Zwickau, Sachsen, AGS 14524330
Friedhofsgebühren in Zwickau, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 7.6, vom 14.12.2021, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt Ausgabe 29/2024 vom 20.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Zwickau und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Zwickau, Garten- und Friedhofsamt.
- 531,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 9.792,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 19
- Grabarten in der Satzung
- 10 Jahre
- Ruhefrist, Fehlgeborene und Verstorbene bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, mit Beisetzung
Erdwahlgrab, achtstellig, mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Zwickau kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Zwickau
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrab, einstelligDas günstigste Erdwahlgrab. Nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 10 der Friedhofssatzung nimmt ein Erdwahlgrab neben der Erdbestattung auch mehrere Urnen auf. Die Nachlösung berechnet die Stadt nach Ziffer I 3 anteilig nach der Dauer der Nutzung aus diesem Betrag. | 1.543,00 € | 654,00 € | 2.197,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 1.1.1 und Ziffer II 1.1 |
| Erdwahlgrab, zweistelligDer Betrag gilt für das ganze zweistellige Grab, nicht je Grabstelle. | 2.786,00 € | 654,00 € | 3.440,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 1.1.2 und Ziffer II 1.1 |
| Erdwahlgrab, dreistelligDer Betrag gilt für das ganze dreistellige Grab, nicht je Grabstelle. | 4.028,00 € | 654,00 € | 4.682,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 1.1.3 und Ziffer II 1.1 |
| Erdwahlgrab, vierstelligDer Betrag gilt für das ganze vierstellige Grab, nicht je Grabstelle. | 4.719,00 € | 654,00 € | 5.373,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 1.1.4 und Ziffer II 1.1 |
| Erdwahlgrab, achtstelligDas größte Wahlgrab der Stadt. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung gilt für solche Wandstellen ein Maß von 32 Quadratmetern für acht Särge. Der Betrag gilt für das ganze Grab. | 9.138,00 € | 654,00 € | 9.792,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 1.1.5 und Ziffer II 1.1 |
| ErdreihengrabDie günstigste Erdbestattung in Zwickau. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung besteht für Reihengräber kein Anspruch auf Verlängerung, und die Nachlöseregel der Ziffer I 3 nennt Reihengräber nicht. | 963,00 € | 654,00 € | 1.617,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 1.2.1 und Ziffer II 1.1 |
| Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 2. LebensjahrZehn Jahre sind nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Fehlgeborene und für Verstorbene bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. | 438,00 € | 93,00 € | 531,00 € | 10 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 1.2.2 und Ziffer II 1.2 |
12 Grabarten für die Urne in Zwickau
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenwahlgrabNach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung nimmt das Urnenwahlgrab mehrere Urnen auf. Die Nachlösung berechnet die Stadt nach Ziffer I 3 anteilig nach der Dauer der Nutzung. | 862,00 € | 172,00 € | 1.034,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.1 und Ziffer II 3.3 |
| Urnensonderstelle kleinUrnensonderstellen liegen nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofssatzung in Sonderlage und sind größer als Urnenwahlstellen. Sie nehmen mehrere Urnen auf. | 1.543,00 € | 172,00 € | 1.715,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.2.1 und Ziffer II 3.3 |
| Urnensonderstelle großDie große Sonderstelle kostet so viel wie ein zweistelliges Erdwahlgrab und nimmt mehrere Urnen auf. | 2.786,00 € | 172,00 € | 2.958,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.2.2 und Ziffer II 3.3 |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Zwickau, das die Angehörigen selbst gestalten. Nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung nimmt es eine Urne auf, eine Verlängerung sieht Paragraf 17 Absatz 2 für Reihengräber nicht vor. | 581,00 € | 172,00 € | 753,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.3 und Ziffer II 3.3 |
| UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste Grab der Stadt überhaupt. Die Tarifzeile selbst sagt einschließlich Pflege, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung bestimmt im Anschluss an Nummer 8, dass die Grabpflege der Grabstätten nach den Nummern 4 bis 8 durch die Friedhofsverwaltung erfolgt. Paragraf 28 Absatz 1 wiederholt das. Die Urnen werden nach Nummer 4 ohne individuelles Grabzeichen beigesetzt. | 467,00 € | 172,00 € | 639,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.4.1 und Ziffer II 3.3 |
| Urnengemeinschaftsanlage An der MauerDer Tarif umfasst die Angabe der Daten des Verstorbenen und die Pflege. Nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 5 der Friedhofssatzung werden die Urnen hier mit den persönlichen Lebensdaten beigesetzt, die Pflege trägt nach demselben Absatz und nach Paragraf 28 Absatz 1 die Friedhofsverwaltung. | 1.753,00 € | 172,00 € | 1.925,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.4.2 und Ziffer II 3.3 |
