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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Was in den ersten 48 Stunden zu tun ist

Die Reihenfolge der ersten zwei Tage, mit Fristen und zuständigen Stellen.

Arzt, dann Standesamt des Sterbeorts
Zuständige Stelle
Leichenschau ab etwa 165 Euro
Kosten
Beurkundung binnen 3 Werktagen
Dauer und Frist

Was tun, wenn jemand gestorben ist?

Kurz beantwortet

Zuerst einen Arzt rufen, der die Leichenschau vornimmt und den Leichenschauschein ausstellt. Damit beurkundet das Standesamt des Sterbeorts den Sterbefall, spätestens am dritten Werktag. In Hessen darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 10 Tage nach dem Tod bestattet werden.

Was mitzubringen ist

Fehlt eines dieser Papiere, kommen Sie ein zweites Mal.

  • Leichenschauschein des Arztes
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde oder das Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners

In 6 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Arzt rufen

    Bei einem erwarteten Tod zu Hause den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei ungeklärten Umständen die 112. Es besteht kein Grund zur Eile in der Nacht: die Bestattung darf ohnehin erst nach 48 Stunden stattfinden.

  2. 02

    Leichenschauschein entgegennehmen

    Der Arzt stellt ihn aus. Ohne dieses Papier geht nichts weiter, weder die Beurkundung noch die Überführung.

  3. 03

    Bestattungsunternehmen beauftragen

    Es übernimmt die Überführung und meldet den Sterbefall meist auch beim Standesamt an. Ein Vergleich lohnt sich auch jetzt: Die Preisunterschiede zwischen zwei Betrieben am selben Ort sind erheblich, und eine schriftliche Kostenaufstellung vorab ist üblich.

  4. 04

    Sterbefall beurkunden lassen

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht des Wohnorts. Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag vorliegen.

  5. 05

    Grab wählen

    Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde zeigt die verfügbaren Grabarten und nennt die Gebühren. Diese Entscheidung bindet für die gesamte Ruhezeit, in Hessen mindestens 15 Jahre. Sie darf ein paar Stunden dauern.

  6. 06

    Arbeitgeber, Kasse und Versicherungen informieren

    Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Vermieter, Bank. Für fast alle wird eine Sterbeurkunde im Original gebraucht, deshalb beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.

Der Fehler, der hier häufig passiert

Fragen dazu

Muss ich sofort ein Bestattungsunternehmen anrufen?
Nein. Nötig ist zuerst der Arzt. Die Bestattung darf in Hessen ohnehin erst 48 Stunden nach dem Tod stattfinden, und die Höchstfrist von 10 Tagen lässt Zeit für einen Vergleich.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Rechnen Sie mit fünf bis zehn. Krankenkasse, Rentenversicherung, jede Versicherung, Bank, Vermieter und das Nachlassgericht wollen jeweils ein Original. Eine weitere Ausfertigung ist deutlich günstiger als die erste.
Was, wenn jemand zu Hause stirbt und ich allein bin?
Rufen Sie den Hausarzt oder unter 116117 den Bereitschaftsdienst. Bis der Arzt da war, darf die verstorbene Person nicht abgeholt werden. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts entscheiden.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Einschlägig sind § 10 FBG (Leichenschau), § 16 Abs. 1 FBG (Bestattungsfristen), § 28 PStG. Der Wortlaut des Landesgesetzes steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.