Mecklenburg-Vorpommern, Stadt, Gemeindeschlüssel 13071110
Alle 6 Friedhöfe in Neustrelitz
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03981 4534-550
- Residenzstadt Neustrelitz, Friedhofsverwaltung
- 1.315,20 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 554,18 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 6
- Friedhöfe mit Namen
17235 Neustrelitz
Erdwahlgrab
Urnenwahlgrab
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 6 Friedhöfe in Neustrelitz nehmen zusammen 11,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Neustrelitz ist der größte mit 10,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.310 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 2,6 km entfernt, der entlegenste 6,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 6 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 6 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 6 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Neustrelitz rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Residenzstadt Neustrelitz, Friedhofsverwaltung
Wilhelm-Riefstahl-Platz 317235 Neustrelitz
03981 4534-550
- Sprechzeiten
- Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr
Die 6 Friedhöfe in Neustrelitz, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Neustrelitz | 10,5 ha | 4,2 km | 5 Anlagen, nächste 230 m | Neustrelitz, Am Friedhof, 260 m | keine Angabe |
| Friedhof Fürstensee | 3.670 m² | 6,8 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Fürstensee, 180 mBus 1+3, Bus 639 | keine Angabe |
| Sowjetischer Ehrenfriedhof | 2.310 m² | 2,6 km | 9 Anlagen, nächste 140 m | Friedrich-Wilhelm-Buttel-Platz, 330 mBus 1+3, Bus 018, Bus 670, Bus 689 | keine Angabe |
| Ehrenhain | 920 m² | 4,2 km | 4 Anlagen, nächste 230 m | Neustrelitz, Am Friedhof, 300 m | keine Angabe |
| Anonyme Urnen | 820 m² | 4,1 km | 4 Anlagen, nächste 160 m | Neustrelitz, Am Friedhof, 120 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 390 m² | 2,9 km | 12 Anlagen, nächste 40 m | Neustrelitz, ZOB, 100 mBus 1+3, Bus 2, Bus 018, Bus 600 | jüdisch |
Was ein Grab in Neustrelitz kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofssatzung der Residenzstadt Neustrelitz, Lesefassung mit der 3. Änderungssatzung, mit dem Gebührentarif in Paragraf 35, Lesefassung zur 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung, beschlossen von der Stadtvertretung am 07.12.2023 in ihrer 31. Sitzung, ausgefertigt am 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; sie hat die Friedhofssatzung vom 15.06.2008 abgelöst. Der Eingang der Lesefassung nennt abweichend den 26.01.2023; dieses Datum ist falsch, siehe Lücken. Eine eigene Friedhofsgebührensatzung gibt es nicht, der Tarif steht in Paragraf 35 der Friedhofssatzung selbst..
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonymes UrnengrabDie mit Abstand häufigste Bestattung in Neustrelitz: Anlage 1 der Gebührenkalkulation zählt für die Jahre 2020 bis 2022 im Mittel 172 anonyme Beisetzungen im Jahr, bei 341 Beisetzungen insgesamt. Jede zweite. Die Urne wird nach Paragraf 13 Absatz 2 unter Ausschluss der Angehörigen und sonstiger Personen bestattet, und die Bestattungsstelle wird nicht bekannt gegeben; wer später an das Grab treten möchte, kann es nicht. Die Fläche ist nach Paragraf 13 Absatz 1 als Rasen angelegt und wird für die Dauer der Nutzungszeit bereitgestellt, eine Zweitbelegung erfolgt nicht. Ein Grabmal ist ausgeschlossen: Paragraf 25 Absatz 2 Satz 3 sagt ausdrücklich, dass Grabstellen nach Paragraf 13 keine Grabmale erhalten. Pflegefrei ist dieses Grab, weil Anlage 