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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Brandenburg, Stadt, Gemeindeschlüssel 12061316

Alle 9 Friedhöfe in Lübben (Spreewald)

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

03546 792247
Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Friedhofsverwaltung im Sachgebiet Baubetriebshof

15907 Lübben (Spreewald)

635,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab eines Verstorbenen nach Vollendung des 6. Lebensjahres

412,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenstele, je Grabstelle

9
Friedhöfe mit Namen

Die 9 Friedhöfe in Lübben (Spreewald) nehmen zusammen 7,6 ha ein

Kurz beantwortet

Lübben (Spreewald) hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 7,6 ha. Der größte ist Hauptfriedhof mit 4,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Hauptfriedhof mit 940 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Lübben (Spreewald) abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 4,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.200 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 940 m entfernt, der entlegenste 5,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 4 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Lübben (Spreewald) rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Friedhofsverwaltung im Sachgebiet Baubetriebshof

Bergstraße 8
15907 Lübben (Spreewald)
03546 792247
Sprechzeiten
Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht, sie bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Das Bürgerbüro im Rathaus, Poststraße 5, ist dienstags 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr und freitags 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Die Friedhofsverwaltung von Lübben (Spreewald) im Netz

Die 9 Friedhöfe in Lübben (Spreewald), der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Hauptfriedhof4,2 ha940 m7 Anlagen, nächste 200 mBahnhof, 410 mBus 472, Bus 476, Bus 500, Bus 502christlich
Friedhof Groß Lubolz5.990 m²5,3 kmkeine erfasstHauptstraße, 650 mchristlich, evangelisch
Friedhof Steinkirchen4.950 m²1,3 kmkeine erfasstCottbuser Straße, 100 mBus 502, Bus 509, Bus 512, Bus 518keine Angabe
Friedhof Steinkirchen4.840 m²1,4 kmkeine erfasstCottbuser Straße, 130 mBus 502, Bus 509, Bus 512, Bus 518keine Angabe
Friedhof Hartmannsdorf4.200 m²2,7 km1 Anlagen, nächste 60 mLandstraße, 380 mBus 512keine Angabe
Friedhof Radensdorf4.120 m²5,8 kmkeine erfasstkeine erfasstkeine Angabe
Friedhof Klein Lubolz3.710 m²4,4 km1 Anlagen, nächste 40 mDorfstraße, 140 mBus 476keine Angabe
Friedhof Treppendorf3.630 m²2,4 kmkeine erfasstTreppendorf, 570 mBus 512, Bus 518keine Angabe
Friedhof Neuendorf2.330 m²4,5 km2 Anlagen, nächste 210 mNeuendorf Landgasthaus, 190 mBus 472keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Lübben (Spreewald) kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Lübben (Spreewald) (hier)-635,00 €Reihengrab eines Verstorbenen nach Vollendung des 6. Lebensjahres412,00 €Urnenstele, je Grabstelle
Cottbus - Chóśebuz36,5 km2.248,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr907,93 €Urnenreihengrabstätte
Am meisten zu sparenbis 36,5 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Lübben (Spreewald) kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 28.06.2012, ausgefertigt am 05.07.2012, in Kraft seit 01.08.2012, seither nicht geändert.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 6. LebensjahresDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 170,00 Euro. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Die Laufzeit ist ein Streitfall zwischen den beiden Satzungen: Der Tarif von 2012 gehört zur Friedhofsordnung von 2012, die für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine Ruhezeit von zehn Jahren vorsah. Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung von 2025 setzt die Ruhezeit für Leichen einheitlich auf zwanzig Jahre und kennt keine Ausnahme für Kinder mehr; nach Paragraf 17 Absatz 1 wird das Reihengrab für die Dauer dieser Ruhezeit vergeben. Wir folgen der geltenden Friedhofsordnung und setzen zwanzig Jahre an. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 17 Absatz 3 grundsätzlich nicht zulässig. Für die Erdbestattung erhebt die Stadt keine Gebühr. Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung werden die Gräber von zugelassenen Firmen auf Kosten des jeweiligen Auftraggebers ausgehoben und verfüllt; diese Firma stellt eine eigene Rechnung, die in keiner Satzung steht.410,00 €0,00 €410,00 €20Paragraf 4 Ziffer 1.1 Buchstabe a und Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 17 der Friedhofsordnung
