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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Rheinland-Pfalz, Stadt, Gemeindeschlüssel 07134045

Alle 10 Friedhöfe in Idar-Oberstein

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06781 64-6020
Stadt Idar-Oberstein, Infrastrukturverwaltung im Stadtbauamt

55743 Idar-Oberstein

1.891,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Allgemeines Reihengrab

582,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnengrab im anonymen Grabfeld

10
Friedhöfe mit Namen

8 weitere Flächen ohne Namen

Die 10 Friedhöfe in Idar-Oberstein nehmen zusammen 19,8 ha ein

Kurz beantwortet

Idar-Oberstein hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 19,8 ha. Der größte ist Zentralfriedhof mit 6 ha, am nächsten am Ortskern liegt Almerich mit 100 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Idar-Oberstein abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Zentralfriedhof ist der größte mit 6 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,2 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 100 m entfernt, der entlegenste 7,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Für keinen der Friedhöfe in Idar-Oberstein steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.

Diese Stelle in Idar-Oberstein rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Idar-Oberstein, Infrastrukturverwaltung im Stadtbauamt

Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
06781 64-6020
Sprechzeiten
Verwaltungsgebäude I, 1. Obergeschoss, Zimmer 107
die Stadt veröffentlicht für die Friedhofsangelegenheiten keine eigenen Sprechzeiten
Die Friedhofsverwaltung von Idar-Oberstein im Netz

Die 10 Friedhöfe in Idar-Oberstein, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Zentralfriedhof6 ha5,4 km3 Anlagen, nächste 140 mZentralfriedhof, 160 mBus 803keine Angabe
Almerich5,5 ha100 m2 Anlagen, nächste 130 mFriedhof Almerich, 190 mBus 801, Bus 870keine Angabe
Friedhof Idar3,1 ha4,9 km5 Anlagen, nächste 210 mOberstweiler, 130 mBus 804, Bus 840, Bus 845keine Angabe
Friedhof Algenrodt1,4 ha4,9 km11 Anlagen, nächste 40 mStrutwies, 90 mBus 803, Bus 813keine Angabe
Hohenau1,2 ha6,9 km4 Anlagen, nächste 60 mTiefenstein, Leyser, 380 mBus 804, Bus 840, Bus 845keine Angabe
Friedhof Aurech7.500 m²7,8 km3 Anlagen, nächste 290 mTiefenstein, Stadenhalle, 310 mBus 804keine Angabe
Friedhof Göttschied7.490 m²2,8 km3 Anlagen, nächste 40 mBlumenstraße, 250 mBus 802keine Angabe
Waldfriedhof7.300 m²2,1 km2 Anlagen, nächste 90 mFriedhof, 250 mBus 801keine Angabe
Friedhof Hammerstein3.160 m²4 km2 Anlagen, nächste 180 mOrt, 290 mBus 803, Bus 835keine Angabe
Alter jüdischer Friedhof1.620 m²1.000 m6 Anlagen, nächste 100 mKirchhofshübel, 170 mBus 801, Bus 806, Bus 870keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was ein Grab in Idar-Oberstein kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Idar-Oberstein (Friedhofsgebührensatzung), vom 17.04.2019, in Kraft für Paragraf 5 Absatz 4 und die Gebührenziffern 1.1 bis 1.4 und 2 rückwirkend seit 01.01.2015, im Übrigen seit 01.05.2019, ersetzt die Gebührensatzung vom 24.02.1988.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Allgemeines ReihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Idar-Oberstein. Der Tarif nennt für das Nutzungsrecht 1.248 Euro und schreibt die Ruhezeit von 30 Jahren gleich in die Zeile. Hinzu kommen 221 Euro Grabeinebnung nach Ziffer 2.1, die nach Paragraf 5 Absatz 4 der Gebührensatzung bereits bei der Vergabe der Grabstätte erhoben werden; beides zusammen ergibt die hier ausgewiesene Nutzungsgebühr von 1.469 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Die Grabstätte muss nach Paragraf 24 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet und danach dauernd instandgehalten werden.1.469,00 €422,00 €1.891,00 €30Ziffer 4.1.3, Ziffer 2.1 und Ziffer 1.1.3 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für TotgeburtenDie Nutzungsgebühr setzt sich aus 606 Euro nach Ziffer 4.1.1 und 182 Euro Grabeinebnung für ein Kindergrab nach Ziffer 2.4 zusammen. Paragraf 10 der Friedhofssatzung nennt für Kinder keine eigene Ruhezeit; es gilt die allgemeine Ruhezeit für Leichen von 30 Jahren.788,00 €350,00 €1.138,00 €30Ziffer 4.1.1, Ziffer 2.4 und Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung
EinzelwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen und kann wieder verliehen werden. Die Nutzungsgebühr setzt sich aus 2.427 Euro nach Ziffer 4.2.5 und 221 Euro Grabeinebnung nach Ziffer 2.1 zusammen. Bei Doppel-, Tiefen- und Familiengräbern kostet nach Ziffer 4.2.6 und 4.2.7 jede Grabstelle denselben Satz von 2.427 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung je angefangenem Jahr ein Dreißigstel der dann geltenden Gebühr, heute also 80,90 Euro.2.648,00 €422,00 €3.070,00 €30Ziffer 4.2.5, Ziffer 2.1 und Ziffer 1.2.1 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung
UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Idar-Oberstein. Der Tarif schreibt die Ruhezeit von 20 Jahren in die Zeile. Die Nutzungsgebühr setzt sich aus 271 Euro nach Ziffer 4.1.4 und 168 Euro Grabeinebnung nach Ziffer 2.5 zusammen. Für die Beisetzung haben wir den schmalsten Satz genommen, 293 Euro in einem Grabfeld ohne Grabeinfassung; in einem Grabfeld mit bestehender Grabeinfassung kostet sie nach Ziffer 1.1.5 dagegen 573 Euro. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.439,00 €293,00 €732,00 €20Ziffer 4.1.4, Ziffer 2.5 und Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Anonymes Urnengrab im anonymen GrabfeldDas günstigste Grab in Idar-Oberstein überhaupt und die einzige pflegefreie Grabart der Stadt. Es kostet zusammen 150 Euro weniger als das gewöhnliche Urnenreihengrab. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung beschreibt anonyme Grabstätten als Urnengräber auf einem bestimmten Grabfeld, in dem Urnen in einer Fläche von 0,5 Quadratmetern für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt werden; die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Es gibt also keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Die Position steht erst in der Spalte ab 1.5.2019, in den vier früheren Spalten fehlt sie. Als Grabeinebnung haben wir die 50 Euro für ein Urnenfeld nach Ziffer 2.7 angesetzt.289,00 €293,00 €582,00 €20Ziffer 4.1.5, Ziffer 2.7 und Ziffer 1.1.6 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung
Urnenwahlgrab gemäß UrnenplanDas Nutzungsrecht läuft 30 Jahre, die Ruhezeit einer Asche 20 Jahre. Die Nutzungsgebühr setzt sich aus 678 Euro nach Ziffer 4.2.1 und 168 Euro Grabeinebnung nach Ziffer 2.5 zusammen. Jede weitere Beisetzung kostet nach Ziffer 1.2.7 wieder 293 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung je angefangenem Jahr ein Dreißigstel, heute also 22,60 Euro.846,00 €293,00 €1.139,00 €30Ziffer 4.2.1, Ziffer 2.5 und Ziffer 1.2.5 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Urnengrab im RuheparkDer Ruhepark ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine spezielle Wahlgrabstätte. Zulässig ist dort nach Paragraf 19 Absatz 4 nur ein liegendes Grabmal mit sechseckigem Grundriss in braun oder rotbraun, 32 mal 32 Zentimeter; stehende Grabmale sind unzulässig, und Grabschmuck darf weder auf den Urnengräbern noch auf den Rasenflächen abgelegt werden, sondern nur an ausgewiesenen Ablagestellen. Pflegefrei ist das Grab trotzdem nicht: Paragraf 24 Absatz 1 und 2 nehmen den Ruhepark von der Pflicht zum Herrichten und dauernden Instandhalten nicht aus. Das Verlegen der Keramikplatte kostet nach Ziffer 6 zusätzlich 129 Euro. Die Position steht erst in der Spalte ab 1.5.2019.631,00 €293,00 €924,00 €30Ziffer 4.2.2, Ziffer 2.7 und Ziffer 1.3.2 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 15 Absatz 2 und Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Urnendoppelgrab oder UrnenfamiliengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich aus 1.299 Euro nach Ziffer 4.2.3 und 186 Euro Grabeinebnung für ein Urnendoppelgrab nach Ziffer 2.6 zusammen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an, die erste kostet 293 Euro, jede weitere nach Ziffer 1.2.7 ebenfalls 293 Euro.1.485,00 €293,00 €1.778,00 €30Ziffer 4.2.3, Ziffer 2.6 und Ziffer 1.2.5 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Urnennische in einer Urnenwand, je NischeUrnengrabstätten in Urnenwänden und Urnenstelen sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung spezielle Wahlgrabstätten. Die Beisetzung kostet hier nach Ziffer 1.3.1 nur 194 Euro und ist damit die günstigste des Tarifs. Eine Grabeinebnung nach Ziffer 2 haben wir nicht angesetzt, weil dort keine Position eine Urnenwand nennt und an einer Nische nichts einzuebnen ist. Pflegefrei ist die Nische nicht: Paragraf 24 Absatz 1 verlangt ausdrücklich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich von den Grabstätten und den Urnenwänden zu entfernen.1.326,00 €194,00 €1.520,00 €30Ziffer 4.2.4 und Ziffer 1.3.1 des Gebührenverzeichnisses, jeweils Spalte ab 1.5.2019, sowie Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Idar-Oberstein

