Sachsen, Kreisfreie Stadt, Gemeindeschlüssel 14511000
Alle 21 Friedhöfe in Chemnitz
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0371 53935-0
- Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz
- 861,20 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 527,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 21
- Friedhöfe mit Namen
09126 Chemnitz
Reihengrab
Urnenstelle im Kolumbarium, je Urnenstellplatz
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 21 Friedhöfe in Chemnitz nehmen zusammen 60,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Städtischer Friedhof ist der größte mit 29,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,5 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,8 km entfernt, der entlegenste 9,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 21 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 20 von 21 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 14 der 21 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Chemnitz rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz
Wartburgstraße 4709126 Chemnitz
0371 53935-0
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 UhrDienstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 UhrMittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 21 Friedhöfe in Chemnitz, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Städtischer Friedhof | 29,3 ha | 2,5 km | 7 Anlagen, nächste 190 m | Städtischer Friedhof, 160 mBus 53, Bus 73, Bus 82, Bus S91 | keine Angabe |
| Trinitatisfriedhof | 4,2 ha | 3,6 km | 12 Anlagen, nächste 160 m | Trinitatisstraße, 150 mBus 21, Bus N11 | christlich, lutherisch |
| St.-Andreas-Friedhof | 2,9 ha | 2,5 km | 24 Anlagen, nächste 150 m | Rotdorn, 140 mBus S91 | christlich, lutherisch |
| Matthäusfriedhof | 2,5 ha | 2,2 km | 8 Anlagen, nächste 130 m | Weststraße, 230 mBus 62, Bus 72, Bus N17 | christlich |
| Friedhof Glösa | 2,2 ha | 4 km | 9 Anlagen, nächste 140 m | Glösa, 250 mBus 22, Bus 46, Bus 63, Bus 637 | christlich, lutherisch |
| Stiftsfriedhof Ebersdorf | 2,2 ha | 6,3 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Braunsdorfer Straße, 200 mBus 69 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Reichenbrand | 2,2 ha | 6,3 km | 18 Anlagen, nächste 120 m | Reichenbrand, 150 mBus 32, Bus 41, Bus 152, Bus 251 | keine Angabe |
| Schloßfriedhof | 1,8 ha | 1,8 km | 11 Anlagen, nächste 80 m | Salzstr, 180 mBus 79 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Schönau | 1,8 ha | 4,2 km | 12 Anlagen, nächste 120 m | Clemens-Winkler-Straße, 320 mBus 23, Bus 43, Bus 93 | keine Angabe |
| Friedhof Einsiedel | 1,7 ha | 7,7 km | 7 Anlagen, nächste 160 m | Einsiedel, 150 mBahn C13, Bahn C14 | christlich, lutherisch |
| Jüdischer Friedhof | 1,5 ha | 2,1 km | 7 Anlagen, nächste 110 m | Weststraße, 240 mBus 62, Bus 72, Bus N17 | jüdisch |
| Friedhof Grüna | 1,4 ha | 9 km | 16 Anlagen, nächste 120 m | Grüna, Pleißaer Straße, 120 mBus 41 | keine Angabe |
| Friedhof Wittgensdorf | 1,3 ha | 6,4 km | 28 Anlagen, nächste 40 m | Am Regenbogenhaus, 180 mBus 96, Bus 658 | christlich |
| Friedhof Harthau | 1,2 ha | 5,8 km | 7 Anlagen, nächste 110 m | Altes Rathaus Harthau, 260 mBus S92 | christlich, lutherisch |
| Sowjetischer Garnisonfriedhof | 1,1 ha | 3,9 km | 5 Anlagen, nächste 130 m | Mittagleite, 240 mBus 33, Bus 56, Bus 206, Bus 207 | keine Angabe |
| Friedhof Chemnitz-Röhrsdorf | 9.400 m² | 6,9 km | 6 Anlagen, nächste 150 m | Röhrsdorf, Gemeindepark, 140 mBus 21 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Adelsberg | 8.330 m² | 5,5 km | 5 Anlagen, nächste 100 m | Adelsberg, 230 mBus 33, Bus 43 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Mittelbach | 4.900 m² | 9,4 km | 5 Anlagen, nächste 50 m | Mittelbach, Müllergasse, 140 mBus 49, Bus 152, Bus 251 | keine Angabe |
| Friedhof Reichenhain | 4.390 m² | 4,5 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Reichenhain, 240 mBus 53 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Kleinolbersdorf | 4.150 m² | 7,7 km | keine erfasst | Kleinolbersdorf, Kirche, 100 mBus 56 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Rottluff | 2.720 m² | 4,6 km | 12 Anlagen, nächste 170 m | Gerstenbergerstraße, 170 mBus 32 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Chemnitz kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Chemnitz (hier) | - | 861,20 €Reihengrab | 527,00 €Urnenstelle im Kolumbarium, je Urnenstellplatz |
| Zwickau | 32,5 km | 1.617,00 €Erdreihengrab | 639,00 €Urnengemeinschaftsanlage |
