Sachsen-Anhalt, Welterbestadt, Gemeindeschlüssel 15085235
Alle 10 Friedhöfe in Quedlinburg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03946 905871
- Welterbestadt Quedlinburg, Friedhofsverwaltung am Zentralfriedhof
- 2.304,79 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 435,05 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
06484 Quedlinburg
Erdreihengrab
Teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Quedlinburg nehmen zusammen 19,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Zentralfriedhof ist der größte mit 11,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 960 m entfernt, der entlegenste 6,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 8 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Quedlinburg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Welterbestadt Quedlinburg, Friedhofsverwaltung am Zentralfriedhof
Badeborner Weg 1506484 Quedlinburg
03946 905871
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 13 UhrDienstag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 UhrMittwoch keine SprechzeitDonnerstag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 9 bis 13 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Quedlinburg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentralfriedhof | 11,7 ha | 960 m | 7 Anlagen, nächste 70 m | Zentralfriedhof, 200 mBus 219 | keine Angabe |
| Servatii-Friedhof | 1,9 ha | 1,7 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Quedlinburg, Wipertistraße, 120 mBus 251 | christlich |
| Marktfriedhof (ev.) | 1,5 ha | 1,2 km | 17 Anlagen, nächste 160 m | Quedlinburg, Westerhäuser Straße, 110 mBus 230, Bus 252 | christlich, lutherisch |
| Wiperti-Friedhof | 1,1 ha | 1,6 km | 10 Anlagen, nächste 90 m | Quedlinburg, Wipertistraße, 50 mBus 251 | christlich |
| Blasii-Friedhof | 1,1 ha | 1,5 km | 8 Anlagen, nächste 150 m | Quedlinburg, Westerhäuser Straße, 160 mBus 230, Bus 252 | christlich |
| Friedhof | 9.980 m² | 6,9 km | 3 Anlagen, nächste 250 m | Bad Suderode, Reißaus, 250 mBus 245, Bus 253 | keine Angabe |
| St. Aegidii Friedhof | 7.430 m² | 1,5 km | 6 Anlagen, nächste 120 m | Quedlinburg, Halberstädter Straße, 100 mBus 216, Bus 217, Bus 233, Bus 252 | christlich |
| Alter Aegidiifriedhof | 4.120 m² | 1,1 km | 18 Anlagen, nächste 90 m | Quedlinburg, Wallstraße, 230 mBus 216, Bus 233, Bus 252 | christlich |
| Mathildenfriedhof (kath.) | 3.080 m² | 1,2 km | 10 Anlagen, nächste 170 m | Quedlinburg, Weststraße/Marktfriedhof, 90 mBus 216, Bus 217, Bus 252 | christlich, römisch-katholisch |
| Jüdischer Friedhof | 1.530 m² | 1,4 km | 10 Anlagen, nächste 120 m | Quedlinburg, Westerhäuser Straße, 110 mBus 230, Bus 252 | jüdisch |
Was ein Grab in Quedlinburg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, bekannt gemacht am 31.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie ersetzt die Fassung vom 17.07.2020.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErdreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Quedlinburg. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Einzelgrabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach vergeben und belegt werden; in jeder darf nach Absatz 2 nur eine Leiche bestattet werden. Die Grabstätte misst 2,50 mal 1,20 Meter. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nach Absatz 3 nicht, auf Antrag kann sie nach Prüfung gewährt werden. Die Pflege obliegt nach Paragraf 10 Absatz 6 dem Nutzungsberechtigten. | 1.498,78 € | 806,01 € | 2.304,79 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1 und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Erdreihengrab für Kinder bis 5 JahreParagraf 14 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung richtet Reihengrabstätten für Kinder mit einer Sarglänge bis zu einem Meter ein; die Grabstätte misst 1,10 mal 0,55 Meter und nach Abschluss der Gestaltung 1,00 mal 0,40 Meter. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 auch hier zwanzig Jahre. | 449,61 € | 403,00 € | 852,61 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2 und Abschnitt II Ziffer 2 |
| Einstellige WahlgrabstätteWahlgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen, deren Lage mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Je Grabstätte können ein Sarg und zusätzlich bis zu drei Urnen oder kein Sarg und vier Urnen beigesetzt werden; die Abmessungen betragen 2,50 mal 1,20 Meter. Der Tarif nennt den Betrag ausdrücklich je einstelliger Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 3 je Jahr ein Zwanzigstel der zum Zeitpunkt des Verlängerungsbeginns geltenden Grundgebühr. | 2.107,50 € | 806,01 € | 2.913,51 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.3 und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Wahlgrabstätte in Lage mit besonderen GestaltungsmöglichkeitenDiese Grabstätten liegen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf dem Zentralfriedhof Quedlinburg in den Grabfeldern 27 A und Erbb. Grab- und Grabmalgestaltung sind individuell festzulegen und müssen sich dem Umfeld in besonderem Maße anpassen. Je Grabstätte können ein Sarg und bis zu drei Urnen oder kein Sarg und sechs Urnen beigesetzt werden, die Abmessungen betragen 2,50 mal 1,50 Meter. Der Tarif verlangt denselben Betrag wie für die gewöhnliche Wahlgrabstätte. | 2.107,50 € | 806,01 € | 2.913,51 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.4 