5 der Gebührenkalkulation ihm den Pflegefaktor 2,5 zuweist und die Legende dieser Anlage den Faktor 2,5 mit Pflege durch die Mitarbeiter des Friedhofs übersetzt; die Erläuterung VII derselben Kalkulation nennt die anonymen Urnengräber wörtlich unter den Grabstätten, die für die Hinterbliebenen pflegefrei sind. Der Preis rechnet sich als 2,5 mal ein Quadratmeter mal zwanzig Jahre mal 19,94 Euro je Einheitswert und ergibt die 996,78 Euro des Tarifs. Anders als bei den vier übrigen Grabarten ist dieser Betrag nicht auf einen glatten Monatssatz abgerundet, denn die Verlängerungsspalte der Tabelle ist für dieses Grab durchgestrichen. Die Beisetzungsgebühr von 103,85 Euro sind zwei Stunden Arbeitszeit zu 51,93 Euro; eine Stunde weniger als bei den übrigen Urnengräbern, weil weder eine Grabstelle ausgesucht noch am Grab Abschied genommen wird. Bis Ende 2023 kostete dieses Grab 912,00 Euro Nutzung und 82,85 Euro Bestattung. | 996,78 € | 103,85 € | 1.100,63 € | 20 | Paragraf 35 der Friedhofssatzung vom 07.12.2023, Tabellenzeile Anonymes Urnengrab, sowie Paragraf 13 Absätze 1 und 2, Paragraf 25 Absatz 2 und Anlage 5 der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 |
| Anonymes Urnengrab mit NamensnennungDie einzige Grabart, die die 3. Änderungssatzung neu geschaffen hat. Bis Ende 2023 kannte Paragraf 12 Absatz 2 nur anonyme Urnengräber, seither heißen sie dort anonyme Urnengräber gegebenenfalls mit Namensnennung, und Paragraf 13 hat dafür den Absatz 3 bekommen. An der Anonymität ändert das nichts: Die Urne wird weiterhin nach Absatz 2 ohne Angehörige beigesetzt, und die Bestattungsstelle bleibt unbekannt. Bezahlt wird allein der Platz für eine Namenstafel an einer der vorhandenen Stelen der Urnenwiese. Die Tafel schreibt die Satzung genau vor: Bronze, 5 Zentimeter hoch, 20 Zentimeter breit, Materialstärke mit Rahmen 7 Millimeter und vertieft 5 Millimeter, Vor- und Zuname sowie Geburts- und Sterbejahr in Antiqua mit 1 Zentimeter Schrifthöhe. Andere Gestaltungsformen sind nicht gestattet, und die Beschaffung der Tafel obliegt dem Auftraggeber; was sie kostet, steht in keiner Satzung. Der Aufschlag von 57,21 Euro gegenüber dem anonymen Urnengrab ist in der Kalkulation vorgerechnet: 6.864,85 Euro Kosten einer Stele geteilt durch 120 mögliche Tafeln. Er deckt also den Anteil an der Stele, nicht die Tafel selbst. Dass Neustrelitz weitere Stelen braucht, zeigt der Haushaltsplan 2026, der unter dem Produkt 553001 je 7.500 Euro für Stelen im Anonymenfeld Neustrelitz in den Jahren 2026 und 2028 vorsieht. Pflegefrei ist auch dieses Grab, aus demselben Grund wie das anonyme ohne Namen: Anlage 5 der Kalkulation führt es unter dem Pflegefaktor 2,5, und der bedeutet nach der Legende dieser Anlage Pflege durch die Mitarbeiter des Friedhofs. Verlängert werden kann es nicht, die Tabellenzelle ist durchgestrichen. | 1.053,99 € | 103,85 € | 1.157,84 € | 20 | Paragraf 35 der Friedhofssatzung vom 07.12.2023, Tabellenzeile Anonymes Urnengrab mit Namensnennung, sowie Paragraf 13 Absatz 3 und der Abschnitt Zuschlag für anonymes Urnengrab mit Namensnennung auf Seite 3 der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 |
