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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlungsachse

Was zu tun ist, und wer dafür zuständig ist

Wer zum ersten Mal einen Sterbefall regelt, kennt die Fachbegriffe nicht und weiß nicht, welche Stelle was macht. Diese 12 Seiten sind nach dem Anliegen benannt, nicht nach der Behörde. Jede beginnt mit drei Angaben: zuständig, Kosten, Dauer.

Alle Handlungen mit Zuständigkeit

Kurz beantwortet

12 Handlungen, jede mit zuständiger Stelle, Kostenrahmen und Dauer. Die drei häufigsten am Anfang: die ersten 48 Stunden nach dem Tod, die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeorts und die Grabwahl bei der Friedhofsverwaltung. Welche Frist gilt, entscheidet das Bundesland.
Was Sie vorhabenZuständigKostenDauer
Was in den ersten 48 Stunden zu tun istWas tun, wenn jemand gestorben ist?Arzt, dann Standesamt des SterbeortsLeichenschau ab etwa 165 EuroBeurkundung binnen 3 Werktagen
Sterbeurkunde beantragenWo bekomme ich eine Sterbeurkunde und was kostet sie?Standesamt des Sterbeorts12 bis 15 Euro, weitere Stücke etwa 6 Euroam selben Tag bis wenige Tage
Grab aussuchen und Nutzungsrecht erwerbenWie suche ich ein Grab aus und was bindet mich daran?Friedhofsverwaltung der Gemeinde390 bis 18.445 Euro, gemessen an 106 GrabartenEntscheidung in wenigen Tagen
Grabnutzungsrecht verlängern oder auslaufen lassenDie Ruhezeit läuft ab, was jetzt?Friedhofsverwaltung der Gemeindeje Jahr und Grabstelle 72 bis 141 EuroEntscheidung vor Fristablauf
Grabmal genehmigen lassenDarf ich einen Grabstein einfach aufstellen?Friedhofsverwaltung, bei Denkmalschutz zusätzlich die untere DenkmalbehördeGenehmigung 83 bis 135 Euro, wo die Satzung sie ausweist2 bis 6 Wochen
Grab auflösen und abräumen lassenWie gebe ich ein Grab zurück und was kostet das?Friedhofsverwaltung, Steinmetz für den AbbauEinebnen 80 bis 524 Euro, Steinabbau extrawenige Wochen
Urne überführen oder umbettenDarf eine Urne in einen anderen Ort umziehen?Friedhofsverwaltung beider FriedhöfeUrne ausgraben 278 bis 300 Euro, neue Grabgebühr extra4 bis 8 Wochen
Bestattung bezahlen, wenn kein Geld da istWer zahlt, wenn die Bestattungskosten nicht aufzubringen sind?Sozialamt am letzten Wohnort der verstorbenen Personerforderliche Kosten werden übernommenAntrag vor Auftragserteilung stellen
Bestattungskosten von den Erben verlangenIch habe bezahlt, wer muss mir das ersetzen?zivilrechtlich, notfalls AmtsgerichtAnspruch nach § 1968 BGBVerjährung in 3 Jahren
Grabpflege beauftragen oder abgebenWer pflegt das Grab, wenn ich es nicht kann?Nutzungsberechtigter, Friedhofsgärtner, Dauergrabpflege60 bis 520 Euro im Jahrläuft über die gesamte Ruhezeit
Traueranzeige aufgebenWo gebe ich eine Traueranzeige auf und was kostet sie?Anzeigenannahme der Zeitung, Bestatter150 bis 900 Euro je nach Größe und Auflage1 bis 3 Werktage bis zum Erscheinen
Bestattung im Ausland oder Überführung nach DeutschlandWas ist zu tun, wenn jemand im Ausland stirbt?Auswärtiges Amt, Konsulat, Standesamt I in BerlinRückführung 3.000 bis 12.000 Euro1 bis 4 Wochen
Kostenangaben sind Rahmen aus erfassten Satzungen und marktüblichen Sätzen, keine Festpreise.

Die drei, die zuerst kommen

In dieser Reihenfolge, und mit mehr Zeit als man denkt.

Der häufigste Fehler in den ersten Stunden ist Eile. Den Bestatter dürfen Sie sofort anrufen, dafür gibt es keine Wartezeit. Bestattet werden darf aber erst nach 24 bis 48 Stunden, und bis zur Beerdigung haben Sie acht bis zehn Tage. In dieser Zeit lassen sich zwei Kostenaufstellungen einholen und eine Grabart in Ruhe wählen. Beide Entscheidungen wirken zwei bis drei Jahrzehnte nach. Der ganze Ablauf, Frist für Frist