigt, in Kraft ab 1.8.2026; löst die Fassung vom 1.7.2022 ab, die am 21.11.2022 und zuletzt am 1.1.2025 geändert worden war
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten, 26 weitere Positionenausgefertigt am 30.11.2020 von Bürgermeister Dr. Lukas Braun für den Gemeinderat, in Kraft seit dem 01.01.2021; ihr Paragraf 33 Absatz 2 hebt die Friedhofsordnung vom 15.12.1975 und die Bestattungsgebührenordnung vom 28.09.1998 auf. Der Kopf nennt als Änderungsstand die Satzungen vom 26.10.2015 und vom 30.11.2020. Das Gebührenverzeichnis steht als Anlage auf der letzten Seite derselben Datei
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten, 53 weitere Positionen04.03.1965, neu gefasst durch Beschluss des Gemeinderats vom 17.12.2025, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten, 37 weitere Positionen21.03.2013, zuletzt geändert am 23.07.2026, die Änderung gilt ab 01.08.2026
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten, 29 weitere Positionen01.01.2026, beschlossen vom Gemeinderat am 20.10.2025, ausgefertigt am 03.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten, 39 weitere Positionen17.12.1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 16./17./18.12.2025, ausgefertigt am 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten, 29 weitere Positionenbeschlossen am 29.09.2020, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1888 am 30.09.2020, in Kraft seit 01.10.2020
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten, 41 weitere PositionenGemeinderat beschlossen und ausgefertigt am 25.11.2025, bekanntgemacht und gesiegelt am 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten, 18 weitere PositionenGemeinderat am 01.03.2023 beschlossen und am 01.03.2023 ausgefertigt, nach Paragraf 5 Absatz 1 in Kraft am 01.04.2023, ersetzt die Bestattungsgebührenordnung vom 28.01.2015
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten, 25 weitere Positionen01. Dezember 2025, beschlossen vom Gemeinderat am 01.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2026, setzt die Friedhofssatzung vom 14.11.2011 und die Gebührensatzung im Bestattungswesen vom 16.03.2005 ausser Kraft
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten, 41 weitere Positionen20.12.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten, 52 weitere PositionenGrundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten, 41 weitere PositionenSpalte Gebühr ab 01.01.2026, Dateistand 08.01.2026, Anlage zur Friedhofssatzung vom 1. Januar 2026
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten, 24 weitere Positionen23. Oktober 2017, zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 27.07.2026, gültig ab 01.09.2026
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten, 37 weitere Positionenbeschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten, 30 weitere Positionen22.04.2008, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 18.12.2018, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2019
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten, 44 weitere Positionen17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten, 23 weitere Positionen27.05.2025, ausgefertigt am 11.06.2025, bekannt gemacht am 16.06.2025, in Kraft seit 01.07.2025
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten, 23 weitere Positionen30.07.1985 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.12.2010, beschlossen vom Gemeinderat am 14.12.2010, in Kraft seit 01.01.2011; Paragraf 29 listet die zehn Änderungssatzungen seit 1987 auf, die letzte ist die von 2010
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten, 34 weitere Positionen27. März 1984 in der Fassung vom 24.03.2026, ausgefertigt am 01.04.2026, in Kraft seit 01.05.2026; frühere Änderungen vom 26.03.1996, 21.11.2000, 23.10.2001, 26.10.2010 und 05.10.2018
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten, 27 weitere Positionen19.03.2024, beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2024, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt vom 13.04.2024, in Kraft seit 01.05.2024; sie hat nach Paragraf 43 die Friedhofssatzung vom 18.10.2011 in der Fassung der sechs Änderungssatzungen von 2012 bis 2023 abgelöst. Das Gebührenverzeichnis ist die Anlage ab Seite 27 und trägt alle Beträge
