Chemnitz, Sachsen, AGS 14511000
Friedhofsgebühren in Chemnitz, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Chemnitz und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Chemnitz, Friedhofs- und Bestattungsbetrieb.
- 407,15 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.372,30 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener
Grabstätte für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres, mit Beisetzung
Partnerschaftsgrab in einer Gemeinschaftsanlage, mit Beisetzung
Paragraf 16 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Chemnitz kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Chemnitz
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Grabstätte für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. LebensjahresDer Betrag setzt sich aus 177 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Zehn Jahre sind nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Fehlgeborene und für Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.1 je Jahr 17,70 Euro. | 262,00 € | 145,15 € | 407,15 € | 10 J. | Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.5 |
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Chemnitz. Der Betrag setzt sich aus 423 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Das Verzeichnis schreibt nur für 20 Jahre, eine Verlängerung sieht Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 5 der Friedhofssatzung für Reihengräber nicht vor. Die Pflege obliegt nach Paragraf 40 Absatz 2 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 508,00 € | 353,20 € | 861,20 € | 20 J. | Ziffer 1.1.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| Pflegefreies Wiesen-ReihengrabDas einzige pflegefreie Erdgrab in Chemnitz. Ziffer 1.1.3 rechnet den Betrag selbst vor: 423 Euro Nutzungsgebühr und 371,50 Euro Pflegeaufwand ergeben 794,50 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist damit eine eigene Tarifposition der Stadt und fester Bestandteil des Grabpreises. Eine Verlängerung ist nicht möglich, das Verzeichnis schreibt nur für 20 Jahre. | 879,50 € | 353,20 € | 1.232,70 € | 20 J. | Ziffer 1.1.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| LösestelleDie Lösestelle ist das Wahlgrab der Stadt. Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 6 der Friedhofssatzung nimmt sie eine Erdbestattung und mehrere Urnen auf, bis zu drei nebeneinander liegende Gräber können unter ein Nutzungsrecht gefasst werden. Der Betrag setzt sich aus 570 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.4 je Jahr 28,50 Euro. | 655,00 € | 353,20 € | 1.008,20 € | 20 J. | Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| Randstelle in Sonderlage, je möglichem EinzelgrabDie Randstelle ist nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 7 der Friedhofssatzung eine Wahlgrabstelle in Sonderlage. Ziffer 1.1.5 erhebt 899 Euro je möglichem Einzelgrab und verlangt mindestens zwei Grabstellen, die Grabnutzungsgebühr beträgt also mindestens 1.798 Euro. Wir nennen hier den Preis einer Grabstelle plus 85 Euro Friedhofsgrundgebühr, damit der Wert mit anderen Gemeinden vergleichbar bleibt. Die Nachlösung kostet je Jahr und Einzelgrab 44,95 Euro. | 984,00 € | 353,20 € | 1.337,20 € | 20 J. | Ziffer 1.1.5 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
8 Grabarten für die Urne in Chemnitz
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenlösestelleDas günstigste Urnengrab, das die Stadt selbst öffnet und schließt. Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 2 der Friedhofssatzung nimmt die Urnenlösestelle mehrere Urnen auf, der Betrieb nennt bis zu vier. Der Betrag setzt sich aus 354 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.1 je Jahr 17,70 Euro. | 439,00 € | 105,40 € | 544,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| UrnensonderstelleDie Urnensonderstelle ist nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Friedhofssatzung eine Grabstelle in Sonderlage mit größerer Fläche, der Betrieb nennt bis zu acht Urnen. Der Betrag setzt sich aus 622 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.2 je Jahr 31,10 Euro. | 707,00 € | 105,40 € | 812,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Urnenstelle im Kolumbarium, je UrnenstellplatzDer Betrag setzt sich aus 386 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen und gilt je Urnenstellplatz, auf dem nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung genau eine Urne Platz findet. Bei der Beisetzung stehen nur die Grundgebühr bei Einlieferung und die Annahme- und Einstellgebühr, denn nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung öffnet und schließt der Betrieb die Urnennische nicht. Das muss eine zugelassene Fachfirma tun, die der Nutzungsberechtigte beauftragt, und deren Rechnung steht in keiner Satzung. Das Kolumbarium ist deshalb in Wahrheit teurer, als unsere Summe zeigt. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.3 je Jahr 19,30 Euro. | 471,00 € | 56,00 € | 527,00 € | 20 J. | Ziffer 1.2.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1 und 4.2 |
