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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Sterbeurkunde beantragen

Zuständige Stelle, nötige Unterlagen, Kosten je Ausfertigung.

Standesamt des Sterbeorts
Zuständige Stelle
12 bis 15 Euro, weitere Stücke etwa 6 Euro
Kosten
am selben Tag bis wenige Tage
Dauer und Frist

Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde und was kostet sie?

Kurz beantwortet

Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht des Wohnorts. Die erste Ausfertigung kostet je nach Gemeinde 12 bis 15 Euro, jede weitere gleichzeitig bestellte etwa 6 Euro. Bestellen Sie fünf bis zehn Stück, jede Stelle verlangt ein Original.

Was mitzubringen ist

Fehlt eines dieser Papiere, kommen Sie ein zweites Mal.

  • Leichenschauschein
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Eheurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners, je nach Familienstand
  • Eigener Personalausweis

In 4 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Standesamt des Sterbeorts feststellen

    Maßgeblich ist der Ort, an dem der Tod eingetreten ist. Wer im Krankenhaus einer Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet.

  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Der Personenstand entscheidet, welche Papiere gebraucht werden. Fehlt die Geburtsurkunde, kann das Standesamt sie beim Geburtsstandesamt anfordern, das dauert aber.

  3. 03

    Anzahl festlegen und bestellen

    Sagen Sie gleich, wie viele Stücke Sie brauchen. Nachbestellungen kosten wieder den vollen Preis der ersten Ausfertigung.

  4. 04

    Antragsberechtigung prüfen

    Sterbeurkunden bekommen Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge ohne weiteren Nachweis. Geschwister und andere brauchen ein rechtliches Interesse.

Fragen dazu

Kann ich die Sterbeurkunde online beantragen?
Viele Standesämter bieten das an, aber nicht alle. Die Urkunde kommt anschließend per Post, was zwei bis fünf Werktage dauert. Wer sie eilig braucht, geht hin.
Was kostet eine Nachbestellung?
Sie kostet wieder wie eine Erstausfertigung, also 12 bis 15 Euro, weil die Ermäßigung nur für gleichzeitig ausgestellte Stücke gilt.
Wer darf eine Sterbeurkunde anfordern?
Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel ohne Nachweis. Alle anderen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa als Erbe oder Gläubiger.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Einschlägig sind § 28 PStG, § 62 PStG (Antragsberechtigung). Der Wortlaut des Landesgesetzes steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.