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten, 33 weitere Positionen20.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit einer zweiten Preisspalte, die ab 01.01.2026 gilt
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten, 18 weitere Positionen20.10.2025, an diesem Tag vom Gemeinderat beschlossen, am 21.10.2025 von Bürgermeister Jens Keucher ausgefertigt und nach Paragraf 31 Absatz 1 zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Absatz 2 hebt zum selben Zeitpunkt die Friedhofsordnung vom 17.05.2010 mit den Änderungen vom 18.03.2013, 20.10.2014, 28.11.2022 und 30.01.2023 auf. Die Datei des Ortsrechts trägt den Bereitstellungsstand 09.10.2026
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten, 14 weitere Positionen26.03.1975, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2025, nach Paragraf 5 in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten, 36 weitere PositionenGemeinderat beschlossen am 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten, 38 weitere Positionenin der vom Gemeinderat am 19.11.2024 beschlossenen Fassung, gültig seit 01.01.2025; Datei am 16.06.2025 erzeugt, ohne Datum im Text; alle 46 Beträge zeichengleich mit der beschlossenen Spalte der Anlage 4 zur Drucksache 2024-101
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten, 26 weitere Positionen30.05.1972, zuletzt geändert durch die 18. Änderung vom 27.04.2021, in Kraft seit 01.06.2021
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten, 27 weitere Positionen28.11.2023 in der Fassung vom 24.09.2024, in Kraft seit 01.01.2024, die erste Änderungssatzung seit 01.11.2024
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten, 44 weitere Positionen10.04.1972, zuletzt geändert durch die Satzung vom 25.01.2024, bekannt gemacht am 01.02.2024, gültig ab 02.02.2024
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten, 35 weitere Positionen27.01.2009 in der Fassung vom 16.12.2025, 15. Änderung, öffentlich bekanntgemacht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten, 62 weitere Positionen21.05.2025, seit dem Erlass nicht geändert, gültig ab 01.07.2025
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten, 42 weitere PositionenGemeinderat am 14.06.2023 beschlossen, am 15.06.2023 ausgefertigt, in Kraft seit 01.07.2023, ersetzt die Bestattungsgebührensatzung vom 23.07.2015
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten, 45 weitere Positionen17.12.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.01.2026, bekanntgemacht im Amtsblatt Nummer 03 vom 21.01.2026, in Kraft seit 22.01.2026
- Gebührenblatt München45 Grabarten, 47 weitere Positionen27.05.2024, Stadtratsbeschluss 15.05.2024, bekannt gemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453), in Kraft seit 01.07.2024; sie hat die Friedhofsgebührensatzung vom 04.12.2020 (MüABl. S. 732) in der Fassung der Änderung vom 22.06.2021 (MüABl. S. 385) abgelöst. Das Stadtrecht führt für die Vorschrift 801 sechs Fassungen und keine siebte; die sechste ist diese
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten, 40 weitere Positionenausgefertigt am 17.06.2025, in Kraft seit 01.07.2025, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 11.04.2019
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten, 38 weitere Positionen14.12.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten, 28 weitere Positionen04.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 13 vom 12.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, ersetzt die Gebührensatzung vom 21.12.2021
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten, 40 weitere Positionen13.12.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten, 21 weitere Positionen29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten, 44 weitere Positionen30.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026, bekannt gemacht in Die amtlichen Seiten Nummer 24 vom 20.11.2025
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten, 43 weitere Positionenin der Fassung der Änderungssatzung vom 29.01.2026, gültig ab 01.04.2026, Stand 84. Nachtrag August 2026
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten, 30 weitere Positionen24.11.2025, amtlich bekannt gemacht am 05.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten, 39 weitere Positionen12.05.2016, bekanntgemacht am 08.06.2016 und in Kraft seit 09.06.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.04.2024, in Kraft seit 11.05.2024
