Chemnitz · Sachsen · AGS 14511000
Friedhofsgebühren Chemnitz: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024. Die Sätze gelten für alle 21 Friedhöfe der Stadt Chemnitz, Friedhofs- und Bestattungsbetrieb, nicht für einzelne.
- 407,15 €
- Günstigstes Grab
- 3.372,30 €
- Teuerstes Grab
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Erdbestattung Erwachsener
Grabstätte für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres
Partnerschaftsgrab in einer Gemeinschaftsanlage
Paragraf 16 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Chemnitz kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 5 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Grabstätte für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. LebensjahresDer Betrag setzt sich aus 177 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Zehn Jahre sind nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Fehlgeborene und für Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.1 je Jahr 17,70 Euro. | 262,00 € | 145,15 € | 407,15 € | 10 J. | Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.5 |
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Chemnitz. Der Betrag setzt sich aus 423 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Das Verzeichnis schreibt nur für 20 Jahre, eine Verlängerung sieht Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 5 der Friedhofssatzung für Reihengräber nicht vor. Die Pflege obliegt nach Paragraf 40 Absatz 2 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 508,00 € | 353,20 € | 861,20 € | 20 J. | Ziffer 1.1.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| Pflegefreies Wiesen-ReihengrabDas einzige pflegefreie Erdgrab in Chemnitz. Ziffer 1.1.3 rechnet den Betrag selbst vor: 423 Euro Nutzungsgebühr und 371,50 Euro Pflegeaufwand ergeben 794,50 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist damit eine eigene Tarifposition der Stadt und fester Bestandteil des Grabpreises. Eine Verlängerung ist nicht möglich, das Verzeichnis schreibt nur für 20 Jahre. | 879,50 € | 353,20 € | 1.232,70 € | 20 J. | Ziffer 1.1.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| LösestelleDie Lösestelle ist das Wahlgrab der Stadt. Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 6 der Friedhofssatzung nimmt sie eine Erdbestattung und mehrere Urnen auf, bis zu drei nebeneinander liegende Gräber können unter ein Nutzungsrecht gefasst werden. Der Betrag setzt sich aus 570 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.4 je Jahr 28,50 Euro. | 655,00 € | 353,20 € | 1.008,20 € | 20 J. | Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
| Randstelle in Sonderlage, je möglichem EinzelgrabDie Randstelle ist nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 7 der Friedhofssatzung eine Wahlgrabstelle in Sonderlage. Ziffer 1.1.5 erhebt 899 Euro je möglichem Einzelgrab und verlangt mindestens zwei Grabstellen, die Grabnutzungsgebühr beträgt also mindestens 1.798 Euro. Wir nennen hier den Preis einer Grabstelle plus 85 Euro Friedhofsgrundgebühr, damit der Wert mit anderen Gemeinden vergleichbar bleibt. Die Nachlösung kostet je Jahr und Einzelgrab 44,95 Euro. | 984,00 € | 353,20 € | 1.337,20 € | 20 J. | Ziffer 1.1.5 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 |
Urne: 8 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenlösestelleDas günstigste Urnengrab, das die Stadt selbst öffnet und schließt. Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 2 der Friedhofssatzung nimmt die Urnenlösestelle mehrere Urnen auf, der Betrieb nennt bis zu vier. Der Betrag setzt sich aus 354 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.1 je Jahr 17,70 Euro. | 439,00 € | 105,40 € | 544,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| UrnensonderstelleDie Urnensonderstelle ist nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Friedhofssatzung eine Grabstelle in Sonderlage mit größerer Fläche, der Betrieb nennt bis zu acht Urnen. Der Betrag setzt sich aus 622 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.2 je Jahr 31,10 Euro. | 707,00 € | 105,40 € | 812,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Urnenstelle im Kolumbarium, je UrnenstellplatzDer Betrag setzt sich aus 386 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen und gilt je Urnenstellplatz, auf dem nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung genau eine Urne Platz findet. Bei der Beisetzung stehen nur die Grundgebühr bei Einlieferung und die Annahme- und Einstellgebühr, denn nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung öffnet und schließt der Betrieb die Urnennische nicht. Das muss eine zugelassene Fachfirma tun, die der Nutzungsberechtigte beauftragt, und deren Rechnung steht in keiner Satzung. Das Kolumbarium ist deshalb in Wahrheit teurer, als unsere Summe zeigt. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.2.3 je Jahr 19,30 Euro. | 471,00 € | 56,00 € | 527,00 € | 20 J. | Ziffer 1.2.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1 und 4.2 |