| Baumbestattung mit Einzelgrab auf dem Pölbitzer FriedhofDie Tarifzeile sagt einschließlich Pflege. Baumbestattungen zählen nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 7 der Friedhofssatzung zu den Gemeinschaftsanlagen, deren Grabpflege der Friedhofsverwaltung obliegt. Baumbestattungen gibt es nur auf dem Pölbitzer Friedhof. | 1.292,00 € | 172,00 € | 1.464,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.5.1 und Ziffer II 3.3 |
| Baumbestattung mit Partnergrab auf dem Pölbitzer FriedhofDer Betrag gilt für das ganze Partnergrab, in dem zwei Urnen Platz finden; die Beisetzungsgebühr von 172 Euro fällt je Urne an. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung muss das Grab mit der zweiten Beisetzung bis zum Ende der Ruhezeit nachgelöst werden, darüber hinaus ist eine Nachlösung nicht möglich. Die Pflege trägt nach Paragraf 15 Absatz 1 die Friedhofsverwaltung. | 2.178,00 € | 172,00 € | 2.350,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.5.2 und Ziffer II 3.3 |
| Urnenkammer im Kolumbarium Alte Redehalle, EinzelkammerDie Urnenkammern zählen nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 6 der Friedhofssatzung zu den Gemeinschaftsanlagen, deren Grabpflege nach demselben Absatz die Friedhofsverwaltung übernimmt. Die Kammer kann mit den persönlichen Lebensdaten versehen werden. | 2.050,00 € | 172,00 € | 2.222,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.6.1 und Ziffer II 3.3 |
| Urnenkammer im Kolumbarium Alte Redehalle, PartnerkammerDer Betrag gilt für die ganze Partnerkammer, in der zwei Urnen Platz finden; die Beisetzungsgebühr von 172 Euro fällt je Urne an. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung muss die Kammer mit der zweiten Beisetzung bis zum Ende der Ruhezeit nachgelöst werden. Die Pflege trägt nach Paragraf 15 Absatz 1 die Friedhofsverwaltung. | 3.895,00 € | 172,00 € | 4.067,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.6.2 und Ziffer II 3.3 |
| PartnergrabanlageNach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 8 der Friedhofssatzung werden hier die Urnen der Partner nebeneinander beigesetzt; der Betrag gilt für die ganze Anlage, die Beisetzungsgebühr von 172 Euro fällt je Urne an. Die Grabpflege der Grabstätten nach den Nummern 4 bis 8 erfolgt nach demselben Absatz durch die Friedhofsverwaltung. Mit der zweiten Beisetzung muss nach Paragraf 17 Absatz 2 bis zum Ende der Ruhezeit nachgelöst werden. | 3.072,00 € | 172,00 € | 3.244,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.7 und Ziffer II 3.3 |
| Urnengemeinschaftsanlage Oase des FriedensDiese Tarifzeile nennt die Pflege selbst nicht, doch Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 5 der Friedhofssatzung führt die Anlage Oase des Friedens ausdrücklich auf, und der Satz im Anschluss an Nummer 8 weist die Grabpflege der Grabstätten nach den Nummern 4 bis 8 der Friedhofsverwaltung zu. Paragraf 28 Absatz 1 bestätigt das. Die Urnen werden mit den persönlichen Lebensdaten beigesetzt. | 2.545,00 € | 172,00 € | 2.717,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer I 2.8 und Ziffer II 3.3 |
28 weitere Gebühren in der Satzung von Zwickau
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung im Erdgrab, einschließlich der Leistungen am Grab und der Trägerleistungen | 654,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 1.1 |
| Bestattung im Kindergrab, Verstorbene bis zwei Jahre, einschließlich der Leistungen am Grab und der Trägerleistungen | 93,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 1.2 |
| Urnenbeisetzung | 172,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 3.3 |
| Einäscherung einschließlich Aschebehälter, Bruttobetrag mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 218,96 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 3.1 |
| Einäscherung im Kindersarg einschließlich Aschebehälter, Bruttobetrag mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 130,90 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 3.2 |
| Nachlösung des Nutzungsrechts an Erdwahlgräbern, Urnenwahlgräbern und Urnensonderstellen | Die Gebühren der Ziffern I 1.1.1 bis 1.1.5 sowie I 2.1, 2.2.1 und 2.2.2 werden anteilig nach der Dauer der Nutzung zugrunde gelegt | Gebührenverzeichnis Ziffer I 3 |
| Exhumierung, Kosten für die Verwaltung | 31,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 2.1 |
| Exhumierung, je Arbeitsstunde eines Arbeiters einschließlich Sachmittelausstattung | 45,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 2.2 |
| Urnenausbettung | 123,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 4.1 |
| Urnenumbettung, Ausbettung und erneute Beisetzung zusammen | 295,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 4.2 |