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten, 34 weitere Positionen13. Juni 2024, beschlossen vom Stadtrat am 12. Juni 2024, bekannt gemacht am 28. Juni 2024 im Kommunalen Gesetz- und Amtsblatt Nr. 13, in Kraft ab 1. Juli 2024
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten, 44 weitere Positionen19.06.2013, in Kraft seit 30.06.2013, in der Fassung der 6. Änderungssatzung, in Kraft seit 21.07.2024; konsolidierte Ausfertigung des Ortsrechts, vom PDF-Kopf her am 24.08.2026 neu erzeugt
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten, 51 weitere Positionen16.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten, 52 weitere Positionen28.07.1988, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 18.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt am 10.01.2025, in Kraft seit 11.01.2025
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten, 39 weitere Positionen16.12.2025, ausgefertigt von 1. Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt, in Kraft seit dem 01.01.2026; ihr Paragraf 8 hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 28.01.2025 auf. Erlassen auf Grund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und des Artikels 20 des Kostengesetzes. Das PDF im Ratsinformationssystem ist ein Scan ohne Textebene, erzeugt mit Epson Scan 2, und wurde als Bild gelesen
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten, 80 weitere Positionen14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020, gültig ab 01.04.2021
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten, 41 weitere PositionenNeufassung, beschlossen vom Gemeinderat am 16.10.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2021 ab
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten, 42 weitere Positionenin der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten, 31 weitere Positionen01.12.1978 in der Fassung des 16. Nachtrages vom 17.12.2010, in Kraft seit dem 23.12.2010
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten, 31 weitere Positionen20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten, 78 weitere Positionen17. November 2003 (GVBl. S. 546), Gebührentarif in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe und Krematorien Berlins vom 11. November 2008 (GVBl. S. 412), gültig ab 1. Januar 2009
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten, 21 weitere Positionen27.09.2012, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18 vom 28.09.2012, seit dem 01.10.2012 unverändert in Kraft
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten, 43 weitere Positionenbeschlossen am 22.10.2025, ausgefertigt am 23.10.2025, gültig ab 01.01.2026
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten, 21 weitere Positionenbeschlossen am 11.02.2016, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016, seither nicht geändert
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten, 33 weitere Positionen06.12.2023, ausgefertigt am 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024 nach Paragraf 6; am 06.09.2026 unverändert, eine Änderungssatzung ist bis zum Sonderamtsblatt 16/2026 vom 15.07.2026 nicht ergangen
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten, 28 weitere PositionenStammsatzung vom 24.11.2005 (Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Nr. 12/2005 vom 20.12.2005), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (Amtsblatt Nr. 12/2007 vom 18.12.2007), durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, beschlossen am 16.11.2020, in Kraft seit dem 01.01.2021, die den gesamten Gebührentarif des Paragrafen 5 neu gefasst hat, und durch die 3. Änderungssatzung vom 23.06.2022, beschlossen am 20.06.2022, in Kraft seit dem 14.07.2022, die den Paragrafen 5 um die Ziffer 4.3 ergänzt hat. Alle Beträge dieses Eintrags stammen aus der 2. Änderungssatzung, die Ziffer 4.3 aus der dritten
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten, 15 weitere Positionenbeschlossen am 04.12.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13, Jahrgang 34 vom 27.12.2023, in Kraft seit 28.12.2023, im Ortsrecht mit Stand 30.01.2024 geführt
