Methode · Datenstand 26.08.2026
Was erhoben ist, wie gerechnet wird und was fehlt
Ein Verzeichnis ist so viel wert wie seine Lücken benannt sind. Diese Seite zeigt, welche Felder der Bestand tatsächlich liefert, welche Zahlen wir selbst rechnen und an welcher Stelle wir bewusst nichts eintragen.
- 39.785
- erfasste Flächen in ganz Deutschland
- 18.870
- davon mit Namen und Gemeinde
- 18.870
- Friedhöfe mit eigener Detailseite
- 31.955,3 ha
- berechnete Gesamtfläche
jeder benannte Friedhof
Die Grenze des Bestands, offen benannt
Kurz beantwortet
| Feld | Abdeckung | Wofür es gebraucht wird |
|---|---|---|
| Geometrie, also Fläche und Umriss | 98.9 % | Karte, Flächenberechnung, Umkreis, Route |
| Name | 47.6 % | Überschrift, Suche, Detailseite |
| Religion | 30.5 % | Trägerschaft, Ansprechpartner |
| Wikidata-Verknüpfung | 9.0 % | Geschichte, Denkmalstatus |
| Betreiber | 3.0 % | Zuständigkeit, Kontakt |
| Website | 4.9 % | Verweis auf die Primärquelle |
| Anschrift, Straße | 1.5 % | Navigation, Adressangabe |
| Öffnungszeiten | 1.0 % | Zustand zum Abrufzeitpunkt |
Ein Name ist nicht überall gleich wahrscheinlich
Der Durchschnitt von 47.6 % verdeckt den eigentlichen Befund: Wie oft ein Friedhof einen Namen trägt, hängt stark vom Bundesland ab. Das ist keine Eigenschaft der Friedhöfe, sondern eine der Kartierung. In den Stadtstaaten und in Hessen ist fast jede Fläche benannt, in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern liegt der Anteil bei einem Viertel oder darunter. Wo der Name fehlt, zählt die Fläche in der Gemeindeübersicht mit, bekommt aber keine eigene Seite, weil niemand nach einer namenlosen Fläche sucht.
| Bundesland | Flächen | davon benannt | Anteil |
|---|---|---|---|
| Bremen | 48 | 46 | 9.583,3 % |
| Hamburg | 79 | 75 | 9.493,7 % |
| Berlin | 266 | 240 | 9.022,6 % |
| Hessen | 3.445 | 3.106 | 9.016,0 % |
| Nordrhein-Westfalen | 4.745 | 3.163 | 6.666,0 % |
| Baden-Württemberg | 4.475 | 2.720 | 6.078,2 % |
| Saarland | 594 | 309 | 5.202,0 % |
| Niedersachsen | 4.023 | 1.997 | 4.964,0 % |
| Rheinland-Pfalz | 3.341 | 1.653 | 4.947,6 % |
| Schleswig-Holstein | 694 | 329 | 4.740,6 % |
| Sachsen | 1.803 | 673 | 3.732,7 % |
| Brandenburg | 2.788 | 912 | 3.271,2 % |
| Thüringen | 2.278 | 687 | 3.015,8 % |
| Bayern | 7.103 | 2.125 | 2.991,7 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.385 | 362 | 2.613,7 % |
| Sachsen-Anhalt | 2.249 | 473 | 2.103,2 % |
Was wir selbst rechnen
Diese Werte stehen nirgends. Sie entstehen aus der Geometrie und sind je Friedhof verschieden.
Fläche und Umfang
Aus dem größten Umring des Objekts, sphärisch gerechnet mit Erdradius 6.371,0088 Kilometer. Bei Multipolygonen zählt der größte Außenring.
Zuordnung zur Gemeinde
Punkt-in-Polygon gegen die Verwaltungsgrenzen aller 419 hessischen Gemeinden, vorgefiltert über deren Umgebungsrechteck. Der amtliche Gemeindeschlüssel ist der Schlüssel für alle weiteren Verknüpfungen.
Entfernung zum Ortskern
Luftlinie zum Verwaltungsmittelpunkt der Gemeinde, ersatzweise zum Mittelpunkt ihres Umgebungsrechtecks.
