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Begriff · Recht

Kostentragungspflicht

Was Kostentragungspflicht bedeutet

Kurz beantwortet

Die zivilrechtliche Pflicht, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Sie trifft nach § 1968 BGB den Erben.

Fundstelle: § 1968 BGB. Der Wortlaut steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg.

Wer als Bestattungspflichtiger gezahlt hat, ohne Erbe zu sein, kann Ersatz verlangen. Der Anspruch verjährt in drei Jahren zum Jahresende.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.