Cottbus - Chóśebuz, Brandenburg, AGS 12052000
Friedhofsgebühren in Cottbus - Chóśebuz, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen am 22.10.2025, ausgefertigt am 23.10.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Cottbus - Chóśebuz und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich 66 Straßenbau und Verkehrstechnik.
- 907,93 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.639,43 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, alle Altersgruppen
Urnenreihengrabstätte, mit Beisetzung
Erdwahlgrabstätte für 2 Erdbestattungen und 4 Urnen, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Cottbus - Chóśebuz kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Cottbus - Chóśebuz
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrÜber den Erwerb wird eine Graburkunde für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren ausgestellt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 732,08 € | 396,44 € | 1.128,52 € | 20 J. | Tarif A.1.1 und B.1.1 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Cottbus. In der Grabstätte darf grundsätzlich ein Verstorbener bestattet werden, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.309,17 € | 938,83 € | 2.248,00 € | 20 J. | Tarif A.1.2 und B.1.2 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Erdreihengrabstätte mit Wahlgrabcharakter für 1 Erdbestattung und 1 UrneDas Nutzungsrecht läuft 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Tarif A.1.3.1 je Jahr 65,37 Euro und ist nur bis zum Ablauf der Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen möglich. | 1.634,25 € | 938,83 € | 2.573,08 € | 25 J. | Tarif A.1.3 und B.1.2 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| ErdgemeinschaftsgrabstätteNach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist dies eine Erdreihengrabstätte ohne namentliche Nennung, deren Anlage und Pflege der Stadt Cottbus obliegen. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen, deshalb gilt die Ruhezeit von 20 Jahren. | 1.650,34 € | 938,83 € | 2.589,17 € | 20 J. | Tarif A.1.4 und B.1.2 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Erdwahlgrabstätte für 1 Erdbestattung und 2 UrnenDie Verlängerung kostet nach Tarif A.3.1.4 je Jahr 51,92 Euro, also ein Fünfundzwanzigstel der Nutzungsgebühr. | 1.298,03 € | 1.043,37 € | 2.341,40 € | 25 J. | Tarif A.3.1.1 und B.2.2 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Erdwahlgrabstätte für 2 Erdbestattungen und 4 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Familiengrabstätte. Die Verlängerung kostet nach Tarif A.3.1.5 je Jahr 103,84 Euro. | 2.596,06 € | 1.043,37 € | 3.639,43 € | 25 J. | Tarif A.3.1.2 und B.2.2 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
6 Grabarten für die Urne in Cottbus - Chóśebuz
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Cottbus. Über den Erwerb wird eine Graburkunde für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren ausgestellt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 710,70 € | 197,23 € | 907,93 € | 20 J. | Tarif A.2.1 und B.3 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte mit namentlicher NennungDer Name der oder des Verstorbenen wird an einem dafür vorgesehenen Denkmal angebracht. Nach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Pflege der Stadt Cottbus. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. | 1.168,85 € | 197,23 € | 1.366,08 € | 20 J. | Tarif A.2.2 und B.3 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne NamenDas günstigste pflegefreie Grab in Cottbus. Die Grabstätte trägt keinen Namen, und nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Pflege der Stadt Cottbus. | 991,71 € | 197,23 € | 1.188,94 € | 20 J. | Tarif A.2.3 und B.3 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung |
| Zweistellige UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Urnenstellen. Die Verlängerung kostet nach Tarif A.3.2.1 je Jahr 35,45 Euro. | 886,17 € | 197,23 € | 1.083,40 € | 25 J. | Tarif A.3.2 und B.3 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Mehrstellige Urnenwahlgrabstätte oder Urnenfamiliengrabstätte bis 5 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu fünf Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Tarif A.3.3.1 je Jahr 40,23 Euro. | 1.006,40 € | 197,23 € | 1.203,63 € | 25 J. | Tarif A.3.3 und B.3 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Urnenparzelle bis 8 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Parzelle, in der bis zu acht Urnen beigesetzt werden können. Die Verlängerung kostet nach Tarif A.3.5.1 je Jahr 56,95 Euro. | 1.423,85 € | 197,23 € | 1.621,08 € | 25 J. | Tarif A.3.5 und B.3 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofssatzung |
