Mecklenburg-Vorpommern, Kreisfreie Stadt, Gemeindeschlüssel 13003000
Alle 12 Friedhöfe in Rostock
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0381 381-8660
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Abteilung Friedhöfe
- 1.500,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 450,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
18059 Rostock
Erdwahlgrabstätte, einstellig
Urnenreihengrabstätte für eine Urne
Die 12 Friedhöfe in Rostock nehmen zusammen 77,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 43,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,6 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,4 km entfernt, der entlegenste 12,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 11 von 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Rostock rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Abteilung Friedhöfe
Am Westfriedhof 218059 Rostock
0381 381-8660
- Sprechzeiten
- Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 UhrDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Die 12 Friedhöfe in Rostock, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 43,3 ha | 3,8 km | 3 Anlagen, nächste 150 m | Neuer Friedhof, 470 mTram 3, Tram 6, Bus 28 | keine Angabe |
| Westfriedhof | 13,7 ha | 4,7 km | 2 Anlagen, nächste 370 m | Westfriedhof, 290 m | keine Angabe |
| RuheForst Rostocker Heide | 8,3 ha | 12,5 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 4,4 ha | 11,1 km | 8 Anlagen, nächste 140 m | Warnemünde Strand, 400 mBus 002, Bus 047, Bus 225, Bus 270 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Biestow | 1,8 ha | 3,6 km | 5 Anlagen, nächste 170 m | Am Dorfteich, 180 mBus 26 | christlich, lutherisch |
| Alter Friedhof Toitenwinkel | 1,6 ha | 3,4 km | 4 Anlagen, nächste 140 m | Zum Schäferteich, 340 m | christlich, lutherisch |
| Stephan-Jantzen-Park | 1,5 ha | 10,7 km | 6 Anlagen, nächste 90 m | Wiesenweg, 130 m | keine Angabe |
| Friedhof Toitenwinkel | 9.280 m² | 3,3 km | 20 Anlagen, nächste 60 m | Zum Schäferteich, 170 m | christlich, lutherisch |
| Friedhof Biestow | 7.110 m² | 3,9 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Am Dorfteich, 130 mBus 26 | christlich, lutherisch |
| Tierwelt Rostock e.V. | 6.470 m² | 3,5 km | 20 Anlagen, nächste 30 m | Urho-Kekkonen-Straße, 160 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 1.670 m² | 1,6 km | 8 Anlagen, nächste 210 m | Bei der Tweel, 370 m | jüdisch |
| Sowjetischer Soldatenfriedhof | 1.380 m² | 1,4 km | 21 Anlagen, nächste 60 m | Puschkinplatz HBZ, 90 m | keine Angabe |
Was ein Grab in Rostock kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Hansestadt Rostock, das Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 7/7, Gebührenverzeichnis der Satzung vom 05.12.2008, in der Lesefassung der Ortsrechtssammlung mit dem Stand der 179. Ergänzung vom 28.10.2015; betragsgleich mit der amtlichen Bekanntmachung vom 24.12.2008.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrabstätte, einstelligDas einzige Erdgrab in Rostock, dessen Lage man selbst aussuchen kann, und das einzige, das sich verlängern lässt. Die Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung mindestens 3,125 Quadratmeter; je Grabstelle darf ein Sarg in einfacher Tiefe bestattet und zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Erdbestattungen werden nach Paragraf 11 Absatz 2 nur in einfacher Tiefe vorgenommen, ein Doppeltiefengrab gibt es in Rostock also nicht. Die Verlängerung kostet nach Gebührenbereich B Nummer 1 je Jahr ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr, das sind 47 Euro; dieselbe Rechnung beweist, dass die 940 Euro die vollen zwanzig Jahre decken und kein Jahressatz sind. Verlängert werden kann nach Paragraf 17 Absatz 4 nur die gesamte Grabstätte, nicht eine einzelne Stelle. Anlage und Pflege obliegen nach Paragraf 17 Absatz 3 den Nutzungsberechtigten und ihren Rechtsnachfolgern; wer das nicht selbst leisten will, beauftragt die städtischen Friedhofsgärtner zu einem privatrechtlichen Entgelt, das in keiner Satzung steht. Deshalb ist dieses Grab nicht pflegefrei. | 940,00 € | 560,00 € | 1.500,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich A Nummer 1, und Gebührenbereich D Nummer 2 