Bayern, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 09562000
Alle 13 Friedhöfe in Erlangen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 09131 86-1990
- Stadt Erlangen, Standesamt und Friedhofsverwaltung
- 2.391,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 918,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
91052 Erlangen
Einzelgrabstätte
Anonymes Urnengrab
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Erlangen nehmen zusammen 16,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Westfriedhof ist der größte mit 4 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.460 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 520 m entfernt, der entlegenste 6,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 13 haben eine erfasste Parkanlage. 5 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 8 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Erlangen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Erlangen, Standesamt und Friedhofsverwaltung
Michael-Vogel-Straße 491052 Erlangen
09131 86-1990
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrDienstag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Erlangen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Westfriedhof | 4 ha | 5 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Westfriedhof, 150 mBus 287, Bus 287T, Bus 298, Bus N27 | christlich |
| ZentralfriedhofDenkmal | 3,8 ha | 1,1 km | 27 Anlagen, nächste 130 m | Zentralfriedhof, 170 mBus 284, Bus 285, Bus 294, Bus 296 | keine Angabe |
| Altstädter FriedhofDenkmal | 2,3 ha | 590 m | 17 Anlagen, nächste 100 m | Schlachthof, 270 mBus 202, Bus 254, Bus 283, Bus 286 | christlich, lutherisch |
| Brucker Friedhof | 1,7 ha | 3,1 km | 19 Anlagen, nächste 70 m | Bruck Süd, 230 mBus 285, Bus N29 | christlich |
| Neustädter FriedhofDenkmal | 1,2 ha | 520 m | 27 Anlagen, nächste 90 m | Hauptfeuerwache, 150 mBus 284, Bus 285, Bus 294, Bus N29 | christlich |
| Friedhof Kriegenbrunn | 9.060 m² | 5,9 km | 4 Anlagen, nächste 60 m | Bruckweiherstraße, 80 mBus 281, Bus N28 | christlich |
| Neuer Friedhof Frauenaurach | 8.460 m² | 4,2 km | 10 Anlagen, nächste 160 m | Elly-Heuss-Straße, 120 mBus 201, Bus 281, Bus 298, Bus N28 | christlich |
| Friedhof Dechsendorf | 7.800 m² | 6,3 km | 7 Anlagen, nächste 90 m | Grünauweg, 330 mBus 205, Bus 283 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof | 3.910 m² | 620 m | 27 Anlagen, nächste 70 m | Hauptfeuerwache, 80 mBus 284, Bus 285, Bus 294, Bus N29 | keine Angabe |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 3.290 m² | 1,6 km | 1 Anlagen, nächste 180 m | Werker, 160 mBus 253 | jüdisch |
| Reformierter FriedhofDenkmal | 2.260 m² | 590 m | 29 Anlagen, nächste 80 m | Hauptfeuerwache, 80 mBus 284, Bus 285, Bus 294, Bus N29 | keine Angabe |
| Kriegsgräber | 1.410 m² | 1,2 km | 28 Anlagen, nächste 100 m | Zentralfriedhof, 230 mBus 284, Bus 285, Bus 294, Bus 296 | keine Angabe |
| Klosterfriedhof | 1.250 m² | 4,6 km | 8 Anlagen, nächste 70 m | Wallenrodstraße, 150 mBus 201, Bus 281, Bus N28 | christlich, evangelisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Erlangen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Erlangen (hier) | - | 2.391,00 €Einzelgrabstätte | 918,00 €Anonymes Urnengrab |
| Nürnberg | 16,9 km | 2.418,00 €Wahlgrab einfachtief und einfachbreit | 1.013,00 €Urnenstelle in der Sammelgruft |
| Zirndorf | 17,2 km | 2.912,00 €Reihengrab | 712,00 €Urnengemeinschaftsanlage206,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 17,2 km | nichts, hier ist es am günstigsten | 206,00 €in Zirndorf, 17,2 km entfernt |
Was ein Grab in Erlangen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Erlangen, vom 30.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026, bekannt gemacht in Die amtlichen Seiten Nummer 24 vom 20.11.2025.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Familiengrabstätte innerhalb geschlossener Grabgruppen mit zwei GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 103 Euro. Familiengrabstätten nehmen nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofssatzung Erdbestattungen und zusätzlich Urnen auf. | 1.572,00 € | 969,00 € | 2.541,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 1 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte innerhalb geschlossener Grabgruppen, am Rande liegend, mit zwei GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 104 Euro. | 1.587,00 € | 969,00 € | 2.556,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 2 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte außerhalb geschlossener Grabgruppen mit zwei GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 106 Euro. | 1.617,00 € | 969,00 € | 2.586,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 3 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte innerhalb geschlossener Grabgruppen mit vier GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 120 Euro. | 1.827,00 € | 969,00 € | 2.796,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 4 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte innerhalb geschlossener Grabgruppen, am Rande liegend, mit vier GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 121 Euro. | 1.842,00 € | 969,00 € | 