| Urnengemeinschaftsgrab ohne Namensnennung, Grüne WieseDas günstigste pflegefreie Grab in Chemnitz und zugleich das anonyme Grab der Stadt: Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofssatzung werden die Urnen ohne individuelle Grabmale beigesetzt. Dieselbe Ziffer 1 sagt, dass der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb die Anlage instand hält, Paragraf 40 Absatz 5 weist ihm Herrichtung und Unterhaltung der Urnengemeinschaftsgräber ausschließlich zu, und Paragraf 24 Absatz 2 nimmt dem Nutzungsberechtigten das Recht, selbst zu bepflanzen und zu pflegen. Der Betrag setzt sich aus 517,60 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. | 602,60 € | 105,40 € | 708,00 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Urnengemeinschaftsgrab für etwa 12 Urnen mit Gemeinschaftsgrabmal und InstandhaltungZiffer 1.2.4.2 rechnet den Betrag selbst vor: 1.098,75 Euro Nutzungsgebühr, 1.021,25 Euro Pflegeaufwand und 470 Euro für das Gemeinschaftsgrabmal ergeben 2.590 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist eine eigene Tarifposition der Stadt, und nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 sowie Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung hält der Betrieb die Anlage instand. Das Grabmal trägt nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1.2 Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr. | 2.675,00 € | 105,40 € | 2.780,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Baumgrab ohne NamensnennungDas Verzeichnis führt die Baumgräber unter Ziffer 1.2.4 als Urnengemeinschaftsgrabstellen. Damit gelten Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 und Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung, nach denen der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb die Anlage instand hält. Die Urnen liegen im Wurzelbereich der Bäume, eine Kennzeichnung gibt es nicht. Der Betrag setzt sich aus 1.644 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. | 1.729,00 € | 105,40 € | 1.834,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Baumgrab mit NamensnennungZiffer 1.2.4.4 rechnet den Betrag selbst vor: 1.644 Euro Nutzungsgebühr und 750 Euro für den Grabstein ergeben 2.394 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Auch dieses Grab steht unter Ziffer 1.2.4 der Urnengemeinschaftsgrabstellen, für die Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 und Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Instandhaltung dem Betrieb zuweisen. | 2.479,00 € | 105,40 € | 2.584,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.4 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Partnerschaftsgrab in einer GemeinschaftsanlageDie teuerste Grabart der Stadt. Ziffer 1.2.4.5 rechnet den Betrag selbst vor: 1.098,75 Euro Nutzungsgebühr, 1.593,15 Euro Pflegeaufwand und 490 Euro für das Grabmal ergeben 3.181,90 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist eine eigene Tarifposition, und nach Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung dem Betrieb. Die Nachlösung von 134,60 Euro je Jahr entspricht genau einem Zwanzigstel aus Nutzungsgebühr und Pflegeaufwand, das Grabmal bleibt darin unberücksichtigt. Die Beschriftung der Grabplatte beauftragen die Angehörigen selbst bei einem Steinmetz, dieser Preis steht nicht in der Satzung. | 3.266,90 € | 105,40 € | 3.372,30 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.5 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
47 weitere Gebühren in der Satzung von Chemnitz
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grundgebühr bei Einlieferung von Leichen, Teilen davon oder Aschen | 25,00 € | Ziffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Annahme- und Einstellgebühr | 31,00 € | Ziffer 4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdgrab öffnen und schließen | 297,20 € | Ziffer 4.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengrab öffnen und schließen | 49,40 € | Ziffer 4.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdgrab für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres öffnen und schließen | 89,15 € | Ziffer 4.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Trauergeleit und Trägerdienst bei Urnen- und Sargbeisetzungen | 37,15 € | Ziffer 4.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Friedhofsgrundgebühr für 20 Jahre, fällt neben jeder Grabnutzungsgebühr an | 85,00 € | Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Grabstätten aus der Zeit vor 1990 mit erblichem Nutzungsrecht oder als Erbbegräbnis | Keine eigene Gebühr. Das erbliche Nutzungsrecht erlischt mit dem Ablauf der bestehenden letzten Ruhezeit, neue erbliche Nutzungsrechte werden nicht mehr verliehen, und das Recht an der Grabstelle kann als Löserecht nach den Gebührenziffern 1.1.4, 1.1.5 oder 1.2.2 weitergeführt werden. | Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Ziffern 3 und 7 |
| Nachlösung der Grabstätte für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres, je Jahr | 17,70 € | Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Lösestelle, je Jahr | 28,50 € | Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Randstelle, je Jahr und möglichem Einzelgrab | 44,95 € | Ziffer 1.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Urnenlösestelle, je Jahr | 17,70 € | Ziffer 1.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Urnensonderstelle, je Jahr | 31,10 € | Ziffer 1.2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Urnenstelle im Kolumbarium, je Jahr | 19,30 € | Ziffer 1.2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung des Partnerschaftsgrabes, je Jahr | 134,60 € | Ziffer 1.2.4.