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte und nicht je Urne. Urnenwahlgrabstätten messen nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung mindestens 0,750 Quadratmeter und nehmen je nach Größe zwei, vier oder acht Urnen auf; die Anlage führt für jede dieser drei Größen eine eigene Nummer. Die Beisetzungsgebühr von 190 Euro fällt je Urne an, bei zwei Urnen also zweimal. Wer eine Grabstätte für zwei Urnen voll ausnutzt, zahlt 455 plus zweimal 190, also 835 Euro, und liegt damit unter dem Preis zweier Urnenreihengräber. Die Verlängerung kostet nach Gebührenbereich B Nummer 1 je Jahr ein Zwanzigstel, also 22,75 Euro. Anlage und Pflege obliegen nach Paragraf 17 Absatz 3 den Nutzungsberechtigten, die Grabart ist nicht pflegefrei. | 455,00 € | 190,00 € | 645,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich A Nummer 2, und Gebührenbereich D Nummer 3 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenAuch dieser Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Der Aufschlag gegenüber der Grabstätte für zwei Urnen beträgt 180 Euro, der Aufschlag von vier auf acht Urnen dagegen 325 Euro; die Reihe 455, 635, 960 steigt also nicht gleichmäßig. Je Beisetzung kommen 190 Euro hinzu. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr, das sind 31,75 Euro. Wie bei allen Wahlgrabstätten tragen die Nutzungsberechtigten nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung Anlage und Pflege, das Grab ist nicht pflegefrei. | 635,00 € | 190,00 € | 825,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich A Nummer 3, und Gebührenbereich D Nummer 3 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu acht UrnenDie größte Urnengrabstätte des Tarifs, gedacht für Familien. Auf 960 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre kommen 190 Euro je beigesetzter Urne, bei acht Urnen also 1.520 Euro. Der Betrag hat eine zweite Bedeutung: Nach Gebührenbereich B Nummer 2 wird für mehrstellige Erdwahlgrabstätten, in denen nur noch Urnen beigesetzt werden können, bei der Verlängerung je Jahr ein Zwanzigstel dieser Gebühr erhoben, also 48 Euro. Für die Urnenwahlgrabstätte selbst gilt derselbe Satz nach Nummer 1. Anlage und Pflege liegen nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei den Nutzungsberechtigten, die Grabart ist nicht pflegefrei. | 960,00 € | 190,00 € | 1.150,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich A Nummer 4, und Gebührenbereich D Nummer 3 |
| Urnenstelle im KolumbariumDie teuerste Grabart Rostocks und zugleich das einzige pflegefreie Grab, an dem ein Name steht und das verlängert werden kann. Die Urne wird in eine oberirdische Wandnische gestellt, die anschließend mit einer Abdeckplatte verschlossen wird. Der Schlusssatz des Gebührenbereichs A sagt ausdrücklich, dass die Gebühr bei Nummer 5 zwanzig Jahre Pflege und Unterhaltung einschließt; die städtische Seite Kolumbarium bestätigt das mit dem Satz, gepflegt werde die Anlage immer vom Friedhofsträger. Deshalb führen wir sie als pflegefrei, obwohl Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die Pflege der Wahlgrabstätten allgemein den Nutzungsberechtigten auferlegt. Das Kolumbarium wurde im November 2008 auf dem Neuen Friedhof Rostock übergeben und ist die einzige Grabart, die es nur dort gibt. Nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt ein Urnenfach bis zu zwei Urnen auf. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Zwanzigstel der Gebühr, also 207 Euro. | 4.140,00 € | 190,00 € | 4.330,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich A Nummer 5 mit dem Schlusssatz des Gebührenbereichs A, und Gebührenbereich D Nummer 3 |
| ErdreihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Rostock, mit 940 Euro Nutzung und 560 Euro Beisetzung genau gleich teuer wie die einstellige Erdwahlgrabstätte. