Konstanz, Baden-Württemberg, AGS 08335043
Friedhofsgebühren in Konstanz, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung der Stadt Konstanz, Ortsrecht VII_02, vom Gemeinderat beschlossen am 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Konstanz und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Konstanz, Friedhofsbetrieb der Technischen Betriebe Konstanz.
- 1.566,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.581,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung Erwachsener
Erdreihengrab Kinder, mit Beisetzung
Erdwahlrasengrab, mit Beisetzung
Paragraf 8 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Konstanz kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Konstanz
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Konstanz. Reihengräber werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen; der Gebührentarif kennt für sie keine Verlängerung. | 2.106,00 € | 1.337,00 € | 3.443,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Erdreihengrab KinderVergeben wird das Grab nach Paragraf 11 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Wir rechnen mit der Beisetzungsgebühr für Kinder bis zu 10 Jahren; für Kinder unter einem Jahr sind es nach Ziffer 1.3.1 nur 538 Euro, für Totgeburten nach Ziffer 1.4.1 nur 458 Euro. | 933,00 € | 633,00 € | 1.566,00 € | 10 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.2 und Ziffer 1.2.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| ErdwahlgrabDie Gebühr gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4 je Jahr 116,25 Euro, also genau ein Zwanzigstel; nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung ist sie für 3 bis 30 Jahre möglich. Je Grabstelle dürfen nach Paragraf 12 Absatz 4 zusätzlich vier Urnen beigesetzt werden. | 2.325,00 € | 1.337,00 € | 3.662,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.3 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| ErdwahlrasengrabDas einzige pflegefreie Erdgrab. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung ist die gesamte Grabbeetfläche reine Rasenfläche, auf der keine Bepflanzung und kein Blumenschmuck zulässig ist, und nach Absatz 3 nimmt der Friedhofsbetrieb die Herstellung und die Pflege der Rasenfläche, das Einebnen des Grabhügels und das Einsäen der Grabstätte vor. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.15 je Jahr 162,20 Euro. Das Grabmal bleibt Sache der Nutzungsberechtigten. | 3.244,00 € | 1.337,00 € | 4.581,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.14 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
8 Grabarten für die Urne in Konstanz
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabNach Paragraf 11 Absatz 6 der Friedhofsordnung wird das Grab in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge belegt und nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen. Zwei Urnen sind nach Absatz 7 nur bei gleichlanger Ruhezeit möglich. | 1.867,00 € | 641,00 € | 2.508,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.6 und Ziffer 1.5.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| UrnenwahlgrabNach Paragraf 12 Absatz 12 der Friedhofsordnung dürfen je Stelle zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.8 je Jahr 113,25 Euro. | 2.265,00 € | 641,00 € | 2.906,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.7 und Ziffer 1.5.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnengrab pflegelosParagraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung weist Gestaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Grabanlagenbereiche ausschließlich der Gemeinde zu; die Urne wird nach Absatz 3 im Rasenbereich vor der Urnenwand beigesetzt, eine eigene Grabfläche gibt es nicht. Dieselbe Pflegeregel trägt Paragraf 14 Absatz 2 für die pflegelosen Baumgrabstätten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.10 je Jahr 105,70 Euro. Die Namenstafel beauftragt der Nutzungsberechtigte selbst. | 2.114,00 € | 641,00 € | 2.755,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.9 und Ziffer 1.5.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| UrnennischeDas günstigste Grab in Konstanz. Die Beisetzung in der Nische ist mit 396 Euro die billigste Ziffer des Tarifs. Wir führen die Nische nicht als pflegefrei: Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofsordnung verbietet nur Vasen, Laternen, Bilder und Blumenschmuck, über die Pflege sagt die Satzung nichts. