Brandenburg, Stadt, Gemeindeschlüssel 12061316
Alle 9 Friedhöfe in Lübben (Spreewald)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03546 792247
- Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Friedhofsverwaltung im Sachgebiet Baubetriebshof
- 635,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 412,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
15907 Lübben (Spreewald)
Reihengrab eines Verstorbenen nach Vollendung des 6. Lebensjahres
Urnenstele, je Grabstelle
Die 9 Friedhöfe in Lübben (Spreewald) nehmen zusammen 7,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 4,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.200 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 940 m entfernt, der entlegenste 5,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 4 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Lübben (Spreewald) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Friedhofsverwaltung im Sachgebiet Baubetriebshof
Bergstraße 815907 Lübben (Spreewald)
03546 792247
- Sprechzeiten
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht, sie bittet um vorherige Terminvereinbarung.Das Bürgerbüro im Rathaus, Poststraße 5, ist dienstags 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr und freitags 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Die 9 Friedhöfe in Lübben (Spreewald), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 4,2 ha | 940 m | 7 Anlagen, nächste 200 m | Bahnhof, 410 mBus 472, Bus 476, Bus 500, Bus 502 | christlich |
| Friedhof Groß Lubolz | 5.990 m² | 5,3 km | keine erfasst | Hauptstraße, 650 m | christlich, evangelisch |
| Friedhof Steinkirchen | 4.950 m² | 1,3 km | keine erfasst | Cottbuser Straße, 100 mBus 502, Bus 509, Bus 512, Bus 518 | keine Angabe |
| Friedhof Steinkirchen | 4.840 m² | 1,4 km | keine erfasst | Cottbuser Straße, 130 mBus 502, Bus 509, Bus 512, Bus 518 | keine Angabe |
| Friedhof Hartmannsdorf | 4.200 m² | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Landstraße, 380 mBus 512 | keine Angabe |
| Friedhof Radensdorf | 4.120 m² | 5,8 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Klein Lubolz | 3.710 m² | 4,4 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Dorfstraße, 140 mBus 476 | keine Angabe |
| Friedhof Treppendorf | 3.630 m² | 2,4 km | keine erfasst | Treppendorf, 570 mBus 512, Bus 518 | keine Angabe |
| Friedhof Neuendorf | 2.330 m² | 4,5 km | 2 Anlagen, nächste 210 m | Neuendorf Landgasthaus, 190 mBus 472 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Lübben (Spreewald) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lübben (Spreewald) (hier) | - | 635,00 €Reihengrab eines Verstorbenen nach Vollendung des 6. Lebensjahres | 412,00 €Urnenstele, je Grabstelle |
| Cottbus - Chóśebuz | 36,5 km | 2.248,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 907,93 €Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 36,5 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Lübben (Spreewald) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 28.06.2012, ausgefertigt am 05.07.2012, in Kraft seit 01.08.2012, seither nicht geändert.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 6. LebensjahresDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 170,00 Euro. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Die Laufzeit ist ein Streitfall zwischen den beiden Satzungen: Der Tarif von 2012 gehört zur Friedhofsordnung von 2012, die für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine Ruhezeit von zehn Jahren vorsah. Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung von 2025 setzt die Ruhezeit für Leichen einheitlich auf zwanzig Jahre und kennt keine Ausnahme für Kinder mehr; nach Paragraf 17 Absatz 1 wird das Reihengrab für die Dauer dieser Ruhezeit vergeben. Wir folgen der geltenden Friedhofsordnung und setzen zwanzig Jahre an. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 17 Absatz 3 grundsätzlich nicht zulässig. Für die Erdbestattung erhebt die Stadt keine Gebühr. Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung werden die Gräber von zugelassenen Firmen auf Kosten des jeweiligen Auftraggebers ausgehoben und verfüllt; diese Firma stellt eine eigene Rechnung, die in keiner Satzung steht. | 410,00 € | 0,00 € | 410,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 1.1 Buchstabe a und Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 17 der Friedhofsordnung |
