Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08311000
Alle 22 Friedhöfe in Freiburg im Breisgau
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0761 201-6602
- Stadt Freiburg im Breisgau, Eigenbetrieb Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
- 2.141,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 697,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 22
- Friedhöfe mit Namen
79106 Freiburg im Breisgau
Reihengrab für die Erdbestattung Erwachsener
Reihengrab für eine Aschenbeisetzung
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 22 Friedhöfe in Freiburg im Breisgau nehmen zusammen 51,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof Freiburg ist der größte mit 26,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.830 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 820 m entfernt, der entlegenste 11,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 22 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 22 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 2 der 22 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Freiburg im Breisgau rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Freiburg im Breisgau, Eigenbetrieb Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
Friedhofstraße 879106 Freiburg im Breisgau
0761 201-6602
- Sprechzeiten
- Telefonisch Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 16 UhrTelefonisch Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr
Die 22 Friedhöfe in Freiburg im Breisgau, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof Freiburg | 26,6 ha | 1,5 km | 7 Anlagen, nächste 270 m | Kaiserstuhlstraße Mitte, 260 mBus 23 | keine Angabe |
| Friedhof Bergäcker | 9,6 ha | 3,2 km | 6 Anlagen, nächste 170 m | Römerhof, 480 mTram 1 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 2,6 ha | 820 m | 19 Anlagen, nächste 110 m | Hochmeisterstraße, 90 mBus 27 | keine Angabe |
| Friedhof St. Georgen | 2,4 ha | 4,7 km | 8 Anlagen, nächste 160 m | Sankt Georgen Friedhof, 160 mBus 14, Bus 34 | keine Angabe |
| Friedhof Haslach | 1,7 ha | 2,6 km | 15 Anlagen, nächste 60 m | Dorfbrunnen, 160 mTram 5 | keine Angabe |
| Friedhof Zähringen | 1,5 ha | 3 km | 12 Anlagen, nächste 80 m | Reutebachgasse, 250 mTram 3 | keine Angabe |
| Friedhof Hochdorf | 1,1 ha | 7,3 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Benzhauser Straße, 80 mBus 36 | keine Angabe |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 7.350 m² | 2,4 km | 32 Anlagen, nächste 90 m | Falkenbergerstraße, 160 mBus 10, Bus 32, Bus 36, Bus 7212 | jüdisch |
| Friedhof Alt-Littenweiler | 7.180 m² | 4,1 km | 6 Anlagen, nächste 190 m | Reinhold-Schneider-Straße, 70 mBus 17, Bus 271, Bus 7216 | keine Angabe |
| Friedhof Tiengen | 5.120 m² | 9,8 km | 19 Anlagen, nächste 60 m | Im Maierbrühl, 110 mBus 32, Bus 34, Bus 37 | keine Angabe |
| Friedhof Kappel | 4.830 m² | 5,5 km | 4 Anlagen, nächste 40 m | Peterbergstraße, 70 mBus 17 | keine Angabe |
| Friedhof Günterstal | 4.820 m² | 3,5 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Dorfstraße, 80 mTram 2, Bus 21 | keine Angabe |
| Friedhof Munzingen | 4.790 m² | 11,2 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Apotheke, 290 mBus 32, Bus 34, Bus 37, Bus N40 | keine Angabe |
| Friedhof Opfingen | 4.450 m² | 9,9 km | 7 Anlagen, nächste 40 m | Opfingen Rathaus, 180 mBus 32, Bus 33, Bus N40 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Lehen | 4.240 m² | 4,4 km | 14 Anlagen, nächste 30 m | Kirchbergstraße, 560 mBus 19, Bus 32, Bus 700 | keine Angabe |
| Friedhof Waltershofen | 2.710 m² | 10 km | 2 Anlagen, nächste 290 m | Am Weiher, 40 mBus 32, Bus 700, Bus N40 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 2.640 m² | 4,8 km | 7 Anlagen, nächste 240 m | Sankt Georgen Friedhof, 290 mBus 14, Bus 34 | jüdisch |
