Handlung
Sterbeurkunde beantragen
Zuständige Stelle, nötige Unterlagen, Kosten je Ausfertigung.
- Standesamt des Sterbeorts
- Zuständige Stelle
- 12 bis 15 Euro, weitere Stücke etwa 6 Euro
- Kosten
- am selben Tag bis wenige Tage
- Dauer und Frist
Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde und was kostet sie?
Kurz beantwortet
Was mitzubringen ist
Fehlt eines dieser Papiere, kommen Sie ein zweites Mal.
- Leichenschauschein
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Eheurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners, je nach Familienstand
- Eigener Personalausweis
In 4 Schritten
In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.
- 01
Standesamt des Sterbeorts feststellen
Maßgeblich ist der Ort, an dem der Tod eingetreten ist. Wer im Krankenhaus einer Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet.
- 02
Unterlagen sammeln
Der Personenstand entscheidet, welche Papiere gebraucht werden. Fehlt die Geburtsurkunde, kann das Standesamt sie beim Geburtsstandesamt anfordern, das dauert aber.
- 03
Anzahl festlegen und bestellen
Sagen Sie gleich, wie viele Stücke Sie brauchen. Nachbestellungen kosten wieder den vollen Preis der ersten Ausfertigung.
- 04
Antragsberechtigung prüfen
Sterbeurkunden bekommen Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge ohne weiteren Nachweis. Geschwister und andere brauchen ein rechtliches Interesse.
Fragen dazu
- Kann ich die Sterbeurkunde online beantragen?
- Viele Standesämter bieten das an, aber nicht alle. Die Urkunde kommt anschließend per Post, was zwei bis fünf Werktage dauert. Wer sie eilig braucht, geht hin.
- Was kostet eine Nachbestellung?
- Sie kostet wieder wie eine Erstausfertigung, also 12 bis 15 Euro, weil die Ermäßigung nur für gleichzeitig ausgestellte Stücke gilt.
- Wer darf eine Sterbeurkunde anfordern?
- Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel ohne Nachweis. Alle anderen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa als Erbe oder Gläubiger.
Was als Nächstes ansteht
Rechtsgrundlage und Grenze
Einschlägig sind § 28 PStG, § 62 PStG (Antragsberechtigung). Der Wortlaut des Landesgesetzes steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.
Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
- Hannover: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025
- Düsseldorf: Gebührentarif 68.203.1 zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003, zuletzt geändert am 12.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Duisburg: WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom 09.12.2021, zuletzt geändert am 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Essen: Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024
- Köln: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023
- Bochum: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum vom 25.07.1983, zuletzt geändert am 21.11.2024, Tarife ab dem 01.01.2026
- Dortmund: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Darmstadt: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985, Stadtrecht 795, in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Frankfurt am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025
- Offenbach am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet
- Wiesbaden: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022
- Hofheim am Taunus: Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014
- Eltville am Rhein: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025
- Taunusstein: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020
- Gießen: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03
- Wetzlar: Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022
- Mainz: Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe
- Stuttgart: Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3 gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024
- München: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453)
- Dresden: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023
- Leipzig: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.