| Erstmaliger Urnenversand nach der Einäscherung, Bruttobetrag mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 19,04 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 5.1 |
| Durch Aus- und Umbettung bedingter Urnenversand | 16,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 5.2 |
| Urnenversand ins In- oder Ausland, Mehrkosten zusätzlich zu den Ziffern 5.1 und 5.2 | Mehrkosten von mehr als 3,15 Euro | Gebührenverzeichnis Ziffer II 5.3 |
| Urnentransport | 31,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 6 |
| Kranztransport innerhalb des Hauptfriedhofs | 15,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 7.1 |
| Kranztransport zwischen den Friedhöfen der Stadt Zwickau | 34,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II 7.2 |
| Benutzung der Trauerhalle einschließlich Dekoration, für die Dauer von 15 Minuten | 69,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer III 1.1 |
| Verlängerung der Trauerhallenbenutzung, je angefangene weitere 15 Minuten | 69,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer III 1.2 |
| Benutzung des Kühlraumes, Einstellungsgebühr je Tag | 4,80 € | Gebührenverzeichnis Ziffer III 2.1 |
| Benutzung der Tiefkühlzelle, je Fall | 14,50 € | Gebührenverzeichnis Ziffer III 2.2.1 |
| Benutzung der Tiefkühlzelle, je Tag | 8,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer III 2.2.2 |
| Erteilung einer Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals | 23,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV 1 |
| Standfestigkeitsprüfung bei stehenden Grabsteinen, bei Nutzungsrechten von zehn Jahren | 5,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV 2.1 |
| Standfestigkeitsprüfung bei stehenden Grabsteinen, bei Nutzungsrechten von zwanzig Jahren | 10,50 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV 2.2 |
| Bearbeitung nach Beanstandung der Standfestigkeit eines Grabsteines | 34,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV 2.4 |
| Vorbereitung zur Einholung der Unbedenklichkeitserklärung für die Kremation | 10,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV 3 |
| Organisation und Vorbereitung der zweiten Leichenschau | 18,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV 4 |
| Bearbeitung eines Antrages auf Urnenausbettung oder Urnenumbettung | 68,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV 5 |
Was ein Grab in Zwickau über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.397,00 €
Erdwahlgrab, einstellig in Zwickau, über 20 Jahre, das sind 369,85 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer I 1.1.1 und Ziffer II 1.1 | 1.543,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer II 1.1 | 654,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.197,00 € |
Das günstigste Erdwahlgrab. Nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 10 der Friedhofssatzung nimmt ein Erdwahlgrab neben der Erdbestattung auch mehrere Urnen auf. Die Nachlösung berechnet die Stadt nach Ziffer I 3 anteilig nach der Dauer der Nutzung aus diesem Betrag.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 7.6, vom 14.12.2021, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt Ausgabe 29/2024 vom 20.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Zwickau offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 nur für den Hauptfriedhof, den Eckersbacher Friedhof, den Paulusfriedhof und den Pölbitzer Friedhof samt den Bestattungseinrichtungen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet und für die Friedhöfe der eingemeindeten Ortsteile, die andere Träger betreiben, gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eine Friedhofsgrundgebühr oder eine pauschale Unterhaltungsgebühr, wie sie das benachbarte Chemnitz mit 85 Euro je zwanzig Jahre erhebt, kennt Zwickau nicht. Abschnitt I des Gebührenverzeichnisses enthält allein die Überlassung der Begräbnisplätze und die Nachlösegebühr. Unsere Nutzungsgebühren sind deshalb die reinen Tarifbeträge.
- Die Beträge des Abschnitts I gelten jeweils für die volle Nutzungsdauer, die unter jeder Tarifzeile steht, und sind keine Jahressätze. Ziffer I 3 bestätigt das: Beim erneuten Erwerb werden dieselben Gebühren anteilig nach der Dauer der Nutzung zugrunde gelegt.
- Die Bestattungsgebühr ist in Zwickau nicht zweigeteilt. Ziffer II 1.1 gilt einschließlich der Leistungen am Grab und der Trägerleistungen, und die Friedhofssatzung überträgt in Paragraf 7 Absatz 3 und Paragraf 9 Absatz 1 das Beisetzen sowie das Ausheben und Schließen des Grabes der Friedhofsverwaltung. Eine zwingende Einlieferungs- oder Annahmegebühr steht nicht im Verzeichnis. Die Einstellungsgebühr für den Kühlraum nach Ziffer III 2.1 fällt nur bei tatsächlicher Benutzung an und ist in unseren Beträgen nicht enthalten.
- Einen Vomhundertsatz oder Faktor aus der Haushaltssatzung gibt es nicht. Paragraf 5 der Gebührensatzung nennt als Bemessungsgrundlage allein die Art der Benutzung, und der einzige Verweis in fremdes Ortsrecht betrifft nach Paragraf 2 Absatz 2 die Verwaltungskostensatzung für Amtshandlungen im Bestattungswesen.