| Urnengemeinschaftsgrab ohne Namensnennung, Grüne WieseDas günstigste pflegefreie Grab in Chemnitz und zugleich das anonyme Grab der Stadt: Nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofssatzung werden die Urnen ohne individuelle Grabmale beigesetzt. Dieselbe Ziffer 1 sagt, dass der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb die Anlage instand hält, Paragraf 40 Absatz 5 weist ihm Herrichtung und Unterhaltung der Urnengemeinschaftsgräber ausschließlich zu, und Paragraf 24 Absatz 2 nimmt dem Nutzungsberechtigten das Recht, selbst zu bepflanzen und zu pflegen. Der Betrag setzt sich aus 517,60 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. | 602,60 € | 105,40 € | 708,00 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Urnengemeinschaftsgrab für etwa 12 Urnen mit Gemeinschaftsgrabmal und InstandhaltungZiffer 1.2.4.2 rechnet den Betrag selbst vor: 1.098,75 Euro Nutzungsgebühr, 1.021,25 Euro Pflegeaufwand und 470 Euro für das Gemeinschaftsgrabmal ergeben 2.590 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist eine eigene Tarifposition der Stadt, und nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 sowie Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung hält der Betrieb die Anlage instand. Das Grabmal trägt nach Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1.2 Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr. | 2.675,00 € | 105,40 € | 2.780,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.2 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Baumgrab ohne NamensnennungDas Verzeichnis führt die Baumgräber unter Ziffer 1.2.4 als Urnengemeinschaftsgrabstellen. Damit gelten Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 und Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung, nach denen der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb die Anlage instand hält. Die Urnen liegen im Wurzelbereich der Bäume, eine Kennzeichnung gibt es nicht. Der Betrag setzt sich aus 1.644 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. | 1.729,00 € | 105,40 € | 1.834,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.3 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Baumgrab mit NamensnennungZiffer 1.2.4.4 rechnet den Betrag selbst vor: 1.644 Euro Nutzungsgebühr und 750 Euro für den Grabstein ergeben 2.394 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Auch dieses Grab steht unter Ziffer 1.2.4 der Urnengemeinschaftsgrabstellen, für die Paragraf 22 Absatz 1 Ziffer 1 und Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Instandhaltung dem Betrieb zuweisen. | 2.479,00 € | 105,40 € | 2.584,40 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.4 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
| Partnerschaftsgrab in einer GemeinschaftsanlageDie teuerste Grabart der Stadt. Ziffer 1.2.4.5 rechnet den Betrag selbst vor: 1.098,75 Euro Nutzungsgebühr, 1.593,15 Euro Pflegeaufwand und 490 Euro für das Grabmal ergeben 3.181,90 Euro, dazu kommen 85 Euro Friedhofsgrundgebühr. Der Pflegeaufwand ist eine eigene Tarifposition, und nach Paragraf 40 Absatz 5 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung dem Betrieb. Die Nachlösung von 134,60 Euro je Jahr entspricht genau einem Zwanzigstel aus Nutzungsgebühr und Pflegeaufwand, das Grabmal bleibt darin unberücksichtigt. Die Beschriftung der Grabplatte beauftragen die Angehörigen selbst bei einem Steinmetz, dieser Preis steht nicht in der Satzung. | 3.266,90 € | 105,40 € | 3.372,30 € | 20 J. | Ziffer 1.2.4.5 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grundgebühr bei Einlieferung von Leichen, Teilen davon oder Aschen | 25,00 € | Ziffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Annahme- und Einstellgebühr | 31,00 € | Ziffer 4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdgrab öffnen und schließen | 297,20 € | Ziffer 4.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengrab öffnen und schließen | 49,40 € | Ziffer 4.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdgrab für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres öffnen und schließen | 89,15 € | Ziffer 4.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Trauergeleit und Trägerdienst bei Urnen- und Sargbeisetzungen | 37,15 € | Ziffer 4.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Friedhofsgrundgebühr für 20 Jahre, fällt neben jeder Grabnutzungsgebühr an | 85,00 € | Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Grabstätten aus der Zeit vor 1990 mit erblichem Nutzungsrecht oder als Erbbegräbnis | Keine eigene Gebühr. Das erbliche Nutzungsrecht erlischt mit dem Ablauf der bestehenden letzten Ruhezeit, neue erbliche Nutzungsrechte werden nicht mehr verliehen, und das Recht an der Grabstelle kann als Löserecht nach den Gebührenziffern 1.1.4, 1.1.5 oder 1.2.2 weitergeführt werden. | Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Ziffern 3 und 7 |