43 weitere Gebühren in der Satzung von Cottbus - Chóśebuz
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung in einer Reihengrabstätte, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Trägerleistung mit zwei Trägern | 396,44 € | Tarif B.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdbestattung in einer Reihengrabstätte, Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Trägerleistung mit vier Trägern | 938,83 € | Tarif B.1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdbestattung in einer Erdwahlgrabstätte, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Trägerleistung mit zwei Trägern | 568,03 € | Tarif B.2.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdbestattung in einer Erdwahlgrabstätte, Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Trägerleistung mit vier Trägern | 1.043,37 € | Tarif B.2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenbeisetzung einschließlich Trägerleistung | 197,23 € | Tarif B.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdreihengrabstätte mit Wahlgrabcharakter, je Jahr | 65,37 € | Tarif A.1.3.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, Nutzungsrecht für jede weitere Grabstelle | 1.298,03 € | Tarif A.3.1.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte für 1 Erdbestattung und 2 Urnen, je Jahr | 51,92 € | Tarif A.3.1.4 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte für 2 Erdbestattungen und 4 Urnen, je Jahr | 103,84 € | Tarif A.3.1.5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer zweistelligen Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 35,45 € | Tarif A.3.2.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer mehrstelligen Urnenwahlgrabstätte oder Urnenfamiliengrabstätte, je Jahr | 40,23 € | Tarif A.3.3.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabstätte im Friedhain bis 5 Urnen, je Jahr | 161,08 € | Tarif A.3.4.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenparzelle bis 8 Urnen, je Jahr | 56,95 € | Tarif A.3.5.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenumbettung einschließlich Trägerleistung | 88,76 € | Tarif B.4 der Friedhofsgebührensatzung |
| Träger zur Trauerfeier, vier Träger | 408,27 € | Tarif B.5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenausbettung | 220,90 € | Tarif B.6 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung der Feierhalle auf dem Südfriedhof, dem Nordfriedhof oder dem Friedhof Ströbitz | 189,70 € | Tarif C.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung der Feierhalle auf einem der fünfzehn Friedhöfe in den Ortsteilen | 197,72 € | Tarif C.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung des Harmoniums und der Tontechnik | 11,64 € | Tarif C.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung des Kranzwagens | 76,92 € | Tarif C.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Läuten der Glocke | 98,62 € | Tarif C.4 der Friedhofsgebührensatzung |
| Nutzung der Kühlzelle, je angebrochenem Tag | 11,58 € | Tarif C.5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verwaltungsgebühr zur Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen, je Antrag | 68,08 € | Tarif D der Friedhofsgebührensatzung |
| Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit auf den Friedhöfen für drei Jahre | 78,56 € | Tarif E.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung der gewerblichen Zulassung um weitere drei Jahre | 73,32 € | Tarif E.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Einmalige Zulassung für eine gewerbliche Tätigkeit | 47,13 € | Tarif E.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Beisetzungsgenehmigung | 20,95 € | Tarif F.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Parzelle oder an einer Erdreihengrabstätte mit Wahlgrabcharakter | 52,37 € | Tarif F.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Parzelle oder an einer Erdreihengrabstätte mit Wahlgrabcharakter | 41,90 € | Tarif F.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Ausstellung einer Graburkunde für eine Erdreihengrabstätte oder eine Urnenreihengrabstätte | 31,42 € | Tarif F.4 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte oder Urnenfamiliengrabstätte | 52,37 € | Tarif F.5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte oder Urnenfamiliengrabstätte | 41,90 € | Tarif F.6 der Friedhofsgebührensatzung |
