Fristen nach einem Todesfall
Ab wann darf ich was?
Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Die drei ersten gelten überall gleich. Alles danach entscheidet Ihr Bundesland.
- sofort
- Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen
- 24 bis 36 Stunden
- So lange darf er zu Hause bleiben
- 8 bis 10 Tage
- So viel Zeit für die Beerdigung
- 5 bis 25 Jahre
- So lange bleibt das Grab
keine Wartezeit, bundesweit
je nach Bundesland
Was in ganz Deutschland gleich ist
Drei Angaben, die unabhängig vom Bundesland gelten. Die erste ist die wichtigste.
Kurz beantwortet
In der ersten Stunde
Was jetzt sofort zählt
- Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?
Sofort. Es gibt keine Wartezeit.
Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.
keine Vorschrift, weil nichts verboten ist
- Muss ich sofort einen Arzt rufen?
Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.
Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.
Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend
In den ersten Tagen
Papiere und Termin
- Bis wann muss ich zum Standesamt?
Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.
§ 28 Personenstandsgesetz, bundesweit
Warum der Ort über die Frist entscheidet
Bestattungsrecht ist Landesrecht: Es gibt sechzehn Gesetze, und sie unterscheiden sich in genau den Punkten, die im Trauerfall drängen. Wie lange Ihr Angehöriger zu Hause bleiben darf, reicht von 24 Stunden in Brandenburg bis 36 Stunden in den meisten anderen Ländern. Wie lange das Grab bleibt, reicht von fünf Jahren für ein Urnengrab in Rheinland-Pfalz bis 25 Jahren in Hamburg.
Was ein Grab kostet, steht in keinem dieser Gesetze. Das entscheidet Ihre Gemeinde in ihrer eigenen Satzung. Beides wird regelmäßig verwechselt, und beides steht deshalb an verschiedenen Stellen: was es kostet hier, die Fristen dort.
Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
Die Frist, die als erste läuft, und die fast niemand kennt. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter am ersten Tag: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden.
| Wenn Sie hier bestatten | gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 36 Stunden | § 27 Abs. 1 BestattG |
| Berlin | 36 Stunden | § 9 Abs. 1 BestattG |
| Brandenburg | 24 Stunden | § 18 Abs. 1 BbgBestG |
| Hamburg | 36 Stunden | § 6 Abs. 1 BestattG |
| Hessen | 36 Stunden | § 17 Abs. 1 FBG |
| Mecklenburg-Vorpommern | 36 Stunden | § 8 Abs. 1 BestattG M-V |
| Niedersachsen | 36 Stunden | § 7 Abs. 1 BestattG |
| Nordrhein-Westfalen | 36 Stunden | § 11 Abs. 2 BestG NRW |
| Rheinland-Pfalz | 36 Stunden | § 22 Abs. 1 BestG |
| Saarland | 36 Stunden | § 21 Abs. 1 BestattG |
| Sachsen | Überführung beginnt binnen 24 Stunden | § 16 Abs. 1 SächsBestG |
| Sachsen-Anhalt | 36 Stunden | § 10 Abs. 1 BestattG LSA |
| Thüringen | 48 Stunden | § 16 Abs. 1 ThürBestG |
Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?
Eine Schutzfrist gegen einen Scheintod. Für Sie heißt das vor allem: Sie haben Zeit und müssen am Todestag nichts entscheiden.
| Wenn Sie hier bestatten | gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Brandenburg | 48 Stunden nach dem Tod | § 22 Abs. 1 BbgBestG |
| Hessen | 48 Stunden | § 16 Abs. 1 Satz 1 FBG |
| Mecklenburg-Vorpommern | 24 Stunden nach dem Tod | § 10 Abs. 2 BestattG M-V |
| Nordrhein-Westfalen | 24 Stunden nach dem Tod | § 13 Abs. 2 BestG NRW |
| Rheinland-Pfalz | 48 Stunden nach dem Tod | § 23 Abs. 1 BestG |
| Saarland | 48 Stunden nach dem Tod | § 29 Abs. 1 BestattG |
| Schleswig-Holstein | 48 Stunden nach dem Tod | § 16 Abs. 1 BestattG |
Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?
Bis dahin muss der Termin stehen. Das ist die Frist, die knapp wird, wenn Angehörige weit weg wohnen oder aus dem Ausland anreisen.
| Wenn Sie hier bestatten | gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 96 Stunden ohne Aufbahrung | § 37 Abs. 1 BestattG |
| Hamburg | 10 Tage, um die Bestattung zu veranlassen | § 10 BestattG |
| Hessen | 10 Tage | § 16 Abs. 1 Satz 1 FBG |
| Niedersachsen | 8 Tage nach dem Tod | § 9 BestattG |
| Saarland | 10 Tage für die Erdbestattung | § 29 Abs. 2 BestattG |
| Schleswig-Holstein | 9 Tage nach dem Tod | § 16 Abs. 1 BestattG |
Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?
