Sachsen, Kreisfreie Stadt, Gemeindeschlüssel 14612000
Alle 52 Friedhöfe in Dresden
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0351 4393600
- Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden
- 1.313,12 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 689,15 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 52
- Friedhöfe mit Namen
01159 Dresden
Erdreihengrab, 130 x 260 cm
Partnerstelle im Urnenhain Tolkewitz
7 weitere Flächen ohne Namen
Die 52 Friedhöfe in Dresden nehmen zusammen 163,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Heidefriedhof ist der größte mit 31,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,4 km entfernt, der entlegenste 14,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 51 von 52 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 49 von 52 haben eine erfasste Parkanlage. 4 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 49 der 52 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, jüdische und buddhistische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Dresden rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden
Löbtauer Straße 7001159 Dresden
0351 4393600
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 7.30 bis 18 Uhr
Die 52 Friedhöfe in Dresden, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Heidefriedhof | 31,4 ha | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 290 m | Neuländer Straße, 790 mBus 80, Bus 477 | christlich |
| Johannisfriedhof | 22,8 ha | 5,5 km | 9 Anlagen, nächste 280 m | Johannisfriedhof, 300 mTram 6, Tram 9, Bus 87 | christlich, lutherisch |
| Neuer Annenfriedhof | 13,5 ha | 3,1 km | 51 Anlagen, nächste 150 m | Neuer Annenfriedhof, 310 m | christlich, lutherisch |
| St.-Pauli-Friedhof | 9,5 ha | 4,2 km | 13 Anlagen, nächste 150 m | Sankt-Pauli-Friedhof, 220 mBus 64, Bus 70, Bus 76, Bus 81 | christlich, lutherisch |
| Trinitatisfriedhof | 9,3 ha | 2,5 km | 33 Anlagen, nächste 180 m | Trinitatisplatz, 310 mTram 6 | christlich, lutherisch |
| Urnenhain Tolkewitz | 6,9 ha | 5,9 km | 11 Anlagen, nächste 140 m | Tolkewitz Schulcampus, 230 mTram 6, Tram 9 | keine Angabe |
| Friedhof Striesen | 5 ha | 4,4 km | 19 Anlagen, nächste 160 m | Kurzer Schritt, 300 mBus 85 | christlich, evangelisch |
| Markusfriedhof | 4,2 ha | 4,3 km | 18 Anlagen, nächste 170 m | Boxdorfer Straße, 180 mBus 70 | christlich, lutherisch |
| Alter Annenfriedhof | 3,9 ha | 2,3 km | 25 Anlagen, nächste 140 m | Bamberger Straße, 170 mBus 62 | christlich, lutherisch |
| Innerer Neustädter Friedhof | 3,6 ha | 2,5 km | 15 Anlagen, nächste 120 m | Dresden Bischofsplatz, 200 mZug S 1 | christlich, lutherisch |
| Neuer Katholischer Friedhof | 3,1 ha | 3 km | 5 Anlagen, nächste 180 m | Bremer Straße, 360 mBus 68, Bus 92 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Cotta | 3 ha | 4,7 km | 11 Anlagen, nächste 240 m | Gorbitzer Straße, 230 mBus 80 | christlich, lutherisch |
| Ehemaliger Äußerer Matthäusfriedhof | 2,7 ha | 2,7 km | 4 Anlagen, nächste 210 m | Hamburger Straße, 370 mBus 68, Bus 92 | christlich, lutherisch |
| Nordfriedhof | 2,4 ha | 4,4 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Leubener Friedhof | 2,4 ha | 7,3 km | 19 Anlagen, nächste 100 m | Friedhof Leuben, 90 mTram 6 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Leubnitz-Neuostra | 2,3 ha | 4,5 km | 15 Anlagen, nächste 40 m | Karl-Laux-Straße, 60 mBus 68 | christlich, lutherisch |
| Äußerer Plauenscher Friedhof | 2,1 ha | 3,9 km | 5 Anlagen, nächste 150 m | Saarstraße, 140 mTram 3, Bus 63 | christlich, lutherisch |
| Stephanusfriedhof | 2 ha | 9,6 km | 4 Anlagen, nächste 180 m | Am Brüchigt, 410 mBus 65 | christlich, lutherisch |
| Waldfriedhof Weißer Hirsch | 1,8 ha | 6,7 km | 8 Anlagen, nächste 150 m | Am Weißen Adler, 190 mTram 11 | christlich, lutherisch |
| Innerer Briesnitzer Friedhof | 1,7 ha | 5,1 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Schulberg, 120 mBus 91, Bus 93 | christlich, lutherisch |
| Loschwitzer Friedhof | 1,7 ha | 5,9 km | 3 Anlagen, nächste 310 m | Künstlerhaus, 70 mBus 63 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Spitzhausstraße | 1,7 ha | 6,1 km | 1 Anlagen, nächste 380 m | Altkaditz, 340 mBus 72 | christlich, lutherisch |
| Sowjetischer GarnisonfriedhofDenkmal | 1,7 ha | 4,1 km | 5 Anlagen, nächste 80 m | Marienallee, 800 mBus 64 | keine Angabe |
| Schönfelder Friedhof | 1,6 ha | 11,6 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Schönfeld, Friedhof, 40 m | christlich, lutherisch |
| Äußerer Briesnitzer Friedhof | 1,4 ha | 5,3 km | 7 Anlagen, nächste 300 m | Hammeraue, 130 mBus 91, Bus 93 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Weixdorf | 1,4 ha | 12,8 km | keine erfasst | Bahnhof (Kirche), 430 mBus 769 | christlich, lutherisch |
| Neuer Jüdischer FriedhofDenkmal | 1,3 ha | 2,8 km | 54 Anlagen, nächste 70 m | Blasewitzer Straße / Fetscherstraße, 160 mTram 6, Tram 12, Bus 64, Bus 520 | jüdisch |
| Bühlauer Friedhof | 1,3 ha | 8,3 km | 11 Anlagen, nächste 80 m | Cunewalder Straße, 200 mBus +521, Bus 61, Bus 84, Bus 226 | christlich, lutherisch |
| Eliasfriedhof | 1,3 ha | 1,4 km | 18 Anlagen, nächste 80 m | Sachsenallee, 120 mTram 6, Tram 8, Tram 13 | christlich, lutherisch |
| Neuer Friedhof | 1,3 ha | 8,2 km | 12 Anlagen, nächste 130 m | Karlshagener Weg, 230 mBus 70, Bus 78 | christlich, lutherisch |
| Cossebauder Bergfriedhof | 1,2 ha | 9 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Cossebaude, Talstraße, 160 mBus 93 | christlich, lutherisch |
| Innerer Matthäusfriedhof | 1,2 ha | 2 km | 11 Anlagen, nächste 90 m | Vorwerkstraße, 110 mTram 10, Tram 20, Bus 68, Bus 92 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Coschütz | 1,2 ha | 4 km | 6 Anlagen, nächste 180 m | Saarstraße, 130 mTram 3, Bus 63 | christlich, lutherisch |
| Alter Friedhof | 1,1 ha | 7 km | 2 Anlagen, nächste 190 m | Am Hellerrand (Deutsche Werkstätten), 60 mTram 8 | christlich, lutherisch |
| Alter Katholischer Friedhof | 1,1 ha | 1,8 km | 15 Anlagen, nächste 80 m | Krankenhaus Friedrichstadt (Sportpark Ostra), 90 mTram 10, Tram 20, Bus 68, Bus 92 | christlich, katholisch |
| Lockwitzer Friedhof | 9.870 m² | 8,5 km | 9 Anlagen, nächste 180 m | Am Galgenberg, 240 mBus 86, Bus 162 | christlich, lutherisch |