| Umbettung nach außerhalb | 54,82 € | Tarif F.7 der Friedhofsgebührensatzung |
| Umbettung innerhalb der Stadt Cottbus | 31,42 € | Tarif F.8 der Friedhofsgebührensatzung |
| Antrag auf Ausbettung vor Ablauf der Ruhefrist einer Erd- oder Urnenbestattung | 68,08 € | Tarif F.9 der Friedhofsgebührensatzung |
| Genehmigung einer musikalischen Begleitung an der Grabstätte | 20,95 € | Tarif F.9.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Antrag auf Ahnenforschung oder Auskunft aus dem Sterberegister, je Verstorbener | 52,37 € | Tarif F.9.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Auskunft aus dem Sterberegister, je weiterem Verstorbenen | 31,42 € | Tarif F.9.2.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Umschreibung eines Nutzungsrechts oder einer Graburkunde | 52,37 € | Tarif F.10 der Friedhofsgebührensatzung |
| Umschreibung des Nutzungsrechts einschließlich Verlängerung an einer Parzelle oder Erdreihengrabstätte mit Wahlgrabcharakter | 57,61 € | Tarif F.10.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Umschreibung des Nutzungsrechts einschließlich Verlängerung an einer Urnenwahlgrabstätte oder Urnenfamiliengrabstätte | 57,61 € | Tarif F.10.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Grabstätten mit einem Nutzungsrecht von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer aus der Zeit vor dieser Friedhofssatzung | Die Satzung erhebt dafür keine eigene Gebühr. Sie begrenzt die alten Nutzungsrechte auf die Dauer der heutigen Wahlgrabstätten, sie enden aber nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Satzung und nicht vor Ablauf der Ruhezeit der oder des zuletzt Beigesetzten. | Paragraf 29 Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung |
| Grabpatenschaft an einer denkmalwerten Grabanlage ohne bestehendes Nutzungsrecht | Die Grabnutzungsgebühr entfällt für die Dauer der Patenschaft von höchstens 30 Jahren. Der Pate trägt dafür die Kosten der Sanierung des Denkmals und hält es dauerhaft instand. | Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
Was ein Grab in Cottbus - Chóśebuz über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.328,52 €
Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Cottbus - Chóśebuz, über 20 Jahre, das sind 316,43 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarif A.1.1 und B.1.1 der Friedhofsgebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung | 732,08 € |
| BestattungTarif B.1.1 der Friedhofsgebührensatzung | 396,44 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.128,52 € |
Über den Erwerb wird eine Graburkunde für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren ausgestellt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen am 22.10.2025, ausgefertigt am 23.10.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Cottbus - Chóśebuz offenlässt
- Cottbus erhebt keine gesonderte Friedhofsunterhaltungs- oder Grundgebühr. Der Kopf des Tarifs A nennt ausdrücklich Erwerb, Umfeldpflege, Wasserkosten, Unratentsorgung und das Abräumen nach Ablauf der Ruhefrist als Bestandteile der Nutzungsgebühr. Wir rechnen deshalb nichts hinzu.
- Die Beträge des Tarifs A gelten für die gesamte Laufzeit und sind keine Jahressätze. Der Nachweis steht in der Verlängerungsregel: 1.634,25 Euro nach A.1.3 gegenüber 65,37 Euro je Jahr nach A.1.3.1 sind genau ein Fünfundzwanzigstel, und fünfundzwanzig Jahre ist die Dauer des Nutzungsrechts. Dasselbe Verhältnis trägt A.3.1.1, A.3.1.2, A.3.2 und A.3.5.
- Die Satzung kennt keinen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung. Paragraf 1 Absatz 2 verweist allein auf den nachstehenden Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung ist.
- Der Tarif F erhebt Verwaltungsgebühren, die beim Erwerb eines Grabes praktisch immer anfallen: 31,42 Euro für die Graburkunde einer Reihengrabstätte nach F.4, 52,37 Euro für die Verleihung eines Nutzungsrechts nach F.2 oder F.5 und 20,95 Euro für die Beisetzungsgenehmigung nach F.1. Wir führen sie unter den weiteren Gebühren und nicht in der Nutzungs- oder Beisetzungsgebühr, weil die übrigen erfassten Gemeinden ihre Urkunden- und Verleihungsgebühren ebenso behandeln. Wer den vollen Grabpreis braucht, muss sie hinzurechnen.
