Sachsen-Anhalt, Lutherstadt, Gemeindeschlüssel 15091375
Alle 14 Friedhöfe in Wittenberg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03491 421-91491
- Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Baudurchführung, Öffentliches Grün, Friedhofsverwaltung
- nicht erfasst
- Erdgrab und Beisetzung ab
- nicht erfasst
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
06886 Lutherstadt Wittenberg
Gebührensatzung von Wittenberg noch nicht gelesen
Gebührensatzung von Wittenberg noch nicht gelesen
18 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Wittenberg nehmen zusammen 8,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Alter Friedhof Wittenberg ist der größte mit 1,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.470 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 990 m entfernt, der entlegenste 12,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Wittenberg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Baudurchführung, Öffentliches Grün, Friedhofsverwaltung
Lutherstraße 5606886 Lutherstadt Wittenberg
03491 421-91491
- Sprechzeiten
- Sprechzeiten nach Vereinbarung
Die 14 Friedhöfe in Wittenberg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Alter Friedhof Wittenberg | 1,5 ha | 990 m | 21 Anlagen, nächste 170 m | Lutherstadt Wittenberg, Friedhof, 330 mBus 300W, Bus 303W | christlich, evangelisch |
| Friedhof Apollensdorf | 1,3 ha | 6,6 km | 3 Anlagen, nächste 240 m | Apollensdorf, Friedhof, 60 mBus 300 | keine Angabe |
| Friedhof Wittenberg | 1,2 ha | 1,2 km | 21 Anlagen, nächste 140 m | Lutherstadt Wittenberg, Friedhof, 120 mBus 300W, Bus 303W | christlich, evangelisch |
| Friedhof Kleinwittenberg | 9.930 m² | 2,5 km | 17 Anlagen, nächste 70 m | Lutherstadt Wittenberg, Christuskirche, 250 mBus 300, Bus 301 | keine Angabe |
| Friedhof Abtsdorf | 6.040 m² | 6,1 km | 1 Anlagen, nächste 330 m | Abtsdorf, 310 mBus 302 | keine Angabe |
| Friedhof Nudersdorf | 5.430 m² | 7,9 km | 2 Anlagen, nächste 230 m | Nudersdorf, Friedhof, 60 mBus 301 | keine Angabe |
| Friedhof Griebo | 3.470 m² | 9,3 km | 4 Anlagen, nächste 260 m | Griebo, Siedlung, 100 mBus 300 | keine Angabe |
| Seegrehna, Alter Friedhof | 3.290 m² | 6,4 km | 4 Anlagen, nächste 40 m | Bleesern, 430 mBus 304 | keine Angabe |
| Friedhof Reinsdorf | 2.770 m² | 4,2 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Reinsdorf, Denkmalplatz, 210 m | christlich |
| Friedhof Mochau | 2.590 m² | 7,7 km | keine erfasst | Mochau, Ort, 340 m | keine Angabe |
| Friedhof Straach | 2.510 m² | 10,4 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Straach, Berkauer Straße, 300 m | keine Angabe |
| Friedhof Wiesigk | 1.940 m² | 4,6 km | keine erfasst | Labetz, Zahnaer Straße, 880 mBus 302 | keine Angabe |
| Friedhof Kerzendorf | 1.850 m² | 12,9 km | keine erfasst | Kerzendorf, 170 m | keine Angabe |
| Friedhof Jahmo | 1.240 m² | 10 km | keine erfasst | Jahmo, Wendeplatz, 200 mBus 302 | christlich |
Was ein Grab in Wittenberg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Lutherstadt Wittenberg (Friedhofsgebührensatzung), bekanntgemacht im Amtsblatt Die neue Brücke, Ausgabe 20/2023, beschlossen am 13.09.2023, ausgefertigt am 21.09.2023, nach Paragraf 7 Absatz 1 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, ersetzt die Fassung vom 29.09.2021.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für ErdbestattungNicht pflegefrei: Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofssatzung macht den Verfügungsberechtigten von Erdreihengräbern für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 1.098,71 € | - | 1.098,71 € | 20 | Anlage Abschnitt I Buchstabe a |
| Reihengrabstätte im amerikanischen Baustil für ErdbestattungGestaltung und Pflege der Erdreihengrabanlagen im amerikanischen Baustil obliegen nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Friedhofsverwaltung, die diese Kosten für die Dauer der Liegezeit auf die Verfügungsberechtigten umlegt. Die Grabstätten sind mit stehenden Grabmalen ohne Einfassung zu errichten. | 1.394,62 € | - | 1.394,62 € | 20 | Anlage Abschnitt I Buchstabe b |
| Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung mit Bepflanzung (URGA mit Bepflanzung)Gestaltung und Pflege der Urnenreihengrabanlagen obliegen nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Friedhofsverwaltung, die Kosten sind für die Dauer der Liegezeit umgelegt. Es darf nur eine Urne beigesetzt werden. | 1.149,06 € | - | 1.149,06 € | 20 | Anlage Abschnitt I Buchstabe c |
| Partnerschaftliche Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung (pURGA), je BeisetzungDer Betrag fällt je Beisetzung an, bei zwei Urnen also zweimal. Nach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung kann der Partner beigesetzt werden, wenn er innerhalb der Ruhezeit des Erstverstorbenen verstirbt. Pflege durch die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 19 Absatz 5. | 1.736,47 € | - | 1.736,47 € | 20 | Anlage Abschnitt I Buchstabe d |
| Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung ohne Bepflanzung (URGA ohne Bepflanzung)Gestaltung und Pflege der Urnenreihengrabanlagen obliegen nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Friedhofsverwaltung. | 1.120,61 € | - | 1.120,61 € | 20 | Anlage Abschnitt I Buchstabe e |
| Einzelgrabstätte für ErdbestattungenAus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 20 Absatz 12 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und Pflege. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a 54,94 Euro je Jahr. | 1.098,71 € | - | 1.098,71 € | 20 | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe a |
