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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Brandenburg · BbgBestG, Stand 1. Juli 2024

Was darf ich wann? Der Ablauf in Brandenburg

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

24 Stunden
So lange darf er zu Hause bleiben

§ 18 Abs. 1 BbgBestG

Erdbestattung 20 Jahre
So lange bleibt das Grab

§ 32 Abs. 1 BbgBestG

Das Wichtigste vorweg

Kurz beantwortet

Sie dürfen sofort einen Bestatter anrufen, es gibt dafür keine Wartezeit. Zu Hause bleiben darf Ihr Angehöriger 24 Stunden. Die Beerdigung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod nach dem Tod möglich.

Der Ablauf, Frist für Frist

In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

    Nach der Reihenfolge, und unter Gleichrangigen entscheidet das Alter.

    Stehen mehrere auf derselben Stufe, etwa drei Geschwister, geht die ältere Person der jüngeren vor. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass ein anderes Geschwisterkind näher wohnt oder mehr Geld hat.

    § 20 Abs. 1 BbgBestG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    24 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 24 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Brandenburg hat damit die kürzeste Frist im Ländervergleich, einen Tag statt anderthalb.

    § 18 Abs. 1 BbgBestG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

    Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?

    Ab dem dritten Tag, also 48 Stunden nach dem Tod.

    Vorher darf nicht bestattet werden, und außerdem müssen Leichenschau und Beurkundung beim Standesamt erledigt sein. Sie haben also mindestens zwei Tage, um zwei Angebote zu vergleichen und die Grabart in Ruhe zu wählen.

    § 22 Abs. 1 BbgBestG

  4. In den ersten zwei Wochen

    Bis die Beisetzung stehen muss

    Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

    Nein. Sie bekommen sie gar nicht erst in die Hand.

    Das Krematorium gibt die Urne nur zur Beisetzung heraus oder schickt sie direkt an die Friedhofsverwaltung. Wenn Sie einen Teil der Asche behalten möchten, gibt es dafür in Deutschland keinen legalen Weg; Anbieter, die das versprechen, arbeiten über das Ausland.

    § 23 BbgBestG

  5. Über Jahrzehnte

    Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben

    Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

    20 Jahre bei einer Erdbestattung, 15 bei einer Urne.

    So lange wird das Grab nicht neu belegt, und so lange läuft Ihre Pflegepflicht. Der Unterschied von fünf Jahren zwischen Sarg und Urne macht sich über die Laufzeit deutlich bemerkbar, sowohl bei der Gebühr als auch bei der Pflege.

    § 32 Abs. 1 BbgBestG

Was genau im Gesetz steht

Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut · § 18 Abs. 1 BbgBestG

Jede Leiche ist innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich, in eine Leichenhalle zu überführen.

Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?

Wortlaut · § 22 Abs. 1 BbgBestG

Die Bestattung von Leichen ist zulässig, wenn seit Eintritt des Todes 48 Stunden verstrichen sind, eine Leichenschau durchgeführt worden ist und ein Nachweis vorgelegt wird, dass der Sterbefall bei dem zuständigen Standesamt beurkundet oder die Beurkundung zurückgestellt worden ist.

Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

Wortlaut · § 32 Abs. 1 BbgBestG

Die Ruhezeit von Leichen beträgt mindestens 20 Jahre, für Aschen verstorbener Personen mindestens 15 Jahre. Der Friedhofsträger hat für Leichen längere Ruhezeiten zu bestimmen, wenn innerhalb der Mindestruhezeit die Verwesung nicht gewährleistet ist.
Was das bedeutet: Der Friedhofsträger kann die Ruhezeit aus religiösen Gründen auf Dauer festlegen. Das ist die Grundlage für Grabfelder, die nie neu belegt werden.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Wortlaut · § 23 BbgBestG

Die Urne nur zur Beisetzung aushändigen oder versenden.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Wortlaut · § 20 Abs. 1 BbgBestG

Für die Bestattung haben die Angehörigen, die nicht geschäftsunfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, in folgender Reihenfolge zu sorgen: 1. die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Person, 2. die Kinder, 3. die Eltern, 4. die Geschwister, 5. die Enkelkinder, 6. die Großeltern und 7. die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hat. Kommt für die Bestattungspflicht ein Paar oder eine Mehrheit von Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren hinsichtlich der Bestattungspflicht vor.
Was das bedeutet: Der Altersvorrang unter Gleichrangigen steht so nur in Brandenburg und Thüringen. Anders als in mehreren Ländern erfasst die Reihenfolge auch den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, allerdings an letzter Stelle.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.