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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Rheinland-Pfalz · BestG, Stand 1. Oktober 2025

Was darf ich wann? Der Ablauf in Rheinland-Pfalz

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

36 Stunden
So lange darf er zu Hause bleiben

§ 22 Abs. 1 BestG

Erdbestattung 15 Jahre
So lange bleibt das Grab

§ 9 Abs. 2 BestG

Das Wichtigste vorweg

Kurz beantwortet

Sie dürfen sofort einen Bestatter anrufen, es gibt dafür keine Wartezeit. Zu Hause bleiben darf Ihr Angehöriger 36 Stunden. Die Beerdigung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod nach dem Tod möglich.

Der Ablauf, Frist für Frist

In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

    Wer zu Lebzeiten benannt wurde, geht allen Angehörigen vor.

    Das ist die praktisch wichtigste Abweichung im ganzen Ländervergleich: Sie können zu Lebzeiten jemanden zur Totenfürsorge benennen, und diese Person steht dann vor dem Ehegatten. Wer nichts hinterlässt, wird nach der üblichen Reihenfolge herangezogen.

    § 13 Abs. 1 BestG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; das Gesetz führt sie ausdrücklich auf.

    § 22 Abs. 1 BestG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

    Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?

    Ab dem dritten Tag, und das gilt auch für die Einäscherung.

    Anders als in manchen Ländern erfasst die Frist hier ausdrücklich beides: Erdbestattung und Einäscherung. Sie haben also in jedem Fall zwei Tage, um zu vergleichen und zu entscheiden.

    § 23 Abs. 1 BestG

  4. In den ersten Monaten

    Wenn eingeäschert wurde

    Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

    Sechs Monate nach der Einäscherung.

    Rheinland-Pfalz gehört zu den Ländern mit der längsten Frist. Das Gesetz ist frisch, es gilt seit dem 1. Oktober 2025 und hat als erstes ausdrücklich geregelt, dass Asche auch außerhalb von Friedhöfen ausgebracht werden darf.

    § 23 Abs. 1 BestG

  5. Über Jahrzehnte

    Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben

    Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

    15 Jahre bei einer Erdbestattung, nur 5 bei einer Urne.

    Dieser Unterschied ist der größte im Ländervergleich und macht ein Urnengrab hier deutlich günstiger, weil auch die Pflegepflicht entsprechend kürzer läuft. Bei den neuen Bestattungsformen entfällt die Ruhezeit sogar ganz.

    § 9 Abs. 2 BestG

Was genau im Gesetz steht

Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut · § 22 Abs. 1 BestG

Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?

Wortlaut · § 23 Abs. 1 BestG

Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erdbestattet oder eingeäschert werden.
Was das bedeutet: Die örtliche Ordnungsbehörde kann die Bestattung vorher anordnen, wenn ein Scheintod ausgeschlossen ist oder gesundheitliche Gefahren drohen.

Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

Wortlaut · § 23 Abs. 1 BestG

Die Beisetzung der Ascheurne auf einem Friedhof oder privaten Bestattungsplatz hat innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung zu erfolgen.

Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

Wortlaut · § 9 Abs. 2 BestG

Die Mindestruhezeit für Erdbestattungen beträgt 15 Jahre, für Feuerbestattungen und das Ausbringen der Asche auf Friedhöfen oder privaten Bestattungsplätzen und das Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen fünf Jahre.
Was das bedeutet: Bei den neuen Bestattungsformen nach § 11 Abs. 8 entfällt die Ruhezeit ganz. Rheinland-Pfalz hat als erstes Land das Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen ausdrücklich geregelt.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Wortlaut · § 13 Abs. 1 BestG

Für die Erfüllung der aufgrund dieses Gesetzes bestehenden Verpflichtungen sind die folgenden volljährigen Personen in ihrem Verhältnis zu der verstorbenen Person in der angegebenen Reihenfolge verantwortlich: 1. die von der verstorbenen Person zur Totenfürsorge benannte Person, 2. die Ehefrau oder der Ehemann oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, 3. die Kinder, 4. die Eltern, 5. die oder der sonstige Sorgeberechtigte, 6. die Geschwister, 7. die Großeltern, 8. die Enkelkinder.
Was das bedeutet: Auch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen ist im Rahmen der übernommenen Verpflichtungen verantwortlich. Rheinland-Pfalz und Thüringen sind die beiden Länder, in denen der Wille der verstorbenen Person die gesetzliche Reihenfolge überschreibt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.