Mecklenburg-Vorpommern · BestattG M-V, Stand 1. Februar 2024
Was darf ich wann? Der Ablauf in Mecklenburg-Vorpommern
Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.
- sofort
- Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen
- 36 Stunden
- So lange darf er zu Hause bleiben
- mindestens 20 Jahre
- So lange bleibt das Grab
keine Wartezeit
§ 8 Abs. 1 BestattG M-V
§ 15 Abs. 1 BestattG M-V
Das Wichtigste vorweg
Kurz beantwortet
Der Ablauf, Frist für Frist
In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.
In der ersten Stunde
Was jetzt sofort zählt
- Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?
Sofort. Es gibt keine Wartezeit.
Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.
keine Vorschrift, weil nichts verboten ist
- Muss ich sofort einen Arzt rufen?
Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.
Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.
Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend
- Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Nach fester Reihenfolge, aber nur volljährig und ohne Betreuer.
Wer unter gerichtlicher Betreuung steht, fällt hier ausdrücklich aus der Pflicht heraus. Die Reihenfolge setzt die Großeltern vor die Enkelkinder, anders als in Berlin oder Brandenburg.
§ 9 Abs. 2 BestattG M-V
Am ersten Tag
Die Frist, die zuerst läuft
- Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.
Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall eine Ausnahme zulassen.
§ 8 Abs. 1 BestattG M-V
- Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?
Ab dem zweiten Tag, also 24 Stunden nach dem Tod.
Die Mindestfrist ist hier kürzer als in den meisten Ländern. Das heißt nicht, dass Sie sich beeilen müssen: Innerhalb von zehn Tagen soll bestattet sein, und diese Zeit sollten Sie nutzen, um zwei Angebote einzuholen.
§ 10 Abs. 2 BestattG M-V
In den ersten Tagen
Papiere und Termin
- Bis wann muss ich zum Standesamt?
Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.
§ 28 Personenstandsgesetz, bundesweit
- Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?
Für die Erdbestattung nein, Ausnahmen sind selten.
Die Gemeinde kann mit Zustimmung des Gesundheitsamtes eine Ausnahme zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist der Ausnahmefall und kein Weg, mit dem sich planen lässt. Für die Asche gibt es die Seebestattung, die an der Küste üblich ist.
§ 13 Abs. 1 BestattG M-V
In den ersten zwei Wochen
Bis die Beisetzung stehen muss
- Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Nein. Sie wird nur zur Beisetzung ausgehändigt.
Das Krematorium händigt die Urne nur zur Beisetzung aus oder versendet sie an die Friedhofsverwaltung. Ein Zwischenstopp bei Ihnen zu Hause ist nicht vorgesehen.
§ 12 BestattG M-V
Über Jahrzehnte
Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben
- Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Mindestens 20 Jahre.
Anders als in fast allen anderen Ländern legt hier nicht der Friedhofsträger die Frist fest, sondern das Gesundheitsamt, und zwar für jeden Friedhof einzeln. Unter 20 Jahre darf es dabei nicht gehen. Fragen Sie die Friedhofsverwaltung nach der für Ihren Friedhof festgelegten Frist, nicht nach der gesetzlichen Untergrenze.
§ 15 Abs. 1 BestattG M-V
Was genau im Gesetz steht
Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.
Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
Wortlaut · § 8 Abs. 1 BestattG M-V
Jede Leiche ist innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich in eine Leichenhalle zu überführen.
Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?
Wortlaut · § 10 Abs. 2 BestattG M-V
Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden; innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt soll die Erdbestattung vorgenommen, bei einer Feuerbestattung die Leiche in ein Krematorium befördert oder zur Bestattung an einem anderen Ort auf den Weg gebracht worden sein.
Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Wortlaut · § 15 Abs. 1 BestattG M-V
Das Gesundheitsamt legt die Mindestruhezeit für den jeweiligen Friedhof und für sonstige Grabstätten fest. Sie darf 20 Jahre nicht unterschreiten. Vor Ablauf der Ruhezeit darf in einem Grab keine weitere Erdbestattung vorgenommen werden.
Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?
Wortlaut · § 13 Abs. 1 BestattG M-V
Erdbestattungen sind nur auf Friedhöfen zulässig. Die Gemeinde kann mit Zustimmung des Gesundheitsamtes im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Wortlaut · § 12 BestattG M-V
Die Urne nur zur Beisetzung aushändigen oder versenden.
Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Wortlaut · § 9 Abs. 2 BestattG M-V
Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen, für die kein Betreuer gerichtlich bestellt ist, in folgender Reihenfolge zu sorgen: 1. Ehegatte, 2. Lebenspartner, 3. Kinder, 4. Eltern, 5. Geschwister, 6. Großeltern, 7. Enkelkinder, 8. sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Weiter
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand 01.02.2024 Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1074)
- Personenstandsgesetz, § 28 (Anzeigefrist beim Standesamt) Bundesrecht, gilt in allen Ländern
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.