| Friedhof Ebnet | 2.490 m² | 4,2 km | 2 Anlagen, nächste 380 m | Pfarrheim, 80 mBus 18, Bus 221 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Lehen | 2.390 m² | 4,3 km | 16 Anlagen, nächste 120 m | Kirchbergstraße, 140 mBus 19, Bus 32, Bus 700 | keine Angabe |
| Friedhof Betzenhausen | 1.860 m² | 3,4 km | 7 Anlagen, nächste 130 m | Betzenhauser Torplatz, 300 mTram 1, Tram 7, Tram SC | keine Angabe |
| Magdalenenplatz | 1.250 m² | 1,4 km | 10 Anlagen, nächste 170 m | Hauptfriedhof, 130 mTram 2 | keine Angabe |
| 46a,b,c | 680 m² | 1,6 km | 6 Anlagen, nächste 220 m | Kaiserstuhlstraße Mitte, 50 mBus 23 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Freiburg im Breisgau kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lahr/Schwarzwald | 38,2 km | 2.100,00 €Reihengrabstätte für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre41,00 € gespart | 1.170,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Freiburg im Breisgau (hier) | - | 2.141,00 €Reihengrab für die Erdbestattung Erwachsener | 697,00 €Reihengrab für eine Aschenbeisetzung |
| Am meisten zu sparen | bis 38,2 km | 41,00 €in Lahr/Schwarzwald, 38,2 km entfernt | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Freiburg im Breisgau kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. (FS) mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht 17.6, vom 19.03.2024, beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2024, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt vom 13.04.2024, in Kraft seit 01.05.2024; sie hat nach Paragraf 43 die Friedhofssatzung vom 18.10.2011 in der Fassung der sechs Änderungssatzungen von 2012 bis 2023 abgelöst. Das Gebührenverzeichnis ist die Anlage ab Seite 27 und trägt alle Beträge.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für eine AschenbeisetzungDie günstigste Grabart Freiburgs überhaupt, 697 Euro mit Beisetzung. Es nimmt genau eine Urne auf und misst nach Paragraf 17 Absatz 4 Nummer 3 der Friedhofssatzung 1,00 mal 1,00 Meter. Der Abstand zum anonymen Urnengrab beträgt 123 Euro, der zum Baumfeldreihengrab 370 Euro; beide Aufschläge kauft man mit der Pflege durch die Stadt. Reihengräber werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung und endet mit Ablauf der Ruhezeit, und eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nach Absatz 7 hat die nutzungsberechtigte Person das Grab danach binnen drei Monaten abzuräumen und einzuebnen; tut sie es nicht, räumt die Verwaltung nach Absatz 8 auf ihre Kosten ab. Die Beisetzungsgebühr von 453 Euro nach Ziffer 2.1.1 ist bei jeder Urnengrabart dieselbe, unabhängig von Feld und Grabform. Gepflegt wird dieses Grab vom Angehörigen. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung verlangt, dass jede Grabstätte bis zum Ablauf des Nutzungsrechts unterhalten, ordentlich gepflegt und instandgehalten wird; Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach einer Erdbestattung und einem Monat nach einer Urnenbeisetzung, und Absatz 3 stellt frei, ob die verantwortliche Person das selbst tut oder einen Gärtnereibetrieb beauftragt. Was ein solcher Auftrag kostet, steht in keiner Satzung. | 244,00 € | 453,00 € | 697,00 € | 15 | Ziffern 4.1.5 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 5 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Grabanlage für Aschenbeisetzungen im anonymen FeldDas günstigste pflegefreie Grab Freiburgs, 820 Euro mit Beisetzung, und damit 1.543 Euro unter dem günstigsten pflegefreien Erdgrab. Jeder Urne wird nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen, Nutzungsrechte können daran nicht erworben werden, und die Beisetzung findet ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf Zeitpunkt und Stelle statt. Pflegefrei ist es nach Absatz 3 Satz 2: Anlage und Pflege der Grabanlage erfolgen durch die Friedhofsverwaltung. Nach Absatz 4 sind Ausgrabungen unzulässig, was diese Grabart von jeder anderen unterscheidet: Eine Umbettung, die Ziffer 2.1.2 sonst mit 679 Euro erlaubt, gibt es hier nicht. | 367,00 € | 453,00 € | 820,00 € | 15 | Ziffern 