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in den Rechten: Die Reihengrabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung mit der Anmeldung der Bestattung der Reihe nach zugeteilt, die Lage lässt sich nicht wählen, es wird nur ein Leichnam beigesetzt, und nach Ablauf der Ruhezeit wird die Grabstätte nach Absatz 4 abgeräumt. Eine Verlängerung sieht die Satzung nicht vor. Wer also für denselben Betrag auch die Lage bestimmen und später verlängern will, nimmt die Wahlgrabstätte. Die Mindestfläche beträgt wie dort 3,125 Quadratmeter. Anlage und Pflege obliegen nach Paragraf 15 Absatz 3 der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber der Bestattung, das Grab ist nicht pflegefrei. | 940,00 € | 560,00 € | 1.500,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich C Nummer 1, und Gebührenbereich D Nummer 2 |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zu sechs JahrenDiese beiden Beträge druckt die Anlage nicht aus. Sie bestimmt am Schluss, dass für Verstorbene bis zu sechs Jahren 50 von Hundert der Gebühr erhoben werden, und zählt die betroffenen Tatbestände auf: Gebührenbereich C Nummern 1 und 3, Gebührenbereich D Nummern 1, 2 und 3 sowie Gebührenbereich E Nummer 1. 470 Euro sind die Hälfte von 940 Euro, 280 Euro die Hälfte von 560 Euro. Die Ermäßigung greift damit für das Reihengrab, das Öffnen und Schließen, die Aufbewahrung und die Einäscherung, aber ausdrücklich nicht für die Wahlgrabstätten des Bereichs A und nicht für die Gemeinschaftsanlagen. Wer für ein Kind eine Wahlgrabstätte wählt, zahlt den vollen Preis. Auch dieses Grab wird nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, und Anlage und Pflege liegen nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei den Angehörigen. | 470,00 € | 280,00 € | 750,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich C Nummer 1 und Gebührenbereich D Nummer 2, jeweils mit der Schlussbestimmung über die Ermäßigung |
| Anonyme ErdgrabstätteDas teuerste Erdgrab der Stadt und zugleich das einzige pflegefreie. Mit 2.075 Euro Nutzung und 560 Euro Beisetzung kostet es 1.135 Euro mehr als das Erdreihengrab, und dafür bekommt man weniger: kein Grabmal, keinen Namen, keine auffindbare Stelle. Der Aufpreis ist der Preis der Pflege. Der Schlusssatz des Gebührenbereichs C sagt, dass die Gebühr bei Nummer 2 zwanzig Jahre Pflege und Unterhaltung einschließt, und Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung bestätigt es: Der Friedhofsträger gestaltet und pflegt die Gemeinschaftsanlagen, individuelle Grabmale sind nicht zulässig, die Bestattungsflächen dürfen nicht betreten werden. Das anonyme Erdgrab ist eine Erdgemeinschaftsanlage im Sinne des Paragrafen 19 Absatz 2. Ein Nutzungsrecht wird nach Absatz 1 nicht verliehen, eine Ausbettung ist nach Paragraf 13 Absatz 8 ausgeschlossen, eine Verlängerung gibt es folglich nicht. Nach der städtischen Seite Bestattungsarten wird die anonyme Erdbestattung nur auf dem Westfriedhof angeboten. | 2.075,00 € | 560,00 € | 2.635,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich C Nummer 2 mit dem Schlusssatz des Gebührenbereichs C, und Gebührenbereich D Nummer 2 |
| Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste Grabart in Rostock, 260 Euro Nutzung und 190 Euro Beisetzung, zusammen 450 Euro für zwanzig Jahre. Die Grabstätte misst nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung mindestens 0,500 Quadratmeter, wird der Reihe nach zugeteilt und nimmt nur eine einzige Urne auf. Eine zweite Urne lässt sich nicht nachbetten, dafür wäre eine Wahlgrabstätte nötig. Nach Ablauf der Ruhezeit wird sie nach Absatz 4 abgeräumt, eine Verlängerung sieht die Satzung nicht vor. Anlage und Pflege obliegen nach Absatz 3 der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber, die Grabart ist also nicht pflegefrei. Wer die Pflege scheut, zahlt für die pflegefreie Stelle auf der Urnengemeinschaftsanlage 435 Euro mehr. | 260,00 € | 190,00 € | 450,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich C Nummer 3, und Gebührenbereich D Nummer 3 |
| Urnenreihengrabstätte für Verstorbene bis zu sechs JahrenAuch diese beiden Beträge stehen nicht als Zahl in der Anlage. Die Schlussbestimmung ordnet für Verstorbene bis zu sechs Jahren 50 von Hundert an, und 130 Euro sind die Hälfte von 260 Euro, 95 Euro die Hälfte von 190 Euro. Mit 225 Euro für Nutzung und Beisetzung ist das die günstigste Grabstelle der Stadt überhaupt. Sie steht nur Verstorbenen bis zu sechs Jahren offen und ist deshalb mit den übrigen Grabarten nicht vergleichbar. Kommt die Einäscherung im städtischen Krematorium hinzu, die für Kinder ebenfalls halbiert wird und 120 statt 240 Euro kostet, sind es 345 Euro. Wie beim Urnenreihengrab für Erwachsene wird die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, und die Pflege bleibt bei den Angehörigen. | 130,00 € | 95,00 € | 225,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich C Nummer 3 und Gebührenbereich D Nummer 3, jeweils mit der Schlussbestimmung über die Ermäßigung |