| Am meisten zu sparen | bis 32,5 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Chemnitz kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Grabstätte für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. LebensjahresDer Betrag setzt sich aus 177 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Zehn Jahre sind nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Fehlgeborene und für Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.1 je Jahr 17,70 Euro. | 262,00 € | 145,15 € | 407,15 € | 10 | Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.5 |
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Chemnitz. Der Betrag setzt sich aus 423 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Das Verzeichnis schreibt nur für 20 Jahre, eine Verlängerung sieht Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 5 der Friedhofssatzung für Reihengräber nicht vor. Die Pflege obliegt nach Paragraf 40 Absatz 2 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 508,00 € | 353,20 € | 861,20 € | 20 | Ziffer 1.1.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| Pflegefreies Wiesen-ReihengrabDas einzige pflegefreie Erdgrab in Chemnitz. Ziffer 1.1.3 rechnet den Betrag selbst vor: 423 Euro Nutzungsgebühr und 371,50 Euro Pflegeaufwand ergeben 794,50 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist damit eine eigene Tarifposition der Stadt und fester Bestandteil des Grabpreises. Eine Verlängerung ist nicht möglich, das Verzeichnis schreibt nur für 20 Jahre. | 879,50 € | 353,20 € | 1.232,70 € | 20 | Ziffer 1.1.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| LösestelleDie Lösestelle ist das Wahlgrab der Stadt. Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 6 der Friedhofssatzung nimmt sie eine Erdbestattung und mehrere Urnen auf, bis zu drei nebeneinander liegende Gräber können unter ein Nutzungsrecht gefasst werden. Der Betrag setzt sich aus 570 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.4 je Jahr 28,50 Euro. | 655,00 € | 353,20 € | 1.008,20 € | 20 | Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| Randstelle in Sonderlage, je möglichem EinzelgrabDie Randstelle ist nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 7 der Friedhofssatzung eine Wahlgrabstelle in Sonderlage. Ziffer 1.1.5 erhebt 899 Euro je möglichem Einzelgrab und verlangt mindestens zwei Grabstellen, die Grabnutzungsgebühr beträgt also mindestens 1.798 Euro. Wir nennen hier den Preis einer Grabstelle plus 85 Euro Friedhofsgrundgebühr, damit der Wert mit anderen Gemeinden vergleichbar bleibt. Die Nachlösung kostet je Jahr und Einzelgrab 44,95 Euro. | 984,00 € | 353,20 € | 1.337,20 € | 20 | Ziffer 1.1.5 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| UrnenlösestelleDas günstigste Urnengrab, das die Stadt selbst öffnet und schließt. Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 2 der Friedhofssatzung nimmt die Urnenlösestelle mehrere Urnen auf, der Betrieb nennt bis zu vier. Der Betrag setzt sich aus 354 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.1 je Jahr 17,70 Euro. | 439,00 € | 105,40 € | 544,40 € | 20 | Ziffer 1.2.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| UrnensonderstelleDie Urnensonderstelle ist nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Friedhofssatzung eine Grabstelle in Sonderlage mit größerer Fläche, der Betrieb nennt bis zu acht Urnen. Der Betrag setzt sich aus 622 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.2 je Jahr 31,10 Euro. | 707,00 € | 105,40 € | 812,40 € | 20 | Ziffer 1.2.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Urnenstelle im Kolumbarium, je UrnenstellplatzDer Betrag setzt sich aus 386 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen und gilt je Urnenstellplatz, auf dem nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung genau eine Urne Platz findet. Bei der Beisetzung stehen nur die Grundgebühr bei Einlieferung und die Annahme- und Einstellgebühr, denn nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung öffnet und schließt der Betrieb die Urnennische nicht. Das muss eine zugelassene Fachfirma tun, die der Nutzungsberechtigte beauftragt, und deren Rechnung steht in keiner Satzung. Das Kolumbarium ist deshalb in Wahrheit teurer, als unsere Summe zeigt. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.3 je Jahr 19,30 Euro. | 471,00 € | 56,00 € | 527,00 € | 20 | Ziffer 1.2.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1 und 4.2 |