und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Überirdische Gruft auf dem Friedhof in GernrodeDie teuerste Grabart der Satzung und die einzige mit einem Nutzungsrecht von vierzig statt zwanzig Jahren; der Tarif schreibt es in Ziffer 1.5 ausdrücklich dazu, Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung nennt dieselbe Dauer. Die Ruhezeit bleibt nach Paragraf 10 Absatz 1 bei zwanzig Jahren. Die Grüfte sind massiv aus Stein gebaute, begehbare Grabstätten für bis zu zwölf Urnen, alternativ für zwei Särge oder einen Sarg und sechs Urnen. Der Nutzungsberechtigte wird vertraglich verpflichtet, die Gruft vor der ersten Beisetzung baulich instand zu setzen und für die bauliche Unterhaltung selbst aufzukommen. Bei Erdbestattungen sind nach Paragraf 8 Absatz 2 doppelte Holzsärge zu verwenden. | 5.460,63 € | 46,76 € | 5.507,39 € | 40 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.5 und Abschnitt II Ziffer 7 |
| Anonymes Erdreihengrab auf einem RasenfeldParagraf 14 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung sagt, die Beisetzungsfläche befinde sich auf einer Rasenfläche, die Grabstätten seien nur mit einem Nummernstein gekennzeichnet, und fügt hinzu: Die Rasenfläche werde von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt. Grabschmuck darf auf der Rasenfläche nicht abgelegt werden. Nach Paragraf 9 Absatz 1 obliegt der Stadt bei diesen Gräbern sowohl das Öffnen als auch das Schließen. | 1.814,52 € | 806,01 € | 2.620,53 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.6 und Abschnitt II Ziffer 1 |
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Quedlinburg. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach vergeben und belegt und messen einen mal einen Meter; es dürfen nur zwei Urnen beigesetzt werden. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nicht, auf Antrag kann sie nach Prüfung gewährt werden. Die Pflege obliegt nach Paragraf 10 Absatz 6 dem Nutzungsberechtigten. | 746,54 € | 100,23 € | 846,77 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.1 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenreihengrab auf einem RasenfeldParagraf 16 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung beschreibt dieselbe Grabanlage wie das gewöhnliche Urnenreihengrab, mit dem Unterschied, dass die Grabstätte eine Rasenfläche ist, die von der Welterbestadt Quedlinburg acht- bis zehnmal im Jahr gemäht wird. Grabschmuck darf auf der Rasenfläche nicht abgelegt werden; die Satzung nennt sie für den Nutzungsberechtigten eine pflegearme Grabanlage. Der Aufpreis von 694,64 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab ist der Preis dieser Pflege. | 1.441,18 € | 100,23 € | 1.541,41 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.2 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| UrnenwahlgrabUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung Grabstätten für vier Urnen, deren Lage mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird; sie messen 1,20 mal 1,20 Meter. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 3 des Tarifs je Jahr ein Zwanzigstel der Grundgebühr. | 964,30 € | 100,23 € | 1.064,53 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.3 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenwahlgrabstätte auf einem RasenfeldParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung sagt wortgleich zu Absatz 1 Buchstabe a, die Grabstätte sei eine Rasenfläche, die von der Welterbestadt Quedlinburg acht- bis zehnmal im Jahr gemäht werde, und auf der Rasenfläche dürfe kein Grabschmuck abgelegt werden. | 1.658,93 € | 100,23 € | 1.759,16 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.4 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenwahlgrabstätte Baumbestattung für sechs UrnenParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung legt diese Grabstätten auf dem Zentralfriedhof kreisförmig um einen ausgewählten Baum an, mit einer Größe von zwei Metern im Umkreis. Für die Einzelbeisetzung und die Pflege der Anlage ist eine einmalige Gebühr zu zahlen, an der Grabstätte dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, sie muss naturbelassen bleiben, und es darf nichts abgelegt werden; die Bestattungsbiotope werden bei Bedarf von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt als Gravur auf einem von der Stadt bereitgestellten Pflasterstein, den der Nutzungsberechtigte bei einem Steinmetzbetrieb setzen lässt; diese Kosten nennt die Satzung nicht und sie stecken deshalb nicht in unserem Betrag. | 2.828,29 € | 100,23 € | 2.928,52 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.5.1 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenwahlgrabstätte Baumbestattung für eine UrneParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung beschreibt die Einzelbaumbestattung: Um einen Baum werden höchstens sechs Urnen beigesetzt, die nicht alle einer Familie angehören. Es gelten dieselben Regeln wie bei der Baumbestattung für sechs Urnen, einschließlich des Satzes, die Bestattungsbiotope würden bei Bedarf von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt. | 471,38 € | 100,23 € | 571,61 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.5.2 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenpartnerwahlgrab um einen Baum mit Stele oder GrabplatteParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung sieht für zwei Urnen eine gestaltete Fläche