4.1.7 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 7 und Paragraf 20 Absatz 1, 3 und 4 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Wahlgrab zur AschenbeisetzungNach Paragraf 18 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung können je Grabstelle grundsätzlich vier Urnen beigesetzt werden, viermal so viele wie im Urnenreihengrab; das Grabmaß beträgt nach Absatz 5 Nummer 3 1,00 mal 1,00 Meter. Der Jahressatz von 71,70 Euro nach Ziffer 4.3.1 gilt je Einzelgrab. Diese eine Ziffer deckt drei verschiedene Grabarten ab, denn ihr Zusatz lautet nur auch Baumfeld: das gewöhnliche Urnenwahlgrab hier, das Baumfeldwahlgrab und das Grab im Paradiesgärtlein. Von den beiden anderen unterscheidet sich dieses allein durch die Pflege, und der Unterschied kostet nichts an Gebühr, sondern Arbeit oder einen Gärtner. Wahlgräber sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellige Grabstätten, deren Nutzungsrecht für eine Dauer verliehen wird, die mindestens der Ruhezeit entspricht, und die jahresweise verlängerbar ist. Das Gebührenverzeichnis nennt deshalb keinen Einmalbetrag, sondern einen Jahressatz; der hier eingetragene Betrag ist dieser Satz mal der Ruhezeit, also die kürzeste zulässige Laufzeit. Der Verlängerungsantrag des Eigenbetriebs für 2026 lässt Verlängerungen um drei, sechs, neun, zwölf oder fünfzehn Jahre zu. Gepflegt wird dieses Grab vom Angehörigen. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung verlangt, dass jede Grabstätte bis zum Ablauf des Nutzungsrechts unterhalten, ordentlich gepflegt und instandgehalten wird; Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach einer Erdbestattung und einem Monat nach einer Urnenbeisetzung, und Absatz 3 stellt frei, ob die verantwortliche Person das selbst tut oder einen Gärtnereibetrieb beauftragt. Was ein solcher Auftrag kostet, steht in keiner Satzung. | 1.075,50 € | 453,00 € | 1.528,50 € | 15 | Ziffern 4.3.1 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Wahlgrab zur Erdbestattung für KinderDer Jahressatz beträgt nach Ziffer 4.2.3 des Gebührenverzeichnisses 71,70 Euro je Einzelgrab für Kinder, hier auf die zehnjährige Ruhezeit gerechnet. Er liegt damit 2,70 Euro unter dem Satz für das Erwachsenenwahlgrab, was bei zehn Jahren 27 Euro ausmacht; der eigentliche Unterschied ist die kürzere Laufzeit. Der Verlängerungsantrag des Eigenbetriebs für 2026 nennt diesen Satz als Erdwahlgrab (Kinder) im Wortlaut und bestätigt ihn damit zwei Jahre nach dem Satzungsbeschluss. Das Grabmaß beträgt nach Paragraf 18 Absatz 5 Nummer 2 der Friedhofssatzung 1,20 mal 1,50 Meter. Wahlgräber sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellige Grabstätten, deren Nutzungsrecht für eine Dauer verliehen wird, die mindestens der Ruhezeit entspricht, und die jahresweise verlängerbar ist. Das Gebührenverzeichnis nennt deshalb keinen Einmalbetrag, sondern einen Jahressatz; der hier eingetragene Betrag ist dieser Satz mal der Ruhezeit, also die kürzeste zulässige Laufzeit. Der Verlängerungsantrag des Eigenbetriebs für 2026 lässt Verlängerungen um drei, sechs, neun, zwölf oder fünfzehn Jahre zu. Gepflegt wird dieses Grab vom Angehörigen. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung verlangt, dass jede Grabstätte bis zum Ablauf des Nutzungsrechts unterhalten, ordentlich gepflegt und instandgehalten wird; Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach einer Erdbestattung und einem Monat nach einer Urnenbeisetzung, und Absatz 3 stellt frei, ob die verantwortliche Person das selbst tut oder einen Gärtnereibetrieb beauftragt. Was ein solcher Auftrag kostet, steht in keiner Satzung. | 717,00 € | 1.121,00 € | 1.838,00 € | 10 | Ziffern 4.2.3 und 1.1.2 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Reihengrab für die Erdbestattung ErwachsenerDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Freiburg und zugleich die niedrigste Grabnutzungsgebühr, die das Verzeichnis