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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bayern, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 09185149

Alle 9 Friedhöfe in Neuburg an der Donau

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

08431 55-221
Stadt Neuburg an der Donau, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Harmonie

86633 Neuburg an der Donau

1.875,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Erwachsene

1.250,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenerdkammer

9
Friedhöfe mit Namen

7 weitere Flächen ohne Namen

Die 9 Friedhöfe in Neuburg an der Donau nehmen zusammen 9,8 ha ein

Kurz beantwortet

Neuburg an der Donau hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 9,8 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 6,5 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 590 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Neuburg an der Donau abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 6,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 900 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 590 m entfernt, der entlegenste 8,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 4 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 5 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Neuburg an der Donau rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Neuburg an der Donau, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Harmonie

Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
08431 55-221
Sprechzeiten
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Neuburg an der Donau im Netz

Die 9 Friedhöfe in Neuburg an der Donau, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof6,5 ha2,6 km5 Anlagen, nächste 160 mNeuer Friedhof, 170 mBus 1, Bus ND 2keine Angabe
Alter Friedhof2,6 ha590 m18 Anlagen, nächste 140 mKrankenhaus, 210 mBus 410, Bus 420, Bus 425, Bus 430keine Angabe
Friedhof Zell3.150 m²5,4 kmkeine erfasstZell, Kirche, 40 mBus 420, Bus 450keine Angabe
Friedhof Marienheim1.820 m²3,1 km1 Anlagen, nächste 30 mMarienheim, Wohlfahrtsbuckel, 230 mBus 420, Bus 450christlich, evangelisch
Friedhof Maxweiler900 m²8,2 kmkeine erfasstMaxweiler, 290 mBus 1christlich
Friedhof Heinrichsheim580 m²4,2 kmkeine erfasstHeinrichsheim, Altes Schulhaus, 210 mBus 1, Bus ND 1keine Angabe
ev. Friedhof440 m²3,4 km2 Anlagen, nächste 10 mGietlhausen, Feuerwehrhaus, 650 mBus 3christlich, evangelisch
Mennonitenfriedhof (verlassen)180 m²4,7 kmkeine erfasstkeine erfasstchristlich
Friedhof Altmannstetten180 m²4,6 kmkeine erfasstAltmannstetten, Ortsmitte, 160 mBus 480christlich, evangelisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neuburg an der Donau kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Ingolstadt18,3 km1.825,00 €Einfachgrab ab der 2. Reihe50,00 € gespart730,00 €Grabstätte im anonymen Urnengrabfeld520,00 € gespart
Neuburg an der Donau (hier)-1.875,00 €Reihengrab für Erwachsene1.250,00 €Urnenerdkammer
Am meisten zu sparenbis 18,3 km50,00 €in Ingolstadt, 18,3 km entfernt520,00 €in Ingolstadt, 18,3 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Neuburg an der Donau kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Neuburg an der Donau, Ortsrecht 751.04, vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Familiengrab (Wahlgrab), einstelligDie Grabplatzgebühr beträgt 900 Euro für zwanzig Jahre. Dieser Satz gilt auf dem Alten Friedhof an der Franziskanerstraße in den Feldern 1 bis 11 und 15 bis 21, auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße und auf den übrigen städtischen Friedhöfen. In den Feldern 12 und 14 des Alten Friedhofs kostet dasselbe Grab 1.100 Euro, im Feld 13 und an den Mauern 1.000 Euro. Bei mehrstelligen Gräbern ist nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c die jeweils mehrfache Gebühr zu entrichten. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr nach Paragraf 9 a, für zwanzig Jahre also 500 Euro.1.400,00 €1.000,00 €2.400,00 €20Paragraf 8 Absatz 1 Buchstaben a bis c
Reihengrab für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Neuburg und das einzige Erd-Reihengrab des Tarifs. Es gibt es nur auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße. Die Grabplatzgebühr von 500 Euro gilt nach dem Wortlaut des Tarifs für die Dauer der Ruhefrist von fünfzehn Jahren; einen Jahressatz nennt der Tarif dafür als einziger Position nicht. Reihengräber werden nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung sieht die Satzung nicht vor. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für fünfzehn Jahre also 375 Euro.875,00 €1.000,00 €1.875,00 €15Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b
KinderwahlgrabGrabplatzgebühr 400 Euro für zwanzig Jahre, das sind 20 Euro je Jahr. Reihen- und Wahlgräber für Kinder sind nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bestimmt, die Ruhezeit beträgt dafür nach Paragraf 10 Absatz 1 acht Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre also 500 Euro.900,00 €360,00 €1.260,00 €20Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a