Parkplätze und Haltestellen
Alle erfassten Parkanlagen im Umkreis von 400 Metern und alle benannten Haltestellen im Umkreis von 900 Metern, über einen Gitterindex gesucht.
Nachbarfriedhöfe
Die sechs nächstgelegenen benannten Friedhöfe im Umkreis von 12 Kilometern, über Gemeindegrenzen hinweg.
Lageplan
Wege, Wasser, Grünflächen und Gebäude auf dem Friedhof aus einem eigenen Ausschnitt, im Build zu einem SVG gerendert. Punkte, die enger als sechs Meter beieinanderliegen, fallen weg. Dieser Ausschnitt liegt bisher für 0 von 18.870 Friedhöfen vor; alle übrigen zeigen den Umriss, die Zugänge und die Marken, aber noch keine Umgebung.
Die Schwelle, ab der eine Seite angeboten wird
Gemessen mit der Geschwisterprobe: zwei Nachbarseiten desselben Typs Wort für Wort verglichen.
Kurz beantwortet
| Seitentyp | eigener Text | Folge |
|---|---|---|
| Gemeinde, Satzung erfasst (Gießen gegen Wetzlar) | 52,0 % | wird angeboten |
| Gemeinde, nur Bestand (Marburg gegen Fulda) | 52,3 % | wird angeboten |
| Gemeinde mit 8 Friedhöfen | 33,0 % | wird angeboten |
| Gemeinde mit 6 Friedhöfen | 25,8 % | erreichbar, nicht angeboten |
| Gemeinde mit 4 Friedhöfen | 24,9 % | erreichbar, nicht angeboten |
| Gebührenblatt | 52,5 % | wird angeboten |
| Handlung | 61,6 % | wird angeboten |
| Begriff | 31,9 % | wird angeboten |
| Einzelner Friedhof | 23,2 bis 27,1 % | erreichbar, nicht angeboten |
Die Friedhofsseite ist der interessanteste Befund, weil er dem Bauchgefühl widerspricht. Sie enthält Fläche, Umriss, Rang in der Gemeinde, Anteil an der Gesamtfläche, Entfernung und Himmelsrichtung, Parkplätze, Haltestellen mit Namen, zehn Nachbarfriedhöfe mit Entfernung, die angrenzenden Straßennamen und einen eigenen Lageplan. Alles davon ist je Friedhof verschieden, und trotzdem reicht es nicht.
Der Grund ist strukturell: alles, was sich aus der Geometrie ableiten lässt, ist räumlich korreliert. Zwei Friedhöfe einen Kilometer auseinander haben dieselben Nachbarn, dieselben Haltestellen und denselben Träger. Sie unterscheiden sich in den Zahlen, nicht in den Sätzen. Selbst zwei Friedhöfe mit je eigener Website kamen nur auf 23,2 %, weil eine Adresse keinen Text erzeugt.
Wir haben daraus nicht den Schluss gezogen, die Seiten mit Fülltext aufzublasen. Sie bleiben erreichbar, verlinkt und nützlich für jemanden, der einen bestimmten Friedhof sucht. Sie stehen nur nicht in der Sitemap und tragen ein noindex, bis Stufe S4 Geschichte und Denkmalstatus aus Wikidata nachliefert. Dann wird erneut gemessen.
Der Ausbau in sechs Stufen
Wo dieses Verzeichnis steht und was als Nächstes kommt.