| Urnengemeinschaftsgrab ohne Namensnennung, Grüne WieseDas günstigste pflegefreie Grab in Chemnitz und zugleich das anonyme Grab der Stadt: Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofssatzung werden die Urnen ohne individuelle Grabmale beigesetzt. Dieselbe Ziffer 1 sagt, dass der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb die Anlage instand hält, Paragraf 40 Absatz 5 weist ihm Herrichtung und Unterhaltung der Urnengemeinschaftsgräber ausschließlich zu, und Paragraf 24 Absatz 2 nimmt dem Nutzungsberechtigten das Recht, selbst zu bepflanzen und zu pflegen. Der Betrag setzt sich aus 517,60 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. | 602,60 € | 105,40 € | 708,00 € | 20 | Ziffer 1.2.4.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Urnengemeinschaftsgrab für etwa 12 Urnen mit Gemeinschaftsgrabmal und InstandhaltungZiffer 1.2.4.2 rechnet den Betrag selbst vor: 1.098,75 Euro Nutzungsgebühr, 1.021,25 Euro Pflegeaufwand und 470 Euro für das Gemeinschaftsgrabmal ergeben 2.590 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist eine eigene Tarifposition der Stadt, und nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 sowie Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung hält der Betrieb die Anlage instand. Das Grabmal trägt nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1.2 Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr. | 2.675,00 € | 105,40 € | 2.780,40 € | 20 | Ziffer 1.2.4.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Baumgrab ohne NamensnennungDas Verzeichnis führt die Baumgräber unter Ziffer 1.2.4 als Urnengemeinschaftsgrabstellen. Damit gelten Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 und Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung, nach denen der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb die Anlage instand hält. Die Urnen liegen im Wurzelbereich der Bäume, eine Kennzeichnung gibt es nicht. Der Betrag setzt sich aus 1.644 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. | 1.729,00 € | 105,40 € | 1.834,40 € | 20 | Ziffer 1.2.4.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Baumgrab mit NamensnennungZiffer 1.2.4.4 rechnet den Betrag selbst vor: 1.644 Euro Nutzungsgebühr und 750 Euro für den Grabstein ergeben 2.394 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Auch dieses Grab steht unter Ziffer 1.2.4 der Urnengemeinschaftsgrabstellen, für die Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 und Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Instandhaltung dem Betrieb zuweisen. | 2.479,00 € | 105,40 € | 2.584,40 € | 20 | Ziffer 1.2.4.4 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Partnerschaftsgrab in einer GemeinschaftsanlageDie teuerste Grabart der Stadt. Ziffer 1.2.4.5 rechnet den Betrag selbst vor: 1.098,75 Euro Nutzungsgebühr, 1.593,15 Euro Pflegeaufwand und 490 Euro für das Grabmal ergeben 3.181,90 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist eine eigene Tarifposition, und nach Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung dem Betrieb. Die Nachlösung von 134,60 Euro je Jahr entspricht genau einem Zwanzigstel aus Nutzungsgebühr und Pflegeaufwand, das Grabmal bleibt darin unberücksichtigt. Die Beschriftung der Grabplatte beauftragen die Angehörigen selbst bei einem Steinmetz, dieser Preis steht nicht in der Satzung. | 3.266,90 € | 105,40 € | 3.372,30 € | 20 | Ziffer 1.2.4.5 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
Häufige Fragen zu Chemnitz
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Chemnitz?
- In Chemnitz sind 21 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 60,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Chemnitz?
- Städtischer Friedhof ist mit 29,3 ha der größte Friedhof in Chemnitz. Er liegt 2,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Chemnitz?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Chemnitz gelten 20 Jahre für Erdbestattung Erwachsener nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen Verstorbener nach Paragraf 16 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Fehlgeborene sowie Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Chemnitz?
- Ein Grab in Chemnitz kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenstelle im Kolumbarium, je Urnenstellplatz mit 527,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024.
- Wer ist für die Friedhöfe in Chemnitz zuständig?
- Für die Friedhöfe in Chemnitz ist Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz zuständig, Wartburgstraße 47, 09126 Chemnitz, Telefon 0371 53935-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Chemnitz, die Fristen setzt Sachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024
- Friedhofssatzung für die von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.200 vom 16.11.2009, in Kraft seit 01.01.2010, seither unverändert
- Satzungen des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes der Stadt Chemnitz, Nachweis der geltenden Fassung des Gebührenverzeichnisses Gebührensatzung ab 01.01.2024
- Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.