2.811,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 5 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte außerhalb geschlossener Grabgruppen mit vier GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 123 Euro. | 1.872,00 € | 969,00 € | 2.841,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 6 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte innerhalb geschlossener Grabgruppen mit sechs GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 141 Euro. Mehr als vier Plätze für Erdbestattungen haben nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur alte Familiengrabstätten mit überdurchschnittlich großen Maßen. | 2.142,00 € | 969,00 € | 3.111,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 7 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte innerhalb geschlossener Grabgruppen, am Rande liegend, mit sechs GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 144 Euro. | 2.187,00 € | 969,00 € | 3.156,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 8 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte außerhalb geschlossener Grabgruppen mit sechs GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 146 Euro. | 2.217,00 € | 969,00 € | 3.186,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 9 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte innerhalb geschlossener Grabgruppen mit acht GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 160 Euro. | 2.427,00 € | 969,00 € | 3.396,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 10 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte außerhalb geschlossener Grabgruppen mit acht GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 166 Euro. | 2.517,00 € | 969,00 € | 3.486,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 11 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte außerhalb geschlossener Grabgruppen mit zehn GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 180 Euro. Eine Lage innerhalb geschlossener Grabgruppen nennt der Tarif ab zehn Grabplätzen nicht mehr. | 2.727,00 € | 969,00 € | 3.696,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 12 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte außerhalb geschlossener Grabgruppen mit zwölf GrabplätzenDer Jahressatz beträgt 208 Euro und ist der höchste im Erlanger Tarif. | 3.147,00 € | 969,00 € | 4.116,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 13 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Sondergrabstätte, unabhängig von der Anzahl der GrabplätzeDer Jahressatz beträgt 120 Euro. Sondergrabstätten sind alte Familiengrabstätten, an denen das Grabnutzungsrecht ohne zeitliche Einschränkung besteht. Neu erwerben lassen sie sich nicht. Nach Paragraf 7 Absatz 3 der Gebührensatzung ist die Gebühr für die noch am längsten laufende Ruhezeit im Voraus zu zahlen, bei einer Erdbestattung also für 15 Jahre; sind alle Ruhezeiten abgelaufen, zahlt die nutzungsberechtigte Person nach eigener Wahl für 5, 10 oder 15 Jahre. | 1.827,00 € | 969,00 € | 2.796,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 14 der Gebührensatzung und Paragraf 7 der Gebührensatzung |
| EinzelgrabstätteDer Jahressatz beträgt 93 Euro. Das ist das günstigste Erdgrab in Erlangen. Einzelgrabstätten nehmen nach Paragraf 6 der Friedhofssatzung eine einzige Erdbestattung auf. | 1.422,00 € | 969,00 € | 2.391,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 15 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Kindergrabstätte bis zu einer Sarglänge von 1,00 MeterDer Jahressatz beträgt 90 Euro. Wir rechnen mit zehn Jahren, weil Paragraf 25 Satz 2 der Friedhofssatzung Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr diese Ruhezeit gibt und eine Sarglänge oder Körpergröße bis 1,00 Meter ein Kind dieses Alters bezeichnet. | 927,00 € | 439,00 € | 1.366,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 16 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Islamische GrabstätteDer Jahressatz beträgt 107 Euro. Die Grabfelder liegen nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung auf dem Westfriedhof und werden der Reihe nach belegt. Sie nehmen Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen auf. | 1.632,00 € | 969,00 € | 2.601,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 17 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Islamische Kindergrabstätte bis zu einer Körpergröße von 1,00 MeterDer Jahressatz beträgt 104 Euro. | 1.067,00 € | 439,00 € | 1.506,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 18 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Anonymes Erdgrab als EinzelgrabstätteDer Jahressatz beträgt 148 Euro. Nach Paragraf 11 Satz 3 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabfläche als Rasenfläche an und pflegt sie. Die Beisetzung findet nach Satz 2 ausnahmslos ohne Angehörige statt, eine Umbettung ist nach Paragraf 26 Absatz 5 ausgeschlossen. | 2.247,00 € | 969,00 € | 3.216,00 € | 15 | Paragraf 2 Nummer 19 der Gebührensatzung sowie Paragraf 11 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Urnenerdgrabstätte mit bis zu vier UrnenplätzenDer Jahressatz beträgt 115 Euro und gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. | 1.177,00 € | 341,00 € | 