| Stufe | Was | Stand | Inhalt |
|---|---|---|---|
| S1 | Bestand aus OpenStreetMap | abgeschlossen für 16 von 16 Ländern | 39.785 Flächen, davon 18.870 mit Namen und einer Gemeinde zugeordnet |
| S2 | Landesbestattungsrecht | 16 von 16 Bundesländern | Alle 16 Bestattungsgesetze, je Angabe mit Paragraf und Wortlaut, nach dem Zeitpunkt geordnet statt nach Rechtsbegriff |
| S3 | Kommunale Satzungen | 21 von 9.591 Gemeinden | Grabarten, Gebühren, Ruhefristen, zuständige Stelle, jeweils mit Paragrafenangabe |
| S4 | Anreicherung aus Wikidata | noch nicht begonnen | Geschichte, Denkmalstatus und bekannte Grabstätten für die 9.0 % der Objekte mit Wikidata-Verknüpfung |
| S5 | Geprüfte Bestattungsbetriebe | noch nicht begonnen | Existenz, Rechtsform, Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten, Preistransparenz |
| S6 | Weitere Bundesländer | noch nicht begonnen | Nach Suchvolumen priorisiert, nicht nach Einwohnerzahl |
| S6 | Bestattungsunternehmen, geprüft | 1.614 von 3.943 Betrieben | Existenz, Rechtsform aus dem Impressum, Erreichbarkeit rund um die Uhr und Preise auf der eigenen Seite, jeweils mit Fundstelle und Wortlaut |
Die eigentliche Arbeit steckt in Stufe S3. Die rund 11.000 kommunalen Friedhofssatzungen in Deutschland liegen im Ratsinformationssystem der jeweiligen Gemeinde, meist als PDF und meist nicht über eine Suchmaschine auffindbar. Für jede Gemeinde muss deren eigene Suche benutzt und das Dokument gelesen werden. Bei Gießen ist die Friedhofsordnung von 1980 sogar nur als eingescanntes PDF ohne auswertbaren Text verfügbar, weshalb dort die Ruhefrist fehlt und das auf jeder betroffenen Seite steht.
Die Regeln, an die wir uns halten
- 01Jede Zahl trägt Quelle und Stand. Gebühr, Frist, Ruhezeit, Fläche. Keine Ausnahme.
- 02Was fehlt, wird benannt statt geschätzt. Ein leeres Feld ist ehrlicher als eine plausible Zahl.
- 03Der Wortlaut einer Satzung und unsere Einordnung stehen sichtbar getrennt.
- 04Rechtsangaben bleiben Information. Wir prüfen keinen Einzelfall und beraten nicht.
- 05Ein Objekt ohne Namen bekommt keine eigene Seite, zählt aber in der Übersicht mit.
- 06Eine Gemeinde mit weniger als zwei benannten Friedhöfen bekommt keine eigene Übersicht.
- 07Kein Werkzeug hinter einem Formular, keine Gebührentabelle hinter einer Anfrage.
- 08Wir sagen auch, wann dieses Verzeichnis nicht hilft und wer stattdessen zuständig ist.
Lesende Schnittstelle
Die Stammdaten jedes Friedhofs sind als JSON abrufbar, ohne Schlüssel und ohne Anmeldung. Beispiel: /api/gemeinde/giessen/. Die Antwort enthält eine fertige Zitierangabe zum Kopieren. Ein Datensatz, den andere einbauen können, wird zur Referenz statt zur Konkurrenz.
Für Sprachmodelle liegt unter /llms.txt ein Auszug mit den Kennzahlen, dem Adressschema und dem Datenstand.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
- Hannover: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025
- Düsseldorf: Gebührentarif 68.203.1 zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003, zuletzt geändert am 12.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Duisburg: WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom 09.12.2021, zuletzt geändert am 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Essen: Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024
- Köln: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023
- Bochum: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum vom 25.07.1983, zuletzt geändert am 21.11.2024, Tarife ab dem 01.01.2026
- Dortmund: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Darmstadt: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985, Stadtrecht 795, in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Darmstadt: Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Frankfurt am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025
- Frankfurt am Main: Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52
- Offenbach am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet
- Wiesbaden: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022
- Wiesbaden: Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofssatzung) Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019
- Hofheim am Taunus: Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014
- Hofheim am Taunus: Bestattungsgebühren, Zusammenstellung der Stadt Hofheim am Taunus Gesamtbeträge je Grabart, auf Grundlage der Satzung vom 27.08.2011
- Eltville am Rhein: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025
- Taunusstein: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020
- Gießen: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03
- Gießen: Friedhofsordnung der Universitätsstadt Gießen vom 20.03.1980, Ortsrecht 67-01
- Wetzlar: Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022
- Wetzlar: Friedhofssatzung der Stadt Wetzlar vom 26.04.2005
- Mainz: Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe
- Mainz: Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz (AöR) vom 10.12.2009, Ortsrecht der Landeshauptstadt Mainz
- Stuttgart: Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3 gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024
- München: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453)
- Dresden: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023
- Leipzig: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026.