für ein Erwachsenengrab kennt. Es ist eine Einzelgrabstätte für eine Person; die Regelmaße betragen nach Paragraf 17 Absatz 4 Nummer 1 der Friedhofssatzung 1,20 mal 2,60 Meter, und die Pflanzfläche darf nach Absatz 5 höchstens 0,90 mal 2,60 Meter groß sein. Reihengräber werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung und endet mit Ablauf der Ruhezeit, und eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nach Absatz 7 hat die nutzungsberechtigte Person das Grab danach binnen drei Monaten abzuräumen und einzuebnen; tut sie es nicht, räumt die Verwaltung nach Absatz 8 auf ihre Kosten ab. Der Preisunterschied zum Rasenreihengrab von 222 Euro ist genau der Preis der Pflege: Dieses Grab muss die Familie selbst pflegen. Gepflegt wird dieses Grab vom Angehörigen. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung verlangt, dass jede Grabstätte bis zum Ablauf des Nutzungsrechts unterhalten, ordentlich gepflegt und instandgehalten wird; Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach einer Erdbestattung und einem Monat nach einer Urnenbeisetzung, und Absatz 3 stellt frei, ob die verantwortliche Person das selbst tut oder einen Gärtnereibetrieb beauftragt. Was ein solcher Auftrag kostet, steht in keiner Satzung. Mit der Grundgebühr sind nach dem Vorspann zu Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses die Tätigkeit der Verwaltung und des Bestattungspersonals, das Öffnen und Schließen des Grabes, die Bestattung mit vier Trägern, das Verbringen von Kranz- und Blumenschmuck zum Grab sowie die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen abgegolten, soweit das Verzeichnis keine besonderen Gebührentatbestände ausweist. Eine zweite Bestattungszeile gibt es in Freiburg nicht, wohl aber solche besonderen Tatbestände: Die Einsegnungshalle kostet nach Ziffer 3.1.1 zusätzlich 337 Euro für die erste halbe Stunde. | 346,00 € | 1.795,00 € | 2.141,00 € | 15 | Ziffern 4.1.1 und 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 1 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Rasenreihengrab für die ErdbestattungDas einzige pflegefreie Erdgrab Freiburgs, und die Fundstelle steht zweimal in derselben Vorschrift. Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 2 der Friedhofssatzung nennt es Reihengräber in Feldern, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden, und Absatz 6 sagt im Wortlaut: Sie werden mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung gemäht, die Grabstätten dürfen nicht bepflanzt werden. Der Eigenbetrieb bietet es unter der Überschrift Pflegefreies Rasenreihengrab an und weist darauf hin, dass es nur auf dem Hauptfriedhof vergeben wird. Erlaubt sind ein Holzkreuz, eine Holzstele oder eine bodeneben angebrachte Schrifttafel von höchstens 0,40 mal 0,40 Meter und 4 bis 6 Zentimeter Höhe, die ein Fachbetrieb verlegen muss; erhabene und aufgedübelte Schriftzeichen sind unzulässig, eine Einfassung oder Umrandung jeglicher Art ebenfalls. Die 222 Euro Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Erdreihengrab sind der Preis, den die Stadt für fünfzehn Jahre Rasenpflege nimmt. Reihengräber werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung und endet mit Ablauf der Ruhezeit, und eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nach Absatz 7 hat die nutzungsberechtigte Person das Grab danach binnen drei Monaten abzuräumen und einzuebnen; tut sie es nicht, räumt die Verwaltung nach Absatz 8 auf ihre Kosten ab. | 568,00 € | 1.795,00 € | 2.363,00 € | 15 | Ziffern 4.1.2 und 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 6 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Wahlgrab zur Erdbestattung, Einzelgrab an Wegen und in FeldernDas teuerste Erdgrab der Satzung und das einzige, in dem mehr als eine Person liegen kann: Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung können durch Tieferlegung zwei Särge übereinander bestattet werden, wenn der Boden die Verwesung