Reihengrab eines Verstorbenen nach Vollendung des 6. LebensjahresDas günstigste Erdgrab in Lübben. Die Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 395,00 Euro. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung beträgt die Ruhezeit für Leichen zwanzig Jahre, und nach Paragraf 17 Absatz 1 wird das Reihengrab für ihre Dauer vergeben. In jedem Reihengrab darf nur eine Leiche beigesetzt werden; eine Urnenbeisetzung in den ersten fünf Jahren der Ruhezeit ist auf Antrag möglich. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 17 Absatz 3 grundsätzlich nicht zulässig. Für die Erdbestattung erhebt die Stadt keine Gebühr. Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung werden die Gräber von zugelassenen Firmen auf Kosten des jeweiligen Auftraggebers ausgehoben und verfüllt; diese Firma stellt eine eigene Rechnung, die in keiner Satzung steht.635,00 €0,00 €635,00 €20Paragraf 4 Ziffer 1.1 Buchstabe b und Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 17 der Friedhofsordnung
Familiengrab, je GrabstelleDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 560,00 Euro je Grabstelle. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Hier klaffen die beiden Satzungen am weitesten auseinander: Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung von 2025 verleiht das Nutzungsrecht für zwanzig Jahre, die Vorgängerfassung von 2012 gab dreißig. Der Tarif ist unverändert geblieben und rechnet in Ziffer 1.7 die Verlängerung weiter mit einem Dreißigstel von 560,00 Euro, also 18,67 Euro je Grabstelle und Jahr. Wer heute erwirbt, zahlt denselben Preis für ein Drittel weniger Laufzeit. Je Grabstelle dürfen nach Paragraf 18 Absatz 4 eine Leiche und eine Urne beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten. Für die Erdbestattung erhebt die Stadt keine Gebühr. Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung werden die Gräber von zugelassenen Firmen auf Kosten des jeweiligen Auftraggebers ausgehoben und verfüllt; diese Firma stellt eine eigene Rechnung, die in keiner Satzung steht.800,00 €0,00 €800,00 €20Paragraf 4 Ziffern 1.2, 1.7 und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 18 der Friedhofsordnung
UrnenfamiliengrabDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 585,00 Euro. Im Betrag stecken 240,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 20 Jahre Nutzungsdauer. Wie beim Familiengrab ist die Nutzungsdauer mit Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung von dreißig auf zwanzig Jahre verkürzt worden, während Ziffer 1.7 die Verlängerung weiter mit einem Dreißigstel von 585,00 Euro rechnet, also 19,50 Euro je Jahr. Die Ruhezeit einer Asche beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 fünfzehn Jahre und ist damit kürzer als das Nutzungsrecht. Wie viele Urnen Platz finden, richtet sich nach Paragraf 19 Absatz 4 nach der Größe der Grabstätte; die Nutzungsgebühr gilt für die ganze Grabstätte. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 25 Absätze 3 und 6 der Friedhofsordnung sind Anlage und Pflege der Grabstätte Sache der Nutzungsberechtigten.825,00 €37,00 €862,00 €20Paragraf 4 Ziffern 1.3, 1.7, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 13 Absatz 1 und 19 der Friedhofsordnung
