Sachsen-Anhalt, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 15088319
Alle 10 Friedhöfe in Salzatal
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 034609 28108
- Gemeinde Salzatal, Standesamt und Friedhof
- 500,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 300,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
06198 Salzatal, Ortsteil Salzmünde
Einzelwahlgrab
Urnenwahlgrab
13 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Salzatal nehmen zusammen 2,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bennstedt ist der größte mit 7.060 m², in der Mitte liegen sie bei 2.400 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 720 m entfernt, der entlegenste 10,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 5 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Salzatal rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Salzatal, Standesamt und Friedhof
Straße der Einheit 12a06198 Salzatal, Ortsteil Salzmünde
034609 28108
- Sprechzeiten
- Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 UhrDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 UhrMontag bis Freitag 9 bis 12 Uhr in der Regel telefonisch erreichbar
Die 10 Friedhöfe in Salzatal, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Bennstedt | 7.060 m² | 4,6 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Bennstedt, Eisdorfer Straße, 410 mBus 309, Bus 440 | keine Angabe |
| Friedhof Schochwitz | 3.510 m² | 5,3 km | 7 Anlagen, nächste 50 m | Schochwitz, Schloßplatz, 290 mBus 305, Bus 309 | christlich |
| Alter Friedhof | 2.810 m² | 10,1 km | keine erfasst | Rumpin, Alte Feldstraße, 170 mBus 305, Bus 306 | keine Angabe |
| Friedhof Lieskau | 2.720 m² | 3,2 km | 6 Anlagen, nächste 30 m | Lieskau, Gemeindeamt, 40 mBus 307, Bus 308 | keine Angabe |
| Friedhof Salzmünde | 2.400 m² | 720 m | 6 Anlagen, nächste 70 m | Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz, 290 mBus 305, Bus 306, Bus 307, Bus 308 | keine Angabe |
| Friedhof Zornitz | 2.120 m² | 6,4 km | keine erfasst | Zörnitz, Zur Halde, 220 mBus 305, Bus 306 | keine Angabe |
| Wils | 1.360 m² | 3,4 km | keine erfasst | Wils, Fienstedter Straße, 80 mBus 305 | christlich |
| Neuer Friedhof | 1.340 m² | 9,9 km | keine erfasst | Rumpin, Alte Feldstraße, 220 mBus 305, Bus 306 | keine Angabe |
| Friedhof Kloschwitz | 680 m² | 8,6 km | keine erfasst | Kloschwitz, Campingplatz, 20 mBus 305, Bus 306 | keine Angabe |
| ehem. Friedhof | 410 m² | 8,1 km | 1 Anlagen, nächste 380 m | Beesenstedt, Kirchplatz, 20 mBus 305, Bus 306 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Salzatal kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Südliches Anhalt | 24,7 km | 422,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung78,00 € gespart | 112,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen188,00 € gespart |
| Salzatal (hier) | - | 500,00 €Einzelwahlgrab | 300,00 €Urnenwahlgrab |
| Halle (Saale) | 11 km | 1.757,00 €Erdbestattungsreihengrab | 946,00 €Ruhegemeinschaftsgrab für Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 24,7 km | 78,00 €in Südliches Anhalt, 24,7 km entfernt | 188,00 €in Südliches Anhalt, 24,7 km entfernt |
Was ein Grab in Salzatal kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal einschließlich des Gebührenverzeichnisses als Anlage, beschlossen am 09.12.2015 mit Beschluss-Nr. 104/035/2015, ausgefertigt am 10.12.2015, in Kraft am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung nach Paragraf 7; eine Änderungssatzung ist bis zum 06.09.2026 nicht veröffentlicht.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| EinzelwahlgrabDas einzige gewöhnliche Erdgrab der Gemeinde und damit das günstigste. Wahlgrabstätten sind nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für Erdbeisetzungen und für Urnen, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. In einer Einzelgrabstätte dürfen nach Absatz 2 zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die zwanzig Jahre sind zugleich die Ruhezeit für Leichen nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung. Eine Beisetzungsgebühr erhebt die Gemeinde nicht, und das ist kein Fehler. Das Gebührenverzeichnis kennt nur Grabnutzungsrechte, Trauerhallen und Einebnungen; für das Öffnen und Schließen des Grabes gibt es keine Ziffer. Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt warum: "Die Gräber werden von den Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder geschlossen." Das Bestattungsunternehmen stellt dafür eine eigene Rechnung, deren Höhe in keiner Satzung steht. Der hier gezeigte Betrag ist die vollständige Gebühr der Gemeinde, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Für Beisetzungen nicht ortsansässiger Personen verdoppelt sich die Nutzungsgebühr nach dem Zusatz hinter Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses. Ehemalige Ortsansässige zahlen den einfachen Satz. Angesetzt ist hier der einfache Satz, weil er der Regelfall ist. Nicht pflegefrei. Paragraf 12 Absatz 10 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte her, und Paragraf 21 Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, bis die Ruhezeit oder das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Nach Paragraf 21 Absatz 8 hat er zusätzlich die seitlichen Zwischenräume und den halben Meter Weg vor der Grabstätte zu pflegen. | 500,00 € | 0,00 € | 500,00 € | 20 | Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung sowie Paragrafen 9, 11 und 12 der Friedhofssatzung |
| DoppelwahlgrabDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte und ist genau das Doppelte des Einzelwahlgrabs; je Grabstelle sind es also ebenfalls 500 Euro. In einer Doppelgrabstätte dürfen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Eine Beisetzungsgebühr erhebt die Gemeinde nicht, und das ist kein Fehler. Das Gebührenverzeichnis kennt nur Grabnutzungsrechte, Trauerhallen und Einebnungen; für das Öffnen und Schließen des Grabes gibt es keine Ziffer. Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt warum: "Die Gräber werden von den Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder geschlossen." Das Bestattungsunternehmen stellt dafür eine eigene Rechnung, deren Höhe in keiner Satzung steht. Der hier gezeigte Betrag ist die vollständige Gebühr der Gemeinde, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Für Beisetzungen nicht ortsansässiger Personen verdoppelt sich die Nutzungsgebühr nach dem Zusatz hinter Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses. Ehemalige Ortsansässige zahlen den einfachen Satz. Angesetzt ist hier der einfache Satz, weil er der Regelfall ist. Nicht pflegefrei. Paragraf 12 Absatz 10 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte her, und Paragraf 21 Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, bis die Ruhezeit oder das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Nach Paragraf 21 Absatz 8 hat er zusätzlich die seitlichen Zwischenräume und den halben Meter Weg vor der Grabstätte zu pflegen. | 1.000,00 € | 0,00 € | 1.000,00 € | 20 | Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung sowie Paragrafen 9, 11 und 12 der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabDie günstigste Grabart der Gemeinde, 300 Euro auf fünfzehn Jahre und damit 20 Euro im Jahr. Urnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für fünfzehn Jahre verliehen wird; die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Die fünfzehn Jahre sind zugleich die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 9. Eine Beisetzungsgebühr erhebt die Gemeinde nicht, und das ist kein Fehler. Das Gebührenverzeichnis kennt nur Grabnutzungsrechte, Trauerhallen und Einebnungen; für das Öffnen und Schließen des Grabes gibt es keine Ziffer. Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt warum: "Die Gräber werden von den Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder geschlossen." Das Bestattungsunternehmen stellt dafür eine eigene Rechnung, deren Höhe in keiner Satzung steht. Der hier gezeigte Betrag ist die vollständige Gebühr der Gemeinde, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Für Beisetzungen nicht ortsansässiger Personen verdoppelt sich die Nutzungsgebühr nach dem Zusatz hinter Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses. Ehemalige Ortsansässige zahlen den einfachen Satz. Angesetzt ist hier der einfache Satz, weil er der Regelfall ist. Nicht pflegefrei. Paragraf 12 Absatz 10 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte her, und Paragraf 21 Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, bis die Ruhezeit oder das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Nach Paragraf 21 Absatz 8 hat er zusätzlich die seitlichen Zwischenräume und den halben Meter Weg vor der Grabstätte zu pflegen. | 300,00 € | 0,00 € | 300,00 € | 15 | Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung sowie Paragrafen 9, 11 und 13 der Friedhofssatzung |