innerhalb der Ruhezeit zulässt, und nach Absatz 4 lassen sich je Grabstelle zusätzlich bis zu vier Urnen beisetzen. Die Tieferlegung kostet nach Ziffer 1.3 des Verzeichnisses einmalig 336 Euro und muss bereits bei der Erstbelegung entschieden werden, sonst erst nach Ablauf der ersten Ruhezeit. Der Jahressatz von 74,40 Euro nach Ziffer 4.2.1 ist der höchste des Verzeichnisses und der einzige, der über den 71,70 Euro der beiden anderen Wahlgrabziffern liegt. Ein Nutzungsrecht kann nach Absatz 1 Satz 5 auch ohne Sterbefall zur Vorsorge erworben werden. Wahlgräber sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellige Grabstätten, deren Nutzungsrecht für eine Dauer verliehen wird, die mindestens der Ruhezeit entspricht, und die jahresweise verlängerbar ist. Das Gebührenverzeichnis nennt deshalb keinen Einmalbetrag, sondern einen Jahressatz; der hier eingetragene Betrag ist dieser Satz mal der Ruhezeit, also die kürzeste zulässige Laufzeit. Der Verlängerungsantrag des Eigenbetriebs für 2026 lässt Verlängerungen um drei, sechs, neun, zwölf oder fünfzehn Jahre zu. Gepflegt wird dieses Grab vom Angehörigen. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung verlangt, dass jede Grabstätte bis zum Ablauf des Nutzungsrechts unterhalten, ordentlich gepflegt und instandgehalten wird; Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach einer Erdbestattung und einem Monat nach einer Urnenbeisetzung, und Absatz 3 stellt frei, ob die verantwortliche Person das selbst tut oder einen Gärtnereibetrieb beauftragt. Was ein solcher Auftrag kostet, steht in keiner Satzung. | 1.116,00 € | 1.795,00 € | 2.911,00 € | 15 | Ziffern 4.2.1 und 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 bis 5 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten zehnten LebensjahrVorgesehen für bestattungspflichtige Verstorbene bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Die Ruhezeit beträgt hier nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung zehn statt fünfzehn Jahre, und das Gebührenverzeichnis schreibt diese kürzere Nutzungszeit ausdrücklich in die Zeile 4.1.3. Das Grabmaß beträgt nach Paragraf 17 Absatz 4 Nummer 2 1,20 mal 1,50 Meter. Beide Beträge sind gegenüber dem Erwachsenengrab gesenkt: die Grabnutzungsgebühr von 346 auf 165 Euro, die Bestattungsgrundgebühr nach Ziffer 1.1.2 von 1.795 auf 1.121 Euro. Ziffer 1.1.2 gilt allerdings nur für Kinder von 1 bis 10 Jahren; für ein Kind unter einem Jahr nennt das Verzeichnis keine Grundgebühr, obwohl ihm ein Kinderreihengrab zusteht. Gepflegt wird dieses Grab vom Angehörigen. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung verlangt, dass jede Grabstätte bis zum Ablauf des Nutzungsrechts unterhalten, ordentlich gepflegt und instandgehalten wird; Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach einer Erdbestattung und einem Monat nach einer Urnenbeisetzung, und Absatz 3 stellt frei, ob die verantwortliche Person das selbst tut oder einen Gärtnereibetrieb beauftragt. Was ein solcher Auftrag kostet, steht in keiner Satzung. | 165,00 € | 1.121,00 € | 1.286,00 € | 10 | Ziffern 4.1.3 und 1.1.2 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 3 und Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Grabanlage für Fehlgeburten und Ungeborene im anonymen SternenkinderfeldDie einzige Grabart, die das Verzeichnis ausdrücklich mit 0,00 Euro ausweist. Die Anlage ist nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Fehlgeburten im Sinne des Paragrafen 30 Absatz 2 Satz 1 und für Ungeborene im Sinne des Paragrafen 30 Absatz 3 Satz 1 des Bestattungsgesetzes bestimmt. Nutzungsrechte können daran nicht erworben werden, Angehörige dürfen der Beisetzung aber beiwohnen; darin unterscheidet sie sich vom anonymen Aschenfeld, das nach Absatz 1 ohne Beisein stattfindet. Pflegefrei ist sie nach Paragraf 20 Absatz 3 Satz 2: Anlage und Pflege der Grabanlage erfolgen durch die Friedhofsverwaltung. Namen, Grabmale