Urnenstele, je GrabstelleDas günstigste Grab in Lübben überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. Die Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 195,00 Euro je Grabstelle. Im Betrag stecken 180,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 15 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen die Pflege, die Unterhaltung und die Beräumung dieser Anlage der Friedhofsverwaltung. Ergänzend sagt Paragraf 21 Absatz 5 der Friedhofsordnung, dass die Anlage von der Friedhofsverwaltung gepflegt und gestaltet wird; Dekoration an den Grabplatten ist nach Paragraf 25 Absatz 8 untersagt. Die Urnenstele ist eine oberirdische Kammer, die nach Paragraf 21 Absatz 1 für die Ruhezeit von fünfzehn Jahren vergeben wird. Bei einstelligen Kammern ist eine Verlängerung nach Absatz 3 ausgeschlossen, bei mehrstelligen verlängert Absatz 4 das Nutzungsrecht für jede weitere Urne; Ziffer 1.7 der Friedhofsgebührensatzung setzt dafür jährlich ein Fünfzehntel von 195,00 Euro an, also 13,00 Euro.375,00 €37,00 €412,00 €15Paragraf 4 Ziffern 1.4, 1.7, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 21 und 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung
Urnenwand, je GrabstelleDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 340,00 Euro je Grabstelle. Im Betrag stecken 180,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 15 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen die Pflege, die Unterhaltung und die Beräumung dieser Anlage der Friedhofsverwaltung. Die Urnenwand ist wie die Urnenstele eine oberirdische Kammer und wird nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung für die Ruhezeit von fünfzehn Jahren vergeben. Vorgeschrieben ist eine Grabplatte aus Impala dunkel poliert, die der beauftragte Steinmetz auf eigene Rechnung liefert. Ziffer 1.7 der Friedhofsgebührensatzung setzt für die Verlängerung jährlich ein Fünfzehntel von 340,00 Euro an, also 22,67 Euro.520,00 €37,00 €557,00 €15Paragraf 4 Ziffern 1.5, 1.7, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 21 und 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung
Urnengrab anonym in der UrnengemeinschaftsanlageDie Nutzungsgebühr des Tarifs beträgt 250,00 Euro. Im Betrag stecken 180,00 Euro Bewirtschaftungsgebühr, nämlich 12,00 Euro je Jahr nach Paragraf 4 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung mal 15 Jahre Nutzungsdauer. Nach Paragraf 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen die Pflege, die Unterhaltung und die Beräumung dieser Anlage der Friedhofsverwaltung. Zusätzlich sagt Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dass die Anlage von der Friedhofsverwaltung gepflegt und gestaltet wird und die Grabstellen weder gekennzeichnet noch bepflanzt werden dürfen; eine namentliche Erwähnung erfolgt nach Absatz 3 nicht. Die Beisetzung erfolgt nur in biologisch abbaubaren Urnen. Umbettungen aus der anonymen Anlage sind nach Paragraf 14 Absatz 2 nicht möglich, und Ziffer 1.7 der Friedhofsgebührensatzung nennt für diese Grabart keinen Verlängerungssatz.430,00 €37,00 €467,00 €15Paragraf 4 Ziffern 1.6, 2.1 Buchstabe a und 5 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragrafen 22 und 25 Absatz 7 der Friedhofsordnung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Lübben (Spreewald)

Wie viele Friedhöfe gibt es in Lübben (Spreewald)?
In Lübben (Spreewald) sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7,6 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Lübben (Spreewald)?
Hauptfriedhof ist mit 4,2 ha der größte Friedhof in Lübben (Spreewald). Er liegt 940 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Lübben (Spreewald)?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Lübben (Spreewald) gelten 20 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Urnenbeisetzung, Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Urnenstele und Urnenwand nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Baumbestattung nach Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Lübben (Spreewald)?
Ein Grab in Lübben (Spreewald) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenstele, je Grabstelle mit 412,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 28.06.2012, ausgefertigt am 05.07.2012, in Kraft seit 01.08.2012, seither nicht geändert.
Wer ist für die Friedhöfe in Lübben (Spreewald) zuständig?
Für die Friedhöfe in Lübben (Spreewald) ist Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Friedhofsverwaltung im Sachgebiet Baubetriebshof zuständig, Bergstraße 8, 15907 Lübben (Spreewald), Telefon 03546 792247. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Lübben (Spreewald), die Fristen setzt Brandenburg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.