Handlungsachse
Was zu tun ist, und wer dafür zuständig ist
Wer zum ersten Mal einen Sterbefall regelt, kennt die Fachbegriffe nicht und weiß nicht, welche Stelle was macht. Diese 12 Seiten sind nach dem Anliegen benannt, nicht nach der Behörde. Jede beginnt mit drei Angaben: zuständig, Kosten, Dauer.
Alle Handlungen mit Zuständigkeit
Kurz beantwortet
12 Handlungen, jede mit zuständiger Stelle, Kostenrahmen und Dauer. Die drei häufigsten am Anfang: die ersten 48 Stunden nach dem Tod, die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeorts und die Grabwahl bei der Friedhofsverwaltung. Welche Frist gilt, entscheidet das Bundesland.
| Was Sie vorhaben | Zuständig | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| Was in den ersten 48 Stunden zu tun istWas tun, wenn jemand gestorben ist? | Arzt, dann Standesamt des Sterbeorts | Leichenschau ab etwa 165 Euro | Beurkundung binnen 3 Werktagen |
| Sterbeurkunde beantragenWo bekomme ich eine Sterbeurkunde und was kostet sie? | Standesamt des Sterbeorts | 12 bis 15 Euro, weitere Stücke etwa 6 Euro | am selben Tag bis wenige Tage |
| Grab aussuchen und Nutzungsrecht erwerbenWie suche ich ein Grab aus und was bindet mich daran? | Friedhofsverwaltung der Gemeinde | 390 bis 18.445 Euro, gemessen an 106 Grabarten | Entscheidung in wenigen Tagen |
| Grabnutzungsrecht verlängern oder auslaufen lassenDie Ruhezeit läuft ab, was jetzt? | Friedhofsverwaltung der Gemeinde | je Jahr und Grabstelle 72 bis 141 Euro | Entscheidung vor Fristablauf |
| Grabmal genehmigen lassenDarf ich einen Grabstein einfach aufstellen? | Friedhofsverwaltung, bei Denkmalschutz zusätzlich die untere Denkmalbehörde | Genehmigung 83 bis 135 Euro, wo die Satzung sie ausweist | 2 bis 6 Wochen |
| Grab auflösen und abräumen lassenWie gebe ich ein Grab zurück und was kostet das? | Friedhofsverwaltung, Steinmetz für den Abbau | Einebnen 80 bis 524 Euro, Steinabbau extra | wenige Wochen |
| Urne überführen oder umbettenDarf eine Urne in einen anderen Ort umziehen? | Friedhofsverwaltung beider Friedhöfe | Urne ausgraben 278 bis 300 Euro, neue Grabgebühr extra | 4 bis 8 Wochen |
| Bestattung bezahlen, wenn kein Geld da istWer zahlt, wenn die Bestattungskosten nicht aufzubringen sind? | Sozialamt am letzten Wohnort der verstorbenen Person | erforderliche Kosten werden übernommen | Antrag vor Auftragserteilung stellen |
| Bestattungskosten von den Erben verlangenIch habe bezahlt, wer muss mir das ersetzen? | zivilrechtlich, notfalls Amtsgericht | Anspruch nach § 1968 BGB | Verjährung in 3 Jahren |
| Grabpflege beauftragen oder abgebenWer pflegt das Grab, wenn ich es nicht kann? | Nutzungsberechtigter, Friedhofsgärtner, Dauergrabpflege | 60 bis 520 Euro im Jahr | läuft über die gesamte Ruhezeit |
| Traueranzeige aufgebenWo gebe ich eine Traueranzeige auf und was kostet sie? | Anzeigenannahme der Zeitung, Bestatter | 150 bis 900 Euro je nach Größe und Auflage | 1 bis 3 Werktage bis zum Erscheinen |
| Bestattung im Ausland oder Überführung nach DeutschlandWas ist zu tun, wenn jemand im Ausland stirbt? | Auswärtiges Amt, Konsulat, Standesamt I in Berlin | Rückführung 3.000 bis 12.000 Euro | 1 bis 4 Wochen |
Die drei, die zuerst kommen
In dieser Reihenfolge, und mit mehr Zeit als man denkt.
- 01 Was in den ersten 48 Stunden zu tun istDie Reihenfolge der ersten zwei Tage, mit Fristen und zuständigen Stellen.Beurkundung binnen 3 Werktagen
- 02 Sterbeurkunde beantragenZuständige Stelle, nötige Unterlagen, Kosten je Ausfertigung.am selben Tag bis wenige Tage
- 03 Grab aussuchen und Nutzungsrecht erwerbenWelche Grabarten es gibt, wie lange sie laufen und was das Nutzungsrecht bedeutet.Entscheidung in wenigen Tagen
Der häufigste Fehler in den ersten Stunden ist Eile. Den Bestatter dürfen Sie sofort anrufen, dafür gibt es keine Wartezeit. Bestattet werden darf aber erst nach 24 bis 48 Stunden, und bis zur Beerdigung haben Sie acht bis zehn Tage. In dieser Zeit lassen sich zwei Kostenaufstellungen einholen und eine Grabart in Ruhe wählen. Beide Entscheidungen wirken zwei bis drei Jahrzehnte nach. Der ganze Ablauf, Frist für Frist