Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08435057
Alle 8 Friedhöfe in Tettnang
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07542 510-0
- Stadt Tettnang, Friedhofsverwaltung im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
- 2.418,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 770,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
88069 Tettnang
Reihengrab für Personen von zehn und mehr Jahren
Anonymes Urnengrab
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Tettnang nehmen zusammen 5,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 3,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.030 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 440 m entfernt, der entlegenste 5,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 4 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Tettnang rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Tettnang, Friedhofsverwaltung im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Montfortplatz 788069 Tettnang
07542 510-0
- Sprechzeiten
- Montag 8.30 bis 12 UhrDienstag 8.30 bis 12 UhrMittwoch 8.30 bis 12 UhrDonnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrFreitag 8.30 bis 12 UhrTermin im Rathaus nach Vereinbarung
Die 8 Friedhöfe in Tettnang, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 3,1 ha | 1,3 km | 2 Anlagen, nächste 140 m | Friedhof, 110 mBus 1 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 9.890 m² | 440 m | 25 Anlagen, nächste 60 m | Moosstraße, 70 mBus 1 | keine Angabe |
| Friedhof Laimnau | 4.780 m² | 5,1 km | 6 Anlagen, nächste 70 m | Tettnang, Laimnau Argentalschule, 120 mBus 7546 | christlich, katholisch |
| Friedhof Obereisenbach | 3.030 m² | 3,8 km | 10 Anlagen, nächste 40 m | Obereisenbach, 222 Tettnang, 130 m | christlich |
| Friedhof Tannau | 2.330 m² | 4,2 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Tannau, Tettnang, 40 mBus 7547 | christlich |
| Friedhof Krumbach | 1.480 m² | 5,5 km | 1 Anlagen, nächste 310 m | Tettnang, Krumbach, 340 m | keine Angabe |
| Friedhof Kau | 1.480 m² | 2 km | 1 Anlagen, nächste 170 m | Pfingstweid, 280 mBus 2, Bus 7547, Bus N3, Bus R45 | keine Angabe |
| Ruhestätte Familie MalchowDenkmal | - | 1,9 km | 5 Anlagen, nächste 280 m | Jasminenstaffel, 310 mBus 1, Bus 2 | christlich, katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Tettnang kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Tettnang (hier) | - | 2.418,00 €Reihengrab für Personen von zehn und mehr Jahren | 770,00 €Anonymes Urnengrab |
| Konstanz | 31 km | 3.443,00 €Erdreihengrab Erwachsene | 2.411,00 €Urnennische |
| Am meisten zu sparen | bis 31 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Tettnang kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Tettnang, vom Gemeinderat am 14.06.2023 beschlossen, am 15.06.2023 ausgefertigt, in Kraft seit 01.07.2023, ersetzt die Bestattungsgebührensatzung vom 23.07.2015.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen von zehn und mehr JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Tettnang. Der Betrag besteht aus 1.113 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfundzwanzig Jahre nach Absatz 2 Buchstabe a und 716 Euro nach Absatz 7 Buchstabe a für den Aufwand der Stadt für Grabeinfassung und Einbau von Fundamenten; die Grabeinfassung wird nach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung auf dem Neuen Friedhof von der Stadt geliefert und eingebaut. Nicht verlängerbar: Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, eine Verlängerung der Ruhezeit sei nicht möglich, und Absatz 4, ein Reihengrab könne auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. In jedem Reihengrab darf nur eine verstorbene Person bestattet werden; innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Bestattung darf nach Absatz 3 zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, ohne dass dadurch ein Nutzungsrecht entsteht. Nicht pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden, und Absatz 5 legt das dem Verfügungsberechtigten auf; die Grabstätte muss binnen sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein. | 1.829,00 € | 589,00 € | 2.418,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe a |