| Obergorbitzer Friedhof | 9.590 m² | 5,7 km | 20 Anlagen, nächste 120 m | Betriebshof Gorbitz, 370 m | christlich, lutherisch |
| Friedhof Gittersee | 9.070 m² | 5,2 km | 27 Anlagen, nächste 70 m | Rathausstraße, 220 mBus 66;166, Bus 366 | christlich, lutherisch |
| Hellerau-Rähnitzer Friedhof | 7.480 m² | 7,6 km | 16 Anlagen, nächste 180 m | Beckerstraße, 80 mBus 70, Bus 72 | christlich, lutherisch |
| Emmausfriedhof Kaditz | 7.430 m² | 6,1 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Altkaditz, 110 mBus 72 | christlich, lutherisch |
| Hosterwitzer FriedhofDenkmal | 7.410 m² | 9 km | 1 Anlagen, nächste 270 m | An der Obstplantage, 240 mBus 63 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Dölzschen | 6.960 m² | 4,6 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Dölzschen, 420 mBus 62 | christlich |
| Eschdorfer Friedhof | 5.140 m² | 14,4 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Gasthaus, 140 mBus 226, Bus 228 | christlich, lutherisch |
| Langebrücker Friedhof | 4.860 m² | 11,7 km | 1 Anlagen, nächste 270 m | Am Mühlenteich, 110 mBus 78 | christlich, lutherisch |
| Weißiger Friedhof | 4.650 m² | 10,5 km | 13 Anlagen, nächste 120 m | Hutbergschule, 170 mBus 61, Bus 98A, Bus 98B, Bus 229 | christlich, lutherisch |
| Innerer Plauenscher Friedhof | 3.180 m² | 3,3 km | 22 Anlagen, nächste 50 m | Dresden-Plauen, 160 mZug RB 30, Zug S 3 | christlich, lutherisch |
| Alter Jüdischer FriedhofDenkmal | 3.140 m² | 2,2 km | 20 Anlagen, nächste 160 m | Pfunds Molkerei, 100 m | jüdisch |
| Kirchhof Kaditz | 3.000 m² | 6 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Altkaditz, 60 mBus 72 | christlich, lutherisch |
| Wilschdorfer Friedhof | 2.380 m² | 8,1 km | 3 Anlagen, nächste 190 m | Reineckeweg, 160 mBus 81, Bus 478 | christlich, lutherisch |
| Ort der Rückkehr | 2.010 m² | 6,7 km | keine erfasst | Boxdorf, Baumwiese, 590 mBus 72, Bus 80, Bus 475, Bus 477 | buddhistisch |
| Schönborner Friedhof | 1.990 m² | 14,2 km | keine erfasst | Schönborn Am Hofgut, 150 mBus 78, Bus 761 | christlich, lutherisch |
| Unkersdorfer Friedhof | 1.540 m² | 10,4 km | 1 Anlagen, nächste 310 m | Unkersdorf, Kirche, 90 mBus 91 | christlich, lutherisch |
Was ein Grab in Dresden kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Friedhofsgebühren für die Friedhöfe des Eigenbetriebes Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 6.21, vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Elektronische Ausgabe Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit dem 28.11.2023, 64. Ergänzungslieferung 2024.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab, 130 x 260 cmDas günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt und die Zeile, an der sich die ganze Dresdner Gebührenrechnung ablesen lässt: 3,38 Quadratmeter mal der Äquivalenzziffer 1,0 mal 85,26 Euro ergeben 288,18 Euro, dazu der Grundbetrag von 491,97 Euro, macht auf den Cent 780,15 Euro. Das Reihengrab ist damit das einzige Grab mit der Äquivalenzziffer 1,0; jede andere Grabart liegt darüber. Nach Paragraf 14 Absatz 1 wird es der Reihe nach belegt, erst im Todesfall vergeben, das Nutzungsrecht entsteht mit der Aushändigung des Stellenscheins und ist ausdrücklich nicht verlängerbar; die Nutzungsdauer entspricht genau der Ruhezeit von zwanzig Jahren. In jeder Reihengrabstätte darf nach Absatz 3 nur eine Leiche liegen, Ausnahmen nur bei gleichzeitig verstorbenen Familienangehörigen. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 780,15 € | 532,97 € | 1.313,12 € | 20 | Ziffer 2.1.1.1 und 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 14 und Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Erdwahlgrab, 130 x 260 cm, je StelleDieselbe Grabgrösse wie das Reihengrab, dieselbe Bestattungsgebühr, und der Aufschlag von 144,09 Euro kauft allein das Recht zu wählen. Rechnerisch ist es die Äquivalenzziffer 1,5 statt 1,0: der halbe Zuschlag auf 3,38 mal 85,26 Euro ergibt genau diese 144,09 Euro. Nach Paragraf 15 Absatz 1 wird die Lage im Benehmen mit der Erwerberin oder dem Erwerber bestimmt, das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre und ist für jeweils fünf weitere Jahre verlängerbar. Absatz 4 lässt in einem Einfachgrab zusätzlich bis zu zwei Urnen zu, im mehrstelligen Grab bis zu vier. Der Betrag gilt je Stelle, ein zweistelliges Familiengrab kostet also 1.848,48 Euro. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 924,24 € | 532,97 € | 1.457,21 € | 20 | Ziffer 2.1.2.1 und 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absätze 1 bis 4 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Grabstelle auf dem muslimischen Grabfeld, je StellePreisgleich mit dem gewöhnlichen Erdwahlgrab, auf den Cent. Der Tarif führt es trotzdem als eigene Ziffer, weil es nach Paragraf 15 Absatz 5 in einem gesonderten Grabfeld auf dem Heidefriedhof eingerichtet wird. Praktisch wichtiger als der Preis ist Paragraf 19 Absatz 1: Er zählt die muslimische Grabanlage, nämlich Teil des Grabfeldes E 9 sowie E 11, ausdrücklich zu den Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Dort unterliegen die Grabmale nach Paragraf 21 in Material, Gestaltung und Bearbeitung keinen Vorschriften. Wer diese Wahl bei der Anmeldung der Bestattung nicht trifft, wird nach Absatz 2 in einer Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriften bestattet. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 924,24 € | 532,97 € | 1.457,21 € | 20 | Ziffer 2.1.3.3 und 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 5 und Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Grabstelle auf dem buddhistischen Grabfeld, je StelleEbenfalls preisgleich mit dem Erdwahlgrab, und der einzige Fall im Dresdner Tarif, bei dem die Friedhofssatzung schweigt: Das Wort buddhistisch kommt in ihr an keiner Stelle vor. Während Paragraf 15 Absatz 5 das muslimische Grabfeld eigens einrichtet und Paragraf 19 Absatz 1 es bei den Grabfeldnummern nennt, gibt es für das buddhistische Grabfeld weder eine Beschreibung noch eine Grabfeldangabe noch eine Aussage darüber, ob es zu den Abteilungen mit oder ohne besondere Gestaltungsvorschriften gehört. Der Grund ist das Alter: Die Friedhofssatzung stammt von 2020 und wurde zuletzt 2021 geändert, die Gebührensatzung von 2023. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 924,24 € | 532,97 € | 1.457,21 € | 20 | Ziffer 2.1.3.4 und 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 |