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten, 21 weitere Positionenbeschlossen am 23.04.2026, ausgefertigt am 24.04.2026, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Nr. 20 vom 28.05.2026, nach Paragraf 7 in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, also seit dem 29.05.2026
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten, 18 weitere Positionenbeschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz in ihrer Sitzung am 18.04.2011, in Kraft am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung; sie hebt alle bis dahin gültigen Friedhofsgebührenordnungen und -satzungen auf. Ihr Paragraf 1 begrenzt den Geltungsbereich auf die Friedhöfe in den Ortsteilen Fichtenwalde, Reesdorf und Wittbrietzen. Fünfzehn Jahre alt und damit weit über der Grenze von drei Jahren
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten, 8 weitere Positionenbeschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten, 40 weitere Positionenvon der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2025 beschlossen, am 17.10.2025 ausgefertigt, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Zossen Nr. 20 vom 24.11.2025 auf den Seiten 3 bis 10, nach Paragraf 7 in Kraft seit dem 01.01.2026; zugleich außer Kraft getreten ist die am 01.11.2005 beschlossene und am 07.11.2005 ausgefertigte Friedhofsgebührensatzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten, 26 weitere PositionenGebührenverzeichnis der Satzung vom 05.12.2008, in der Lesefassung der Ortsrechtssammlung mit dem Stand der 179. Ergänzung vom 28.10.2015; betragsgleich mit der amtlichen Bekanntmachung vom 24.12.2008
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten, 10 weitere PositionenLesefassung zur 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung, beschlossen von der Stadtvertretung am 07.12.2023 in ihrer 31. Sitzung, ausgefertigt am 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; sie hat die Friedhofssatzung vom 15.06.2008 abgelöst. Der Eingang der Lesefassung nennt abweichend den 26.01.2023; dieses Datum ist falsch, siehe Lücken. Eine eigene Friedhofsgebührensatzung gibt es nicht, der Tarif steht in Paragraf 35 der Friedhofssatzung selbst.
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten, 47 weitere Positionen07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten, 28 weitere Positionen14.12.2021, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt Ausgabe 29/2024 vom 20.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten, 35 weitere Positionen16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Elektronische Ausgabe Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit dem 28.11.2023, 64. Ergänzungslieferung 2024
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten, 27 weitere Positionen27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten, 41 weitere PositionenBeschluss Nummer VII-DS-09198 der Ratsversammlung vom 20.06.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt Ausgabe 14/2024 vom 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024 nach § 16 der Satzung, der das Inkrafttreten auf den Monatsersten nach der Bekanntmachung legt
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten, 57 weitere Positionenbeschlossen vom Stadtrat am 08.03.2023, ausgefertigt am 09.03.2023, in Kraft seit 01.04.2023
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten, 33 weitere PositionenNeufassung vom 18.01.2024, ausgefertigt am 22.01.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 02 vom 02.02.2024, in Kraft seit 01.02.2024
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten, 17 weitere PositionenGrundfassung vom 06.12.2010 in der Fassung der 3. Änderungssatzung, beschlossen vom Stadtrat am 02.11.2022 unter der Beschlussnummer EGSA-SR-65-07/2022, ausgefertigt am 18.11.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023. Ihr Paragraf 1 gibt dem Gebührentarif eine neue Fassung. Der Paragraf 6 der Lesefassung nennt weiterhin den 01.01.2011 als Inkrafttreten, was nur für die Grundfassung gilt
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten, 30 weitere PositionenÄnderung des Gebührenverzeichnisses, beschlossen vom Gemeinderat am 30.09.2015 auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung vom 07.07.2007, am 17.10.2015 ortsüblich im Naumburger Tageblatt bekanntgegeben. Dies ist die geltende Fassung der Beträge.