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Umschreiben eines Grabrechtes | 14,70 € | Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Einholung der Unbedenklichkeitserklärung und Bearbeitung der Begleitpapiere | 18,60 € | Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Bearbeitung eines Nachforschungsantrages, je angefangene halbe Stunde | 22,25 € | Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verwaltungsgebühr für die Erstellung einer Urnenanforderung | 22,25 € | Ziffer 2.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verwaltungsgebühr für die zusätzliche Beratung zur Feiernplanung | 22,25 € | Ziffer 2.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Einfahrtgenehmigung, gültig innerhalb eines Kalenderjahres | 44,50 € | Ziffer 3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung für das Aufstellen von Kissensteinen | 33,40 € | Ziffer 3.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung für das Aufstellen stehender Grabmale einschließlich der Überwachung der Standsicherheit für die Dauer der Nutzungszeit | 43,40 € | Ziffer 3.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausbetten einer Urne aus einem Urnengrab | 175,75 € | Ziffer 4.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausbetten einer Urne aus einem Erdbestattungsgrab | 212,90 € | Ziffer 4.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Kühlung bis 7 Kalendertage ab Einlieferung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer | 42,00 € | Ziffer 5.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Kühlung je weiteren angefangenen Kalendertag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer | 12,00 € | Ziffer 5.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung einer Feierhalle | 90,70 € | Ziffer 5.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung des Aufbahrungsraumes oder des Abschiedsraumes | 67,30 € | Ziffer 5.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Orgel | 28,00 € | Ziffer 5.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Einsatz und Bedienung der Musikanlage | 28,00 € | Ziffer 5.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Urnenlösestelle mit Kissenstein | 110,15 € | Ziffer 6.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Urnenlösestelle mit stehendem Stein | 133,65 € | Ziffer 6.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Urnensonderstelle | 157,15 € | Ziffer 6.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung eines Erdgrabes mit Kissenstein | 133,65 € | Ziffer 6.1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung eines Erdgrabes mit stehendem Stein | 157,15 € | Ziffer 6.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Doppelgrabstelle mit stehendem Stein | 199,25 € | Ziffer 6.1.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Entfernen von Winterschmuck und Reisig | 53,81 € | Ziffer 6.1.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Vorbereitung einer bestehenden Grabstelle für eine weitere Beisetzung | 18,58 € | Ziffer 6.1.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Vorbereitung einer bestehenden Grabstelle für eine weitere Beisetzung einschließlich Abnahme des Kissensteines | 37,15 € | Ziffer 6.1.9 des Gebührenverzeichnisses |
| Pflege bei Grabauflösung vor Ablauf der Ruhefrist, je angefangenem Kalenderjahr ab Antragstellung | 18,58 € | Ziffer 6.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Umfüllen von Asche in eine neue Aschekapsel | 22,51 € | Ziffer 6.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Arbeitsstunde des Friedhofspersonals | 37,15 € | Ziffer 6.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Arbeitsstunde des Feierhallenpersonals | 37,15 € | Ziffer 6.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Material und Herstellungskosten für den im Grab verbleibenden Grabverbau eines muslimischen Erdgrabes | 151,95 € | Ziffer 6.5.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Einäscherung im Krematorium einschließlich Aschekapsel, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer | 145,35 € | Ziffer 7.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Vorbereitung eines Urnenversandes, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Porto | 12,25 € | Ziffer 7.2 des Gebührenverzeichnisses |
Was ein Grab in Chemnitz über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
3.007,15 €
Grabstätte für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres in Chemnitz, über 10 Jahre, das sind 300,72 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.5 | 262,00 € |
| BestattungZiffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses | 145,15 € |
| Grabpflege über 10 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 2.600,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 407,15 € |
Der Betrag setzt sich aus 177 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Zehn Jahre sind nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Fehlgeborene und für Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.1 je Jahr 17,70 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Chemnitz offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die drei von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, also die Erdbestattungsanlage an der Wartburgstraße, den Urnenhain an der Reichenhainer Straße und den Friedhof am Richterweg. Für die zahlreichen kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen der jeweiligen Kirchgemeinden, die wir hier nicht erfassen.
