Begriff · Recht
Umbettung
Was Umbettung bedeutet
Kurz beantwortet
Die Verlegung einer Leiche oder Asche in eine andere Grabstätte. Sie braucht die Zustimmung der Friedhofsverwaltung und einen wichtigen Grund.
Fundstelle: § 26 FBG. Der Wortlaut steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg.
Bei Erdbestattungen ist sie in den ersten fünf Jahren der Ruhefrist nur bei dringendem öffentlichem Interesse zulässig. Umbettungen finden meist nur im Winterhalbjahr statt.
Begriffe aus demselben Zusammenhang
- GrabnutzungsrechtEin befristetes, öffentlich-rechtliches Recht, eine bestimmte Grabstätte zu belegen und zu gestalten.
- FriedhofszwangDie Regel, dass Verstorbene auf öffentlichen Friedhöfen zu bestatten sind.
- LeichenschauDie ärztliche Feststellung von Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache.
- Zweite LeichenschauEine zusätzliche Untersuchung von Todesursache und Todesart, die in Hessen vor jeder Feuerbestattung und vor jeder Ausfuhr ins Ausland vorgeschrieben ist.
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.