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.12 je Jahr 100,75 Euro. | 2.015,00 € | 396,00 € | 2.411,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.11 und Ziffer 1.5.4 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnengrab anonymDas günstigste pflegefreie Grab in Konstanz. Nach Paragraf 11 Absatz 9 der Friedhofsordnung wird die Beisetzungsstelle nicht als Grabstätte kenntlich gemacht, ein Hinweis durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet, und eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. | 1.816,00 € | 641,00 € | 2.457,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.13 und Ziffer 1.5.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| UrnenwahlrasengrabEs gilt dieselbe Regel wie beim Erdwahlrasengrab: Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung legt die gesamte Grabbeetfläche als reine Rasenfläche ohne Bepflanzung an, Absatz 3 legt Herstellung und Pflege dem Friedhofsbetrieb auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.17 je Jahr 144,60 Euro. | 2.892,00 € | 641,00 € | 3.533,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.16 und Ziffer 1.5.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrab in der Stelen-UrnengemeinschaftsgrabstätteNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofsordnung werden die gärtnerischen Grabanlagen und die Stelen für die Namenskennzeichnung durch die Gemeinde erstellt und gepflegt. Eigene Bepflanzung ist nach Absatz 3 nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.19 je Jahr 166,95 Euro. | 3.339,00 € | 641,00 € | 3.980,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.18 und Ziffer 1.5.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabstätten in historischen, denkmalgeschützten GrabanlagenParagraf 21 der Friedhofsordnung sagt es wörtlich: Die Beetfläche wird durch den Friedhofsträger mit immergrüner Bepflanzung bepflanzt und ganzjährig gepflegt, für die Angehörigen ist diese Bestattungsart pflegelos, und die Kosten für Bepflanzung und Pflege sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.21 je Jahr 150,30 Euro. | 3.006,00 € | 641,00 € | 3.647,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Ziffer 4.20 und Ziffer 1.5.1 der Bestattungsgebührenordnung |
36 weitere Gebühren in der Satzung von Konstanz
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung Erwachsener und Kinder ab 10 Jahren | 1.337,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.1.1 |
| Beisetzung von Kindern bis zu 10 Jahren | 633,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.2.1 |
| Beisetzung von Kindern unter 1 Jahr | 538,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.3.1 |
| Beisetzung von Totgeburten | 458,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.4.1 |
| Beisetzung im Urnengrab | 641,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.5.1 |
| Beisetzung in der Urnennische | 396,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.5.4 |
| Ausbettung Erwachsener und Kinder ab 10 Jahren | 1.584,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.1.2 |
| Umbettung Erwachsener und Kinder ab 10 Jahren | 2.725,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.1.3 |
| Ausbettung von Kindern bis zu 10 Jahren | 824,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.2.2 |
| Umbettung von Kindern bis zu 10 Jahren | 1.331,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.2.3 |
| Ausbettung von Kindern unter 1 Jahr | 697,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.3.2 |
| Umbettung von Kindern unter 1 Jahr | 1.077,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.3.3 |
| Ausbettung einer Urne | 817,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.5.2 |
| Umbettung einer Urne | 1.261,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1.5.3 |
| Trauerfeier in der Aussegnungshalle | 270,00 € | Paragraf 6 Ziffer 2.1 |
| Trauerfeier im Abschiedsraum | 149,00 € | Paragraf 6 Ziffer 2.2 |
| Genehmigung zur Feuerbestattung | 25,00 € | Paragraf 6 Ziffer 3.1 |
| Verlängerung Erdwahlgrab, je Jahr | 116,25 € | Paragraf 6 Ziffer 4.4 |
| Gruftplatz, je Quadratmeter und Jahr | 24,00 € | Paragraf 6 Ziffer 4.5 |
| Verlängerung Urnenwahlgrab, je Jahr | 113,25 € | Paragraf 6 Ziffer 4.8 |
| Verlängerung Urnengrab pflegelos, je Jahr | 105,70 € | Paragraf 6 Ziffer 4.10 |