- Die Friedhofsgrundgebühr nach Ziffer 1.3 beträgt 85 Euro für 20 Jahre. Wir rechnen sie in jede Nutzungsgebühr ein, weil sie im Abschnitt Grabnutzungsgebühren steht und unabhängig von der Grabart anfällt. Das Verzeichnis sagt nicht ausdrücklich, ob sie je Grabstelle oder je Sterbefall erhoben wird; wir setzen sie einmal je Grabstelle an. Wer nur die reine Grabnutzungsgebühr vergleichen will, zieht von unseren Nutzungsgebühren 85 Euro ab.
- Bei der Grabstätte für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres beträgt die Nutzungszeit zehn Jahre, die Friedhofsgrundgebühr der Ziffer 1.3 nennt dagegen 20 Jahre. Einen halben Satz für zehn Jahre führt das Verzeichnis nicht, deshalb rechnen wir auch dort mit den vollen 85 Euro. Ob die Stadt das ebenso handhabt, steht nicht in der Satzung.
- Die Beisetzung steht in Chemnitz nicht in einer einzigen Zeile. Zu dem Betrag für das Öffnen und Schließen des Grabes nach den Ziffern 4.3, 4.4 und 4.5 kommen die Grundgebühr bei Einlieferung nach Ziffer 4.1 mit 25 Euro und die Annahme- und Einstellgebühr nach Ziffer 4.2 mit 31 Euro. Beide fallen bei jeder Bestattung an, weil die Leiche oder die Asche nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung spätestens am Vortag der Bestattung eingeliefert und angenommen werden muss. Unsere Beisetzungsgebühren sind deshalb die Summe aus diesen drei Positionen.
- Nicht in unseren Beisetzungsgebühren enthalten sind das Trauergeleit mit Trägerdienst nach Ziffer 4.8 mit 37,15 Euro, die Kühlung nach Ziffer 5.1 mit 42 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, die Feierhalle nach Ziffer 5.2 mit 90,70 Euro und der Aufbahrungs- oder Abschiedsraum nach Ziffer 5.3 mit 67,30 Euro. Wir nennen den schmalsten Satz, damit die Beträge mit anderen Gemeinden vergleichbar bleiben. Bestattungsunternehmen in Chemnitz führen das Trauergeleit in ihren Musterrechnungen regelmäßig mit auf.
- Bei der Urnenstelle im Kolumbarium fehlt in der Beisetzungsgebühr das Öffnen und Schließen der Nische. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist das ausdrücklich vom Leistungsumfang des Betriebes ausgenommen, der Nutzungsberechtigte muss eine zugelassene Fachfirma beauftragen, und deren Preis steht in keiner Satzung. Die Urnenstelle im Kolumbarium erscheint in unserer Übersicht deshalb als günstigstes gewöhnliches Urnengrab, obwohl sie es nach Zahlung der Fachfirma vermutlich nicht ist. Das günstigste Urnengrab, dessen Beisetzung die Stadt vollständig abrechnet, ist die Urnenlösestelle.