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten, 16 weitere Positionen16.12.2010, im Ortsrecht unter dem Ausfertigungsdatum 05.01.2011 geführt, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.10.2020, in Kraft seit 01.01.2021
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten, 10 weitere Positionenausgefertigt von Bürgermeister Thomas Barz am 23.11.2017, in Kraft seit dem 01.01.2018; ihr Paragraf 1 gibt dem Tarif eine vollständig neue Fassung und senkt die Grabgebühren gegenüber der Grundfassung von 2014 um rund dreissig Prozent. Die Eingangsformel nennt als Sitzungsdatum den 23.11.2016, was ein Schreibfehler ist: Die am selben Tag ausgefertigte 4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung nennt richtig den 23.11.2017
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten, 10 weitere PositionenStadtrat beschlossen am 16.05.2024, ausgefertigt am 16.05.2024, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat die Gebührensatzung vom 13.10.2011 und deren Erste Änderungssatzung abgelöst, eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten, 20 weitere Positionenbeschlossen am 13.09.2023, ausgefertigt am 21.09.2023, nach Paragraf 7 Absatz 1 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, ersetzt die Fassung vom 29.09.2021
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten, 79 weitere Positionen16.03.2026, beschlossen vom Stadtrat am 17.12.2025 unter der Drucksache-Nr. 2340/25, bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 9 vom 27.05.2026 und nach Paragraf 4 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 22.01.2020 auf
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten, 49 weitere Positionen03.07.2026, beschlossen vom Stadtrat am 01.07.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 29/2026 vom 24.07.2026, in Kraft seit 01.08.2026
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten, 36 weitere Positionen03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten, 50 weitere Positionenbeschlossen am 10.12.2025, ausgefertigt am 15.12.2025, bekannt gemacht im Rathauskurier Nr. 16/25 vom 22.12.2025, in Kraft seit 23.12.2025
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten, 51 weitere PositionenStadtrat am 07.12.2016 beschlossen, ausgefertigt am 31.01.2017, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 20.06.2005
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten, 18 weitere Positionen21.12.2020, beschlossen vom Stadtrat am 16.12.2020, bekannt gemacht in der Tageszeitung Freies Wort am 28.12.2020; nach Paragraf 4 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, frühestens zum 01.01.2021, zugleich Aufhebung der Friedhofsgebührensatzung Neufassung vom 26.10.2017
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten, 26 weitere Positionen24.06.2026, vom Stadtrat am 05.05.2026 mit Beschluss-Nr. 156/019/2026 beschlossen, nach Paragraf 6 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, also am 16.07.2026, setzt die Friedhofsgebührensatzung vom 07.12.2020 außer Kraft
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten, 51 weitere Positionen05.12.2025, beschlossen vom Stadtrat am 13.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Arnstadt Nr. 9 vom 06.12.2025 und nach Paragraf 7 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 28.06.2013 und die Friedhofsgebührenordnung der ehemaligen Gemeinde Wipfratal vom 02.05.2014 auf
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten, 26 weitere Positionen02.10.2025, beschlossen vom Stadtrat am 24.09.2025, nach Paragraf 8 am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 18.02.2016 auf
Häufige Fragen zu Friedhofsgebühren
- Warum unterscheiden sich die Friedhofsgebühren zweier Nachbarstädte?
- Friedhofsgebühren unterscheiden sich, weil jede Gemeinde sie selbst kalkuliert. Grundlage sind die Kosten für Anlage, Unterhaltung und Personal ihrer eigenen Friedhöfe, geteilt durch die Zahl der Gräber. Wer viele kleine Friedhöfe unterhält, hat höhere Kosten je Grab als wer einen großen betreibt.
- Sind Friedhofsgebühren verhandelbar?
- Nein, Friedhofsgebühren sind nicht verhandelbar. Sie werden durch Satzung festgesetzt und per Bescheid erhoben. Verhandelbar sind die Leistungen des Bestatters, des Steinmetzes und des Gärtners, nicht die Gebühr der Gemeinde.
- Kann ich mich in einer günstigeren Nachbargemeinde bestatten lassen?
- Eine Bestattung in einer günstigeren Nachbargemeinde ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Die Friedhofssatzungen sehen sie für Einwohner vor, für dort Verstorbene und für Inhaber eines Nutzungsrechts, also für Menschen, die dort bereits eine Grabstätte auf Zeit erworben haben. Alle anderen brauchen eine Zustimmung, und die wird oft mit einem Aufschlag verbunden.
- Was ist in der Friedhofsgebühr enthalten und was nicht?
- In der Friedhofsgebühr enthalten sind die Überlassung der Grabstätte und der Vorgang der Bestattung, also Ausheben und Schließen des Grabes. Nicht enthalten sind Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Diese Posten rechnen Betriebe ab, nicht die Gemeinde.