| Nachlösung der Grabstätte für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres, je Jahr | 17,70 € | Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Lösestelle, je Jahr | 28,50 € | Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Randstelle, je Jahr und möglichem Einzelgrab | 44,95 € | Ziffer 1.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Urnenlösestelle, je Jahr | 17,70 € | Ziffer 1.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Urnensonderstelle, je Jahr | 31,10 € | Ziffer 1.2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung der Urnenstelle im Kolumbarium, je Jahr | 19,30 € | Ziffer 1.2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Nachlösung des Partnerschaftsgrabes, je Jahr | 134,60 € | Ziffer 1.2.4.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Umschreiben eines Grabrechtes | 14,70 € | Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Einholung der Unbedenklichkeitserklärung und Bearbeitung der Begleitpapiere | 18,60 € | Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Bearbeitung eines Nachforschungsantrages, je angefangene halbe Stunde | 22,25 € | Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verwaltungsgebühr für die Erstellung einer Urnenanforderung | 22,25 € | Ziffer 2.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verwaltungsgebühr für die zusätzliche Beratung zur Feiernplanung | 22,25 € | Ziffer 2.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Einfahrtgenehmigung, gültig innerhalb eines Kalenderjahres | 44,50 € | Ziffer 3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung für das Aufstellen von Kissensteinen | 33,40 € | Ziffer 3.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung für das Aufstellen stehender Grabmale einschließlich der Überwachung der Standsicherheit für die Dauer der Nutzungszeit | 43,40 € | Ziffer 3.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausbetten einer Urne aus einem Urnengrab | 175,75 € | Ziffer 4.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausbetten einer Urne aus einem Erdbestattungsgrab | 212,90 € | Ziffer 4.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Kühlung bis 7 Kalendertage ab Einlieferung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer | 42,00 € | Ziffer 5.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Kühlung je weiteren angefangenen Kalendertag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer | 12,00 € | Ziffer 5.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung einer Feierhalle | 90,70 € | Ziffer 5.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung des Aufbahrungsraumes oder des Abschiedsraumes | 67,30 € | Ziffer 5.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Orgel | 28,00 € | Ziffer 5.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Einsatz und Bedienung der Musikanlage | 28,00 € | Ziffer 5.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Urnenlösestelle mit Kissenstein | 110,15 € | Ziffer 6.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Urnenlösestelle mit stehendem Stein | 133,65 € | Ziffer 6.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Urnensonderstelle | 157,15 € | Ziffer 6.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung eines Erdgrabes mit Kissenstein | 133,65 € | Ziffer 6.1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung eines Erdgrabes mit stehendem Stein | 157,15 € | Ziffer 6.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Beräumung einer Doppelgrabstelle mit stehendem Stein | 199,25 € | Ziffer 6.1.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Entfernen von Winterschmuck und Reisig | 53,81 € | Ziffer 6.1.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Vorbereitung einer bestehenden Grabstelle für eine weitere Beisetzung | 18,58 € | Ziffer 6.1.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Vorbereitung einer bestehenden Grabstelle für eine weitere Beisetzung einschließlich Abnahme des Kissensteines | 37,15 € | Ziffer 6.1.9 des Gebührenverzeichnisses |