- Die Urnenstelle im Kolumbarium führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten zwar das Recht, die Nische zu bepflanzen und zu pflegen, aber weder Paragraf 22 Absatz 1 noch Paragraf 40 Absatz 5 nennt die Urnennischen unter den Anlagen, die der Betrieb unterhält. Eine eigene Pflegeposition trägt der Tarif dort ebenfalls nicht. Schweigen ist kein Beleg.
- Das pflegefreie Wiesen-Reihengrab nach Ziffer 1.1.3 kennt die Friedhofssatzung von 2009 noch nicht, sie zählt in Paragraf 22 Absatz 1 nur Reihengräber, Lösestellen und Randstellen als Erdgrabarten auf. Wir führen es dennoch als pflegefrei, weil das Gebührenverzeichnis es selbst so nennt und den Pflegeaufwand von 371,50 Euro als eigene Position in den Preis rechnet.
- Die Randstelle nach Ziffer 1.1.5 kostet 899 Euro je möglichem Einzelgrab, und es müssen mindestens zwei Grabstellen erworben werden. Wir nennen den Preis einer Grabstelle, damit der Wert vergleichbar bleibt; tatsächlich fallen mindestens 1.798 Euro Grabnutzungsgebühr an. Ob die Friedhofsgrundgebühr in diesem Fall einmal oder je Einzelgrab erhoben wird, sagt das Verzeichnis nicht.
- Beim Partnerschaftsgrab nach Ziffer 1.2.4.5 nennt das Verzeichnis nur den Gesamtbetrag von 3.181,90 Euro, ohne zu sagen, auf wie viele Urnen er sich bezieht. Der Betrieb beschreibt die Anlage mit vier Plätzen je Grabstein und bis zu zwei Urnen je Platz. Wir übernehmen den Betrag als Preis eines Partnerschaftsgrabes, ohne ihn auf einzelne Urnen umzurechnen.
- Beim Urnengemeinschaftsgrab mit Gemeinschaftsgrabmal nach Ziffer 1.2.4.2 und beim Baumgrab mit Namensnennung nach Ziffer 1.2.4.4 sind Grabmal und Grabstein mit 470 beziehungsweise 750 Euro fester Bestandteil des Betrages. Sie lassen sich nicht abwählen, deshalb stehen sie in der Nutzungsgebühr.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit erhebt die Stadt nicht im Voraus. Nach Paragraf 37 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten die Grabmale selbst entfernen; geschieht das nicht binnen drei Monaten, lässt der Betrieb sie auf ihre Kosten entfernen. Die Beräumungsgebühren der Ziffern 6.1.1 bis 6.1.6 stehen deshalb bei den weiteren Gebühren und nicht in den Grabpreisen.
- Umsatzsteuer fällt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung nur auf die Gebührenziffer 7 an, also auf die Leistungen des Krematoriums, und nach dem Wortlaut der Ziffern 5.1 und 5.1.1 auf die Kühlung. Alle von uns genannten Grab- und Bestattungsgebühren sind ohne Umsatzsteuer zu verstehen und werden auch ohne sie erhoben.
- Die geltende Fassung des Gebührenverzeichnisses stammt vom 17. November 2023 und gilt seit dem 1. Januar 2024. Sie ist damit gut zweieinhalb Jahre alt. Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt und der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb weisen beide keine neuere Fassung aus.
- Preisangaben Chemnitzer Bestattungsunternehmen im Netz geben überwiegend den Stand von 2012 wieder, unter anderem mit einer Friedhofsgrundgebühr von 105 Euro und einer Aufbewahrungsgebühr im Urnenzimmer, die das geltende Verzeichnis nicht mehr kennt. Wir haben ausschließlich das Gebührenverzeichnis der Stadt ausgewertet.
Friedhöfe in Chemnitz und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 21 Friedhöfe in ChemnitzLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024
- Friedhofssatzung für die von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.200 vom 16.11.2009, in Kraft seit 01.01.2010, seither unverändert
- Satzungen des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes der Stadt Chemnitz, Nachweis der geltenden Fassung des Gebührenverzeichnisses Gebührensatzung ab 01.01.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.