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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08435057

Alle 8 Friedhöfe in Tettnang

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

07542 510-0
Stadt Tettnang, Friedhofsverwaltung im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

88069 Tettnang

2.418,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Personen von zehn und mehr Jahren

770,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnengrab

8
Friedhöfe mit Namen

4 weitere Flächen ohne Namen

Die 8 Friedhöfe in Tettnang nehmen zusammen 5,4 ha ein

Kurz beantwortet

Tettnang hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 5,4 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 3,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 440 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Tettnang abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 3,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.030 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 440 m entfernt, der entlegenste 5,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 4 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Tettnang rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Tettnang, Friedhofsverwaltung im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Montfortplatz 7
88069 Tettnang
07542 510-0
Sprechzeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Termin im Rathaus nach Vereinbarung
Die Friedhofsverwaltung von Tettnang im Netz

Die 8 Friedhöfe in Tettnang, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof3,1 ha1,3 km2 Anlagen, nächste 140 mFriedhof, 110 mBus 1keine Angabe
Alter Friedhof9.890 m²440 m25 Anlagen, nächste 60 mMoosstraße, 70 mBus 1keine Angabe
Friedhof Laimnau4.780 m²5,1 km6 Anlagen, nächste 70 mTettnang, Laimnau Argentalschule, 120 mBus 7546christlich, katholisch
Friedhof Obereisenbach3.030 m²3,8 km10 Anlagen, nächste 40 mObereisenbach, 222 Tettnang, 130 mchristlich
Friedhof Tannau2.330 m²4,2 km2 Anlagen, nächste 40 mTannau, Tettnang, 40 mBus 7547christlich
Friedhof Krumbach1.480 m²5,5 km1 Anlagen, nächste 310 mTettnang, Krumbach, 340 mkeine Angabe
Friedhof Kau1.480 m²2 km1 Anlagen, nächste 170 mPfingstweid, 280 mBus 2, Bus 7547, Bus N3, Bus R45keine Angabe
Ruhestätte Familie MalchowDenkmal-1,9 km5 Anlagen, nächste 280 mJasminenstaffel, 310 mBus 1, Bus 2christlich, katholisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Tettnang kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Tettnang (hier)-2.418,00 €Reihengrab für Personen von zehn und mehr Jahren770,00 €Anonymes Urnengrab
Konstanz31 km3.443,00 €Erdreihengrab Erwachsene2.411,00 €Urnennische
Am meisten zu sparenbis 31 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Tettnang kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Tettnang, vom Gemeinderat am 14.06.2023 beschlossen, am 15.06.2023 ausgefertigt, in Kraft seit 01.07.2023, ersetzt die Bestattungsgebührensatzung vom 23.07.2015.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Personen von zehn und mehr JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Tettnang. Der Betrag besteht aus 1.113 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfundzwanzig Jahre nach Absatz 2 Buchstabe a und 716 Euro nach Absatz 7 Buchstabe a für den Aufwand der Stadt für Grabeinfassung und Einbau von Fundamenten; die Grabeinfassung wird nach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung auf dem Neuen Friedhof von der Stadt geliefert und eingebaut. Nicht verlängerbar: Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, eine Verlängerung der Ruhezeit sei nicht möglich, und Absatz 4, ein Reihengrab könne auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. In jedem Reihengrab darf nur eine verstorbene Person bestattet werden; innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Bestattung darf nach Absatz 3 zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, ohne dass dadurch ein Nutzungsrecht entsteht. Nicht pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden, und Absatz 5 legt das dem Verfügungsberechtigten auf; die Grabstätte muss binnen sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein.1.829,00 €589,00 €2.418,00 €25Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe a
UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Tettnang. Es nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung genau eine Urne auf, und zwar nach Absatz 1 nur als Bio-Urne oder Bio-Überurne. Die Nutzungszeit von fünfzehn Jahren entspricht der Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung. Nicht verlängerbar, weil es ein Reihengrab nach Paragraf 11 ist. Nicht pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 8 zählt die Grabarten auf, deren Pflege die Stadt übernimmt, und das gewöhnliche Urnenreihengrab steht dort gerade nicht; die Pflege bleibt nach Absatz 5 beim Verfügungsberechtigten. Die Gebühr nach Absatz 7 für Grabeinfassung und Fundamente haben wir hier nicht angesetzt, weil der Tarif dort nur Reihengrab, einstelliges Wahlgrab, Doppelgrab, Urnenwahlgrab und Kindergrab nennt und für ein Urnenreihengrab keinen eigenen Satz führt.596,00 €285,00 €881,00 €15Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Anonymes UrnengrabDas günstigste Grab überhaupt in Tettnang und zugleich das günstigste pflegefreie. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Pflege der anonymen Urnengräber ausdrücklich ausschließlich der Stadt zuweist, und weil das Grab anonym ist. Grabschmuck kann nur an der von der Stadt bestimmten Stelle abgelegt werden, nämlich vor dem Christusdenkmal in der Mitte des Grabfelds; Grabmale sind unzulässig. Nach Paragraf 6 Absatz 4 dürfen nur Bio-Urnen ohne Überurne beigesetzt werden, nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c genau eine Urne. Eine Umbettung ist nach Paragraf 9 Absatz 2 nicht möglich, weil Biournen nicht umgebettet werden können.485,00 €285,00 €770,00 €15Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührensatzung
Halbanonymes Urnengrab mit Namenstafel an der GemeinschaftssteleKostet genau so viel wie das gewöhnliche Urnenreihengrab, ist aber pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung weist die Pflege der halbanonymen Urnengräber ausschließlich der Stadt zu. Im halbanonymen Urnengemeinschaftsfeld stehen nach Paragraf 19 Absatz 4 Granitstelen; die Namenstafel ist aus Bronzeguss mit einer Grundplatte von fünf Millimeter Stärke im Format zwanzig mal zehn Zentimeter mit aufgesetzter Schrift und trägt Name, Vorname sowie Geburts- und Sterbedatum. Lichtbilder und sonstige Sachen dürfen an den Tafeln und Stelen nicht angebracht werden. Grabschmuck kann auf den gepflasterten Flächen um die Stelen abgelegt werden. Nur Bio-Urnen ohne Überurne, genau eine Urne je Grabstelle.596,00 €285,00 €881,00 €15Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührensatzung
Pflegefreies Reihengrab, im Tarif auch Wahlrasengrab einstellig mit Tiefenbettung genanntDas einzige pflegefreie Erdgrab in Tettnang und mit 2.633 Euro Nutzungsgebühr das teuerste Reihengrab. Der Tarif nennt es selbst pflegefreies Reihengrab und setzt in Klammern Wahlrasengrab einstellig, übereinander dahinter; Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung weist die Pflege der Reihen- und der Wahl-Rasengräber ausschließlich der Stadt zu. Übereinander meint die Tiefenbettung nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe e, es sind also zwei Erdbestattungen übereinander möglich. Der Aufpreis von 834 Euro gegenüber dem einstelligen Wahlgrab nach Absatz 3 Buchstabe a deckt die Pflege über fünfundzwanzig Jahre, also gut dreiunddreißig Euro im Jahr. Die Gebühr für Grabeinfassung und Fundamente fällt hier nicht an, weil Paragraf 19 Absatz 11 der Friedhofssatzung bei Wahl-Rasengräbern liegende Grabmale und Grabeinfassungen ausdrücklich verbietet. Zulässig ist ein stehendes Grabmal von höchstens einem Meter Höhe mit einer Ansichtsfläche von 0,50 Quadratmeter je Grabstelle; Blumen und Trauerschmuck dürfen auf den Platten abgelegt werden, auf denen die Grabsteine versetzt sind.2.633,00 €589,00 €3.222,00 €25Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe e der Gebührensatzung
Wahlgrab einstellig für zwei Erdbestattungen übereinanderDer Betrag besteht aus 1.799 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfundzwanzig Jahre und 716 Euro nach Absatz 7 Buchstabe a für Grabeinfassung und Fundamente. Tiefenbettung nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a, also zwei Erdbestattungen übereinander; zusätzlich dürfen nach Absatz 7 Urnen zugebettet werden. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 5 um jeweils fünf Jahre bis höchstens fünfundzwanzig Jahre verlängert werden, und es muss nach Absatz 6 verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung die Ruhezeit über die Nutzungsdauer hinausschiebt; die Erweiterung kostet dann nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe a 72 Euro je Jahr. Anders als beim Reihengrab ist der Erwerb nach Paragraf 12 Absatz 3 auch ohne Sterbefall möglich, auf dem Neuen Friedhof sogar als Reservierung. Nicht pflegefrei, die Pflege liegt nach Paragraf 14 Absatz 2 und Paragraf 24 Absatz 5 beim Nutzungsberechtigten.2.515,00 €589,00 €3.104,00 €25Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe a