| Sarggemeinschaftsanlage, je StelleDas einzige pflegefreie Erdgrab für Erwachsene und die einzige Zeile des Tarifs, an der sich der Preis der Grabpflege genau ablesen lässt. Rechnerisch ist die Sarggemeinschaftsanlage dasselbe Grab wie das Erdreihengrab, 3,38 Quadratmeter mit der Äquivalenzziffer 1,0, nur mit der Pflege-Äquivalenzziffer 1,0 obendrauf: 288,18 plus 491,97 plus 450,08 Euro. Die Pflege kostet also 450,10 Euro über zwanzig Jahre oder 22,50 Euro im Jahr. Paragraf 16 Absatz 2 beschreibt die Anlage: Erdbestattungen der Reihe nach, keine Namensnennung, die Flächen werden sechs Monate nach der Beisetzung eben angelegt und mit Rasen eingesät, und die Rasenpflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Umbettungen sind nach Paragraf 12 Absatz 4 ausgeschlossen. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 1.230,25 € | 532,97 € | 1.763,22 € | 20 | Ziffer 2.1.3.2 und 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 16 Absätze 2 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Erdwahlgrab in der Teichanlage Heidefriedhof, je StelleDas teuerste Erdgrab der Stadt, gleichauf mit dem in der naturnahen Grabanlage und 1.440,93 Euro über dem gewöhnlichen Erdwahlgrab derselben Grösse, also mehr als das Zweieinhalbfache. Bezahlt wird allein die Lage, denn die Bestattungsgebühr ist dieselbe. Die Teichanlage des Heidefriedhofs kommt in der Friedhofssatzung nur an einer einzigen Stelle vor, in Paragraf 15 Absatz 9 Satz 3, und dort auch nur für die Grabmale: Im Bereich des Teiches sind nur liegende Grabmale und Findlinge bis 50 Zentimeter Höhe zulässig. Über die Erdgräber dieser Anlage steht nichts, weder zur Grösse noch zur Pflege. Der Preis enthält rechnerisch keinen Pflegeanteil, wie ihn die Formel für gepflegte Gräber vorsieht; er ergibt sich allein aus einer erhöhten Äquivalenzziffer. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 2.365,17 € | 532,97 € | 2.898,14 € | 20 | Ziffer 2.1.3.5 und 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 9 Satz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Erdwahlgrab in der naturnahen Grabanlage Heidefriedhof, je StellePreisgleich mit dem Erdwahlgrab in der Teichanlage, und der Tarif setzt hinter die Bezeichnung den Vorbehalt ab Eröffnung. Die naturnahe Grabanlage war beim Beschluss der Gebührensatzung im November 2023 also noch nicht in Betrieb. In der Friedhofssatzung kommt sie überhaupt nicht vor, nicht einmal dem Namen nach. Im bisherigen Eintrag war dieses Grab als pflegefrei geführt; das ist berichtigt, denn keine Vorschrift nimmt es von Paragraf 27 Absatz 3 aus. Das Wort naturnah steht in der Friedhofssatzung ein einziges Mal, in Paragraf 15 Absatz 7 über die Urnenwahlgräber am Einzelbaum, und dort gerade in einem Satz über die individuelle Grabpflege. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 2.365,17 € | 532,97 € | 2.898,14 € | 20 | Ziffer 2.1.3.6 und 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 |
| Kinderwahlgrab, 120 x 240 cm, ab dem vollendeten zweiten LebensjahrEin Wahlgrab für ein Kind, das älter als zwei Jahre geworden ist. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 dieselben zwanzig Jahre wie bei Erwachsenen, denn die verkürzte Frist von zehn Jahren gilt nur bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr. Gespart wird deshalb nur an der Fläche: 2,40 mal 1,20 Meter statt 2,60 mal 1,30, also 2,88 statt 3,38 Quadratmeter, bei gleicher Äquivalenzziffer 1,5. Daraus ergeben sich 368,32 Euro plus Grundbetrag, zusammen die 860,30 Euro des Tarifs. Der Preisvorteil gegenüber dem Erwachsenengrab liegt bei 63,94 Euro Nutzung und 152,28 Euro Bestattung, weil die kleinere Grube nach Ziffer 3.1.2 mit 380,69 statt 532,97 Euro berechnet wird. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 860,30 € | 380,69 € | 1.240,99 € | 20 | Ziffer 2.1.2.2 a und 3.1.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 14 Absatz 2 und Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Kinderwahlgrab, 100 x 120 cm, bis zum vollendeten zweiten LebensjahrDas günstigste Grab, das Dresden für ein geborenes Kind vorhält, und eine der beiden Grabarten mit einer zehnjährigen Nutzungszeit; nur das Erdreihengrab in der Fehlgeburtenanlage liegt mit 346,15 Euro noch darunter. Der Grund für die kurze Laufzeit ist die verkürzte Ruhezeit: Paragraf 11 Absatz 2 setzt für Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, zehn statt zwanzig Jahre. Für diesen Fall führt Ziffer 2.3 eine eigene Formel, und sie ist die exakte Hälfte der grossen: 42,63 statt 85,26 Euro je Flächeneinheit, 245,99 statt 491,97 Euro Grundbetrag. Mit 1,20 Quadratmetern und der Äquivalenzziffer 1,5 ergeben sich 76,73 plus 245,99, also genau die 322,72 Euro. Die Bestattung kostet nach Ziffer 3.1.3 nur 114,21 Euro. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 322,72 € | 114,21 € | 436,93 € | 10 | Ziffer 2.1.2.2 b und 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 11 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Erdreihengrab in der Fehlgeburtenanlage Heidefriedhof, einschließlich PflegeFür Föten und Fehlgeburten, die nach Paragraf 16 Absatz 6 in Särgen, Urnen und Sammelurnen in gesonderten Grabanlagen auf dem Heidefriedhof beigesetzt werden. Derselbe Absatz sagt in einem Satz, worauf es hier ankommt: Die Pflege dieser Anlagen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Der Tarif bestätigt es mit den Worten einschliesslich Pflege. Nutzung und Bestattung zusammen kosten 346,15 Euro, weniger als jede andere Grabart der Stadt in beiden Formen, und die Grabherstellung ist mit 76,14 Euro nach Ziffer 3.1.4 die kleinste Position des ganzen Abschnitts 3. Die Laufzeit von zehn Jahren folgt der Ruhezeit für Fehlgeborene nach Paragraf 11 Absatz 2. Umbettungen aus dieser Anlage lässt Paragraf 12 Absatz 4 nicht zu. | 270,01 € | 76,14 € | 346,15 € | 10 | Ziffer 2.1.3.1 und 3.1.4 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Partnerstelle im Urnenhain TolkewitzDas günstigste Grab der Stadt für Erwachsene, 689,15 Euro für Nutzung und Beisetzung, und die niedrigste Äquivalenzziffer, die sich aus dem Tarif zurückrechnen lässt: 0,75 ergibt nur 63,95 Euro, sodass 88 Prozent des Preises auf den Grundbetrag von 491,97 Euro entfallen. Paragraf 15 Absatz 10 regelt sie knapp: Partnerstellen für zwei Urnen auf dem Urnenhain Tolkewitz, auf einer Kupferplatte erscheinen Name, Geburts- und Sterbedatum, im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3 über Wahlgrabstätten entsprechend. Von der Partnerstelle im grünen Band auf dem Heidefriedhof ist sie streng zu unterscheiden: Dort trägt der Preis einen Pflegeanteil, hier nicht, und der Unterschied beträgt 1.257,16 Euro. