Vokabular
26 Begriffe, und die 9, die verwechselt werden
Fast jeder Fehler in diesem Thema entsteht daran, dass zwei benachbarte Begriffe verwechselt werden: Ruhefrist und Nutzungsdauer, Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht, Friedhofssatzung und Gebührensatzung. Jeder Eintrag nennt deshalb nicht nur, was er bedeutet, sondern auch, wovon er sich unterscheidet.
Die teuersten Verwechslungen
Kurz beantwortet
9 der 26 Begriffe haben einen Nachbarbegriff, der regelmäßig damit verwechselt wird. Die drei folgenreichsten: Ruhefrist gegen Nutzungsdauer, Bestattungspflicht gegen Kostentragungspflicht und Friedhofssatzung gegen Gebührensatzung.
- Ruhefrist statt NutzungsdauerDie Nutzungsdauer ist der Zeitraum, für den Gebühr gezahlt wurde.
- Grabnutzungsrecht statt EigentumEin Grab kann nicht gekauft, vererbt oder verkauft werden.
- Reihengrabstätte statt WahlgrabstätteDas Wahlgrab wird ausgesucht, kann mehrere Stellen haben und ist verlängerbar.
- Baumgrabstätte statt Friedwald oder RuheforstEin Bestattungswald ist ein eigener, als Friedhof gewidmeter Wald mit eigenen Gebühren und eigener Ordnung.
- Anonyme Bestattung statt RasengrabEin Rasengrab kann durchaus eine bodengleiche Namensplatte haben.
- Leichenschau statt Zweite LeichenschauDie Zweite Leichenschau ist eine zusätzliche Untersuchung vor jeder Feuerbestattung.
Die Grabarten und was sie voneinander unterscheidet
7 Begriffe
- Reihengrabstätteauch: Reihengrab
- Eine Grabstätte für eine Person, die der Reihe nach zugeteilt wird und mit Ablauf der Ruhefrist ausläuft.
- Wahlgrabstätteauch: Wahlgrab, Sondergrabstätte, Familiengrab
- Eine Grabstätte, deren Lage der Erwerber aussucht. Sie kann mehrere Grabstellen umfassen und ist nach Ablauf verlängerbar. Manche Gemeinden nennen sie Sondergrabstätte, etwa Wetzlar.
- Urnenreihengrabstätte
- Eine zugeteilte Grabstelle für eine Urne, meist mit kürzerer Ruhefrist als eine Erdbestattung, in Wetzlar 15 Jahre.
- Baumgrabstätteauch: Baumbestattung, Naturbestattung
- Eine Urnengrabstätte an oder unter einem Baum, meist ohne Pflegepflicht und mit stark eingeschränkter Gestaltung.
- Urnenmauernischeauch: Kolumbarium, Urnenwand
- Eine verschlossene Kammer in einer Wand, in der eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Front trägt eine Namensplatte.
- Anonyme Bestattungauch: anonymes Grab, halbanonym
- Beisetzung auf einer gemeinschaftlichen Fläche ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle. Die Gebühr schließt die Pflege der Fläche ein.
- Grabmalauch: Grabstein, Grabeinfassung
- Das Denkmal auf einer Grabstätte, mit Einfassung und Fundament. Es braucht vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Fristen, die von allein ablaufen
2 Begriffe
- Ruhefristauch: Ruhezeit, Ruhefrist Grab
- Der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf. In Hessen beträgt er mindestens 15 Jahre, die genaue Dauer setzt die Gemeinde nach den Boden- und Grundwasserverhältnissen fest.
- Bestattungsfrist
- Der Zeitraum, innerhalb dessen bestattet werden muss. In Hessen frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach dem Tod, Urnen innerhalb von neun Wochen nach der Einäscherung.
Was womit bezahlt wird
4 Begriffe
- Sozialbestattungauch: Bestattung Sozialamt, Paragraf 74 SGB XII
- Die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger, wenn den Verpflichteten die Tragung nicht zuzumuten ist.