1.518,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 20 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Urnenerdgrabstätte mit bis zu sechs UrnenplätzenDer Jahressatz beträgt 132 Euro und gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu sechs Urnen Platz finden. | 1.347,00 € | 341,00 € | 1.688,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 21 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Urnennische in Kolumbarium, Urnenwand oder Urnenstele mit bis zu zwei UrnenplätzenDer Jahressatz beträgt 163 Euro und gilt für die gesamte Nische, in der zwei Urnen Platz finden. Die Verschlussplatte beschafft nach Paragraf 17 Absatz 1 der Grabmal- und Grabpflegeordnung die Friedhofsverwaltung, die vorgeschriebene Beschriftung gibt die nutzungsberechtigte Person auf eigene Kosten in Auftrag. | 1.657,00 € | 341,00 € | 1.998,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 22 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Urnenkammer mit bis zu zwei UrnenplätzenDer Jahressatz beträgt 186 Euro und gilt für die gesamte Kammer, in der zwei Urnen Platz finden. Für die Urnenkammer besteht nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung Grabmalzwang; das liegende Grabmal misst nach Paragraf 5 Absatz 3 der Grabmal- und Grabpflegeordnung 30 mal 40 Zentimeter. | 1.887,00 € | 341,00 € | 2.228,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 23 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
| Urnengrabstätte am Baum oder im Beet als EinzelgrabstätteDer Jahressatz beträgt 173 Euro. Die Grabgruppen der Urnenbeete und Urnenhochbeete legt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Grabmal- und Grabpflegeordnung ausschließlich die Friedhofsverwaltung an, unterhält und pflegt sie; die Pflege ist mit der Grabnutzungsgebühr abgegolten. Für Baumgräber sagt Paragraf 16 Absatz 1 dasselbe. Eigene Anpflanzungen sind nicht gestattet. | 1.757,00 € | 341,00 € | 2.098,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 24 der Gebührensatzung sowie Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 1 der Grabmal- und Grabpflegeordnung |
| Urnengrabstätte am Baum oder im Beet mit bis zu zwei UrnenplätzenDer Jahressatz beträgt 182 Euro und gilt für die gesamte Grabstätte, in der zwei Urnen Platz finden. Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt Urnengräber im Beet oder Hochbeet und Baumgrabstätten zweistellig und vergibt sie der Reihe nach. | 1.847,00 € | 341,00 € | 2.188,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 25 der Gebührensatzung sowie Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 1 der Grabmal- und Grabpflegeordnung |
| Anonymes UrnengrabDer Jahressatz beträgt 55 Euro. Das ist das günstigste Grab in Erlangen, gleich welcher Form. Nach Paragraf 11 Satz 3 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabfläche als Rasenfläche an und pflegt sie. Die Beisetzung findet ausnahmslos ohne Angehörige statt. | 577,00 € | 341,00 € | 918,00 € | 10 | Paragraf 2 Nummer 26 der Gebührensatzung sowie Paragraf 11 der Bestattungs- und Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Erlangen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Erlangen?
- In Erlangen sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 16,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Erlangen?
- Westfriedhof ist mit 4 ha der größte Friedhof in Erlangen. Er liegt 5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Erlangen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Erlangen gelten 15 Jahre für Erdbestattung, Mindestruhezeit nach Paragraf 25 Satz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nach Paragraf 25 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 5 Jahre für Totgeburten nach Paragraf 25 Satz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Urnen nach Paragraf 25 Satz 4 der Bestattungs- und Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Erlangen?
- Ein Grab in Erlangen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab mit 918,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Erlangen, vom 30.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026, bekannt gemacht in Die amtlichen Seiten Nummer 24 vom 20.11.2025.
- Wer ist für die Friedhöfe in Erlangen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Erlangen ist Stadt Erlangen, Standesamt und Friedhofsverwaltung zuständig, Michael-Vogel-Straße 4, 91052 Erlangen, Telefon 09131 86-1990. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Erlangen, die Fristen setzt Bayern
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Erlangen vom 30.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026, bekannt gemacht in Die amtlichen Seiten Nummer 24 vom 20.11.2025
- Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Erlangen vom 27.11.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026, bekannt gemacht in Die amtlichen Seiten Nummer 25 vom 04.12.2025
- Anlage zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Erlangen: Grabmal- und Grabpflegeordnung vom 27.11.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026, bekannt gemacht in Die amtlichen Seiten Nummer 25 vom 04.12.2025
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Juni 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.