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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Eigene Erhebung · Stand 26.08.2026

797,00 € Unterschied bei 12 Kilometern Abstand

Frankfurt am Main und Offenbach am Main liegen im selben Bundesland, im selben Ballungsraum und zwölf Kilometer auseinander. Ihre Gebührensatzungen haben nichts miteinander zu tun. Diese Tabelle stellt sie nebeneinander, Position für Position, mit Fundstelle.

797,00 €
Größter Unterschied: Wahl- oder Sondergrab, Erdbestattung
+6 %
Frankfurt am Main gegenüber Offenbach am Main, im Mittel über alle vergleichbaren Grabarten
5
Grabarten, die beide Satzungen führen
21 / 9.591
Gemeinden erfasst

jede Satzung wird einzeln gelesen

Was der Vergleich zeigt

Kurz beantwortet

Bei 5 vergleichbaren Grabarten liegt Frankfurt am Main im Mittel 6 Prozent über Offenbach am Main. Der größte Einzelunterschied beträgt 797,00 € bei Wahl- oder Sondergrab, Erdbestattung. Beide Zahlen stammen aus den geltenden Gebührensatzungen, nicht aus einer Umfrage.

Grabnutzung plus Beisetzung, nebeneinander

Beide Beträge zusammen, weil sie zusammen anfallen. Sarg, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind nicht enthalten.

GrabartFrankfurt am MainOffenbach am MainUnterschiedJahre
Reihengrab, ErdbestattungFrankfurt am Main: Erdreihengrab, 20 Jahre. Offenbach am Main: Reihen-Erdgrab, 25 Jahre2.841,00 €2.971,00 €-130,00 €20 / 25
Wahl- oder Sondergrab, ErdbestattungFrankfurt am Main: Erdwahlgrab als Einzelgrabstätte, 25 Jahre. Offenbach am Main: Dauer-Erdgrab, 30 Jahre3.514,00 €4.311,00 €-797,00 €25 / 30
UrnenreihengrabFrankfurt am Main: Urnenreihengrab in der Erde, 20 Jahre. Offenbach am Main: Reihen-Urnengrab, 25 Jahre1.525,00 €1.578,00 €-53,00 €20 / 25
Urnenwahl- oder UrnensondergrabFrankfurt am Main: Urnenwahlgrab in der Erde, 25 Jahre. Offenbach am Main: Dauer-Urnengrab, 30 Jahre2.844,00 €2.206,00 €+638,00 €25 / 30
BaumgrabstätteFrankfurt am Main: Urnenreihengrab im Trauerhain, 20 Jahre. Offenbach am Main: Urnenreihenbaum, 25 Jahre2.119,00 €1.641,00 €+478,00 €20 / 25
Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025. Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung, beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet. Beide erfasst am 27.08.2026.

Grabarten außerhalb des Vergleichs

Sie haben in der anderen Stadt keine Entsprechung, mit der sich rechnen ließe.

Frankfurt am Main

  • Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 20 Jahre1.109,00 €
  • Rasenerdreihengrab, 20 Jahre1.803,00 €
  • Raseneinzelerdwahlgrab, 25 Jahre2.540,00 €
  • Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne Aufbau, 40 Jahre12.260,00 €
  • Urnenreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 20 Jahre779,00 €
  • Rasenurnenreihengrab, 20 Jahre985,00 €
  • Urnenkammer als Einzelgrabstätte, 25 Jahre2.818,00 €
  • Urnenwahlgrab im Trauerwald, 25 Jahre1.432,00 €
  • Einzelurnenwahlgrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 25 Jahre961,00 €

Offenbach am Main

  • Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte, 25 Jahre1.246,00 €
  • Erd-Dauerkomplettgrab, 25 Jahre1.868,00 €
  • Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte, 25 Jahre261,00 €
  • Teil-anonymes Urnengrab, 25 Jahre673,00 €
  • Urnen-Komplettgrab, je Urnenstelle, 25 Jahre305,00 €
  • Urnennische im Kolumbarium, zweistellig, 30 Jahre1.389,00 €
  • Urnenrasendauergrab, zweistellig, 30 Jahre1.344,00 €
  • Gemeinschaftsurnenbaum, 30 Jahre1.869,00 €
  • Familienurnenbaum für sechs Urnenstellen, 30 Jahre5.535,00 €

Die erfassten Gebührenblätter

Je Gemeinde alle Positionen im Detail, mit Paragrafenangabe.

Häufige Fragen zu Friedhofsgebühren

Warum kostet dasselbe Grab in der Nachbarstadt anders?
Weil jede Gemeinde ihre Gebühren selbst kalkuliert. Grundlage sind die Kosten für Anlage, Unterhaltung und Personal ihrer eigenen Friedhöfe, geteilt durch die Zahl der Gräber. Wer viele kleine Friedhöfe unterhält, hat höhere Kosten je Grab als wer einen großen betreibt.
Sind Friedhofsgebühren verhandelbar?
Nein. Sie werden durch Satzung festgesetzt und per Bescheid erhoben. Verhandelbar sind die Leistungen des Bestatters, des Steinmetzes und des Gärtners, nicht die Gebühr der Gemeinde.
Kann ich mich in einer günstigeren Nachbargemeinde bestatten lassen?
In der Regel nicht ohne Weiteres. Die Friedhofssatzungen sehen die Bestattung für Einwohner, für dort Verstorbene und für Inhaber eines Nutzungsrechts vor. Alle anderen brauchen eine Zustimmung, und die wird oft mit einem Aufschlag verbunden.
Was ist in der Gebühr enthalten und was nicht?
Enthalten sind die Überlassung der Grabstätte und der Vorgang der Bestattung, also Ausheben und Schließen des Grabes. Nicht enthalten sind Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein.

Zum Grabkostenrechner, inklusive Pflege über die Laufzeit

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.