| Pflege bei Grabauflösung vor Ablauf der Ruhefrist, je angefangenem Kalenderjahr ab Antragstellung | 18,58 € | Ziffer 6.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Umfüllen von Asche in eine neue Aschekapsel | 22,51 € | Ziffer 6.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Arbeitsstunde des Friedhofspersonals | 37,15 € | Ziffer 6.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Arbeitsstunde des Feierhallenpersonals | 37,15 € | Ziffer 6.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Material und Herstellungskosten für den im Grab verbleibenden Grabverbau eines muslimischen Erdgrabes | 151,95 € | Ziffer 6.5.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Einäscherung im Krematorium einschließlich Aschekapsel, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer | 145,35 € | Ziffer 7.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Vorbereitung eines Urnenversandes, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Porto | 12,25 € | Ziffer 7.2 des Gebührenverzeichnisses |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
3.007,15 €
Grabstätte für Leichen von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres in Chemnitz, über 10 Jahre, das sind 300,72 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses in Verbindung mit Ziffer 1.3 und den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.5 | 262,00 € |
| BestattungZiffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses | 145,15 € |
| Grabpflege über 10 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 2.600,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 407,15 € |
Der Betrag setzt sich aus 177 Euro Grabnutzungsgebühr und 85 Euro Friedhofsgrundgebühr zusammen. Zehn Jahre sind nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Fehlgeborene und für Kinder, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind. Die Nachlösung kostet nach Ziffer 1.1.1 je Jahr 17,70 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nur für die drei von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, also die Erdbestattungsanlage an der Wartburgstraße, den Urnenhain an der Reichenhainer Straße und den Friedhof am Richterweg. Für die zahlreichen kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen der jeweiligen Kirchgemeinden, die wir hier nicht erfassen.
- Die Friedhofsgrundgebühr nach Ziffer 1.3 beträgt 85 Euro für 20 Jahre. Wir rechnen sie in jede Nutzungsgebühr ein, weil sie im Abschnitt Grabnutzungsgebühren steht und unabhängig von der Grabart anfällt. Das Verzeichnis sagt nicht ausdrücklich, ob sie je Grabstelle oder je Sterbefall erhoben wird; wir setzen sie einmal je Grabstelle an. Wer nur die reine Grabnutzungsgebühr vergleichen will, zieht von unseren Nutzungsgebühren 85 Euro ab.
- Bei der Grabstätte für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres beträgt die Nutzungszeit zehn Jahre, die Friedhofsgrundgebühr der Ziffer 1.3 nennt dagegen 20 Jahre. Einen halben Satz für zehn Jahre führt das Verzeichnis nicht, deshalb rechnen wir auch dort mit den vollen 85 Euro. Ob die Stadt das ebenso handhabt, steht nicht in der Satzung.
- Die Beisetzung steht in Chemnitz nicht in einer einzigen Zeile. Zu dem Betrag für das Öffnen und Schließen des Grabes nach den Ziffern 4.3, 4.4 und 4.5 kommen die Grundgebühr bei Einlieferung nach Ziffer 4.1 mit 25 Euro und die Annahme- und Einstellgebühr nach Ziffer 4.2 mit 31 Euro. Beide fallen bei jeder Bestattung an, weil die Leiche oder die Asche nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung spätestens am Vortag der Bestattung eingeliefert und angenommen werden muss. Unsere Beisetzungsgebühren sind deshalb die Summe aus diesen drei Positionen.
- Nicht in unseren Beisetzungsgebühren enthalten sind das Trauergeleit mit Trägerdienst nach Ziffer 4.8 mit 37,15 Euro, die Kühlung nach Ziffer 5.1 mit 42 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, die Feierhalle nach Ziffer 5.2 mit 90,70 Euro und der Aufbahrungs- oder Abschiedsraum nach Ziffer 5.3 mit 67,30 Euro. Wir nennen den schmalsten Satz, damit die Beträge mit anderen Gemeinden vergleichbar bleiben. Bestattungsunternehmen in Chemnitz führen das Trauergeleit in ihren Musterrechnungen regelmäßig mit auf.
- Bei der Urnenstelle im Kolumbarium fehlt in der Beisetzungsgebühr das Öffnen und Schließen der Nische. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist das ausdrücklich vom Leistungsumfang des Betriebes ausgenommen, der Nutzungsberechtigte muss eine zugelassene Fachfirma beauftragen, und deren Preis steht in keiner Satzung. Die Urnenstelle im Kolumbarium erscheint in unserer Übersicht deshalb als günstigstes gewöhnliches Urnengrab, obwohl sie es nach Zahlung der Fachfirma vermutlich nicht ist. Das günstigste Urnengrab, dessen Beisetzung die Stadt vollständig abrechnet, ist die Urnenlösestelle.