| Stelle auf der Urnengemeinschaftsanlage oder der AschestreuwieseDas günstigste pflegefreie Grab in Rostock, 695 Euro Nutzung und 190 Euro Beisetzung, zusammen 885 Euro. Der Schlusssatz des Gebührenbereichs C nennt für Nummer 4 ausdrücklich zwanzig Jahre Pflege und Unterhaltung, und Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlagen dem Friedhofsträger zu. Ein Nutzungsrecht wird nach Absatz 1 nicht verliehen, eine Ausbettung ist ausgeschlossen, eine Verlängerung gibt es nicht. Dieselbe Ziffer deckt zwei sehr verschiedene Vorgänge ab. Die Urnengemeinschaftsanlage ist ein Grabfeld ohne individuelle Grabmale; die erste wurde 1976 auf dem Neuen Friedhof Rostock übergeben, 1994 kam eine auf dem Neuen Friedhof Warnemünde hinzu, seit 2006 gibt es auf dem Neuen Friedhof kleinere Anlagen für Partner. Auf der Aschestreuwiese des Westfriedhofs, die es seit dem 3. Juli 1985 gibt, wird dagegen gar keine Urne beigesetzt: Die Asche wird im Krematorium fein gemahlen, in ein Kupfergefäß gefüllt und von einer Amtsperson oberirdisch verstreut, während die Angehörigen vom Rand aus zusehen; das Betreten der Wiese ist ihnen nicht gestattet. Beides kostet dasselbe, weil Gebührenbereich D Nummer 3 die Beisetzung einer Urne und die Verstreuung der Asche in einer Zeile führt. | 695,00 € | 190,00 € | 885,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich C Nummer 4 mit dem Schlusssatz des Gebührenbereichs C, und Gebührenbereich D Nummer 3 |
| Stelle auf der Urnengemeinschaftsanlage mit NamenssteleDie halbanonyme Beisetzung, die Rostock seit 1999 anbietet: dieselbe gepflegte Gemeinschaftsanlage wie unter Nummer 4, aber mit einem zentralen Gedenkstein und einzelnen Jahresstelen, auf denen der Name der oder des Verstorbenen der Reihe nach mit Metallbuchstaben angebracht wird. Der Aufpreis gegenüber der namenlosen Stelle beträgt 350 Euro. Der Schlusssatz des Gebührenbereichs C nennt auch für Nummer 5 zwanzig Jahre Pflege und Unterhaltung, deshalb ist die Grabart pflegefrei. Und hier liegt die Überraschung: Derselbe Schlusssatz bestimmt, dass die Anfertigung und Befestigung des Namens eine Sonderleistung ist und je Buchstabe gesondert berechnet wird. Einen Satz dafür nennt die Anlage nicht. Der Preis dieser Grabart ist damit nach oben offen, und gerade der Namenszug, für den man den Aufpreis zahlt, steht nicht im Tarif. Ein Nutzungsrecht wird nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung auch hier nicht verliehen, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. | 1.045,00 € | 190,00 € | 1.235,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich C Nummer 5 mit dem Schlusssatz des Gebührenbereichs C, und Gebührenbereich D Nummer 3 |
| Beisetzung eines perinatal verstorbenen Kindes auf einer anonymen UrnengemeinschaftsanlageFür perinatal verstorbene Kinder erhebt Rostock eine einzige Gebühr von 200 Euro, und die Schlussbestimmung sagt ausdrücklich, was darin enthalten ist: die Aufbewahrung, die Einäscherung und die Beisetzung auf einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage. Eine gesonderte Beisetzungsgebühr fällt daneben nicht an, deshalb steht hier 0,00 Euro und nicht ein leeres Feld. Der Vergleich zeigt, wie weitgehend die Regelung ist: Dieselben drei Leistungen kosten für ein Kind bis zu sechs Jahren nach der Ermäßigung 40 plus 120 plus 95 Euro, also 255 Euro, und für Erwachsene 80 plus 240 plus 190 Euro, also 510 Euro. Die Anlage ist anonym und wird nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom Friedhofsträger gestaltet und gepflegt; ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. Die Schlussbestimmung nennt keine Altersgrenze und keine Gewichtsgrenze, sondern nur das Wort perinatal. | 200,00 € | 0,00 € | 200,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Schlussbestimmung nach dem Gebührenbereich H |
