Bayern, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 09185149
Alle 9 Friedhöfe in Neuburg an der Donau
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 08431 55-221
- Stadt Neuburg an der Donau, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Harmonie
- 1.875,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.250,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
86633 Neuburg an der Donau
Reihengrab für Erwachsene
Urnenerdkammer
7 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Neuburg an der Donau nehmen zusammen 9,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 6,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 900 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 590 m entfernt, der entlegenste 8,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 4 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Neuburg an der Donau rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Neuburg an der Donau, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Harmonie
Amalienstraße A 5486633 Neuburg an der Donau
08431 55-221
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch 7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 UhrDonnerstag 8 bis 12 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 9 Friedhöfe in Neuburg an der Donau, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 6,5 ha | 2,6 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Neuer Friedhof, 170 mBus 1, Bus ND 2 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 2,6 ha | 590 m | 18 Anlagen, nächste 140 m | Krankenhaus, 210 mBus 410, Bus 420, Bus 425, Bus 430 | keine Angabe |
| Friedhof Zell | 3.150 m² | 5,4 km | keine erfasst | Zell, Kirche, 40 mBus 420, Bus 450 | keine Angabe |
| Friedhof Marienheim | 1.820 m² | 3,1 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Marienheim, Wohlfahrtsbuckel, 230 mBus 420, Bus 450 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Maxweiler | 900 m² | 8,2 km | keine erfasst | Maxweiler, 290 mBus 1 | christlich |
| Friedhof Heinrichsheim | 580 m² | 4,2 km | keine erfasst | Heinrichsheim, Altes Schulhaus, 210 mBus 1, Bus ND 1 | keine Angabe |
| ev. Friedhof | 440 m² | 3,4 km | 2 Anlagen, nächste 10 m | Gietlhausen, Feuerwehrhaus, 650 mBus 3 | christlich, evangelisch |
| Mennonitenfriedhof (verlassen) | 180 m² | 4,7 km | keine erfasst | keine erfasst | christlich |
| Friedhof Altmannstetten | 180 m² | 4,6 km | keine erfasst | Altmannstetten, Ortsmitte, 160 mBus 480 | christlich, evangelisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neuburg an der Donau kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Ingolstadt | 18,3 km | 1.825,00 €Einfachgrab ab der 2. Reihe50,00 € gespart | 730,00 €Grabstätte im anonymen Urnengrabfeld520,00 € gespart |
| Neuburg an der Donau (hier) | - | 1.875,00 €Reihengrab für Erwachsene | 1.250,00 €Urnenerdkammer |
| Am meisten zu sparen | bis 18,3 km | 50,00 €in Ingolstadt, 18,3 km entfernt | 520,00 €in Ingolstadt, 18,3 km entfernt |
Was ein Grab in Neuburg an der Donau kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Neuburg an der Donau, Ortsrecht 751.04, vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Familiengrab (Wahlgrab), einstelligDie Grabplatzgebühr beträgt 900 Euro für zwanzig Jahre. Dieser Satz gilt auf dem Alten Friedhof an der Franziskanerstraße in den Feldern 1 bis 11 und 15 bis 21, auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße und auf den übrigen städtischen Friedhöfen. In den Feldern 12 und 14 des Alten Friedhofs kostet dasselbe Grab 1.100 Euro, im Feld 13 und an den Mauern 1.000 Euro. Bei mehrstelligen Gräbern ist nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c die jeweils mehrfache Gebühr zu entrichten. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr nach Paragraf 9 a, für zwanzig Jahre also 500 Euro. | 1.400,00 € | 1.000,00 € | 2.400,00 € | 20 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstaben a bis c |
| Reihengrab für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Neuburg und das einzige Erd-Reihengrab des Tarifs. Es gibt es nur auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße. Die Grabplatzgebühr von 500 Euro gilt nach dem Wortlaut des Tarifs für die Dauer der Ruhefrist von fünfzehn Jahren; einen Jahressatz nennt der Tarif dafür als einziger Position nicht. Reihengräber werden nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung sieht die Satzung nicht vor. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für fünfzehn Jahre also 375 Euro. | 875,00 € | 1.000,00 € | 1.875,00 € | 15 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b |
| KinderwahlgrabGrabplatzgebühr 400 Euro für zwanzig Jahre, das sind 20 Euro je Jahr. Reihen- und Wahlgräber für Kinder sind nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bestimmt, die Ruhezeit beträgt dafür nach Paragraf 10 Absatz 1 acht Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre also 500 Euro. | 900,00 € | 360,00 € | 1.260,00 € | 20 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a |
| KinderreihengrabGrabplatzgebühr 180 Euro für die Dauer der Ruhefrist von acht Jahren, das sind 22,50 Euro je Jahr. Das Grab ist nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bestimmt und wird nach Paragraf 12 Absatz 1 nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für acht Jahre also 200 Euro. | 380,00 € | 360,00 € | 740,00 € | 8 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a |