| Verlängerung Urnennische, je Jahr | 100,75 € | Paragraf 6 Ziffer 4.12 |
| Verlängerung Erdwahlrasengrab, je Jahr | 162,20 € | Paragraf 6 Ziffer 4.15 |
| Verlängerung Urnenwahlrasengrab, je Jahr | 144,60 € | Paragraf 6 Ziffer 4.17 |
| Verlängerung Wahlgrab in der Stelen-Urnengemeinschaftsgrabstätte, je Jahr | 166,95 € | Paragraf 6 Ziffer 4.19 |
| Verlängerung Wahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabstätten in historischen, denkmalgeschützten Grabanlagen, je Jahr | 150,30 € | Paragraf 6 Ziffer 4.21 |
| Aufbewahrung von Urnen, je angefangenem Monat | 15,00 € | Paragraf 6 Ziffer 5.1 |
| Urnenversand im Inland | 90,00 € | Paragraf 6 Ziffer 5.2 |
| Urnenversand ins Ausland, zuzüglich Postgebühr | 30,00 € | Paragraf 6 Ziffer 5.3 |
| Aufbahrung eines Verstorbenen, je Tag | 71,00 € | Paragraf 6 Ziffer 5.4 |
| Aufbewahrung eines Verstorbenen, je begonnenem Tag ab dem 4. Tag | 80,00 € | Paragraf 6 Ziffer 5.5 |
| Aufbewahrung eines Verstorbenen bei ausschließlicher Sargüberführung, je begonnenem Tag ab dem 1. Tag | 80,00 € | Paragraf 6 Ziffer 5.6 |
| Verwaltungsgebühr nach Aufwand, je Stunde | 84,00 € | Paragraf 6 Ziffer 5.7 |
| Mainau Ruhewald: Beisetzung einer Urne einschließlich Grabstellenauswahl, Herstellen und Schließen des Grabes, Begleitung der Bestattung sowie Bereitstellung und Gravur eines Namensschildes | 843,05 € | Paragraf 6 Ziffer 1 der Gebührensatzung für den Mainau Ruhewald |
| Mainau Ruhewald: Nutzungsrecht an einer Einzelgrabstelle an einem Gemeinschaftsbaum für 30 Jahre | 1.265,63 Euro in der Kategorie 5 bis 4.082,23 Euro in der Kategorie 1 | Paragraf 6 Ziffer 2 Buchstabe b der Gebührensatzung für den Mainau Ruhewald |
| Mainau Ruhewald: Nutzungsrecht an einem Familienbaum mit sechs Bestattungen für 30 Jahre | 6.467,10 Euro in der Kategorie 5 bis 19.986,83 Euro in der Kategorie 1, zusätzliche Grabstellen je ein Sechstel | Paragraf 6 Ziffer 2 Buchstabe a der Gebührensatzung für den Mainau Ruhewald |
Was ein Grab in Konstanz über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.643,00 €
Erdreihengrab Erwachsene in Konstanz, über 20 Jahre, das sind 432,15 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 Ziffer 4.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührenordnung | 2.106,00 € |
| BestattungParagraf 6 Ziffer 1.1.1 | 1.337,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.443,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Konstanz. Reihengräber werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen; der Gebührentarif kennt für sie keine Verlängerung.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung der Stadt Konstanz, Ortsrecht VII_02, vom Gemeinderat beschlossen am 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Konstanz offenlässt
- Die Gebührensatzung gilt nach ihrem Paragrafen 2 für den Hauptfriedhof Konstanz und die Friedhöfe Allmannsdorf, Dettingen, Dingelsdorf, Litzelstetten und Wollmatingen. Der israelitische Friedhof gehört nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofsordnung der israelitischen Gemeinde und fällt nicht unter das Ortsrecht der Stadt.
- Ziffer 4.5 setzt den Gruftplatz mit 24 Euro je Quadratmeter und Jahr fest. Das ist die einzige Ziffer des Tarifs mit einer anderen Einheit als der einmaligen Gebühr für die Ruhezeit. Weil die Satzung keine Grabfläche nennt, lässt sich daraus kein Grabpreis errechnen, und wir führen die Gruft nicht als Grabart. Ausgemauerte Gräber und Familiengrüfte sind nach Paragraf 10 Absatz 4 der Friedhofsordnung nur im Feld 7 des Hauptfriedhofs zugelassen.
- Die Urnennische der Ziffer 4.11 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 16 der Friedhofsordnung sagt nur, dass die Nische der Verwahrung der Urne dient, dass die Verschlussplatte auf Rechnung des Grabnutzers beschriftet wird und dass Vasen, Laternen, Bilder und Blumenschmuck nicht angebracht werden dürfen. Eine Pflegeübernahme der Stadt steht dort nicht, und Paragraf 29 Absatz 1 verpflichtet allgemein den Verantwortlichen zur Pflege. Der Grabartenkatalog der Technischen Betriebe nennt die Nische zwar eine pflegefreie Grabstätte, er verwendet dasselbe Wort aber auch für die Gräber der Genossenschaft, die nur mit einem kostenpflichtigen Pflegevertrag zu haben sind. Der Katalog ist keine Satzung und belegt keine Pflegeübernahme.