- Die Urnenstelle im Kolumbarium führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten zwar das Recht, die Nische zu bepflanzen und zu pflegen, aber weder Paragraf 22 Absatz 1 noch Paragraf 40 Absatz 5 nennt die Urnennischen unter den Anlagen, die der Betrieb unterhält. Eine eigene Pflegeposition trägt der Tarif dort ebenfalls nicht. Schweigen ist kein Beleg.
- Das pflegefreie Wiesen-Reihengrab nach Ziffer 1.1.3 kennt die Friedhofssatzung von 2009 noch nicht, sie zählt in Paragraf 22 Absatz 1 nur Reihengräber, Lösestellen und Randstellen als Erdgrabarten auf. Wir führen es dennoch als pflegefrei, weil das Gebührenverzeichnis es selbst so nennt und den Pflegeaufwand von 371,50 Euro als eigene Position in den Preis rechnet.
- Die Randstelle nach Ziffer 1.1.5 kostet 899 Euro je möglichem Einzelgrab, und es müssen mindestens zwei Grabstellen erworben werden. Wir nennen den Preis einer Grabstelle, damit der Wert vergleichbar bleibt; tatsächlich fallen mindestens 1.798 Euro Grabnutzungsgebühr an. Ob die Friedhofsgrundgebühr in diesem Fall einmal oder je Einzelgrab erhoben wird, sagt das Verzeichnis nicht.
- Beim Partnerschaftsgrab nach Ziffer 1.2.4.5 nennt das Verzeichnis nur den Gesamtbetrag von 3.181,90 Euro, ohne zu sagen, auf wie viele Urnen er sich bezieht. Der Betrieb beschreibt die Anlage mit vier Plätzen je Grabstein und bis zu zwei Urnen je Platz. Wir übernehmen den Betrag als Preis eines Partnerschaftsgrabes, ohne ihn auf einzelne Urnen umzurechnen.
- Beim Urnengemeinschaftsgrab mit Gemeinschaftsgrabmal nach Ziffer 1.2.4.2 und beim Baumgrab mit Namensnennung nach Ziffer 1.2.4.4 sind Grabmal und Grabstein mit 470 beziehungsweise 750 Euro fester Bestandteil des Betrages. Sie lassen sich nicht abwählen, deshalb stehen sie in der Nutzungsgebühr.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit erhebt die Stadt nicht im Voraus. Nach Paragraf 37 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten die Grabmale selbst entfernen; geschieht das nicht binnen drei Monaten, lässt der Betrieb sie auf ihre Kosten entfernen. Die Beräumungsgebühren der Ziffern 6.1.1 bis 6.1.6 stehen deshalb bei den weiteren Gebühren und nicht in den Grabpreisen.
- Umsatzsteuer fällt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung nur auf die Gebührenziffer 7 an, also auf die Leistungen des Krematoriums, und nach dem Wortlaut der Ziffern 5.1 und 5.1.1 auf die Kühlung. Alle von uns genannten Grab- und Bestattungsgebühren sind ohne Umsatzsteuer zu verstehen und werden auch ohne sie erhoben.
- Die geltende Fassung des Gebührenverzeichnisses stammt vom 17. November 2023 und gilt seit dem 1. Januar 2024. Sie ist damit gut zweieinhalb Jahre alt. Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt und der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb weisen beide keine neuere Fassung aus.
- Preisangaben Chemnitzer Bestattungsunternehmen im Netz geben überwiegend den Stand von 2012 wieder, unter anderem mit einer Friedhofsgrundgebühr von 105 Euro und einer Aufbewahrungsgebühr im Urnenzimmer, die das geltende Verzeichnis nicht mehr kennt. Wir haben ausschließlich das Gebührenverzeichnis der Stadt ausgewertet.
Weiter im Verzeichnis
- Die 21 Friedhöfe in ChemnitzLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.210, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage vom 07.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.11.2023, gültig ab 01.01.2024
- Friedhofssatzung für die von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe, Ortsrecht 67.200 vom 16.11.2009, in Kraft seit 01.01.2010, seither unverändert
- Satzungen des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes der Stadt Chemnitz, Nachweis der geltenden Fassung des Gebührenverzeichnisses Gebührensatzung ab 01.01.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.