| UrnenwahlgrabDas günstigste Grab der Stadt, 554,18 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen, und zugleich das einzige Urnengrab, dessen Lage man aussuchen kann: Nach Paragraf 14 Absatz 1 wird sie gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt. Es ist eine Einzelgrabstelle von einem mal einem Meter, die mit bis zu insgesamt vier Urnen belegt werden darf. Wer das ausnutzt, zahlt aber nicht nur die Beisetzungsgebühr erneut: Nach Absatz 2 darf eine zusätzliche Belegung während der Nutzungszeit nur erfolgen, wenn die Verlängerungsgebühr von 1,66 Euro je Monat entrichtet wird. Der Preis rechnet sich als Pflegefaktor 1 mal ein Quadratmeter mal zwanzig Jahre mal 19,94 Euro, das sind 398,71 Euro; festgesetzt sind 398,40 Euro, weil Anlage 5 der Kalkulation verlangt, die Grabnutzungsgebühren abzurunden und durch 240 Monate teilbar zu machen. Der Faktor 1 bedeutet nach derselben Anlage Pflege durch die Angehörigen, und damit ist dieses Grab nicht pflegefrei. Die Satzung bestätigt das doppelt: Paragraf 7 Absatz 1 begründet mit dem Nutzungsrecht die Verpflichtung zur Anlage sowie zur dauernden Unterhaltung und Pflege, und Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte binnen sechs Monaten nach Erwerb oder Bestattung gärtnerisch anzulegen und bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts zu pflegen. Dafür sind hier nach Paragraf 25 Absatz 2 stehende wie liegende Grabmale zulässig, bei einem stehenden zusätzlich ein liegendes. Verlängert wird nach Paragraf 8 Absatz 1 auf Antrag dreimal um jeweils fünf Jahre, ohne Rechtsanspruch; fünf Jahre kosten 99,60 Euro. Auffällig ist die Preisbewegung: Seit 2024 ist die Nutzung von 456,00 auf 398,40 Euro gefallen, die Beisetzung dagegen von 124,28 auf 155,78 Euro gestiegen. Und die Nachfrage wächst stark, von 26 Fällen im Jahr 2014 auf 94 im Jahr 2022. | 398,40 € | 155,78 € | 554,18 € | 20 | Paragraf 35 der Friedhofssatzung vom 07.12.2023, Tabellenzeile Urnenwahlgrab, sowie Paragraf 14, Paragraf 8 Absatz 1, Paragraf 7 Absatz 1, Paragraf 24 Absatz 2 und Anlage 5 der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 |
| UrnenrasengrabDas pflegefreie Gegenstück zum Urnenwahlgrab, und der Aufpreis dafür ist auf den Cent bezifferbar: 597,60 Euro. Beide Gräber messen nach Anlage 5 der Gebührenkalkulation einen Quadratmeter und laufen zwanzig Jahre, nur trägt das Urnenrasengrab den Pflegefaktor 2,5 statt 1. Der Faktor bedeutet nach der Legende dieser Anlage Pflege durch die Mitarbeiter des Friedhofs, und die Erläuterung VII der Kalkulation nennt die Urnenrasengräber wörtlich unter den Grabstätten, die für die Hinterbliebenen pflegefrei sind. In der Satzung steht dasselbe: Nach Paragraf 17 Absatz 3 wird nur Rasen angelegt, der durch die Stadt gepflegt wird, und Paragraf 24 Absatz 3 gibt den Sonderregelungen der Paragrafen 13 bis 17 ausdrücklich den Vorrang vor der allgemeinen Pflegepflicht. Der Preis dafür hat eine Kehrseite: Bepflanzen darf man nicht, feste Gegenstände wie Grablaternen oder Blumenschalen und Blumenvasen dürfen nicht befestigt werden, zulässig ist höchstens ein Gegenstand und der ausschließlich auf dem Grabmal, und alles, was außerhalb des Grabmals steht, wird ersatzlos entsorgt. Das Grabmal selbst muss nach Absatz 4 liegen, bündig mit der Rasenoberkante abschließen und darf höchstens 50 Zentimeter breit und 40 Zentimeter tief sein; aufgesetzte Buchstaben und Ornamente sind nicht gestattet. Paragraf 17 Absatz 1 nennt Urnenrasengräber Doppelgrabstellen, die Kalkulation rechnet trotzdem nur mit einem Quadratmeter. Die zweite Beisetzung setzt nach Absatz 2 die Verlängerungsgebühr von 4,15 Euro je Monat voraus, und die Grabstellen werden der Reihe nach belegt, die Lage also nicht frei gewählt. Der festgesetzte Betrag von 996,00 Euro ist die auf 240 Monate teilbare Abrundung der gerechneten 996,78 Euro. | 996,00 € | 155,78 € | 1.151,78 € | 20 | Paragraf 35 der Friedhofssatzung vom 07.12.2023, Tabellenzeile Urnenrasengrab, sowie Paragraf 17, Paragraf 24 Absatz 3, Paragraf 25 Absatz 2 und Anlage 5 der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 |