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 555,91 € | 133,24 € | 689,15 € | 20 | Ziffer 2.2.3.3 a und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnengemeinschaftsanlage Heidefriedhof und Urnenhain Tolkewitz, RasenflächeDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt in beiden Formen, mit 725,42 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen; nur die Partnerstelle im Urnenhain Tolkewitz liegt mit 689,15 Euro darunter, und dort trägt der Angehörige die Pflege selbst. Es ist zugleich anonym: Paragraf 16 Absatz 3 beschreibt doppellagige Urnenreihengräber auf einer Rasenfläche ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte, deren Lage nur im Grabverzeichnis festgehalten wird, und weist Gestaltung und Pflege der einheitlichen Rasenfläche ausschliesslich der Friedhofsverwaltung zu. Die Rechnung bestätigt die kleine Fläche: 0,33 Quadratmeter mit der Äquivalenzziffer 2,0 und der Pflegeziffer 1,0 ergeben 56,27 plus 491,97 plus 43,94 Euro. Der Pflegeanteil beträgt damit 43,94 Euro über zwanzig Jahre, also 2,20 Euro im Jahr. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 592,18 € | 133,24 € | 725,42 € | 20 | Ziffer 2.2.3.1 a und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 16 Absätze 3 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen, Urnenhain TolkewitzDasselbe Grab wie unter Ziffer 2.2.2.1, nur auf dem Urnenhain Tolkewitz, und dort mit der Äquivalenzziffer 1,5 statt 3,0 angesetzt: 127,89 plus 491,97 Euro. Es ist damit das günstigste Urnenwahlgrab der Stadt und kostet sogar 42,63 Euro weniger als das Urnenreihengrab, obwohl es die Lage wählen lässt, bis zu vier Urnen aufnimmt und nach Paragraf 15 Absatz 1 um jeweils fünf Jahre verlängert werden kann. Das ist die einzige Stelle des Tarifs, an der ein Wahlgrab billiger ist als das entsprechende Reihengrab. Der Urnenhain Tolkewitz ist der Friedhof, auf dem Dresden auch das Columbarium und die Partnerstellen vorhält, und nach Paragraf 18 Absatz 4 gibt es dort denkmalgeschützte Grabfelder mit eigenen Gestaltungsrichtlinien nach Anlage 2. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 619,86 € | 133,24 € | 753,10 € | 20 | Ziffer 2.2.2.2 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absätze 1 und 6 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnennische im Columbarium für zwei Aschen, Urnenhain TolkewitzDie kleinste der drei Urnennischen im Columbarium des Urnenhains Tolkewitz, der einzigen oberirdischen Beisetzungsform der Stadt. Paragraf 15 Absatz 11 führt sie als Urnenwahlgrab, sie ist deshalb verlängerbar. Praktisch wichtig ist Paragraf 9 Absatz 4: Bei oberirdischen Beisetzungen im Columbarium ist eine Urnenhöhe von höchstens 28 Zentimetern zulässig, eine Beschränkung, die für kein anderes Dresdner Grab gilt. Die Rechnung ergibt eine Äquivalenzziffer von 1,8 ohne jeden Pflegeanteil, was zur Sache passt, denn eine Nische in einer Wand hat kein Grabbeet. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 645,44 € | 133,24 € | 778,68 € | 20 | Ziffer 2.2.3.2 a und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 11 und Paragraf 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenreihengrab, 100 x 100 cm, Heidefriedhof und Urnenhain TolkewitzEin Quadratmeter mit der Äquivalenzziffer 2,0: 170,52 plus 491,97 Euro ergeben genau die 662,49 Euro des Tarifs. Bemerkenswert ist der Vergleich mit dem Erdreihengrab: Das Urnenreihengrab ist mit einem Quadratmeter nur ein Drittel so gross, kostet aber mit 662,49 Euro fast so viel wie die 780,15 Euro des Erdreihengrabs, weil seine Äquivalenzziffer doppelt so hoch angesetzt ist und weil beide denselben Grundbetrag tragen. Der Unterschied entsteht erst bei der Beisetzung, die nach Ziffer 3.2.1 nur 133,24 statt 532,97 Euro kostet. Paragraf 14 Absatz 1 nennt die beiden Friedhöfe, auf denen es Urnenreihengräber gibt, Heidefriedhof und Urnenhain Tolkewitz, und schliesst die Verlängerung aus. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 662,49 € | 133,24 € | 795,73 € | 20 | Ziffer 2.2.1.1 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 14 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnengemeinschaftsanlage Urnenhain Tolkewitz, mit RosenParagraf 16 Absatz 3 nennt die Rosen-Urnengemeinschaftsanlage auf dem Urnenhain Tolkewitz ausdrücklich eine besondere Form der Urnengemeinschaftsanlage; im Übrigen gilt für sie dasselbe, auch die Anonymität und die ausschliessliche Pflege durch die Friedhofsverwaltung. Der Aufschlag von 131,84 Euro gegenüber der Rasenfläche ist reiner Pflegeaufwand: Fläche und Äquivalenzziffer sind dieselben, nur die Pflegeziffer steigt von 1,0 auf 4,0. Rosen zu unterhalten kostet die Stadt also viermal so viel wie Rasen zu mähen, 175,77 statt 43,94 Euro über zwanzig Jahre. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 724,02 € | 133,24 € | 857,26 € | 20 | Ziffer 2.2.3.1 c und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 16 Absätze 3 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen, Nordfriedhof, Heidefriedhof und Friedhof DölzschenDas gewöhnliche Urnenwahlgrab auf drei der vier städtischen Friedhöfe. Die Äquivalenzziffer beträgt 3,0, das Ergebnis 255,78 plus 491,97 Euro. Nach Paragraf 15 Absatz 6 nimmt ein einstelliges Urnenwahlgrab bis zu vier Urnen auf, ein mehrstelliges bis zu acht; bezogen auf vier Urnen kostet die Nutzung also 186,94 Euro je Platz. Wer es mit dem Urnenreihengrab vergleicht, zahlt 85,26 Euro mehr, das ist genau eine Äquivalenzeinheit, und bekommt dafür die Wahl der Lage, drei zusätzliche Urnenplätze und die Verlängerbarkeit um jeweils fünf Jahre. Für dasselbe Grab auf dem Urnenhain Tolkewitz nennt Ziffer 2.2.2.2 einen um 127,89 Euro niedrigeren Betrag. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 747,75 € | 133,24 € | 880,99 € | 20 | Ziffer 2.2.2.1 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absätze 1 und 6 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Wahlgrabstätte in der Mensch-Tier-Grabanlage HeidefriedhofPreisgleich mit dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab, und Dresden ist neben Essen die zweite erfasste Stadt mit einer gemeinsamen Grabstätte für Mensch und Tier. Paragraf 15 Absatz 12, durch das Amtsblatt Nr. 46/2021 vom 19.11.2021 eingefügt, regelt sie genau: ein gesondertes Grabfeld auf dem Heidefriedhof, zwei Human-Urnen und zwei Tier-Urnen je Grabstätte, wobei die Urne des verstorbenen Haustieres als Grabbeigabe beigesetzt wird. Der bemerkenswerte Satz steht dazwischen: Sie setzt nicht den Tod eines Menschen voraus und kann daher bereits zu Lebzeiten vorgenommen werden. Das Grabfeld gehört nach Paragraf 19 Absatz 1 zu den Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 747,75 € | 133,24 € | 880,99 € | 20 | Ziffer 2.2.3.9 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 12 und Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnennische im Columbarium für vier Aschen, Urnenhain TolkewitzDie mittlere der drei Nischengrössen. Der Aufschlag gegenüber der Nische für zwei Aschen beträgt genau 153,47 Euro, und derselbe Betrag trennt die Nische für vier von der für sechs. Die Äquivalenzziffern lauten 1,8, 3,6 und 5,4, sind also exakte Vielfache: Jedes weitere Aschenpaar kostet 153,47 Euro. Damit ist das Columbarium die einzige Dresdner Grabart mit einer sauber linearen Staffel. Je Asche gerechnet fällt der Preis von 322,72 Euro bei zwei über 199,73 Euro bei vier auf 158,73 Euro bei sechs Aschen, weil der Grundbetrag von 491,97 Euro nur einmal anfällt. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 798,91 € | 133,24 € | 932,15 € | 20 | Ziffer 2.2.3.2 b und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Baumgrabanlage HeidefriedhofDas pflegefreie Baumgrab, und es ist etwas ganz anderes als die Urnenwahlgräber am Einzelbaum und am Gruppenbaum, mit denen es leicht verwechselt wird. Paragraf 16 Absatz 5 ordnet es den Gemeinschaftsanlagen zu: eine einstellige Grabstätte in der Nähe eines Baumes, die Stelle wird nach der Beisetzung wieder dem Waldboden angeglichen, die Pflege nimmt die Friedhofsverwaltung vor, und eine individuelle Gestaltung durch Pflanzen oder Blumenschmuck ist entsprechend dem Charakter als naturbelassenes Waldstück nicht möglich. Es kostet 757,71 Euro weniger als das Grab am Gruppenbaum und 3.317,44 Euro weniger als das am Einzelbaum. Umbettungen sind nach Paragraf 12 Absatz 4 ausgeschlossen. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 795,65 € | 133,24 € | 928,89 € | 20 | Ziffer 2.2.3.4 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 16 Absätze 5 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnengemeinschaftsgrab Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz und Friedhof Dölzschen, einschließlich GrabpflegeDer Unterschied zur anonymen Urnengemeinschaftsanlage ist der Stein: Nach Paragraf 16 Absatz 4 werden Urnengemeinschaftsgräber mit Grabmal angelegt, bepflanzt und von der Friedhofsverwaltung gepflegt, während die Anlage nach Absatz 3 ohne jede Kennzeichnung bleibt. Der Name kostet 307,61 Euro mehr, und die Rechnung zeigt, wofür: dieselbe Fläche von 0,33 Quadratmetern und dieselbe Äquivalenzziffer 2,0, aber die Pflegeziffer 8,0 statt 1,0, also 351,54 statt 43,94 Euro Pflegeanteil, und deren Differenz ist bis auf einen Cent der Preisunterschied der beiden Zeilen. In der Nutzungsgebühr stecken 26,49 Euro, die nicht in der Tarifzeile stehen: Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung lässt die Gebühren für die oberirdische Beräumung des Urnengemeinschaftsgrabes nach Ziffer 4.2.1.3 mit 18,01 Euro und für die Beräumung seines Steines nach Ziffer 4.2.2.6 mit 8,48 Euro vorab mit der Verleihung des Nutzungsrechtes entstehen. Sie sind nicht abwählbar und deshalb eingerechnet. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 926,28 € | 133,24 € | 1.059,52 € | 20 | Ziffer 2.2.3.1 b, 3.2.1, 4.2.1.3 und 4.2.2.6 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023, Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung sowie Paragraf 16 Absätze 4 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenwahlgrab am Gruppenbaum für bis zu zwei UrnenDie geteilte Fassung des Baumgrabes: Nach Paragraf 15 Absatz 8 wird die Kreisfläche um den Baum in vier Segmente geteilt, und in jedem Segment können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Vier Segmente zu 1.553,36 Euro ergeben 6.213,44 Euro für denselben Baum, den ein Einzelbaumgrab für 4.113,09 Euro allein bekommt. Je Urnenplatz gerechnet ist der Gruppenbaum mit 776,68 Euro dennoch der günstigere von beiden. Zur Namensnennung darf ein kleines liegendes Grabmal aufgebracht werden. Nicht pflegefrei, obwohl Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 diese Grabart von der allgemeinen Pflegepflicht ausnimmt und auf Paragraf 15 verweist. Der Verweis führt nicht zur Pflegefreiheit, sondern nur zu einer Einschränkung: Der Absatz spricht ausdrücklich von individueller Grabpflege und lässt sie zu. Im bisherigen Eintrag stand diese Grabart als pflegefrei; das ist berichtigt. | 1.553,36 € | 133,24 € | 1.686,60 € | 20 | Ziffer 2.2.2.4 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 8 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenwahlgrab am Einzelbaum für bis zu vier UrnenDas teuerste Grab in Dresden, gut fünfmal so teuer wie das gewöhnliche Urnenwahlgrab, und die einzige Grabart, bei der ein einzelner Baum einer Grabstätte allein zugeordnet wird. Paragraf 15 Absatz 7 beschreibt sie: ausgewählte Bäume, bis zu vier Urnen, bis zu zwei kleine liegende Grabmale auf der Fläche um den Baum unter Beachtung des Wurzelschutzes. Auf vier Urnen gerechnet kostet die Nutzung 1.028,27 Euro je Platz. Derselbe Absatz verlangt, den Waldcharakter im Grabfeld BG auf dem Heidefriedhof zu erhalten, und verbietet Pflanzungen im Wurzelbereich. Nicht pflegefrei, obwohl Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 diese Grabart von der allgemeinen Pflegepflicht ausnimmt und auf Paragraf 15 verweist. Der Verweis führt nicht zur Pflegefreiheit, sondern nur zu einer Einschränkung: Der Absatz spricht ausdrücklich