- Der Tarif A.3.4 führt die Urnengrabstätte im Friedhain bis 5 Urnen mit dem Vermerk entfällt statt mit einem Betrag; nur die Verlängerung nach A.3.4.1 kostet noch 161,08 Euro je Jahr. Die Grabart wird also nicht mehr neu vergeben, bestehende Nutzungsrechte laufen weiter. Wir führen sie deshalb nicht als Grabart, sondern nur die Verlängerung unter den weiteren Gebühren.
- Für die Erdreihengrabstätte mit Wahlgrabcharakter nennt der Tarif B keine eigene Zeile. Wir rechnen mit B.1.2 für Reihengrabstätten und nicht mit B.2.2 für Erdwahlgrabstätten, weil Paragraf 14 der Friedhofssatzung sie unter den Reihengrabstätten führt. Der Tarif F.2 stellt sie dagegen den Parzellen gleich, das ist die Gegenprobe, die wir nicht auflösen konnten. Mit B.2.2 läge der Preis um 104,54 Euro höher.
- Pflegefrei sind allein die Erdgemeinschaftsgrabstätte und die beiden Urnengemeinschaftsgrabstätten. Paragraf 14 Absatz 4, 7 und 8 der Friedhofssatzung sagt für jede von ihnen wörtlich, dass Anlage und Pflege der Stadt Cottbus obliegen. Für alle übrigen Grabarten weist Paragraf 25 Absatz 1 und 4 die Herrichtung und Unterhaltung dem Inhaber der Graburkunde beziehungsweise dem Nutzungsberechtigten zu.
- Die Umfeldpflege im Kopf des Tarifs A macht kein Grab pflegefrei. Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung überträgt der Stadt ausdrücklich nur die gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten.
- An den drei Gemeinschaftsgrabstätten wird nach Paragraf 14 Absatz 4, 7 und 8 der Friedhofssatzung kein Nutzungsrecht verliehen. Wir setzen als Nutzungsdauer deshalb die Ruhezeit von 20 Jahren an. Eine abweichende Laufzeit nennt die Satzung nicht.
- Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung einheitlich 20 Jahre, auch für Kinder. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten und an der Erdreihengrabstätte mit Wahlgrabcharakter läuft dagegen 25 Jahre. Bei diesen Grabarten deckt die Nutzungsgebühr also fünf Jahre mehr ab als die Ruhezeit.
- Unsere Beisetzungsgebühren enthalten keine Trauerfeier. Die Feierhalle kostet nach C.1 und C.1.1 je nach Friedhof 189,70 oder 197,72 Euro, die vier Träger zur Trauerfeier nach B.5 zusätzlich 408,27 Euro. Die Trägerleistung beim Absenken ist in den Beträgen des Tarifs B dagegen schon enthalten.
- Der Tarif nennt unter B.2.1 eine Bestattungsgebühr von 568,03 Euro für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in einer Erdwahlgrabstätte. Eine eigene Nutzungsgebühr für ein Kindergrab in einer Erdwahlgrabstätte gibt es nicht, deshalb steht der Betrag nur unter den Bestattungsgebühren und ist keiner Grabart zugeordnet.
- Die Satzung gilt nur für die neunzehn kommunalen Friedhöfe, die Paragraf 1 der Friedhofssatzung aufzählt. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eine Sonderregel für Grabstätten aus der Zeit vor der heutigen Satzung steht in Paragraf 29 der Friedhofssatzung. Sie begrenzt alte Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer, erhebt dafür aber keine Gebühr. Wir führen sie deshalb unter den weiteren Gebühren ohne Betrag.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung, die nach deren Angabe für alle Verwaltungsbereiche außer dem Bürgerservice gelten.
Friedhöfe in Cottbus - Chóśebuz und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in Cottbus - ChóśebuzLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen am 22.10.2025, ausgefertigt am 23.10.2025, gültig ab 01.01.2026
- Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz Nr. 17/2025 mit der Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung vom 08.11.2025, Seiten 4 und 5
- Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 26.05.2021, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 09/2021 vom 07.08.2021, gültig ab 08.08.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.