| RasenreihengrabDas teuerste und zugleich das seltenste Grab der Stadt: Anlage 1 der Gebührenkalkulation zählt für 2020 bis 2022 im Mittel vier Beisetzungen im Jahr, gegenüber 172 anonymen. Es ist das einzige pflegefreie Erdgrab in Neustrelitz. Nach Paragraf 15 Absatz 1 ist es eine Einzelgrabstelle für Erdbestattungen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird; nach Absatz 2 darf während der Nutzungszeit keine Zweitbelegung stattfinden, und die Grabstellen werden der Reihe nach belegt. Absatz 3 sagt, dass nur Rasen angelegt wird, der durch die Stadt gepflegt wird, und dass nicht bepflanzt werden darf; höchstens ein Gegenstand ist zulässig und nur auf dem Grabmal, alles andere wird ersatzlos entsorgt. Zulässig ist nach Absatz 4 nur ein liegendes, bündig abschließendes Grabmal von höchstens 50 mal 40 Zentimetern. Die Pflegefreiheit ist beziffert: Anlage 5 der Kalkulation gibt dem Rasenreihengrab den Pflegefaktor 2,5, der nach der Legende Pflege durch die Mitarbeiter des Friedhofs bedeutet, und die Erläuterung VII nennt die Rasenreihengräber namentlich unter den für die Hinterbliebenen pflegefreien Grabstätten. Der Preis folgt daraus: 2,5 mal zwei Quadratmeter mal zwanzig Jahre mal 19,94 Euro sind 1.993,56 Euro, abgerundet auf die durch 240 Monate teilbaren 1.992,00 Euro. Das ist auf den Cent das Doppelte des Urnenrasengrabs, weil das Erdgrab zwei statt einen Quadratmeter misst. Eine Bestattungsgebühr erhebt die Stadt hier nicht, und das ist keine Lücke der Satzung: Nach Paragraf 22 Absatz 2 werden Erdgräber von den jeweiligen Bestattungsunternehmen ausgehoben und geschlossen, und die Erläuterung VII der Kalkulation sagt es ebenso. Die Rechnung des Bestatters kommt also obendrauf und steht in keiner Gebührenordnung. Gegen den Trend ist dieses Grab seit 2024 teurer geworden, von 1.826,40 auf 1.992,00 Euro. | 1.992,00 € | 0,00 € | 1.992,00 € | 20 | Paragraf 35 der Friedhofssatzung vom 07.12.2023, Tabellenzeile Rasenreihengrab, sowie Paragraf 15, Paragraf 22 Absatz 2 und Anlage 5 der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 |
| ErdwahlgrabDas günstigere der beiden Erdgräber und die einzige Grabart, bei der die Satzung mehrere Grabstellen zulässt: Nach Paragraf 16 Absatz 1 sind Erdwahlgräber Einzel- oder Doppelgrabstellen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. Anlage 5 der Gebührenkalkulation rechnet mit einer Grabstelle von 2,2 mal 1,5 Metern, also 3,3 Quadratmetern, dem Pflegefaktor 1 und zwanzig Jahren; das ergibt bei 19,94 Euro je Einheitswert 1.315,75 Euro, festgesetzt sind die auf 240 Monate teilbaren 1.315,20 Euro. Was eine Doppelgrabstelle kostet, sagt der Tarif nicht. Der Pflegefaktor 1 bedeutet nach der Legende derselben Anlage Pflege durch die Angehörigen, und entsprechend ist dieses Grab nicht pflegefrei: Paragraf 7 Absatz 1 begründet die Verpflichtung zur Anlage sowie zur dauernden Unterhaltung und Pflege, Paragraf 24 Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach Erwerb oder Bestattung an und verlangt die Pflege bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts. Eine Zweitbelegung mit einer Urne darf nach Paragraf 16 Absatz 2 nur stattfinden, wenn die Nutzungszeit für die Erstbelegung bis zum Ablauf der Zweitbelegung verlängert wird, zu 5,48 Euro je Monat oder 65,76 Euro im Jahr. Eine Bestattungsgebühr erhebt die Stadt nicht, weil nach Paragraf 22 Absatz 2 die Bestattungsunternehmen die Erdgräber ausheben und schließen; das ist