Brandenburg · BbgBestG, Stand 1. Juli 2024
Was darf ich wann? Der Ablauf in Brandenburg
Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.
- sofort
- Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen
- 24 Stunden
- So lange darf er zu Hause bleiben
- Erdbestattung 20 Jahre
- So lange bleibt das Grab
keine Wartezeit
§ 18 Abs. 1 BbgBestG
§ 32 Abs. 1 BbgBestG
Das Wichtigste vorweg
Kurz beantwortet
Der Ablauf, Frist für Frist
In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.
In der ersten Stunde
Was jetzt sofort zählt
- Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?
Sofort. Es gibt keine Wartezeit.
Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.
keine Vorschrift, weil nichts verboten ist
- Muss ich sofort einen Arzt rufen?
Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.
Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.
Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend
- Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Nach der Reihenfolge, und unter Gleichrangigen entscheidet das Alter.
Stehen mehrere auf derselben Stufe, etwa drei Geschwister, geht die ältere Person der jüngeren vor. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass ein anderes Geschwisterkind näher wohnt oder mehr Geld hat.
§ 20 Abs. 1 BbgBestG
Am ersten Tag
Die Frist, die zuerst läuft
- Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
24 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.
Sie haben 24 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Brandenburg hat damit die kürzeste Frist im Ländervergleich, einen Tag statt anderthalb.
§ 18 Abs. 1 BbgBestG
In den ersten Tagen
Papiere und Termin
- Bis wann muss ich zum Standesamt?
Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.
§ 28 Personenstandsgesetz, bundesweit
- Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?
Ab dem dritten Tag, also 48 Stunden nach dem Tod.
Vorher darf nicht bestattet werden, und außerdem müssen Leichenschau und Beurkundung beim Standesamt erledigt sein. Sie haben also mindestens zwei Tage, um zwei Angebote zu vergleichen und die Grabart in Ruhe zu wählen.
§ 22 Abs. 1 BbgBestG
In den ersten zwei Wochen
Bis die Beisetzung stehen muss
- Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Nein. Sie bekommen sie gar nicht erst in die Hand.
Das Krematorium gibt die Urne nur zur Beisetzung heraus oder schickt sie direkt an die Friedhofsverwaltung. Wenn Sie einen Teil der Asche behalten möchten, gibt es dafür in Deutschland keinen legalen Weg; Anbieter, die das versprechen, arbeiten über das Ausland.
§ 23 BbgBestG
Über Jahrzehnte
Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben
- Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
20 Jahre bei einer Erdbestattung, 15 bei einer Urne.
So lange wird das Grab nicht neu belegt, und so lange läuft Ihre Pflegepflicht. Der Unterschied von fünf Jahren zwischen Sarg und Urne macht sich über die Laufzeit deutlich bemerkbar, sowohl bei der Gebühr als auch bei der Pflege.
§ 32 Abs. 1 BbgBestG
Was genau im Gesetz steht
Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.
Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
Wortlaut · § 18 Abs. 1 BbgBestG
Jede Leiche ist innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich, in eine Leichenhalle zu überführen.
Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?
Wortlaut · § 22 Abs. 1 BbgBestG
Die Bestattung von Leichen ist zulässig, wenn seit Eintritt des Todes 48 Stunden verstrichen sind, eine Leichenschau durchgeführt worden ist und ein Nachweis vorgelegt wird, dass der Sterbefall bei dem zuständigen Standesamt beurkundet oder die Beurkundung zurückgestellt worden ist.
Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Wortlaut · § 32 Abs. 1 BbgBestG
Die Ruhezeit von Leichen beträgt mindestens 20 Jahre, für Aschen verstorbener Personen mindestens 15 Jahre. Der Friedhofsträger hat für Leichen längere Ruhezeiten zu bestimmen, wenn innerhalb der Mindestruhezeit die Verwesung nicht gewährleistet ist.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Wortlaut · § 23 BbgBestG
Die Urne nur zur Beisetzung aushändigen oder versenden.
Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Wortlaut · § 20 Abs. 1 BbgBestG
Für die Bestattung haben die Angehörigen, die nicht geschäftsunfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, in folgender Reihenfolge zu sorgen: 1. die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Person, 2. die Kinder, 3. die Eltern, 4. die Geschwister, 5. die Enkelkinder, 6. die Großeltern und 7. die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hat. Kommt für die Bestattungspflicht ein Paar oder eine Mehrheit von Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren hinsichtlich der Bestattungspflicht vor.
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Quellen und Stand
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz, Stand 01.07.2024 Artikel 8 des Gesetzes vom 5. März 2024
- Personenstandsgesetz, § 28 (Anzeigefrist beim Standesamt) Bundesrecht, gilt in allen Ländern
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.