von individueller Grabpflege und lässt sie zu. Im bisherigen Eintrag stand diese Grabart als pflegefrei; das ist berichtigt. | 4.113,09 € | 133,24 € | 4.246,33 € | 20 | Ziffer 2.2.2.3 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 7 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Fehlgeburtenanlage Heidefriedhof, je Urne, einschließlich GrabpflegeDie Urnenfassung der Fehlgeburtenanlage, für Föten und Fehlgeburten nach Paragraf 16 Absatz 6, dessen Schlusssatz die Pflege der Friedhofsverwaltung zuweist; der Tarif bestätigt es mit den Worten einschliesslich Grabpflege. Sie läuft zwanzig Jahre und damit doppelt so lange wie das Erdreihengrab derselben Anlage unter Ziffer 2.1.3.1, das der Tarif ausdrücklich für zehn Jahre vergibt. Der Grund liegt in Paragraf 11: Absatz 1 setzt für Urnen zwanzig Jahre, Absatz 2 für Fehlgeborene zehn. Welcher der beiden Absätze auf die Asche eines Fehlgeborenen anzuwenden ist, sagt die Satzung nicht; der Tarif entscheidet es mit seiner eigenen Angabe von zwanzig Jahren. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 558,78 € | 133,24 € | 692,02 € | 20 | Ziffer 2.2.3.5 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Grabstelle im VdN-Ehrenhain Heidefriedhof, je UrneDer Ehrenhain für die Verfolgten des Naziregimes auf dem Heidefriedhof, im Tarif unter den Urnengemeinschaftsanlagen geführt und preisgleich mit der Rasenfläche unter Ziffer 2.2.3.1 a. Es ist die einzige Grabart des Dresdner Tarifs, über deren Vergabe nicht die Friedhofsverwaltung entscheidet: Paragraf 16 Absatz 7 verweist dafür auf den Stadtratsbeschluss Nr. 698-32-92 zur Weiterbehandlung von Ehrengräbern und Grabanlagen, die auf Dresdens Friedhöfen zwischen 1945 und 1989 angelegt wurden, veröffentlicht im Amtsblatt 9/92 vom 02.03.1992. Wer hier beigesetzt werden darf, entscheidet also ein Beschluss von 1992 und nicht die Satzung. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 592,18 € | 133,24 € | 725,42 € | 20 | Ziffer 2.2.3.1 d und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 16 Absätze 7 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnennische im Columbarium für sechs Aschen, Urnenhain TolkewitzDie grösste Nische und mit 158,73 Euro Nutzungsgebühr je Asche das günstigste Columbarium; noch weniger je Platz kostet nur das Urnenwahlgrab im Urnenhain Tolkewitz mit 154,97 Euro für jede seiner vier Urnen. Paragraf 15 Absatz 11 nennt die drei Grössen ausdrücklich: Die Urnennischen können abhängig von der Grösse bis zu zwei, vier oder bis zu sechs Urnen aufnehmen. Sechs Beisetzungen zu je 133,24 Euro kommen zu den 952,38 Euro noch hinzu, zusammen also 1.751,82 Euro. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag, obwohl die beiden kleineren Nischen erfasst waren. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 952,38 € | 133,24 € | 1.085,62 € | 20 | Ziffer 2.2.3.2 c und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Partnerstelle im grünen Band HeidefriedhofDie günstigste der vier Partnerstellen im grünen Band und die günstigste pflegefreie Grabart Dresdens, die kein Gemeinschaftsgrab ist. Paragraf 15 Absatz 9 vergibt Partnergräber auf dem Heidefriedhof als Urnenwahlgräber für zwei Urnen und unterscheidet Anlagen für stehende und für liegende Grabmale. Die Rechnung bestätigt die Pflege von der zweiten Seite: Äquivalenzziffer 3,0 wie beim gewöhnlichen Urnenwahlgrab, dazu die Pflegeziffer 8,0, also 255,78 Euro Nutzung und 1.065,28 Euro Pflege über zwanzig Jahre, das sind 53,26 Euro im Jahr. Der Abstand zum gewöhnlichen Urnenwahlgrab unter Ziffer 2.2.2.1 beträgt 1.065,32 Euro und ist damit bis auf vier Cent genau dieser Pflegeanteil. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Pflegefrei, und hier trägt der Verweis: Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 sagt für die Partnergräber auf dem Heidefriedhof, die individuelle Grabpflege sei auf das Abstellen von Vasen und Pflanzschalen zu beschränken und die Flächenbepflanzung werde durch die Friedhofsverwaltung betreut. Paragraf 13 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 1 nehmen diese Gräber deshalb von der Pflegepflicht des Paragrafen 27 Absatz 3 aus. | 1.813,07 € | 133,24 € | 1.946,31 € | 20 | Ziffer 2.2.3.3 b und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 9 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Buddhistische Grabanlage HeidefriedhofDie Urnenfassung des buddhistischen Grabfeldes, preisgleich mit dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab unter Ziffer 2.2.2.1 und ebenso mit der Mensch-Tier-Grabanlage. Wie beim buddhistischen Erdgrabfeld unter Ziffer 2.1.3.4 fehlt in der Friedhofssatzung jede Vorschrift dazu; sie kennt nur die muslimische Grabanlage. Ob die Anlage zu den Abteilungen mit oder ohne besondere Gestaltungsvorschriften nach Paragraf 19 gehört, ist deshalb nicht zu ermitteln, und das entscheidet darüber, welche Grabmale zulässig sind. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 747,75 € | 133,24 € | 880,99 € | 20 | Ziffer 2.2.3.6 und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen, Teichanlage HeidefriedhofDasselbe Urnenwahlgrab wie unter Ziffer 2.2.2.1, aber am Teich des Heidefriedhofs, und dort mit der Äquivalenzziffer 8,0 statt 3,0 angesetzt: 682,08 plus 491,97 Euro. Die Lage kostet also 426,31 Euro oder fünf Äquivalenzeinheiten. Dieselbe Ziffer 8,0 liegt allen Urnenwahlgräbern der Teichanlage und der naturnahen Grabanlage zugrunde, die beiden Zeilen 2.2.3.7 a und 2.2.3.8 a nennen denselben Betrag. Die Friedhofssatzung sagt zur Teichanlage nur einen einzigen Satz, und der handelt von Grabmalen: Im Bereich des Teiches sind nur liegende Grabmale und Findlinge bis 50 Zentimeter Höhe zulässig. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 1.174,06 € | 133,24 € | 1.307,30 € | 20 | Ziffer 2.2.3.7 a und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absätze 6 und 9 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenwahlgrab am Gruppenbaum für bis zu zwei Urnen, Teichanlage HeidefriedhofDas Gruppenbaumgrab in der Teichanlage, 993,29 Euro teurer als dasselbe Grab unter Ziffer 2.2.2.4 ausserhalb dieser Anlage. Es trägt nach dem Einzelbaumgrab die zweithöchste Nutzungsgebühr der Stadt und ist die teuerste Grabart, die keinen eigenen Baum bekommt: Nach Paragraf 15 Absatz 8 teilen sich vier Segmente einen Baum, in jedem Segment liegen bis zu zwei Urnen. Anders als bei den meisten Zeilen der Teichanlage lässt sich der Betrag nicht in runde Äquivalenzziffern zerlegen. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Nicht pflegefrei, obwohl Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 diese Grabart von der allgemeinen Pflegepflicht ausnimmt und auf Paragraf 15 verweist. Der Verweis führt nicht zur Pflegefreiheit, sondern nur zu einer Einschränkung: Der Absatz spricht ausdrücklich von individueller Grabpflege und lässt sie zu. Im bisherigen Eintrag stand diese Grabart als pflegefrei; das ist berichtigt. | 2.546,65 € | 133,24 € | 2.679,89 € | 20 | Ziffer 2.2.3.7 b und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 8 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Partnerstelle im grünen Band, Teichanlage HeidefriedhofDie Partnerstelle im grünen Band am Teich, 426,31 Euro teurer als dieselbe Stelle ausserhalb der Teichanlage unter Ziffer 2.2.3.3 b. Die Rechnung geht sauber auf: Äquivalenzziffer 8,0 wie bei allen Urnenwahlgräbern der Teichanlage, Pflegeziffer 8,0 wie bei allen Partnerstellen im grünen Band, also 682,08 Euro Nutzung plus 1.065,28 Euro Pflege plus den Grundbetrag von 491,97 Euro, zusammen 2.239,33 Euro gegen 2.239,38 Euro im Tarif. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab der Teichanlage beträgt 1.065,32 Euro und ist damit bis auf vier Cent der Pflegeanteil. Paragraf 15 Absatz 9 Satz 3 schränkt hier die Grabmale ein: nur liegende Grabmale und Findlinge bis 50 Zentimeter. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Pflegefrei, und hier trägt der Verweis: Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 sagt für die Partnergräber auf dem Heidefriedhof, die individuelle Grabpflege sei auf das Abstellen von Vasen und Pflanzschalen zu beschränken und die Flächenbepflanzung werde durch die Friedhofsverwaltung betreut. Paragraf 13 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 1 nehmen diese Gräber deshalb von der Pflegepflicht des Paragrafen 27 Absatz 3 aus. | 2.239,38 € | 133,24 € | 2.372,62 € | 20 | Ziffer 2.2.3.7 c und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 9 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnengemeinschaftsgrab in der Teichanlage Heidefriedhof, einschließlich GrabpflegeDas Urnengemeinschaftsgrab mit Grabmal am Teich, 140,69 Euro teurer als dasselbe Grab unter Ziffer 2.2.3.1 b auf den drei anderen Standorten. Für die Sache gilt Paragraf 16 Absatz 4: Urnenreihengräber, die der Reihe nach belegt, mit Grabmal angelegt, bepflanzt und von der Friedhofsverwaltung gepflegt und nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet werden. In der Nutzungsgebühr stecken 26,49 Euro, die nicht in der Tarifzeile stehen: Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung lässt die Gebühren für die oberirdische Beräumung des Urnengemeinschaftsgrabes nach Ziffer 4.2.1.3 mit 18,01 Euro und für die Beräumung seines Steines nach Ziffer 4.2.2.6 mit 8,48 Euro vorab mit der Verleihung des Nutzungsrechtes entstehen. Sie sind nicht abwählbar und deshalb eingerechnet. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 1.066,97 € | 133,24 € | 1.200,21 € | 20 | Ziffer 2.2.3.7 d, 3.2.1, 4.2.1.3 und 4.2.2.6 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023, Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung sowie Paragraf 16 Absätze 4 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Partnerstelle im grünen Band auf der Insel, Teichanlage HeidefriedhofDie einzige Grabstätte Dresdens auf einer Insel, und der Aufpreis gegenüber der Partnerstelle am Ufer beträgt genau 170,52 Euro, also zwei Äquivalenzeinheiten zu 85,26 Euro. Das ist die kleinste Preisstufe, die der Tarif überhaupt kennt, und sie ist der Beleg dafür, dass auch die Sonderlagen der Teichanlage nach derselben Formel gerechnet sind. Die Friedhofssatzung kennt das Wort Insel nicht; sie beschreibt in Paragraf 15 Absatz 9 nur den Bereich des Teiches und beschränkt dort die Grabmale auf liegende Formen und Findlinge bis 50 Zentimeter. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Pflegefrei, und hier trägt der Verweis: Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 sagt für die Partnergräber auf dem Heidefriedhof, die individuelle Grabpflege sei auf das Abstellen von Vasen und Pflanzschalen zu beschränken und die Flächenbepflanzung werde durch die Friedhofsverwaltung betreut. Paragraf 13 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 1 nehmen diese Gräber deshalb von der Pflegepflicht des Paragrafen 27 Absatz 3 aus. | 2.409,90 € | 133,24 € | 2.543,14 € | 20 | Ziffer 2.2.3.7 e und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 9 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen, naturnahe Grabanlage HeidefriedhofPreisgleich mit dem Urnenwahlgrab der Teichanlage, dieselbe Äquivalenzziffer 8,0. Die naturnahe Grabanlage ist der zweite Sonderbereich des Heidefriedhofs, und die Gebührensatzung führt für sie vier Zeilen, die den vier Zeilen der Teichanlage bis auf den Cent entsprechen, mit Ausnahme der Insel, die es nur am Teich gibt. Der Zusatz ab Eröffnung in der Überschrift der Ziffer 2.2.3.8 sagt, dass die Anlage im November 2023 noch nicht in Betrieb war. In der Friedhofssatzung von 2020 kommt sie nicht vor. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 macht die nutzungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflicht erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 13 Absatz 12 leitet dieselbe Pflicht aus dem Nutzungsrecht her, Paragraf 27 Absatz 4 setzt dafür sechs Monate. | 1.174,06 € | 133,24 € | 1.307,30 € | 20 | Ziffer 2.2.3.8 a und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnenwahlgrab am Gruppenbaum für bis zu zwei Urnen, naturnahe Grabanlage HeidefriedhofPreisgleich mit dem Gruppenbaumgrab der Teichanlage und damit gemeinsam mit ihm die zweithöchste Nutzungsgebühr der Stadt nach dem Einzelbaumgrab. Für die Sache gilt Paragraf 15 Absatz 8: vier Kreissegmente um einen ausgewählten Baum, bis zu zwei Urnen je Segment, ein kleines liegendes Grabmal zur Namensnennung. Wer ein Baumgrab sucht, hat in Dresden drei Preise vor sich, die sich um mehr als das Dreifache unterscheiden: 795,65 Euro in der Baumgrabanlage nach Ziffer 2.2.3.4, 1.553,36 Euro am Gruppenbaum ausserhalb der Sonderanlagen und 2.546,65 Euro hier. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Nicht pflegefrei, obwohl Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 diese Grabart von der allgemeinen Pflegepflicht ausnimmt und auf Paragraf 15 verweist. Der Verweis führt nicht zur Pflegefreiheit, sondern nur zu einer Einschränkung: Der Absatz spricht ausdrücklich von individueller Grabpflege und lässt sie zu. Im bisherigen Eintrag stand diese Grabart als pflegefrei; das ist berichtigt. | 2.546,65 € | 133,24 € | 2.679,89 € | 20 | Ziffer 2.2.3.8 b und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 8 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Partnerstelle im grünen Band, naturnahe Grabanlage HeidefriedhofPreisgleich mit der Partnerstelle im grünen Band der Teichanlage, und die Rechnung ist dieselbe: Äquivalenzziffer 8,0 für die Lage, Pflegeziffer 8,0 für die Pflege. Der Pflegeanteil von 1.065,28 Euro über zwanzig Jahre ist damit in allen drei Partnerstellen im grünen Band gleich hoch, ob am Teich, in der naturnahen Anlage oder im übrigen Heidefriedhof; nur die Nutzungskomponente ändert sich. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Pflegefrei, und hier trägt der Verweis: Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 sagt für die Partnergräber auf dem Heidefriedhof, die individuelle Grabpflege sei auf das Abstellen von Vasen und Pflanzschalen zu beschränken und die Flächenbepflanzung werde durch die Friedhofsverwaltung betreut. Paragraf 13 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 1 nehmen diese Gräber deshalb von der Pflegepflicht des Paragrafen 27 Absatz 3 aus. | 2.239,38 € | 133,24 € | 2.372,62 € | 20 | Ziffer 2.2.3.8 c und 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023 sowie Paragraf 15 Absatz 9 und Paragraf 13 Absatz 12 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
| Urnengemeinschaftsgrab in der naturnahen Grabanlage Heidefriedhof, einschließlich GrabpflegePreisgleich mit dem Urnengemeinschaftsgrab der Teichanlage. Es ist das günstigste Grab in den beiden Sonderanlagen des Heidefriedhofs und zugleich das einzige dort, bei dem die Pflege belegt in der Gebühr steckt. In der Nutzungsgebühr stecken 26,49 Euro, die nicht in der Tarifzeile stehen: Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung lässt die Gebühren für die oberirdische Beräumung des Urnengemeinschaftsgrabes nach Ziffer 4.2.1.3 mit 18,01 Euro und für die Beräumung seines Steines nach Ziffer 4.2.2.6 mit 8,48 Euro vorab mit der Verleihung des Nutzungsrechtes entstehen. Sie sind nicht abwählbar und deshalb eingerechnet. Wer die vier Zeilen der naturnahen Anlage nebeneinander legt, sieht die Spanne der Anlage: von 1.066,97 Euro für das Gemeinschaftsgrab bis 2.546,65 Euro für das Gruppenbaumgrab. Diese Zeile fehlte im bisherigen Eintrag. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 weist die Pflege der Gemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Absatz 8 sagt für alle zusammen, Angehörige hätten auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss und das individuelle Bepflanzen auf diesen Flächen sei untersagt. Paragraf 16 Absatz 1 schliesst zugleich jede Verlängerung aus. | 1.066,97 € | 133,24 € | 1.200,21 € | 20 | Ziffer 2.2.3.8 d, 3.2.1, 4.2.1.3 und 4.2.2.6 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2023, Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung sowie Paragraf 16 Absätze 4 und 8 der Friedhofssatzung vom 26.03.2020 in der Fassung vom 19.11.2021 |
Häufige Fragen zu Dresden
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Dresden?
- In Dresden sind 52 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 7 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 163,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Dresden?
- Heidefriedhof ist mit 31,4 ha der größte Friedhof in Dresden. Er liegt 6,4 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Dresden?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Dresden gelten 10 Jahre für Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, sowie Fehlgeborene nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnen Verstorbener nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Leichen ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Dresden?
- Ein Grab in Dresden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Partnerstelle im Urnenhain Tolkewitz mit 689,15 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Friedhofsgebühren für die Friedhöfe des Eigenbetriebes Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 6.21, vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Elektronische Ausgabe Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit dem 28.11.2023, 64. Ergänzungslieferung 2024.
- Wer ist für die Friedhöfe in Dresden zuständig?
- Für die Friedhöfe in Dresden ist Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden zuständig, Löbtauer Straße 70, 01159 Dresden, Telefon 0351 4393600. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Dresden, die Fristen setzt Sachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Friedhofsgebühren für die Friedhöfe des Eigenbetriebes Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 6.21 vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Elektronische Ausgabe Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit dem 28.11.2023, 64. Ergänzungslieferung 2024
- Dieselbe Satzung als amtliche Bekanntmachung, Dresdner Amtsblatt Elektronische Ausgabe Nr. e62-11-2023, bereitgestellt vom Eigenbetrieb vom 16.11.2023, ausgefertigt am 17.11.2023, bekannt gemacht am 27.11.2023
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für die Friedhöfe des Eigenbetriebes Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden (Friedhofssatzung), Ortsrecht 6.22 vom 26.03.2020, Dresdner Amtsblatt Nr. 14/2020 vom 02.04.2020, geändert in Nr. 46/2021 vom 19.11.2021, 60. Ergänzungslieferung 2022
- Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden der Landeshauptstadt Dresden (Eigenbetriebssatzung SFBD), Ortsrecht 6.24 vom 05.03.2026, Dresdner Amtsblatt Elektronische Ausgabe Nr. e48-03-2026 vom 18.03.2026, in Kraft seit dem 01.05.2026
- Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.