| Erdwahlgrabstätte, zweistelligDer Betrag ist die Summe aus den 940 Euro der ersten Grabstelle und den 855 Euro, die die Anlage unter derselben Nummer für jede weitere Grabstelle nennt. Ein Doppelgrab kostet damit 1.795 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre. Die Fläche wächst nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung um 2,500 Quadratmeter je zusätzlicher Stelle. Die Beisetzungsgebühr von 560 Euro fällt je Bestattung erneut an, bei zwei Särgen also zweimal. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Zwanzigstel, für die zweistellige Grabstätte also 89,75 Euro. Sind die Särge nach Ablauf der Ruhezeit vergangen und werden nur noch Urnen beigesetzt, greift eine Sonderregel: Gebührenbereich B Nummer 2 setzt die Verlängerung mehrstelliger Erdwahlgrabstätten, in denen nur noch Urnen möglich sind, auf ein Zwanzigstel der Gebühr A 4 herab, also auf 48 Euro im Jahr statt 89,75 Euro. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 17 Absatz 3 bei den Nutzungsberechtigten, das Grab ist nicht pflegefrei. | 1.795,00 € | 560,00 € | 2.355,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Gebührenbereich A Nummer 1 mit dem Zusatz je weitere Grabstelle, und Gebührenbereich D Nummer 2 |
Häufige Fragen zu Rostock
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Rostock?
- In Rostock sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 77,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Rostock?
- Neuer Friedhof ist mit 43,3 ha der größte Friedhof in Rostock. Er liegt 3,8 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Rostock?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Rostock gelten 20 Jahre für Erdbestattung, unabhängig vom Alter nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung, einschließlich der Beisetzung im Kolumbarium nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, Nutzungszeit nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Bereitstellung einer Reihen- oder Gemeinschaftsgrabstätte, Laufzeit der Gebühr nach Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Überschrift des Gebührenbereichs C.
- Was kostet ein Grab in Rostock?
- Ein Grab in Rostock kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für eine Urne mit 450,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Hansestadt Rostock, das Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 7/7, Gebührenverzeichnis der Satzung vom 05.12.2008, in der Lesefassung der Ortsrechtssammlung mit dem Stand der 179. Ergänzung vom 28.10.2015; betragsgleich mit der amtlichen Bekanntmachung vom 24.12.2008.
- Wer ist für die Friedhöfe in Rostock zuständig?
- Für die Friedhöfe in Rostock ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Abteilung Friedhöfe zuständig, Am Westfriedhof 2, 18059 Rostock, Telefon 0381 381-8660. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Rostock, die Fristen setzt Mecklenburg-Vorpommern
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Hansestadt Rostock, das Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 7/7 Gebührenverzeichnis der Satzung vom 05.12.2008, in der Lesefassung der Ortsrechtssammlung mit dem Stand der 179. Ergänzung vom 28.10.2015; betragsgleich mit der amtlichen Bekanntmachung vom 24.12.2008
- Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 7/7 vom 05.12.2008, beschlossen von der Bürgerschaft am 19.11.2008, bekannt gemacht im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 26 vom 24.12.2008, in Kraft seit 25.12.2008, seither nicht geändert
- Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 24. Dezember 2008, amtliche Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung samt Gebührenverzeichnis Ausgabe vom 24.12.2008, Seite 7, Gegenprobe zur Lesefassung des Ortsrechts
- Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7/6 vom 03.12.2009, beschlossen von der Bürgerschaft am 02.12.2009, bekannt gemacht im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 26 vom 16.12.2009, in Kraft seit 17.12.2009, seither nicht geändert
- Entgeltordnung für den Ruheforst Rostocker Heide der Hansestadt Rostock, Ortsrecht 7/52 vom 19.07.2006, beschlossen von der Bürgerschaft am 05.07.2006, bekannt gemacht im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 09.08.2006, Stand der 96. Ergänzung
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG M-V) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.