Wahlgrab zweistellig für zwei Erdbestattungen nebeneinanderDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte und besteht aus 2.647 Euro Grabnutzungsgebühr und 1.002 Euro nach Absatz 7 Buchstabe b für die Grabeinfassung eines Doppelgrabes. Die Beisetzungsgebühr von 589 Euro fällt dagegen je Bestattung an. Das Nutzungsrecht muss nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung einheitlich für alle Grabstellen erworben werden, und die Verlängerung ist nach Absatz 6 für sämtliche Grabstellen vorzunehmen; sie kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe b 106 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei.3.649,00 €589,00 €4.238,00 €25Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe b
Wahlgrab zweistellig für vier Erdbestattungen neben- und übereinanderDie teuerste Grabart in Tettnang. Der Betrag besteht aus 3.880 Euro Grabnutzungsgebühr für die ganze Grabstätte und 1.002 Euro für die Grabeinfassung des Doppelgrabes; einen eigenen Einfassungssatz für das vierfache Grab nennt Absatz 7 nicht, es ist ebenfalls zweistellig. Vier Erdbestattungen sind möglich, zwei nebeneinander und je zwei übereinander, dazu Urnenzubettungen nach Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe c 156 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei.4.882,00 €589,00 €5.471,00 €25Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe c der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe b
Urnenwahlgrab einstellig für bis zu vier UrnenDas teuerste Urnengrab, das nicht pflegefrei ist, und mit Abstand teurer als jede pflegefreie Urnengrabart außer dem Familienbaumgrab und dem Partnergrab. Der Betrag besteht aus 1.673 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfzehn Jahre und 478 Euro nach Absatz 7 Buchstabe c für Grabeinfassung und Fundamente. Es nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d bis zu vier Urnen auf. Verlängerbar nach Paragraf 12 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 3, die Erweiterung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe d 112 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung nennt das gewöhnliche Urnenwahlgrab in seiner Aufzählung der Grabarten, die die Stadt pflegt, gerade nicht.2.151,00 €285,00 €2.436,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe c
Urnengrab in einer UrnensteleDie einzige Grabart Tettnangs mit einer eigenen, niedrigeren Beisetzungsgebühr: Die Beisetzung in einer Urnenstele kostet nach Paragraf 5 Absatz 5 Buchstabe e nur 135 statt 285 Euro, weil kein Grab ausgehoben werden muss. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Pflege der Urnenstelen ausschließlich der Stadt zuweist. Die Nische nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e zwei Urnen auf. Die Verschlussplatte darf nach Paragraf 19 Absatz 3 nicht verändert werden und ist nach den Vorlagen der Stadt zu beschriften, mit eingehauenen und dunkel getönten Buchstaben; sandgestrahlte oder aufgeklebte Schrift ist unzulässig, ebenso Lichtbilder, Vasen und Lichter an der Stele.1.380,00 €135,00 €1.515,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe e der Gebührensatzung
Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgrab mit GrabtafelDas günstigste Baumgrab und das günstigste pflegefreie Wahlgrab in Tettnang; es kostet weniger als das gewöhnliche Urnenwahlgrab, obwohl die Stadt die Pflege trägt. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Urnenwahl-Baumgräber mit Grabtafel oder Grabsteinen ausdrücklich nennt. Es nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe f genau eine Urne auf, und zwar nach Paragraf 6 Absatz 4 nur als Bio-Urne. Grabschmuck darf nur auf den dafür vorgesehenen Ablageplatten abgelegt werden. Das Baumgrabfeld ist zusammen mit dem Sternenkindergrab neu angelegt worden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe g 64 Euro je Jahr.955,00 €285,00 €1.240,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung
Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgrab mit GrabsteinWie das Gemeinschaftsbaumgrab mit Grabtafel, aber mit einem Grabstein statt der Tafel und für zwei Urnen statt einer, nachzulesen in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung. Die 135 Euro Aufpreis sind der Unterschied zwischen Tafel und Stein. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe h 73 Euro je Jahr.1.090,00 €285,00 €1.375,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe g der Gebührensatzung