| Urnenwahlgrab im ErdreichGrabplatzgebühr 800 Euro für zwanzig Jahre, das sind 40 Euro je Jahr. In einem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Grab gibt es auf dem Alten und auf dem Neuen Friedhof. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre also 500 Euro. | 1.300,00 € | 380,00 € | 1.680,00 € | 20 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstaben a und b |
| UrnenerdkammerGrabplatzgebühr 700 Euro für zehn Jahre, das sind 70 Euro je Jahr. Es können nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei ist die Erdkammer, weil derselbe Absatz in Satz 4 sagt, der Rasen um die Erdkammern werde von der Friedhofsverwaltung gepflegt und stehe den Nutzern nicht zur Verfügung; Grabschmuck darf nur auf dem dafür vorgesehenen Pflasterstreifen abgestellt werden. Eine Gestaltungsfläche zum Anlegen und Pflegen weist Paragraf 27 Absatz 2 den Erdkammern nicht zu. Die Erdkammern gibt es nur auf dem Alten Friedhof an der Franziskanerstraße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro. | 950,00 € | 300,00 € | 1.250,00 € | 10 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a |
| UrnenmauernischeGrabplatzgebühr 700 Euro für zehn Jahre, das sind 70 Euro je Jahr. Es können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Abschlussplatten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beziehen und einheitlich zu beschriften; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. Die Nischen gibt es nur auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro. | 950,00 € | 300,00 € | 1.250,00 € | 10 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b |
| Urnen-Rabattengrab einschließlich PflegeGrabplatzgebühr 1.450 Euro für zehn Jahre, das sind 145 Euro je Jahr. Der Tarif bezeichnet diese Position ausdrücklich als einschließlich Pflege, und Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt dazu: Die Anlage und den Unterhalt der Gräber übernimmt die Friedhofsverwaltung mit einer im Jahreszeitenrhythmus wechselnden durchgehenden Blumenbepflanzung. In den Blumenrabatten ist Grabschmuck nicht erlaubt. Die Schriftplatten und ihre Beschriftung zahlt der Nutzungsberechtigte, einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Rabattengräber gibt es nur auf dem Alten Friedhof an der Franziskanerstraße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro. | 1.700,00 € | 380,00 € | 2.080,00 € | 10 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a |
| Urnen-BaumgrabGrabplatzgebühr 800 Euro für zehn Jahre, das sind 80 Euro je Jahr. Es können nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen aus verrottbarem Material beigesetzt werden, die Gräber liegen kreis- oder halbkreisförmig um den Baum, und die Grabstätte selbst darf nicht geschmückt werden. Wir führen das Baumgrab dennoch nicht als pflegefrei: Der Absatz sagt nur, die Steinplatte werde im Rasen bodeneben zum Übermähen eingelassen, und nennt niemanden, der pflegt. Die Baumgräber gibt es nur auf dem Neuen Friedhof an der Grünauer Straße. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro je Jahr, für zehn Jahre also 250 Euro. | 1.050,00 € | 380,00 € | 1.430,00 € | 10 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b |
Häufige Fragen zu Neuburg an der Donau
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Neuburg an der Donau?
- In Neuburg an der Donau sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 7 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 9,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Neuburg an der Donau?
- Neuer Friedhof ist mit 6,5 ha der größte Friedhof in Neuburg an der Donau. Er liegt 2,6 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Neuburg an der Donau?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neuburg an der Donau gelten 15 Jahre für Leichen Verstorbener über dem 12. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 8 Jahre für Leichen Verstorbener bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Aschen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Neuburg an der Donau?
- Ein Grab in Neuburg an der Donau kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenerdkammer mit 1.250,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Neuburg an der Donau, Ortsrecht 751.04, vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.
- Wer ist für die Friedhöfe in Neuburg an der Donau zuständig?
- Für die Friedhöfe in Neuburg an der Donau ist Stadt Neuburg an der Donau, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Harmonie zuständig, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon 08431 55-221. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Neuburg an der Donau, die Fristen setzt Bayern
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Neuburg an der Donau, Ortsrecht 751.04 vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau, Amtsblatt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen Nr. 46, Seiten 159 und 160 vom 04.12.2023, bekannt gemacht am 06.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, ändert die Gebührensatzung in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 20.10.2021
- Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Neuburg an der Donau, Friedhofssatzung, Ortsrecht 751.02, mit den Ruhezeiten, den Grabarten und den Pflegeregeln vom 30.06.1972 in der Fassung vom 01.07.2017
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Juni 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.