| Anonyme UrnengrabstelleDie einzige pflegefreie Grabart der Gemeinde und die einzige, die 50 Euro mehr kostet als ihr gepflegtes Gegenstück. Pflegefrei ist sie aus zwei Gründen, und beide stehen im Wortlaut: Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, dass die Urnengemeinschaftsanlagen aus anonymen Urnenreihengrabstätten bestehen, und Absatz 3 desselben Paragrafen sagt: "Gestaltung und Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung." Eine einzelne zu pflegende Grabstelle gibt es hier ohnehin nicht, weil die Anlage anonym ist. Umbettungen sind nach Absatz 4 nicht möglich. Verlängerbar ist die Grabstelle nicht: Paragraf 9 Satz 2 der Friedhofssatzung lässt eine Verlängerung der Nutzungsdauer nur für Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten zu. Eine Beisetzungsgebühr erhebt die Gemeinde nicht, und das ist kein Fehler. Das Gebührenverzeichnis kennt nur Grabnutzungsrechte, Trauerhallen und Einebnungen; für das Öffnen und Schließen des Grabes gibt es keine Ziffer. Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt warum: "Die Gräber werden von den Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder geschlossen." Das Bestattungsunternehmen stellt dafür eine eigene Rechnung, deren Höhe in keiner Satzung steht. Der hier gezeigte Betrag ist die vollständige Gebühr der Gemeinde, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Für Beisetzungen nicht ortsansässiger Personen verdoppelt sich die Nutzungsgebühr nach dem Zusatz hinter Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses. Ehemalige Ortsansässige zahlen den einfachen Satz. Angesetzt ist hier der einfache Satz, weil er der Regelfall ist. | 350,00 € | 0,00 € | 350,00 € | 15 | Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung sowie Paragrafen 9, 11 und 14 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Salzatal
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Salzatal?
- In Salzatal sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 13 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 2,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Salzatal?
- Friedhof Bennstedt ist mit 7.060 m² der größte Friedhof in Salzatal. Er liegt 4,6 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Salzatal?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Salzatal gelten 20 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen nach Paragraf 9 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 9 Satz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Salzatal?
- Ein Grab in Salzatal kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrab mit 300,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal einschließlich des Gebührenverzeichnisses als Anlage, beschlossen am 09.12.2015 mit Beschluss-Nr. 104/035/2015, ausgefertigt am 10.12.2015, in Kraft am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung nach Paragraf 7; eine Änderungssatzung ist bis zum 06.09.2026 nicht veröffentlicht.
- Wer ist für die Friedhöfe in Salzatal zuständig?
- Für die Friedhöfe in Salzatal ist Gemeinde Salzatal, Standesamt und Friedhof zuständig, Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal, Ortsteil Salzmünde, Telefon 034609 28108. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Salzatal, die Fristen setzt Sachsen-Anhalt
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal einschließlich des Gebührenverzeichnisses als Anlage beschlossen am 09.12.2015 mit Beschluss-Nr. 104/035/2015, ausgefertigt am 10.12.2015, in Kraft am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung nach Paragraf 7; eine Änderungssatzung ist bis zum 06.09.2026 nicht veröffentlicht
- Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Salzatal beschlossen am 09.12.2015 mit Beschluss-Nr. 104/035/2015, ausgefertigt am 10.12.2015, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung nach Paragraf 27 Absatz 1
- Satzungen der Gemeinde Salzatal, vollständiges Verzeichnis des Ortsrechts mit 43 Dokumenten auf fünf Seiten Stand 06.09.2026, Nachweis dafür, dass nur die beiden Satzungen von 2015 zum Friedhofswesen veröffentlicht sind
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG LSA) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.