Sie läuft ab der Einäscherung, nicht ab dem Sterbetag. Wer noch einen gemeinsamen Termin sucht, sollte diese Zahl kennen, bevor er zusagt.
| Wenn Sie hier bestatten | gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Berlin | 6 Monate nach der Einäscherung | § 20 Abs. 2 BestattG |
| Hessen | 9 Wochen nach der Einäscherung | § 16 Abs. 1 Satz 4 FBG |
| Rheinland-Pfalz | 6 Monate nach der Einäscherung | § 23 Abs. 1 BestG |
| Saarland | 3 Monate nach der Einäscherung | § 29 Abs. 3 BestattG |
| Sachsen-Anhalt | 6 Monate nach der Einäscherung | § 17 BestattG LSA |
| Schleswig-Holstein | 3 Monate nach der Einäscherung | § 16 Abs. 3 BestattG |
| Thüringen | 6 Monate nach der Einäscherung | § 20 ThürBestG |
Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Die Reihenfolge entscheidet, wen die Gemeinde in Anspruch nimmt, wenn niemand handelt. Sie ist nicht überall dieselbe: Niedersachsen setzt die Enkelkinder vor die Eltern, und in Rheinland-Pfalz und Thüringen geht eine zu Lebzeiten benannte Person allen Angehörigen vor.
| Wenn Sie hier bestatten | gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Berlin | Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern | § 16 Abs. 1 und 2 BestattG |
| Brandenburg | Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft | § 20 Abs. 1 BbgBestG |
| Hamburg | Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel | § 11 BestattG |
| Hessen | Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister | § 13 Abs. 1 und 2 FBG |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, nichteheliche Lebensgemeinschaft | § 9 Abs. 2 BestattG M-V |
| Niedersachsen | Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister | § 8 Abs. 3 und 4 BestattG |
| Nordrhein-Westfalen | Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder | § 8 Abs. 1 BestG NRW |
| Rheinland-Pfalz | Zur Totenfürsorge benannte Person, dann Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, sonstige Sorgeberechtigte, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder | § 13 Abs. 1 BestG |
| Saarland | Ehefrau oder Ehemann, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Geschwister und Halbgeschwister, Großeltern, Enkelkinder, nichteheliche Lebensgemeinschaft | § 23 Abs. 1 BestattG |
| Sachsen | Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, nichteheliche Lebensgemeinschaft | § 10 Abs. 1 SächsBestG |
| Schleswig-Holstein | Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, leibliche und adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder | § 2 Nr. 12 BestattG |
| Thüringen | Zu Lebzeiten Beauftragter, dann Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft | § 18 Abs. 1 ThürBestG |
Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
In dieser Zeit wird das Grab nicht neu belegt, und in dieser Zeit sind Sie zur Pflege verpflichtet. Sie bestimmt damit auch, wie teuer ein Grab über die Laufzeit wird.
| Wenn Sie hier bestatten | gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | mindestens 15 Jahre, auch für Aschen | § 6 BestattG |
| Bayern | keine gesetzliche Untergrenze, der Träger setzt sie fest | Art. 10 Abs. 1 BestG |
| Brandenburg | Erdbestattung 20 Jahre, Asche 15 Jahre | § 32 Abs. 1 BbgBestG |
| Bremen | Erdbestattung 25 Jahre, Asche 20 Jahre | § 6 Abs. 1 und 2 Bestattungsgesetz |
| Hamburg | 25 Jahre, für Leichen und Urnen | § 28 Abs. 1 BestattG |
| Hessen | mindestens 15 Jahre, die Gemeinde setzt sie fest | § 6 Abs. 2 FBG |
| Mecklenburg-Vorpommern | mindestens 20 Jahre | § 15 Abs. 1 BestattG M-V |
| Niedersachsen | 20 Jahre nach jeder Bestattung | § 14 BestattG |
| Nordrhein-Westfalen | keine Zahl im Gesetz, Sarg und Urne aber gleich lang | § 4 Abs. 2 BestG NRW |
| Rheinland-Pfalz | Erdbestattung 15 Jahre, Feuerbestattung 5 Jahre | § 9 Abs. 2 BestG |
| Saarland | mindestens 15 Jahre | § 6 Abs. 2 und 3 BestattG |
| Sachsen | 20 Jahre, bei Kindern unter 2 Jahren 10 Jahre | § 7 Abs. 2 SächsBestG |
| Sachsen-Anhalt | mindestens 15 Jahre, Kinder unter 10 Jahren 10 Jahre | § 27 BestattG LSA |
| Schleswig-Holstein | keine Zahl im Gesetz, der Träger setzt sie fest | § 23 Abs. 1 und 2 BestattG |
| Thüringen | Erdbestattung 20 Jahre, Urne 15 Jahre | § 24 Abs. 1 ThürBestG |
Ihr Bundesland
- Baden-WürttembergZu Hause bleiben: 36 Stunden3 von 11 Fristen erfasst
- BayernBestattungsgesetz (BestG)1 von 11 Fristen erfasst
- BerlinZu Hause bleiben: 36 Stunden4 von 11 Fristen erfasst
- BrandenburgZu Hause bleiben: 24 Stunden5 von 11 Fristen erfasst
- BremenGesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestattG)1 von 11 Fristen erfasst
- HamburgZu Hause bleiben: 36 Stunden5 von 11 Fristen erfasst
- HessenZu Hause bleiben: 36 Stunden11 von 11 Fristen erfasst
- Mecklenburg-VorpommernZu Hause bleiben: 36 Stunden6 von 11 Fristen erfasst
- NiedersachsenZu Hause bleiben: 36 Stunden4 von 11 Fristen erfasst
- Nordrhein-WestfalenZu Hause bleiben: 36 Stunden4 von 11 Fristen erfasst
- Rheinland-PfalzZu Hause bleiben: 36 Stunden5 von 11 Fristen erfasst
- SaarlandZu Hause bleiben: 36 Stunden6 von 11 Fristen erfasst
- SachsenZu Hause bleiben: Überführung beginnt binnen 24 Stunden3 von 11 Fristen erfasst
- Sachsen-AnhaltZu Hause bleiben: 36 Stunden4 von 11 Fristen erfasst
- Schleswig-HolsteinGesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)6 von 11 Fristen erfasst
- ThüringenZu Hause bleiben: 48 Stunden4 von 11 Fristen erfasst