| Doppelgrabstätte für ErdbestattungenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte von 2,50 mal 2,50 Metern mit zwei Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b 61,24 Euro je Jahr. | 1.224,77 € | - | 1.224,77 € | 20 | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe b |
| Grabstätte für Erdbestattung in besonderer Lage (Mauergrab)Bei abweichender Größe rechnet die Satzung die Gebühr auf die Fläche um. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe c 65,72 Euro je Jahr. Mauergrabstätten gibt es nur auf dem Friedhof Piesteritz. | 1.314,46 € | - | 1.314,46 € | 20 | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe c |
| Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder für Totgeborene (Kindergrabstätte)Die Grabstätte misst nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung 1,50 mal 1,00 Meter. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe d 51,26 Euro je Jahr. | 1.025,18 € | - | 1.025,18 € | 20 | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe d |
| Einzelgrabstätte für UrnenbeisetzungDie günstigste Grabnutzungsgebühr in Wittenberg. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe e 49,37 Euro je Jahr. | 987,37 € | - | 987,37 € | 20 | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe e |
| Doppelgrabstätte für UrnenbeisetzungDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte von 1,00 mal 1,00 Meter, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe f 50,21 Euro je Jahr. | 1.004,17 € | - | 1.004,17 € | 20 | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe f |
| Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage ohne individuelle Kennzeichnung (UGA I, UGA Grüne Wiese)Anonyme Beisetzung ohne Anwesenheit der Hinterbliebenen nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung. Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlage obliegen nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung. Der Betrag ist der Bruttobetrag aus 985,33 Euro netto und 187,21 Euro Umsatzsteuer. | 1.172,54 € | - | 1.172,54 € | 20 | Anlage Abschnitt III Buchstabe a |
| Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage mit individueller Kennzeichnung (UGA II)Der Beisetzung kann nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung beigewohnt werden. Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung. Der Betrag ist der Bruttobetrag aus 1.195,59 Euro netto und 227,16 Euro Umsatzsteuer. | 1.422,75 € | - | 1.422,75 € | 20 | Anlage Abschnitt III Buchstabe b |
| Grabstätte in der Wiesengrabstättenanlage für Totgeborene, Fehlgeborene und Leibesfrüchte aus SchwangerschaftsabbrüchenBeisetzung der Reihe nach, ohne individuelle Kennzeichnung und ohne Beiwohnung der Hinterbliebenen nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Gestaltung und Pflege der Anlage obliegen nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofsverwaltung. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 15 Satz 1 zehn Jahre. Der Betrag ist der Bruttobetrag aus 496,33 Euro netto und 94,30 Euro Umsatzsteuer. | 590,63 € | - | 590,63 € | 10 | Anlage Abschnitt III Gebührensatz für Wiesengrabstätten |
Häufige Fragen zu Wittenberg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Wittenberg?
- In Wittenberg sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 18 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Wittenberg?
- Alter Friedhof Wittenberg ist mit 1,5 ha der größte Friedhof in Wittenberg. Er liegt 990 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Wittenberg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wittenberg gelten 20 Jahre für Leichen und Aschen auf allen kommunalen Friedhöfen außer Boßdorf nach Paragraf 15 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Totgeborene, Fehlgeborene und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen nach Paragraf 15 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Leichen auf dem Friedhof Boßdorf nach Paragraf 15 Satz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Wittenberg?
- Ein Grab in Wittenberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist in der Satzung nicht beziffert mit keiner Angabe für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Lutherstadt Wittenberg (Friedhofsgebührensatzung), bekanntgemacht im Amtsblatt Die neue Brücke, Ausgabe 20/2023, beschlossen am 13.09.2023, ausgefertigt am 21.09.2023, nach Paragraf 7 Absatz 1 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, ersetzt die Fassung vom 29.09.2021.
- Wer ist für die Friedhöfe in Wittenberg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Wittenberg ist Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Baudurchführung, Öffentliches Grün, Friedhofsverwaltung zuständig, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Telefon 03491 421-91491. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Wittenberg, die Fristen setzt Sachsen-Anhalt
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Lutherstadt Wittenberg (Friedhofsgebührensatzung), bekanntgemacht im Amtsblatt Die neue Brücke, Ausgabe 20/2023 beschlossen am 13.09.2023, ausgefertigt am 21.09.2023, nach Paragraf 7 Absatz 1 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, ersetzt die Fassung vom 29.09.2021
- Friedhofsgebührensatzung der Lutherstadt Wittenberg im Ortsrecht der Stadt, Datei 20230913_friedhofsgebuehrensatzung_ortsrecht.pdf vom 13.09.2023, betragsgleich mit der Bekanntmachung im Amtsblatt
- Friedhofssatzung über die kommunalen Friedhöfe der Lutherstadt Wittenberg, Lesefassung für die Website beschlossen am 29.09.2021, nach Paragraf 40 Absatz 1 in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Satzung vom 19.12.2001 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 18.12.2013
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG LSA) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.