KinderreihengrabGrabplatzgebühr 180 Euro für die Dauer der Ruhefrist von acht Jahren, das sind 22,50 Euro je Jahr. Das Grab ist nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bestimmt und wird nach Paragraf 12 Absatz 1 nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für acht Jahre also 200 Euro.380,00 €360,00 €740,00 €8Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a
Urnenwahlgrab im ErdreichGrabplatzgebühr 800 Euro für zwanzig Jahre, das sind 40 Euro je Jahr. In einem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Grab gibt es auf dem Alten und auf dem Neuen Friedhof. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre also 500 Euro.1.300,00 €380,00 €1.680,00 €20Paragraf 8 Absatz 1 Buchstaben a und b
UrnenerdkammerGrabplatzgebühr 700 Euro für zehn Jahre, das sind 70 Euro je Jahr. Es können nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei ist die Erdkammer, weil derselbe Absatz in Satz 4 sagt, der Rasen um die Erdkammern werde von der Friedhofsverwaltung gepflegt und stehe den Nutzern nicht zur Verfügung; Grabschmuck darf nur auf dem dafür vorgesehenen Pflasterstreifen abgestellt werden. Eine Gestaltungsfläche zum Anlegen und Pflegen weist Paragraf 27 Absatz 2 den Erdkammern nicht zu. Die Erdkammern gibt es nur auf dem Alten Friedhof an der Franziskanerstraße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro.950,00 €300,00 €1.250,00 €10Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a
UrnenmauernischeGrabplatzgebühr 700 Euro für zehn Jahre, das sind 70 Euro je Jahr. Es können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Abschlussplatten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beziehen und einheitlich zu beschriften; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. Die Nischen gibt es nur auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro.950,00 €300,00 €1.250,00 €10Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b
Urnen-Rabattengrab einschließlich PflegeGrabplatzgebühr 1.450 Euro für zehn Jahre, das sind 145 Euro je Jahr. Der Tarif bezeichnet diese Position ausdrücklich als einschließlich Pflege, und Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt dazu: Die Anlage und den Unterhalt der Gräber übernimmt die Friedhofsverwaltung mit einer im Jahreszeitenrhythmus wechselnden durchgehenden Blumenbepflanzung. In den Blumenrabatten ist Grabschmuck nicht erlaubt. Die Schriftplatten und ihre Beschriftung zahlt der Nutzungsberechtigte, einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Rabattengräber gibt es nur auf dem Alten Friedhof an der Franziskanerstraße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro.1.700,00 €380,00 €2.080,00 €10Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a
Urnen-BaumgrabGrabplatzgebühr 800 Euro für zehn Jahre, das sind 80 Euro je Jahr. Es können nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen aus verrottbarem Material beigesetzt werden, die Gräber liegen kreis- oder halbkreisförmig um den Baum, und die Grabstätte selbst darf nicht geschmückt werden. Wir führen das Baumgrab dennoch nicht als pflegefrei: Der Absatz sagt nur, die Steinplatte werde im Rasen bodeneben zum Übermähen eingelassen, und nennt niemanden, der pflegt. Die Baumgräber gibt es nur auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro.1.050,00 €380,00 €1.430,00 €10Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Neuburg an der Donau

Häufige Fragen zu Neuburg an der Donau

Wie viele Friedhöfe gibt es in Neuburg an der Donau?
In Neuburg an der Donau sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 7 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 9,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Neuburg an der Donau?
Neuer Friedhof ist mit 6,5 ha der größte Friedhof in Neuburg an der Donau. Er liegt 2,6 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Neuburg an der Donau?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neuburg an der Donau gelten 15 Jahre für Leichen Verstorbener über dem 12. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 8 Jahre für Leichen Verstorbener bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Aschen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Neuburg an der Donau?
Ein Grab in Neuburg an der Donau kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenerdkammer mit 1.250,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Neuburg an der Donau, Ortsrecht 751.04, vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.
Wer ist für die Friedhöfe in Neuburg an der Donau zuständig?
Für die Friedhöfe in Neuburg an der Donau ist Stadt Neuburg an der Donau, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Harmonie zuständig, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon 08431 55-221. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Neuburg an der Donau, die Fristen setzt Bayern

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.