Begriff · Gebühr
Bestattungsgebühr
Auch gesucht als Beisetzungsgebühr. Gemeint ist immer dasselbe.
Was Bestattungsgebühr bedeutet
Kurz beantwortet
Die Gebühr für die Bestattung selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes und das Einsenken. In Wetzlar 879 Euro für eine Erdbestattung über 5 Jahre, in Gießen 819 Euro.
Für Urnen ist sie erheblich niedriger. In Wetzlar kostet die Beisetzung in einer Urnenmauernische 96 Euro, in einer Erdgrabstätte 297 Euro.
Begriffe aus demselben Zusammenhang
- SozialbestattungDie Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger, wenn den Verpflichteten die Tragung nicht zuzumuten ist.
- GrabnutzungsgebührDie Gebühr für die Überlassung einer Grabstätte, meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer erhoben.
- DauergrabpflegeEin einmalig gezahlter Vertrag, der die Grabpflege über die gesamte Ruhezeit abdeckt.
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.