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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, BestattG, Stand 1. Januar 2024

Fristen und Recht nach einem Todesfall in Baden-Württemberg

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Es gilt das Recht am Ort der Bestattung und nicht das Ihres Wohnorts. Wer in Baden-Württemberg bestatten lässt, rechnet deshalb nach dem BestattG, auch aus einem anderen Bundesland heraus.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

36 Stunden
So lange darf Ihr Angehöriger zu Hause bleiben

§ 27 Abs. 1 BestattG

96 Stunden ohne Aufbahrung
So viel Zeit haben Sie für die Beerdigung

§ 37 Abs. 1 BestattG

mindestens 15 Jahre
Ruhezeit, also wie lange das Grab bleibt

§ 6 BestattG

Für den Anruf beim Bestatter gibt es in Baden-Württemberg keine Wartezeit

Kurz beantwortet

Den Bestatter dürfen Sie in Baden-Württemberg sofort anrufen, auch nachts und bevor der Arzt da war. Eine Wartezeit gibt es nicht, und ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts. Für die Überführung in die Leichenhalle gilt § 27 Abs. 1 BestattG. 36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein. Für die Beerdigung selbst gilt § 37 Abs. 1 BestattG. Vier Tage, wenn nicht aufgebahrt wird. Sonst länger.

7 Fristen und Pflichten in Baden-Württemberg, vom Anruf bis zum Grab

Der Anruf beim Bestatter, die Leichenschau und die Anzeige beim Standesamt gelten bundesweit gleich. Alles Weitere setzt das Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern, und in welcher Reihenfolge?

    Die Angehörigen, in der Reihenfolge Ehegatte oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, Enkelkinder.

    Das Gesetz schreibt die Rangfolge nicht aus, sondern verweist auf die Liste der Angehörigen, die für die Leichenschau gilt. Sie sind erst an der Reihe, wenn niemand vor Ihnen vorhanden oder verhindert ist. Anders als in den meisten anderen Ländern stehen in Baden-Württemberg die Großeltern vor den Geschwistern. Kinder, Geschwister und Enkelkinder zählen nur mit, wenn sie volljährig sind. Kümmert sich niemand rechtzeitig, ordnet die zuständige Behörde die Bestattung an oder lässt sie auf Kosten der Bestattungspflichtigen durchführen.

    § 31 Abs. 1 BestattG in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BestattG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Die Frist gilt nur, wenn es am Ort überhaupt eine öffentliche Leichenhalle gibt.

    § 27 Abs. 1 BestattG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

    Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

    Vier Tage, wenn nicht aufgebahrt wird. Sonst länger.

    Solange die verstorbene Person nicht in einer Leichenhalle liegt, muss sie binnen 96 Stunden bestattet sein, also binnen vier Tagen. Sobald sie in einer Leichenhalle aufgebahrt ist, gilt diese kurze Frist nicht mehr. Das ist der Grund, warum der Bestatter zuerst die Überführung organisiert und Sie dann mehr Ruhe haben.

    § 37 Abs. 1 BestattG

  4. Über Jahrzehnte

    Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben

    Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

    Mindestens 15 Jahre, bei kleinen Kindern weniger.

    So lange wird das Grab nicht neu belegt, und so lange sind Sie zur Pflege verpflichtet, wenn die Grabart eine Pflegepflicht hat. Für eine Urne gilt dieselbe Frist. Die tatsächliche Dauer legt Ihre Gemeinde für jeden Friedhof einzeln fest und liegt meist darüber, fragen Sie deshalb dort nach.

    § 6 BestattG

Was das BestattG in Baden-Württemberg wörtlich sagt, Frage für Frage

Der Gesetzestext steht unverändert, die Einordnung daneben stammt von uns und ist als solche gekennzeichnet.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut, § 27 Abs. 1 BestattG

Ist eine öffentliche Leichenhalle vorhanden, so müssen Verstorbene binnen 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, dorthin überführt werden.

Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

Wortlaut, § 37 Abs. 1 BestattG

Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden.
Was das bedeutet: Tage, an denen nicht bestattet wird, bleiben bei der Frist unberücksichtigt. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen.

Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

Wortlaut, § 6 BestattG

Sie beträgt bei Kindern, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, mindestens sechs Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, mindestens zehn Jahre, im Übrigen mindestens 15 Jahre (Mindestruhezeit). Diese Mindestruhezeiten sind auch für Aschen Verstorbener einzuhalten.
Was das bedeutet: Die Ruhezeit wird im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt und richtet sich nach der Verwesungsdauer, also nach dem Boden.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern, und in welcher Reihenfolge?

Wortlaut, § 31 Abs. 1 BestattG in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BestattG

Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die Reihenfolge der Verpflichteten gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.
Was das bedeutet: Die Rangfolge steht nicht im Bestattungsteil des Gesetzes, sondern in der Vorschrift über die Leichenschau. § 21 Abs. 1 Nr. 1 nennt als Angehörige die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. § 21 Abs. 3, den § 31 Abs. 1 Satz 2 für entsprechend anwendbar erklärt, lässt eine Verpflichtung nur entstehen, wenn eine in der Reihenfolge zuvor genannte Person nicht vorhanden oder verhindert ist. Das Sozialministerium Baden-Württemberg beschreibt die Rangfolge in seinen praktischen Hinweisen zum Bestattungsrecht genauso.

Friedhöfe in Baden-Württemberg, Fristenrechner, Kosten und die ersten Schritte

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.