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Tettnang. Es nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung genau eine Urne auf, und zwar nach Absatz 1 nur als Bio-Urne oder Bio-Überurne. Die Nutzungszeit von fünfzehn Jahren entspricht der Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung. Nicht verlängerbar, weil es ein Reihengrab nach Paragraf 11 ist. Nicht pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 8 zählt die Grabarten auf, deren Pflege die Stadt übernimmt, und das gewöhnliche Urnenreihengrab steht dort gerade nicht; die Pflege bleibt nach Absatz 5 beim Verfügungsberechtigten. Die Gebühr nach Absatz 7 für Grabeinfassung und Fundamente haben wir hier nicht angesetzt, weil der Tarif dort nur Reihengrab, einstelliges Wahlgrab, Doppelgrab, Urnenwahlgrab und Kindergrab nennt und für ein Urnenreihengrab keinen eigenen Satz führt. | 596,00 € | 285,00 € | 881,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Anonymes UrnengrabDas günstigste Grab überhaupt in Tettnang und zugleich das günstigste pflegefreie. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Pflege der anonymen Urnengräber ausdrücklich ausschließlich der Stadt zuweist, und weil das Grab anonym ist. Grabschmuck kann nur an der von der Stadt bestimmten Stelle abgelegt werden, nämlich vor dem Christusdenkmal in der Mitte des Grabfelds; Grabmale sind unzulässig. Nach Paragraf 6 Absatz 4 dürfen nur Bio-Urnen ohne Überurne beigesetzt werden, nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c genau eine Urne. Eine Umbettung ist nach Paragraf 9 Absatz 2 nicht möglich, weil Biournen nicht umgebettet werden können. | 485,00 € | 285,00 € | 770,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Halbanonymes Urnengrab mit Namenstafel an der GemeinschaftssteleKostet genau so viel wie das gewöhnliche Urnenreihengrab, ist aber pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung weist die Pflege der halbanonymen Urnengräber ausschließlich der Stadt zu. Im halbanonymen Urnengemeinschaftsfeld stehen nach Paragraf 19 Absatz 4 Granitstelen; die Namenstafel ist aus Bronzeguss mit einer Grundplatte von fünf Millimeter Stärke im Format zwanzig mal zehn Zentimeter mit aufgesetzter Schrift und trägt Name, Vorname sowie Geburts- und Sterbedatum. Lichtbilder und sonstige Sachen dürfen an den Tafeln und Stelen nicht angebracht werden. Grabschmuck kann auf den gepflasterten Flächen um die Stelen abgelegt werden. Nur Bio-Urnen ohne Überurne, genau eine Urne je Grabstelle. | 596,00 € | 285,00 € | 881,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Pflegefreies Reihengrab, im Tarif auch Wahlrasengrab einstellig mit Tiefenbettung genanntDas einzige pflegefreie Erdgrab in Tettnang und mit 2.633 Euro Nutzungsgebühr das teuerste Reihengrab. Der Tarif nennt es selbst pflegefreies Reihengrab und setzt in Klammern Wahlrasengrab einstellig, übereinander dahinter; Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung weist die Pflege der Reihen- und der Wahl-Rasengräber ausschließlich der Stadt zu. Übereinander meint die Tiefenbettung nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe e, es sind also zwei Erdbestattungen übereinander möglich. Der Aufpreis von 834 Euro gegenüber dem einstelligen Wahlgrab nach Absatz 3 Buchstabe a deckt die Pflege über fünfundzwanzig Jahre, also gut dreiunddreißig Euro im Jahr. Die Gebühr für Grabeinfassung und Fundamente fällt hier nicht an, weil Paragraf 19 Absatz 11 der Friedhofssatzung bei Wahl-Rasengräbern liegende Grabmale und Grabeinfassungen ausdrücklich verbietet. Zulässig ist ein stehendes Grabmal von höchstens einem Meter Höhe mit einer Ansichtsfläche von 0,50 Quadratmeter je Grabstelle; Blumen und Trauerschmuck dürfen auf den Platten abgelegt werden, auf denen die Grabsteine versetzt sind. | 2.633,00 € | 589,00 € | 3.222,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Wahlgrab einstellig für zwei Erdbestattungen übereinanderDer Betrag besteht aus 1.799 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfundzwanzig Jahre und 716 Euro nach Absatz 7 Buchstabe a für Grabeinfassung und Fundamente. Tiefenbettung nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a, also zwei Erdbestattungen übereinander; zusätzlich dürfen nach Absatz 7 Urnen zugebettet werden. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 5 um jeweils fünf Jahre bis höchstens fünfundzwanzig Jahre verlängert werden, und es muss nach Absatz 6 verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung die Ruhezeit über die Nutzungsdauer hinausschiebt; die Erweiterung kostet dann nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe a 72 Euro je Jahr. Anders als beim Reihengrab ist der Erwerb nach Paragraf 12 Absatz 3 auch ohne Sterbefall möglich, auf dem Neuen Friedhof sogar als Reservierung. Nicht pflegefrei, die Pflege liegt nach Paragraf 14 Absatz 2 und Paragraf 24 Absatz 5 beim Nutzungsberechtigten. | 2.515,00 € | 589,00 € | 3.104,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe a |
| Wahlgrab zweistellig für zwei Erdbestattungen nebeneinanderDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte und besteht aus 2.647 Euro Grabnutzungsgebühr und 1.002 Euro nach Absatz 7 Buchstabe b für die Grabeinfassung eines Doppelgrabes. Die Beisetzungsgebühr von 589 Euro fällt dagegen je Bestattung an. Das Nutzungsrecht muss nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung einheitlich für alle Grabstellen erworben werden, und die Verlängerung ist nach Absatz 6 für sämtliche Grabstellen vorzunehmen; sie kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe b 106 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei. | 3.649,00 € | 589,00 € | 4.238,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe b |
