Bayern, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 09161000
Alle 11 Friedhöfe in Ingolstadt
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0841 305-1581
- Stadt Ingolstadt, Standes- und Bestattungsamt, Bestattungswesen
- 1.825,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 730,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
85049 Ingolstadt
Einfachgrab ab der 2. Reihe
Grabstätte im anonymen Urnengrabfeld
8 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Ingolstadt nehmen zusammen 31,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Südfriedhof ist der größte mit 10,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 5,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, jüdische und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Ingolstadt rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Ingolstadt, Standes- und Bestattungsamt, Bestattungswesen
Rathausplatz 485049 Ingolstadt
0841 305-1581
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 13:30 bis 16 UhrDonnerstag zusätzlich 13:30 bis 17:30 UhrVorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Die 11 Friedhöfe in Ingolstadt, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Südfriedhof | 10,6 ha | 3 km | 6 Anlagen, nächste 210 m | Südfriedhof, 230 mBus 11, Bus N12 | keine Angabe |
| Westfriedhof | 8,1 ha | 1,2 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Heidemannstraße, 140 mBus 50 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 6 ha | 2,5 km | 20 Anlagen, nächste 70 m | Nordfriedhof, 120 mBus 44, Bus N4 | keine Angabe |
| Ostfriedhof | 2,8 ha | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 180 m | Marienplatz, 460 mBus 21, Bus 70, Bus N8, Bus S1 | keine Angabe |
| Friedhof Unterhaunstadt | 2,1 ha | 3,1 km | 5 Anlagen, nächste 60 m | Friedhof, Oberhaunstadt, 80 mBus 30, Bus 31, Bus N5 | keine Angabe |
| Städtischer Friedhof Gerolfing | 8.270 m² | 5,4 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Wilhelm-Busch-Straße, 210 mBus 60, Bus 61, Bus N1, Bus X14 | keine Angabe |
| Evang. Friedhof Spitalhof | 6.270 m² | 4,1 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Hans-Kuhn-Straße, 180 mBus 11, Bus 16, Bus 44, Bus MBB | keine Angabe |
| Friedhof Mailing | 3.840 m² | 4,8 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | St.-Martins-Platz, 60 mBus 21, Bus 70, Bus N8, Bus S1 | christlich, katholisch |
| St. Marien Kirche | 1.790 m² | 3,5 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Marienplatz, 30 mBus 21, Bus 70, Bus N8, Bus S1 | christlich, römisch-katholisch |
| Israelitischer Friedhof | 1.170 m² | 1,2 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Heidemannstraße, 170 mBus 50 | jüdisch |
| Islamischer Friedhof | - | 3 km | 5 Anlagen, nächste 60 m | An der Lagerschanze, 60 mBus 11, Bus N12 | muslimisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Ingolstadt kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Ingolstadt (hier) | - | 1.825,00 €Einfachgrab ab der 2. Reihe | 730,00 €Grabstätte im anonymen Urnengrabfeld |
| Neuburg an der Donau | 18,3 km | 1.875,00 €Reihengrab für Erwachsene | 1.250,00 €Urnenerdkammer |
| Am meisten zu sparen | bis 18,3 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Ingolstadt kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Ingolstadt, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Bestattungswesen 242, vom 17.12.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.01.2026, bekanntgemacht im Amtsblatt Nummer 03 vom 21.01.2026, in Kraft seit 22.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfachgrab ab der 2. ReiheDas günstigste Erdgrab in Ingolstadt. Die Grabgebühr beträgt 45 Euro je Jahr, wir rechnen mit der Ruhefrist von 15 Jahren nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung. Auf dem Westfriedhof beträgt die Ruhefrist 25 Jahre, das Grab kostet dort entsprechend 1.125 Euro. | 675,00 € | 1.150,00 € | 1.825,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| Einfachgrab am WegDie Grabgebühr beträgt 56 Euro je Jahr. Die Lage am Weg ist der einzige Unterschied zum Einfachgrab ab der 2. Reihe. | 840,00 € | 1.150,00 € | 1.990,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| DoppelgrabDie Grabgebühr beträgt 87 Euro je Jahr und gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen, nicht je Stelle. Die Beisetzungsgebühr fällt für jede Bestattung erneut an. | 1.305,00 € | 1.150,00 € | 2.455,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| DreifachgrabDie Grabgebühr beträgt 128 Euro je Jahr und gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. | 1.920,00 € | 1.150,00 € | 3.070,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 4 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| NischeneinfachgrabDie Grabgebühr beträgt 143 Euro je Jahr. Nischengräber sind nach der Beschreibung der Stadt an drei Seiten von einer Hecke umschlossen. Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung führt sie unter den Wahlgräbern, also unter den Erdgräbern. | 2.145,00 € | 1.150,00 € | 3.295,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 5 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| NischendoppelgrabDie Grabgebühr beträgt 207 Euro je Jahr und gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. | 3.105,00 € | 1.150,00 € | 4.255,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 6 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| NischendreifachgrabDas teuerste Erdgrab in Ingolstadt. Die Grabgebühr beträgt 272 Euro je Jahr und gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. | 4.080,00 € | 1.150,00 € | 5.230,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 7 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| WaldeinfachgrabDie Grabgebühr beträgt 76 Euro je Jahr. Waldgräber liegen in locker bepflanzten Waldabschnitten der Friedhöfe. Sie tragen nach Paragraf 4 Absatz 1 der Grabmalordnung ein stehendes Grabmal und sind damit gewöhnliche Erdgräber, nicht zu verwechseln mit dem Urnenwäldchen. | 1.140,00 € | 1.150,00 € | 2.290,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 8 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| WalddoppelgrabDie Grabgebühr beträgt 138 Euro je Jahr und gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. | 2.070,00 € | 1.150,00 € | 3.220,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 9 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| WalddreifachgrabDie Grabgebühr beträgt 200 Euro je Jahr und gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. | 3.000,00 € | 1.150,00 € | 4.150,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 10 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa |
| KindergrabDie Grabgebühr beträgt 21 Euro je Jahr. Die Ruhefrist für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung 10 Jahre, auf dem Westfriedhof 15 Jahre. Wir setzen die Beisetzungsgebühr für Kinder unter sieben Jahren an. | 210,00 € | 700,00 € | 910,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 12 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe ab |
| Kindergrab ohne GrabrechtDie Grabgebühr ist mit 21 Euro je Jahr dieselbe wie beim Kindergrab. An dieser Grabstätte wird nach Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung kein Grabnutzungsrecht begründet, eine Verlängerung ist deshalb nicht möglich. | 210,00 € | 700,00 € | 910,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 13 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe ab |
| UrnengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Ingolstadt. Die Grabgebühr beträgt 29 Euro je Jahr, die Ruhefrist für Urnen beträgt nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung einheitlich 10 Jahre. Das Grab ist ein Wahlgrab nach Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe k; für die Pflege bleibt es bei Paragraf 20 Absatz 1. | 290,00 € | 530,00 € | 820,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 11 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe b |
| Nische in einer UrnenwandanlageDas teuerste Urnengrab in Ingolstadt. Die Grabgebühr beträgt 185 Euro je Jahr. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt Ingolstadt die Urnenwandgräber an und pflegt sie; Absatz 2 verbietet jede Bepflanzung. In der Nische können bis zu zwei Urnen bestattet werden. | 1.850,00 € | 530,00 € | 2.380,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 14 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe b |
| Grabstätte im anonymen UrnengrabfeldDas günstigste Grab in Ingolstadt überhaupt. Die Grabgebühr beträgt 20 Euro je Jahr. Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung führt das anonyme Urnengrab als Grabstätte zur anonymen Bestattung, an der kein Grabnutzungsrecht erworben werden kann; eine Einzelgrabstelle zum Pflegen gibt es dort nicht. | 200,00 € | 530,00 € | 730,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 15 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe b |
| Grabstätte in einer UrnengemeinschaftsgrabanlageDie Grabgebühr beträgt 82 Euro je Jahr. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt Ingolstadt die Urnengemeinschaftsgräber an und pflegt sie. Es können bis zu zwei Urnen bestattet werden, ein Grabmal ist nach Paragraf 23 Absatz 1 unzulässig. | 820,00 € | 530,00 € | 1.350,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 16 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe b |
| UrnenbaumgrabstätteDie Grabgebühr beträgt 111 Euro je Jahr. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt Ingolstadt die Urnenbaumgrabstätten an und pflegt sie; nach Absatz 5 führt sie auch die Pflegemaßnahmen an den Bäumen durch. Es können bis zu zwei Urnen bestattet werden. | 1.110,00 € | 530,00 € | 1.640,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 17 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe b |
| Grab im UrnenwäldchenDie Grabgebühr beträgt 87 Euro je Jahr. Das Urnenwäldchen liegt im fünften Abschnitt des Südfriedhofs. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt Ingolstadt es an und pflegt es, in einem Grab wird eine Urne bestattet. Auf Wunsch beschriftet die Stadt nach Absatz 4 ein Schild an der Gedenkstele. | 870,00 € | 530,00 € | 1.400,00 € | 10 | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 18 der Gebührensatzung und Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe b |
Häufige Fragen zu Ingolstadt
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Ingolstadt?
- In Ingolstadt sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 31,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Ingolstadt?
- Südfriedhof ist mit 10,6 ha der größte Friedhof in Ingolstadt. Er liegt 3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Ingolstadt?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Ingolstadt gelten 15 Jahre für Erdbestattung Erwachsener auf dem Nordfriedhof, Ostfriedhof, Südfriedhof und den Ortsteilfriedhöfen Dünzlau, Etting, Friedrichshofen, Gerolfing, Oberhaunstadt und Zuchering nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf allen Friedhöfen außer dem Westfriedhof nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung Erwachsener auf dem Westfriedhof nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Westfriedhof nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Urnen, einheitlich auf allen Friedhöfen nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Ingolstadt?
- Ein Grab in Ingolstadt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Grabstätte im anonymen Urnengrabfeld mit 730,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Ingolstadt, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Bestattungswesen 242, vom 17.12.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.01.2026, bekanntgemacht im Amtsblatt Nummer 03 vom 21.01.2026, in Kraft seit 22.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Ingolstadt zuständig?
- Für die Friedhöfe in Ingolstadt ist Stadt Ingolstadt, Standes- und Bestattungsamt, Bestattungswesen zuständig, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon 0841 305-1581. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Ingolstadt, die Fristen setzt Bayern
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Ingolstadt, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Bestattungswesen 242 vom 17.12.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.01.2026, bekanntgemacht im Amtsblatt Nummer 03 vom 21.01.2026, in Kraft seit 22.01.2026
- Satzung der Stadt Ingolstadt über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen, Friedhofssatzung, Ortsrecht Bestattungswesen 241, mit der Grabmalordnung als Anlage vom 10.09.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.03.2024, bekanntgemacht im Amtsblatt Nummer 12 vom 20.03.2024
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Juni 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.