- Die Gemeinschaftsgrabanlage der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner nach Paragraf 20 der Friedhofsordnung ist nicht pflegefrei. Absatz 2 verlangt vor dem Erwerb einen Pflegevertrag mit der Genossenschaft, und der Grabartenkatalog verweist für die Preise auf ausliegende Flyer. Diese Preise stehen weder in der Gebührensatzung noch sonst im Ortsrecht. Die Grabnutzungsgebühr selbst dürfte sich nach den Ziffern 4.3 und 4.7 richten, ausdrücklich sagt das die Satzung aber nicht.
- Die Friedhofsordnung kennt in Paragraf 14 pflegelose Baumgrabstätten und in Paragraf 15 das pflegelose Urnengrab an der Urnenwand, der Gebührentarif nennt dafür aber nur die eine Ziffer 4.9 mit dem Namen Erwerb Urnengrab pflegelos. Wir ordnen beide Paragrafen dieser Ziffer zu, weil der Tarif keine weitere Position für pflegelose Urnenwahlgräber führt. Das ist unsere Auslegung, keine Aussage der Satzung.
- Für Totgeburten setzt die Satzung in Ziffer 1.4.1 eine Beisetzungsgebühr von 458 Euro fest, aber keine Grabnutzungsgebühr. Der Grabartenkatalog nennt die Sternenkinder-Gemeinschaftsgrabstätte auf dem Hauptfriedhof ohne Grabkosten. Wir führen dafür deshalb keine Grabart.
- Beim Erdreihengrab für Kinder rechnen wir mit der Beisetzungsgebühr für Kinder bis zu 10 Jahren von 633 Euro, weil Paragraf 11 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung genau diesen Personenkreis nennt. Für Kinder unter einem Jahr sinkt sie nach Ziffer 1.3.1 auf 538 Euro.
- Die Trauerfeier ist mit 270 Euro in der Aussegnungshalle und 149 Euro im Abschiedsraum eine eigene Ziffer und in unseren Beisetzungsgebühren nicht enthalten. Nach dem Vorspann zu Ziffer 1 deckt die Bestattungsgebühr das Öffnen und Schließen des Grabes, die Bestattung und den Transport der Kränze ab, mehr nicht.
- Der Mainau Ruhewald ist ein Bestattungswald auf der Insel Mainau. Die Stadt hat dafür eine eigene Satzung und eine eigene Gebührensatzung erlassen, betrieben wird er von der Mainau Ruhewald GmbH. Er fällt nicht unter den Geltungsbereich der Bestattungsgebührenordnung, das Nutzungsrecht läuft dort 30 statt 20 Jahre, und wir führen ihn deshalb nicht unter den Grabarten, sondern nur unter den weiteren Gebühren. Die Satzung für den Mainau Ruhewald, Ortsrecht VII_17.1, liegt nur als Scan ohne Textebene vor; ihre Pflegeregeln konnten wir nicht lesen und machen deshalb keine Angabe dazu.
- Die Friedhofsordnung trägt das Datum 01.01.2026 und schreibt zugleich, der Gemeinderat habe sie am 01.01.2026 beschlossen. Die digitale Signatur der Datei stammt vom 19.12.2025. Das Beschlussdatum im Text ist damit offensichtlich das Datum des Inkrafttretens.
- Die Gebührensatzung verweist an keiner Stelle auf einen Vomhundertsatz, einen Hebesatz oder einen Anpassungsfaktor aus der Haushaltssatzung. Die Beträge des Paragrafen 6 sind der Preis.
Friedhöfe in Konstanz und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in KonstanzLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung der Stadt Konstanz, Ortsrecht VII_02 vom Gemeinderat beschlossen am 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Friedhofsordnung der Stadt Konstanz, Ortsrecht VII_01 vom 01.01.2026, gültig ab 01.01.2026
- Satzung der Stadt Konstanz über die Erhebung von Gebühren für den Mainau Ruhewald, Ortsrecht VII_17.2 vom 02.05.2019 in der vom Gemeinderat am 17.12.2024 beschlossenen Fassung, gültig ab 01.01.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.