| Wahlgrab zweistellig für vier Erdbestattungen neben- und übereinanderDie teuerste Grabart in Tettnang. Der Betrag besteht aus 3.880 Euro Grabnutzungsgebühr für die ganze Grabstätte und 1.002 Euro für die Grabeinfassung des Doppelgrabes; einen eigenen Einfassungssatz für das vierfache Grab nennt Absatz 7 nicht, es ist ebenfalls zweistellig. Vier Erdbestattungen sind möglich, zwei nebeneinander und je zwei übereinander, dazu Urnenzubettungen nach Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe c 156 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei. | 4.882,00 € | 589,00 € | 5.471,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe c der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe b |
| Urnenwahlgrab einstellig für bis zu vier UrnenDas teuerste Urnengrab, das nicht pflegefrei ist, und mit Abstand teurer als jede pflegefreie Urnengrabart außer dem Familienbaumgrab und dem Partnergrab. Der Betrag besteht aus 1.673 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfzehn Jahre und 478 Euro nach Absatz 7 Buchstabe c für Grabeinfassung und Fundamente. Es nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d bis zu vier Urnen auf. Verlängerbar nach Paragraf 12 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 3, die Erweiterung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe d 112 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung nennt das gewöhnliche Urnenwahlgrab in seiner Aufzählung der Grabarten, die die Stadt pflegt, gerade nicht. | 2.151,00 € | 285,00 € | 2.436,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe c |
| Urnengrab in einer UrnensteleDie einzige Grabart Tettnangs mit einer eigenen, niedrigeren Beisetzungsgebühr: Die Beisetzung in einer Urnenstele kostet nach Paragraf 5 Absatz 5 Buchstabe e nur 135 statt 285 Euro, weil kein Grab ausgehoben werden muss. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Pflege der Urnenstelen ausschließlich der Stadt zuweist. Die Nische nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e zwei Urnen auf. Die Verschlussplatte darf nach Paragraf 19 Absatz 3 nicht verändert werden und ist nach den Vorlagen der Stadt zu beschriften, mit eingehauenen und dunkel getönten Buchstaben; sandgestrahlte oder aufgeklebte Schrift ist unzulässig, ebenso Lichtbilder, Vasen und Lichter an der Stele. | 1.380,00 € | 135,00 € | 1.515,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgrab mit GrabtafelDas günstigste Baumgrab und das günstigste pflegefreie Wahlgrab in Tettnang; es kostet weniger als das gewöhnliche Urnenwahlgrab, obwohl die Stadt die Pflege trägt. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Urnenwahl-Baumgräber mit Grabtafel oder Grabsteinen ausdrücklich nennt. Es nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe f genau eine Urne auf, und zwar nach Paragraf 6 Absatz 4 nur als Bio-Urne. Grabschmuck darf nur auf den dafür vorgesehenen Ablageplatten abgelegt werden. Das Baumgrabfeld ist zusammen mit dem Sternenkindergrab neu angelegt worden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe g 64 Euro je Jahr. | 955,00 € | 285,00 € | 1.240,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung |
| Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgrab mit GrabsteinWie das Gemeinschaftsbaumgrab mit Grabtafel, aber mit einem Grabstein statt der Tafel und für zwei Urnen statt einer, nachzulesen in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung. Die 135 Euro Aufpreis sind der Unterschied zwischen Tafel und Stein. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe h 73 Euro je Jahr. | 1.090,00 € | 285,00 € | 1.375,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe g der Gebührensatzung |
| Urnenwahl-Familienbaumgrab mit Grabtafel für bis zu acht UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit bis zu acht Urnen, also für rund 310 Euro je Urnenplatz, und damit deutlich weniger als das einfache Baumgrab je Urne kostet. Die Beisetzungsgebühr von 285 Euro fällt je Urne an. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der die Urnenwahl-Baumgräber mit Grabtafel nennt. Nur Bio-Urnen nach Paragraf 6 Absatz 4 Buchstabe e. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe i 166 Euro je Jahr. | 2.483,00 € | 285,00 € | 2.768,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe h der Gebührensatzung |