| Reihengrab eines Verstorbenen nach Vollendung des 6. LebensjahresDas günstigste Erdgrab in Lübben. Die Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 395,00 Euro. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung beträgt die Ruhezeit für Leichen zwanzig Jahre, und nach Paragraf 17 Absatz 1 wird das Reihengrab für ihre Dauer vergeben. In jedem Reihengrab darf nur eine Leiche beigesetzt werden; eine Urnenbeisetzung in den ersten fünf Jahren der Ruhezeit ist auf Antrag möglich. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 17 Absatz 3 grundsätzlich nicht zulässig. Für die Erdbestattung erhebt die Stadt keine Gebühr. Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung werden die Gräber von zugelassenen Firmen auf Kosten des jeweiligen Auftraggebers ausgehoben und verfüllt; diese Firma stellt eine eigene Rechnung, die in keiner Satzung steht. | 635,00 € | 0,00 € | 635,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 1.1 Buchstabe b und Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 17 der Friedhofsordnung |
| Familiengrab, je GrabstelleDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 560,00 Euro je Grabstelle. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Hier klaffen die beiden Satzungen am weitesten auseinander: Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung von 2025 verleiht das Nutzungsrecht für zwanzig Jahre, die Vorgängerfassung von 2012 gab dreißig. Der Tarif ist unverändert geblieben und rechnet in Ziffer 1.7 die Verlängerung weiter mit einem Dreißigstel von 560,00 Euro, also 18,67 Euro je Grabstelle und Jahr. Wer heute erwirbt, zahlt denselben Preis für ein Drittel weniger Laufzeit. Je Grabstelle dürfen nach Paragraf 18 Absatz 4 eine Leiche und eine Urne beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten. Für die Erdbestattung erhebt die Stadt keine Gebühr. Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung werden die Gräber von zugelassenen Firmen auf Kosten des jeweiligen Auftraggebers ausgehoben und verfüllt; diese Firma stellt eine eigene Rechnung, die in keiner Satzung steht. | 800,00 € | 0,00 € | 800,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffern 1.2, 1.7 und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 18 der Friedhofsordnung |
| UrnenfamiliengrabDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 585,00 Euro. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Wie beim Familiengrab ist die Nutzungsdauer mit Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung von dreißig auf zwanzig Jahre verkürzt worden, während Ziffer 1.7 die Verlängerung weiter mit einem Dreißigstel von 585,00 Euro rechnet, also 19,50 Euro je Jahr. Die Ruhezeit einer Asche beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 fünfzehn Jahre und ist damit kürzer als das Nutzungsrecht. Wie viele Urnen Platz finden, richtet sich nach Paragraf 19 Absatz 4 nach der Größe der Grabstätte; die Nutzungsgebühr gilt für die ganze Grabstätte. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten. | 825,00 € | 37,00 € | 862,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffern 1.3, 1.7, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 19 der Friedhofsordnung |
| Urnenstele, je GrabstelleDas günstigste Grab in Lübben überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. Die Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 195,00 Euro je Grabstelle. Im Betrag stecken 180,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 15 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen die Pflege, die Unterhaltung und die Beräumung dieser Anlage der Friedhofsverwaltung. Ergänzend sagt Paragraf 21 Absatz 5 der Friedhofsordnung, dass die Anlage von der Friedhofsverwaltung gepflegt und gestaltet wird; Dekoration an den Grabplatten ist nach Paragraf 25 Absatz 8 untersagt. Die Urnenstele ist eine oberirdische Kammer, die nach Paragraf 21 Absatz 1 für die Ruhezeit von fünfzehn Jahren vergeben wird. Bei einstelligen Kammern ist eine Verlängerung nach Absatz 3 ausgeschlossen, bei mehrstelligen verlängert Absatz 4 das Nutzungsrecht für jede weitere Urne; Ziffer 1.7 der Friedhofsgebührensatzung setzt dafür jährlich ein Fünfzehntel von 195,00 Euro an, also 13,00 Euro. | 375,00 € | 37,00 € | 412,00 € | 15 | Paragraf 4 Ziffern 1.4, 1.7, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 21 und 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung |
| Urnenwand, je GrabstelleDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 340,00 Euro je Grabstelle. Im Betrag stecken 180,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 15 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen die Pflege, die Unterhaltung und die Beräumung dieser Anlage der Friedhofsverwaltung. Die Urnenwand ist wie die Urnenstele eine oberirdische Kammer und wird nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung für die Ruhezeit von fünfzehn Jahren vergeben. Vorgeschrieben ist eine Grabplatte aus Impala dunkel poliert, die der beauftragte Steinmetz auf eigene Rechnung liefert. Ziffer 1.7 der Friedhofsgebührensatzung setzt für die Verlängerung jährlich ein Fünfzehntel von 340,00 Euro an, also 22,67 Euro. | 520,00 € | 37,00 € | 557,00 € | 15 | Paragraf 4 Ziffern 1.5, 1.7, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 21 und 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung |
| Urnengrab anonym in der UrnengemeinschaftsanlageDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 250,00 Euro. Im Betrag stecken 180,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 15 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen die Pflege, die Unterhaltung und die Beräumung dieser Anlage der Friedhofsverwaltung. Zusätzlich sagt Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dass die Anlage von der Friedhofsverwaltung gepflegt und gestaltet wird und die Grabstellen weder gekennzeichnet noch bepflanzt werden dürfen; eine namentliche Erwähnung erfolgt nach Absatz 3 nicht. Die Beisetzung erfolgt nur in biologisch abbaubaren Urnen. Umbettungen aus der anonymen Anlage sind nach Paragraf 14 Absatz 2 nicht möglich, und Ziffer 1.7 der Friedhofsgebührensatzung nennt für diese Grabart keinen Verlängerungssatz. | 430,00 € | 37,00 € | 467,00 € | 15 | Paragraf 4 Ziffern 1.6, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 22 und 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung |
Häufige Fragen zu Lübben (Spreewald)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Lübben (Spreewald)?
- In Lübben (Spreewald) sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Lübben (Spreewald)?
- Hauptfriedhof ist mit 4,2 ha der größte Friedhof in Lübben (Spreewald). Er liegt 940 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Lübben (Spreewald)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Lübben (Spreewald) gelten 20 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Urnenbeisetzung, Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Urnenstele und Urnenwand nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Baumbestattung nach Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Lübben (Spreewald)?
- Ein Grab in Lübben (Spreewald) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenstele, je Grabstelle mit 412,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 28.06.2012, ausgefertigt am 05.07.2012, in Kraft seit 01.08.2012, seither nicht geändert.
- Wer ist für die Friedhöfe in Lübben (Spreewald) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Lübben (Spreewald) ist Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Friedhofsverwaltung im Sachgebiet Baubetriebshof zuständig, Bergstraße 8, 15907 Lübben (Spreewald), Telefon 03546 792247. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Lübben (Spreewald), die Fristen setzt Brandenburg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, Friedhofsgebührensatzung beschlossen am 28.06.2012, ausgefertigt am 05.07.2012, in Kraft seit 01.08.2012, seither nicht geändert
- Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Nr. 7/2012, Verkündung der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofsordnung von 2012 vom 14.07.2012, Gegenprobe zu allen dreizehn Beträgen des Gebührentarifs
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Friedhofsordnung beschlossen am 03.04.2025, ausgefertigt am 04.04.2025, in Kraft seit 10.05.2025, hebt die Friedhofsordnung vom 28.06.2012 auf
- Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Nr. 5/2025, Verkündung der Friedhofsordnung vom 09.05.2025, Textfassung des Scans mit auslesbarer Textebene
- Bürgermeister Jens Richter im Interview, Teil III, Beleg dafür, dass der Tarif von 2012 der geltende ist und überarbeitet wird veröffentlicht am 06.01.2026 auf der Seite der Stadt, Abschnitt zu den Gebühren
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.