- Grabnutzungsgebührauch: Grabgebühr, Friedhofsgebühr
- Die Gebühr für die Überlassung einer Grabstätte, meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer erhoben.
- Bestattungsgebührauch: Beisetzungsgebühr
- Die Gebühr für die Bestattung selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes und das Einsenken. In Wetzlar 879 Euro für eine Erdbestattung über 5 Jahre, in Gießen 819 Euro.
- Dauergrabpflege
- Ein einmalig gezahlter Vertrag, der die Grabpflege über die gesamte Ruhezeit abdeckt. Seriöse Verträge werden über eine Treuhandstelle abgesichert.
Pflichten, Rechte und wer sie hat
9 Begriffe
- Grabnutzungsrechtauch: Nutzungsrecht, Grabstelle kaufen
- Ein befristetes, öffentlich-rechtliches Recht, eine bestimmte Grabstätte zu belegen und zu gestalten. Es wird gegen Gebühr erworben und ist bei Wahlgräbern verlängerbar.
- Friedhofszwangauch: Bestattungspflicht Friedhof, Urne zu Hause
- Die Regel, dass Verstorbene auf öffentlichen Friedhöfen zu bestatten sind. In Hessen kann das Regierungspräsidium Kassel Ausnahmen erlauben, wenn besondere Verhältnisse das rechtfertigen und die Grabpflege für die Dauer der Ruhefrist gesichert ist.
- Leichenschau
- Die ärztliche Feststellung von Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache. Sie ist vor jeder Bestattung vorgeschrieben und Grundlage des Leichenschauscheins.
- Zweite Leichenschauauch: Krematoriumsleichenschau
- Eine zusätzliche Untersuchung von Todesursache und Todesart, die in Hessen vor jeder Feuerbestattung und vor jeder Ausfuhr ins Ausland vorgeschrieben ist.
- Sorgepflichtige Personauch: Bestattungspflicht, wer muss beerdigen
- Die Angehörigen, die verpflichtet sind, die Bestattung und die Leichenschau zu veranlassen. In Hessen sind das Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister.
- Kostentragungspflicht
- Die zivilrechtliche Pflicht, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Sie trifft nach § 1968 BGB den Erben.
- Friedhofssatzungauch: Friedhofsordnung
- Das Ortsrecht, mit dem eine Gemeinde die Benutzung ihrer Friedhöfe regelt: Grabarten, Ruhefristen, Öffnungszeiten, Gestaltungsvorschriften, Pflegepflichten.
- Umbettung
- Die Verlegung einer Leiche oder Asche in eine andere Grabstätte. Sie braucht die Zustimmung der Friedhofsverwaltung und einen wichtigen Grund.
- Leichenpass
- Das Papier, ohne das eine Leiche nicht über eine Staatsgrenze befördert werden darf. Es wird von der Behörde am Ort ausgestellt.
Stellen, Gebäude und Kennzeichen
4 Begriffe
- Amtlicher Gemeindeschlüsselauch: AGS, Gemeindekennziffer
- Eine achtstellige Kennziffer, die jede Gemeinde in Deutschland eindeutig bezeichnet. Gießen trägt 06531005, Wetzlar 06532023.
- Trauerhalleauch: Friedhofskapelle, Leichenhalle
- Das Gebäude auf dem Friedhof, in dem die Trauerfeier stattfindet und in dem Verstorbene bis zur Bestattung aufbewahrt werden.
- Friedhofsträgerauch: Friedhofsverwaltung, Betreiber Friedhof
- Wer den Friedhof unterhält und die Satzung erlässt. In Hessen sind das die Gemeinden als Selbstverwaltungsangelegenheit, daneben Kirchen und Religionsgemeinschaften für ihre eigenen Friedhöfe.
- Kriegsgräberstätte
- Eine Grabanlage für Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Diese Gräber haben ein dauerndes Ruherecht und werden nicht aufgelöst.