Häufige Fragen zu Idar-Oberstein

Wie viele Friedhöfe gibt es in Idar-Oberstein?
In Idar-Oberstein sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 19,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Idar-Oberstein?
Zentralfriedhof ist mit 6 ha der größte Friedhof in Idar-Oberstein. Er liegt 5,4 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Idar-Oberstein?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Idar-Oberstein gelten 30 Jahre für Leichen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, bestätigt in Ziffer 4.1.3 des Gebührenverzeichnisses, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung, bestätigt in Ziffer 4.1.4 und 4.1.5 des Gebührenverzeichnisses, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten für Erd- und für Urnenbestattungen nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung, bestätigt in der Überschrift von Ziffer 4.2 des Gebührenverzeichnisses.
Was kostet ein Grab in Idar-Oberstein?
Ein Grab in Idar-Oberstein kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab im anonymen Grabfeld mit 582,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Idar-Oberstein (Friedhofsgebührensatzung), vom 17.04.2019, in Kraft für Paragraf 5 Absatz 4 und die Gebührenziffern 1.1 bis 1.4 und 2 rückwirkend seit 01.01.2015, im Übrigen seit 01.05.2019, ersetzt die Gebührensatzung vom 24.02.1988.
Wer ist für die Friedhöfe in Idar-Oberstein zuständig?
Für die Friedhöfe in Idar-Oberstein ist Stadt Idar-Oberstein, Infrastrukturverwaltung im Stadtbauamt zuständig, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, Telefon 06781 64-6020. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Idar-Oberstein, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.