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Begriff · Recht

Umbettung

Was Umbettung bedeutet

Kurz beantwortet

Die Verlegung einer Leiche oder Asche in eine andere Grabstätte. Sie braucht die Zustimmung der Friedhofsverwaltung und einen wichtigen Grund.

Fundstelle: § 26 FBG. Der Wortlaut steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg.

Bei Erdbestattungen ist sie in den ersten fünf Jahren der Ruhefrist nur bei dringendem öffentlichem Interesse zulässig. Umbettungen finden meist nur im Winterhalbjahr statt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.