- Eine Sonderregel für Grabstätten aus DDR-Zeiten, wie sie ostdeutsche Satzungen häufig tragen, enthalten weder die Gebühren- noch die Friedhofssatzung. Wir führen deshalb keine solche Position.
- Der Fuß des Gebührenverzeichnisses vermerkt, die ausgewiesenen Gebühren seien Nettobeträge und erhöhten sich gegebenenfalls um die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ausgewiesen ist die Umsatzsteuer nur bei der Einäscherung nach den Ziffern II 3.1 und 3.2 und beim erstmaligen Urnenversand nach Ziffer II 5.1; dort übernehmen wir die Bruttobeträge. Bei den hoheitlichen Grab- und Bestattungsgebühren weist das Verzeichnis keine Umsatzsteuer aus, und wir schlagen keine auf.
- Die Einäscherung nach Ziffer II 3.1 mit 218,96 Euro brutto ist eine Leistung des städtischen Krematoriums und keine Beisetzungsgebühr. Sie steckt deshalb nicht in unseren Urnenpreisen. Wer in Zwickau einäschern lässt, zahlt sie zusätzlich; wer eine Urne aus einem anderen Krematorium überführen lässt, zahlt sie nicht.
- Die Erdwahlgräber sind mit ein bis acht Stellen ausgewiesen. Der jeweilige Betrag gilt für das ganze Grab und nicht je Grabstelle; das zeigt der Sprung von 1.543 Euro für die einstellige auf 2.786 Euro für die zweistellige Variante, der weit unter dem doppelten Satz liegt. Dasselbe gilt für die Partnergräber und die Partnerkammer, in denen zwei Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt dort je Urne an.
- Wir führen die acht Grabarten der Nummern 4 bis 8 des Paragrafen 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung als pflegefrei, weil derselbe Absatz im Anschluss an Nummer 8 wörtlich bestimmt, dass die Grabpflege dieser Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung erfolgt, und weil Paragraf 28 Absatz 1 das für die Gemeinschaftsanlagen wiederholt. Fünf der acht Tarifzeilen nennen die Pflege zusätzlich selbst. Für die Urnenkammern, die Partnergrabanlage und die Anlage Oase des Friedens schweigt der Tarif, doch der Paragraf nennt sie ausdrücklich. Für alle übrigen Grabarten weist Paragraf 26 Absatz 1 die Instandhaltung dem Nutzungsberechtigten zu.
- Bei den Partnergräbern am Baum, in der Urnenkammer und in der Partnergrabanlage verlangt Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dass mit der zweiten Beisetzung bis zum Ende der Ruhezeit nachgelöst wird; eine Nachlösung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Wir führen diese drei Grabarten deshalb als verlängerbar, obwohl es eine erzwungene und einmalige Nachlösung ist. Das Gebührenverzeichnis nennt für sie keinen Nachlösetarif, denn Ziffer I 3 zählt nur Erdwahlgräber, Urnenwahlgräber und Urnensonderstellen auf. Was diese Nachlösung kostet, geht aus der Satzung nicht hervor.
- Für die übrigen Gemeinschaftsanlagen schließt Paragraf 17 Absatz 2 eine Verlängerung ausdrücklich aus, für Reihengräber besteht kein Anspruch darauf. Wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar.
- Die Genehmigung eines Grabmals nach Ziffer IV 1 mit 23 Euro und die Standfestigkeitsprüfung nach Ziffer IV 2 mit 10,50 Euro bei zwanzig Jahren rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr. Die Friedhofssatzung macht das Grabmal in Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 2 zu einem Recht des Nutzungsberechtigten, nicht zu einer Pflicht, und die Prüfung betrifft nur stehende Grabsteine.
- Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts erhebt die Stadt nicht im Voraus. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Berechtigten Grabmal, bauliche Anlagen und Bepflanzung binnen drei Monaten selbst entfernen; erst bei Versäumnis lässt die Stadt nach Absatz 3 auf Kosten des Pflichtigen räumen, ohne dass ein Betrag genannt wäre.
- Der Satzungstext gibt in Paragraf 6 und in Paragraf 34 der Friedhofssatzung das Inkrafttreten nur mit Auslassungspunkten wieder. Die Daten entnehmen wir der Chronologie am Ende beider Dokumente.
Friedhöfe in Zwickau und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in ZwickauLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 7.6 vom 14.12.2021, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt Ausgabe 29/2024 vom 20.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Friedhofssatzung für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 7.7 vom 22.12.2011, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt Ausgabe 29/2024 vom 20.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Ortsrecht der Stadt Zwickau, Verzeichnis der geltenden Satzungen Stand des Abrufs, weist die Friedhofsgebührensatzung als gültig ab 01.01.2022 und veröffentlicht am 20.12.2024 aus
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.