Grabkosten ausrechnen, einschließlich Pflege über die ganze Laufzeit
Quellen und Stand
- Frankfurt am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main mit Gebührenverzeichnis beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst
- Frankfurt am Main: Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, Seiten 956 bis 968; sie regelt Ruhefristen, Grabarten und Pflegepflichten und wird von der Gebührenordnung in Bezug genommen
- Frankfurt am Main: Dokumentübersicht des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt am Main Stand 05.09.2026; die Seite bietet genau zwei Satzungsdateien an, Friedhofsordnung Stadt Frankfurt am Main ab 2025 und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung Stadt Frankfurt ab 2025, und keine jüngere Fassung
- Frankfurt am Main: Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, Inhaltsverzeichnis für das Jahr 2025 am 05.09.2026 vollständig durchgesehen; unter dem Stichwort Grünflächenamt stehen nur der Entzug von Nutzungsrechten an Grabstätten und zwei Allgemeinverfügungen zum Grill- und Feuerverbot, unter dem Stichwort Satzung keine Friedhofs- oder Bestattungsgebührenordnung
- Frankfurt am Main: Amtsblätter 2026 der Stadt Frankfurt am Main, Ausgabenverzeichnis Stand 05.09.2026, zuletzt Nr. 36 vom laufenden Jahr; ein Jahresinhaltsverzeichnis für 2026 gibt es noch nicht, deshalb stützt sich die Aktualitätsprüfung auf das Inhaltsverzeichnis 2025 und die Dokumentübersicht des Amtes
- Frankfurt am Main: Friedhofsportal des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt am Main Stand 05.09.2026; nennt 36 kommunale Friedhöfe, die Sprechzeiten der Abteilung Friedhofsangelegenheiten und führt unter Gebühren und Satzungen nur die Fassung gültig ab 01.01.2025 sowie die abgelöste ab 01.01.2023
- Offenbach am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung des Ortsrechts 6.071 beschlossen am 10.12.2020, ausgefertigt am 11.12.2020, bekannt gemacht in der Offenbach-Post am 17.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (bekannt gemacht 13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024) und die 2. Änderungssatzung vom 22.05.2025 (bekannt gemacht 30.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026); beide Änderungen sind eingearbeitet
- Offenbach am Main: 2. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.05.2025 ausgefertigt am 25.06.2025, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2026; sie nennt 43 einzelne Betragsersetzungen, die alle zeichengleich in der Lesefassung angekommen sind
- Offenbach am Main: Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung des Ortsrechts 6.070 beschlossen am 10.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 22.05.2025, bekannt gemacht am 30.06.2025, in Kraft seit 01.07.2025, Änderung eingearbeitet
- Offenbach am Main: Satzungen und Verordnungen der Stadt Offenbach am Main, Ortsrecht Stand 05.09.2026; führt unter 6.070 die Friedhofssatzung mit einer Änderungssatzung und der Lesefassung und unter 6.071 die Gebührensatzung mit der 1. und der 2. Änderungssatzung und der Lesefassung. Eine dritte Änderung gibt es nicht
- Offenbach am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Gebührenseite des ESO Stadtservice Stand 05.09.2026, nennt dieselben Beträge wie die Lesefassung, von 724 Euro für die Erdbestattung im Kinderreihengrab bis 3.540 Euro für die Erdbestattung mit Grabhüllensystem
- Offenbach am Main: Friedhöfe der Stadt Offenbach am Main, Übersicht des ESO Stadtservice Stand 05.09.2026, nennt die fünf städtischen Friedhöfe, die Anschrift und die Rufnummer der Friedhofsverwaltung sowie die Öffnungszeiten der Friedhöfe
Die Gebührensatzungen der übrigen 395 Gemeinden stehen mit Titel, Fassung und Link auf dem Gebührenblatt der jeweiligen Gemeinde, verlinkt in der Liste oben.
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.