| Urnenwahl-Partnergrab mit vier Grabstellen für je zwei UrnenDie teuerste Urnengrabart des Tarifs. Der Betrag gilt für die ganze Anlage mit vier Grabstellen; Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung nennt für das Partnergrab zwei Urnen, der Gebührentarif vier Grabstellen für je zwei Urnen, also bis zu acht Urnen. Wir sind der Bezeichnung des Tarifs gefolgt, weil er den Betrag trägt, und haben den Widerspruch in die Lücken geschrieben. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8, der die Urnenwahl-Partnergräber ausdrücklich aufzählt. Nur Bio-Urnen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe j 188 Euro je Jahr. | 2.815,00 € | 285,00 € | 3.100,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe i der Gebührensatzung |
| Urnenwahl-Gemeinschaftsgrab im Hochbeet, je GrabstelleDer Tarif führt diese Grabart mit dem Zusatz ab Sommer 2024, die Satzung von 2023 hat sie also im Voraus geregelt. Der Betrag gilt je Grabstelle, und eine Grabstelle nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe k der Friedhofssatzung zwei Urnen auf. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 8, der die Urnenwahlgemeinschaftsgräber nennt; Grabschmuck darf nur auf den dafür vorgesehenen Ablageplatten liegen. Nur Bio-Urnen nach Paragraf 6 Absatz 4 Buchstabe g. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe k 60 Euro je Jahr. | 894,00 € | 285,00 € | 1.179,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe j der Gebührensatzung |
| Wahlgrab für Personen im Alter unter zehn JahrenDer Betrag besteht aus 555 Euro Grabnutzungsgebühr für fünfzehn Jahre und 573 Euro nach Absatz 7 Buchstabe d für Grabeinfassung und Fundamente eines Kindergrabes; die Einfassung kostet hier also mehr als das Nutzungsrecht. Die Beisetzung schlägt nach Paragraf 5 Absatz 5 Buchstabe b mit 452 Euro zu Buche. Die Nutzungszeit von fünfzehn Jahren entspricht der Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nach Paragraf 8 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Kindergräber gibt es nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe c nur auf dem Neuen Friedhof. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe e 40 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei. | 1.128,00 € | 452,00 € | 1.580,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 3 Buchstabe k der Gebührensatzung, dazu Absatz 7 Buchstabe d |
Häufige Fragen zu Tettnang
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Tettnang?
- In Tettnang sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 5,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Tettnang?
- Neuer Friedhof ist mit 3,1 ha der größte Friedhof in Tettnang. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Tettnang?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Tettnang gelten 25 Jahre für Erdbestattung von Personen über zehn Jahre nach Paragraf 8 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nach Paragraf 8 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 6 Jahre für Bestattung von Sternenkindern, also Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen nach Paragraf 8 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 8 letzter Satz der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Tettnang?
- Ein Grab in Tettnang kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab mit 770,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Tettnang, vom Gemeinderat am 14.06.2023 beschlossen, am 15.06.2023 ausgefertigt, in Kraft seit 01.07.2023, ersetzt die Bestattungsgebührensatzung vom 23.07.2015.
- Wer ist für die Friedhöfe in Tettnang zuständig?
- Für die Friedhöfe in Tettnang ist Stadt Tettnang, Friedhofsverwaltung im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung zuständig, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang, Telefon 07542 510-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Tettnang, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Tettnang vom Gemeinderat am 14.06.2023 beschlossen, am 15.06.2023 ausgefertigt, in Kraft seit 01.07.2023, ersetzt die Bestattungsgebührensatzung vom 23.07.2015
- Friedhofssatzung der Stadt Tettnang mit den Ruhezeiten, den Grabarten, den Gestaltungsvorschriften und den Pflegeregeln vom Gemeinderat am 14.06.2023 beschlossen, am 15.06.2023 ausgefertigt, in Kraft seit 01.07.2023, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.09.2015
- Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Tettnang, Prüfung auf eine jüngere Fassung fünfzig Satzungen und Bekanntmachungen mit Tag der Bereitstellung zwischen 09.07.2025 und 02.09.2026, keine zum Friedhofswesen
- Ratsinformationssystem der Stadt Tettnang, Vorlagenrecherche ab dem 01.07.2023 nach Friedhof, Bestattung, Grab und Friedhofsgebühren Stand 05.09.2026, drei Treffer zu Friedhof, alle zur Einbahnstraßenregelung in der Friedhofstraße, sonst keine
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.