nicht umsonst, sondern steht auf der Rechnung des Bestatters, und die steht in keiner Satzung. Erdbestattungen sind in Neustrelitz selten geworden: Anlage 1 der Kalkulation zählt für 2020 bis 2022 im Mittel fünfzehn Erdwahlgräber im Jahr gegenüber 341 Beisetzungen insgesamt. Seit 2024 ist dieses Grab um 192,00 Euro billiger, vorher kostete es 1.507,20 Euro. | 1.315,20 € | 0,00 € | 1.315,20 € | 20 | Paragraf 35 der Friedhofssatzung vom 07.12.2023, Tabellenzeile Erdwahlgrab, sowie Paragraf 16, Paragraf 22 Absatz 2, Paragraf 8 Absatz 1 und Anlage 5 der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 |
Häufige Fragen zu Neustrelitz
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Neustrelitz?
- In Neustrelitz sind 6 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 11,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Neustrelitz?
- Friedhof Neustrelitz ist mit 10,5 ha der größte Friedhof in Neustrelitz. Er liegt 4,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Neustrelitz?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neustrelitz gelten 20 Jahre für Mindestruhezeit, die das Gesundheitsamt für den jeweiligen Friedhof festlegt und die gesetzlich nicht unterschritten werden darf nach Paragraf 15 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Bestattungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juli 1998, Stand 01.02.2024, dazu 20 Jahre für Nutzungsrecht an einer Grabstätte, für Erdbestattung und Urnenbeisetzung gleichermaßen nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 07.12.2023, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit, mit der die Gebührenkalkulation jede der fünf Grabarten rechnet, Spalte Nutzungszeit Jahre nach Anlage 5 der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 zur Beschlussvorlage VO(S)/2023/882.
- Was kostet ein Grab in Neustrelitz?
- Ein Grab in Neustrelitz kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrab mit 554,18 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung der Residenzstadt Neustrelitz, Lesefassung mit der 3. Änderungssatzung, mit dem Gebührentarif in Paragraf 35, Lesefassung zur 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung, beschlossen von der Stadtvertretung am 07.12.2023 in ihrer 31. Sitzung, ausgefertigt am 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; sie hat die Friedhofssatzung vom 15.06.2008 abgelöst. Der Eingang der Lesefassung nennt abweichend den 26.01.2023; dieses Datum ist falsch, siehe Lücken. Eine eigene Friedhofsgebührensatzung gibt es nicht, der Tarif steht in Paragraf 35 der Friedhofssatzung selbst..
- Wer ist für die Friedhöfe in Neustrelitz zuständig?
- Für die Friedhöfe in Neustrelitz ist Residenzstadt Neustrelitz, Friedhofsverwaltung zuständig, Wilhelm-Riefstahl-Platz 3, 17235 Neustrelitz, Telefon 03981 4534-550. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Neustrelitz, die Fristen setzt Mecklenburg-Vorpommern
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofssatzung der Residenzstadt Neustrelitz, Lesefassung mit der 3. Änderungssatzung, mit dem Gebührentarif in Paragraf 35 Lesefassung zur 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung, beschlossen von der Stadtvertretung am 07.12.2023 in ihrer 31. Sitzung, ausgefertigt am 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; sie hat die Friedhofssatzung vom 15.06.2008 abgelöst. Der Eingang der Lesefassung nennt abweichend den 26.01.2023; dieses Datum ist falsch, siehe Lücken. Eine eigene Friedhofsgebührensatzung gibt es nicht, der Tarif steht in Paragraf 35 der Friedhofssatzung selbst.