Urnenwahl-Familienbaumgrab mit Grabtafel für bis zu acht UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit bis zu acht Urnen, also für rund 310 Euro je Urnenplatz, und damit deutlich weniger als das einfache Baumgrab je Urne kostet. Die Beisetzungsgebühr von 285 Euro fällt je Urne an. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Urnenwahl-Baumgräber mit Grabtafel nennt. Nur Bio-Urnen nach Paragraf 6 Absatz 4 Buchstabe e. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe i 166 Euro je Jahr.2.483,00 €285,00 €2.768,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe h der Gebührensatzung
Urnenwahl-Partnergrab mit vier Grabstellen für je zwei UrnenDie teuerste Urnengrabart des Tarifs. Der Betrag gilt für die ganze Anlage mit vier Grabstellen; Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung nennt für das Partnergrab zwei Urnen, der Gebührentarif vier Grabstellen für je zwei Urnen, also bis zu acht Urnen. Wir sind der Bezeichnung des Tarifs gefolgt, weil er den Betrag trägt, und haben den Widerspruch in die Lücken geschrieben. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8, der die Urnenwahl-Partnergräber ausdrücklich aufzählt. Nur Bio-Urnen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe j 188 Euro je Jahr.2.815,00 €285,00 €3.100,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe i der Gebührensatzung
Urnenwahl-Gemeinschaftsgrab im Hochbeet, je GrabstelleDer Tarif führt diese Grabart mit dem Zusatz ab Sommer 2024, die Satzung von 2023 hat sie also im Voraus geregelt. Der Betrag gilt je Grabstelle, und eine Grabstelle nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe k der Friedhofssatzung zwei Urnen auf. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8, der die Urnenwahlgemeinschaftsgräber nennt; Grabschmuck darf nur auf den dafür vorgesehenen Ablageplatten liegen. Nur Bio-Urnen nach Paragraf 6 Absatz 4 Buchstabe g. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe k 60 Euro je Jahr.894,00 €285,00 €1.179,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe j der Gebührensatzung
Wahlgrab für Personen im Alter unter zehn JahrenDer Betrag besteht aus 555 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfzehn Jahre und 573 Euro nach Absatz 7 Buchstabe d für Grabeinfassung und Fundamente eines Kindergrabes; die Einfassung kostet hier also mehr als das Nutzungsrecht. Die Beisetzung schlägt nach Paragraf 5 Absatz 5 Buchstabe b mit 452 Euro zu Buche. Die Nutzungszeit von fünfzehn Jahren entspricht der Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nach Paragraf 8 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Kindergräber gibt es nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe c nur auf dem Neuen Friedhof. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe e 40 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei.1.128,00 €452,00 €1.580,00 €15Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe k der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe d
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Tettnang

Häufige Fragen zu Tettnang

Wie viele Friedhöfe gibt es in Tettnang?
In Tettnang sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 5,4 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Tettnang?
Neuer Friedhof ist mit 3,1 ha der größte Friedhof in Tettnang. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Tettnang?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Tettnang gelten 25 Jahre für Erdbestattung von Personen über zehn Jahre nach Paragraf 8 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nach Paragraf 8 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 6 Jahre für Bestattung von Sternenkindern, also Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen nach Paragraf 8 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 8 letzter Satz der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Tettnang?
Ein Grab in Tettnang kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab mit 770,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Tettnang, vom Gemeinderat am 14.06.2023 beschlossen, am 15.06.2023 ausgefertigt, in Kraft seit 01.07.2023, ersetzt die Bestattungsgebührensatzung vom 23.07.2015.
Wer ist für die Friedhöfe in Tettnang zuständig?
Für die Friedhöfe in Tettnang ist Stadt Tettnang, Friedhofsverwaltung im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung zuständig, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang, Telefon 07542 510-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Tettnang, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.