um einen Baum mit Bodendeckerbepflanzung vor, auf der eine Stele bis 50 Zentimeter Höhe oder eine Grabplatte von 50 mal 50 Zentimetern zulässig ist. Zur Pflege sagt derselbe Buchstabe: Die Fläche um die Grabstätte und um den Baum werde von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt und bepflanzt. Die Kosten für Stele oder Grabplatte trägt der Nutzungsberechtigte durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes; die Satzung nennt dafür keinen Betrag. | 721,66 € | 100,23 € | 821,89 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.5.3 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenwahlgrabstätte in Lage mit besonderen GestaltungsmöglichkeitenParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung beschreibt Grabstätten für sechs Urnen von 1,50 mal 1,50 Metern, deren Lage und Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Erwerber bestimmt werden; die besonderen Gestaltungsbedingungen legt die Stadt bei der Vergabe nach den örtlichen Gegebenheiten fest. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir die Grabart nicht als pflegefrei. | 1.365,16 € | 100,23 € | 1.465,39 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.6 und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Anonyme UrnengemeinschaftsanlageParagraf 16 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung beschreibt die anonyme Urnengemeinschaftsanlage als Grabanlage innerhalb einer Rasenfläche auf dem Zentralfriedhof. Die Beisetzung erfolgt durch die Welterbestadt Quedlinburg bei Bedarf und ohne Teilnahme der Angehörigen, der Bestattungsplatz wird nicht bekanntgegeben, und für die Bestattung und die Pflege der Anlage ist eine einmalige Gebühr zu zahlen. Das Ablegen von Grabschmuck ist nach Absatz 5 nur an den ausgewiesenen Stellen zulässig. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 10 Absatz 2 bei allen Urnengemeinschaftsanlagen ausgeschlossen, ebenso nach Paragraf 11 Absatz 2 jede Ausgrabung oder Umbettung. | 336,19 € | 293,64 € | 629,83 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.7 und Abschnitt II Ziffer 5 |
| Teilanonyme UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste Grab in Quedlinburg überhaupt. Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung beschreibt die teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage als Grabanlage innerhalb einer Rasenfläche auf dem Zentralfriedhof sowie auf den Friedhöfen in Bad Suderode und Gernrode. Die Beisetzung erfolgt als Einzelbeisetzung, an der die Angehörigen teilnehmen können, der Bestattungsplatz ist damit bekannt, und für die Einzelbeisetzung und die Pflege der Anlage ist eine einmalige Gebühr zu zahlen. Nach Paragraf 16 Absatz 4 Buchstabe e erfolgt die Beisetzung auch in allen Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Kennzeichnung teilanonym; einen eigenen Tarifsatz nennt der Gebührentarif dafür nicht. Die Verlängerung ist nach Paragraf 10 Absatz 2 ausgeschlossen. | 336,19 € | 98,86 € | 435,05 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.8 und Abschnitt II Ziffer 6 |
Häufige Fragen zu Quedlinburg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Quedlinburg?
- In Quedlinburg sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 19,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Quedlinburg?
- Zentralfriedhof ist mit 11,7 ha der größte Friedhof in Quedlinburg. Er liegt 960 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Quedlinburg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Quedlinburg gelten 20 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungsrecht an einer Grabstätte nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung und Gebührentarif Abschnitt I, dazu 40 Jahre für Nutzungsrecht an einer überirdischen Gruft in Gernrode nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung und Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.5.
- Was kostet ein Grab in Quedlinburg?
- Ein Grab in Quedlinburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage mit 435,05 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, bekannt gemacht am 31.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie ersetzt die Fassung vom 17.07.2020.
- Wer ist für die Friedhöfe in Quedlinburg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Quedlinburg ist Welterbestadt Quedlinburg, Friedhofsverwaltung am Zentralfriedhof zuständig, Badeborner Weg 15, 06484 Quedlinburg, Telefon 03946 905871. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Quedlinburg, die Fristen setzt Sachsen-Anhalt
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, bekannt gemacht am 31.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie ersetzt die Fassung vom 17.07.2020
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofssatzung) beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie liefert den Geltungsbereich, die Ruhezeit, die Grabarten und die Pflegeregeln
- Welterbestadt Quedlinburg, Seite Satzungen und Verordnungen Stand der Abfrage am 05.09.2026; führt zum Friedhofswesen genau die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung, beide mit dem Datum 01.01.2026
- Welterbestadt Quedlinburg, Seite Friedhöfe mit den drei städtischen Friedhöfen und den Angaben zur Friedhofsverwaltung Stand der Abfrage am 05.09.2026
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG LSA) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.