- 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Residenzstadt Neustrelitz, amtliche Bekanntmachung Strelitzer Echo, Mitteilungsblatt der Residenzstadt Neustrelitz mit Ortsteilen, Ausgabe 17 vom 16.12.2023, Seite 11, unterzeichnet am 07.12.2023 von Bürgermeister Andreas Grund. Diese Fassung ist der amtliche Text; ihr Tarif stimmt mit der Lesefassung in allen zwölf Beträgen zeichengleich überein.
- Beschlussvorlage VO(S)/2023/882 der Residenzstadt Neustrelitz mit Anlage 1 Satzungstext, Anlage 2 Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 und Anlage 3 Nachkalkulation 2020 bis 2022 Vorlage des Amtes für Finanzen und Liegenschaften vom 27.09.2023, Bearbeiterin Birgit Szumny, in der Stadtvertretung am 07.12.2023 ungeändert beschlossen. Das öffentliche Sammeldokument umfasst 26 Seiten und enthält die vollständige Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 mit sechs Anlagen.
- Haushaltsplan 2026 der Residenzstadt Neustrelitz, Vorlage VO(S)/2026/168, Produkt 55300 Friedhöfe Vorlage vom 26.02.2026, Entscheidung der Stadtvertretung am 26.03.2026. Teilhaushalt 04 Finanzen und Liegenschaften, Teilergebnishaushalt Produkt 55300 sowie die Teilprodukte 553001 Städtische Friedhöfe, 553002 Jüdische Friedhöfe und 553003 Kriegsgräber.
- Ortsrecht der Residenzstadt Neustrelitz, Übersicht aller geltenden Satzungen und Verordnungen Stand des Abrufs, 42 Dokumente in sechs Rubriken. Unter der Rubrik Finanzen und Steuern steht die Friedhofssatzung als einziges Dokument zum Friedhofswesen; eine zweite Satzung mit Friedhofsbezug gibt es nicht.
- Amtliches Bekanntmachungsblatt Strelitzer Echo, Archiv der Ausgaben 2023 bis 2026 Archivseite der Pressestelle mit den Jahrgangslisten. Für den Aktualitätsnachweis wurden alle 61 Ausgaben der Jahrgänge 2023 bis 2026 bis zur Ausgabe 10 vom 22.08.2026 durchgesehen.
- Mitteilung der Friedhofsverwaltung Neustrelitz zu ablaufenden Grabstellen und zu Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung Strelitzer Echo, Ausgabe 09 vom 29.06.2024, Seite 14, unter der Rubrik Bekanntmachungen. Die Mitteilung bestätigt, dass die 3. Änderungssatzung zum 01.01.2024 gilt, nennt die Zuständige und die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und druckt Paragraf 17 Absatz 3 im Wortlaut der Lesefassung ab, also mit dem darin enthaltenen Abschreibfehler.
- Organigramm der Stadtverwaltung der Residenzstadt Neustrelitz Zweiseitiges Dokument ohne Textebene, als Seitenbild gelesen. Es ordnet die Friedhöfe dem Referat Liegenschaften im Amt für Finanzen und Liegenschaften zu und kennt keinen Eigenbetrieb.
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Bestattungsgesetz M-V, Paragrafen 13, 14 und 15 vom 3. Juli 1998, Stand 01.02.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021. Paragraf 15 Absatz 1 regelt die Ruhezeiten, Paragraf 14 Absatz 5 verpflichtet den Träger zur Friedhofssatzung, Paragraf 14 Absatz 2 regelt, wann eine Gemeinde einen eigenen Friedhof unterhalten muss.
- Friedhofsgebührenordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Strelitzer Land für die Friedhöfe in Dabelow, Drewin, Klein Trebbow, Fürstensee, Prälank, Userin, Voßwinkel, Wokuhl und Zierke vom 26.08.2020, erlassen vom Kirchengemeinderat nach Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Nur zur Abgrenzung herangezogen; ein kirchlicher Tarif gehört nicht in diesen Bestand.
- Friedhofsverwaltung der Residenzstadt Neustrelitz, Dienststellenseite Stand des Abrufs, mit Anschrift, Rufnummer, E-Mail-Adresse und Sprechzeit sowie dem Verweis auf die Friedhofssatzung.
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG M-V) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.