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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Grabnutzungsrecht verlängern oder auslaufen lassen

Wer entscheidet, was die Verlängerung kostet und was passiert, wenn niemand reagiert.

Friedhofsverwaltung der Gemeinde
Zuständige Stelle
je Jahr und Grabstelle 72 bis 141 Euro
Kosten
Entscheidung vor Fristablauf
Dauer und Frist

Die Ruhezeit läuft ab, was jetzt?

Kurz beantwortet

Die Friedhofsverwaltung schreibt den Nutzungsberechtigten vor Ablauf an. Die Verlängerung kostet in vielen Gemeinden je Jahr ein Dreißigstel der ursprünglichen Grabgebühr. Wer nicht reagiert, verliert das Recht: das Grab wird eingeebnet, der Grabstein muss entfernt werden.

In 4 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Ablauftermin feststellen

    Er steht in der Nutzungsurkunde. Wer sie nicht mehr hat, fragt die Friedhofsverwaltung unter Angabe von Name und Sterbejahr.

  2. 02

    Rechtsnachfolge klären

    Ist der ursprüngliche Nutzungsberechtigte selbst verstorben, muss geregelt sein, wer nachrückt. Die Satzung gibt dafür meist eine Reihenfolge vor, oft Ehegatte, dann Kinder.

  3. 03

    Kosten und Nutzen abwägen

    Eine Verlängerung um 20 Jahre bindet Gebühren und Pflege für 20 Jahre. Wenn niemand mehr in der Nähe wohnt, ist das Auslaufen die ehrlichere Entscheidung, nicht die pietätlose.

  4. 04

    Verlängern oder abräumen lassen

    Beim Auslaufen muss der Grabstein auf eigene Kosten entfernt werden, sonst tut es die Gemeinde und stellt es in Rechnung. Die Gebeine bleiben, sie werden nicht umgebettet.

Der Fehler, der hier häufig passiert

Fragen dazu

Was passiert mit den Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit?
Sie bleiben an Ort und Stelle. Werden bei einer späteren Belegung Gebeine gefunden, sind sie nach § 6 Abs. 3 FBG innerhalb des Friedhofs erneut zu bestatten. Ausgegraben und entsorgt wird nichts.
Kann ich ein Reihengrab verlängern?
In der Regel nicht. Das Reihengrab läuft mit der Ruhezeit aus, das ist der wesentliche Unterschied zum Wahlgrab. Einzelne Gemeinden lassen Ausnahmen zu, das steht in ihrer Satzung.
Wer zahlt die Verlängerung, wenn sich die Geschwister streiten?
Wer den Antrag stellt, wird Nutzungsberechtigter und schuldet die Gebühr. Die Aufteilung unter Angehörigen ist eine private Frage und keine der Friedhofsverwaltung.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Diese Handlung folgt keiner einzelnen Vorschrift. Was in Baden-Württemberg gilt, steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.