und bauliche Anlagen sind nach Satz 1 und Satz 4 nicht zulässig, für Blumen und Kerzen gibt es zentrale Ablagestellen. Eine Beisetzungsgebühr ist hier nicht eingetragen, weil das Verzeichnis für Verstorbene unter einem Jahr keine Bestattungsgrundgebühr kennt: Ziffer 1.1.1 gilt ab 10 Jahren, Ziffer 1.1.2 von 1 bis 10 Jahren. Eine Null hätte behauptet, die Beisetzung sei gebührenfrei, und das steht dort nicht. | 0,00 € | - | 0,00 € | 10 | Ziffer 4.1.4 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 4 und Paragraf 20 Absatz 2 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Reihengrab für eine Aschenbeisetzung im BaumfeldIn einem Baumfeldreihengrab kann nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung genau eine Urne beigesetzt werden; das Baumfeldwahlgrab nimmt nach Absatz 3 zwei auf und kostet fast das Doppelte. Pflegefrei, und die Fundstelle ist Paragraf 21 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofssatzung: Baumfeldgräber sowie Gräber im Paradiesgärtlein werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Satz 2 verbietet die Bepflanzung, Satz 3 das Aufstellen beweglicher Gegenstände, und Satz 4 erlaubt der Verwaltung, beides ohne Ankündigung zu entfernen. Erlaubt bleibt nach Absatz 6 eine bodeneben verlegte Schrifttafel von höchstens 0,40 mal 0,40 Meter und 4 bis 6 Zentimeter Höhe, die ein Fachbetrieb verlegen muss. Mit 614 Euro ist es das teuerste Urnenreihengrab des Verzeichnisses, 370 Euro über dem gewöhnlichen und 247 Euro über dem anonymen. Reihengräber werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung und endet mit Ablauf der Ruhezeit, und eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nach Absatz 7 hat die nutzungsberechtigte Person das Grab danach binnen drei Monaten abzuräumen und einzuebnen; tut sie es nicht, räumt die Verwaltung nach Absatz 8 auf ihre Kosten ab. | 614,00 € | 453,00 € | 1.067,00 € | 15 | Ziffern 4.1.6 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 21 Absatz 1, 2 und 5 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Wahlgrab zur Aschenbeisetzung im BaumfeldGebührengleich mit dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab, denn Ziffer 4.3.1 setzt das Baumfeld in Klammern ausdrücklich gleich. Der Unterschied liegt in zwei Punkten: Es nimmt nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Urnen auf statt vier, und die Stadt pflegt es. Pflegefrei, und die Fundstelle ist Paragraf 21 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofssatzung: Baumfeldgräber sowie Gräber im Paradiesgärtlein werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Satz 2 verbietet die Bepflanzung, Satz 3 das Aufstellen beweglicher Gegenstände, und Satz 4 erlaubt der Verwaltung, beides ohne Ankündigung zu entfernen. Erlaubt bleibt nach Absatz 6 eine bodeneben verlegte Schrifttafel von höchstens 0,40 mal 0,40 Meter und 4 bis 6 Zentimeter Höhe, die ein Fachbetrieb verlegen muss. Wer zwei Urnen und Pflege will, zahlt hier 1.075,50 Euro Grabnutzung; wer dieselbe Pflege für eine Urne sucht, nimmt das Baumfeldreihengrab für 614 Euro, kann es dann aber nicht verlängern. Wahlgräber sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellige Grabstätten, deren Nutzungsrecht für eine Dauer verliehen wird, die mindestens der Ruhezeit entspricht, und die jahresweise verlängerbar ist. Das Gebührenverzeichnis nennt deshalb keinen Einmalbetrag, sondern einen Jahressatz; der hier eingetragene Betrag ist dieser Satz mal der Ruhezeit, also die kürzeste zulässige Laufzeit. Der Verlängerungsantrag des Eigenbetriebs für 2026 lässt Verlängerungen um drei, sechs, neun, zwölf oder fünfzehn Jahre zu. | 1.075,50 € | 453,00 € | 1.528,50 € | 15 | Ziffer 4.3.1 mit dem Zusatz auch Baumfeld und Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 4 und Paragraf 21 Absatz 1, 3 und 5 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
| Wahlgrab zur Aschenbeisetzung im Paradiesgärtlein des HauptfriedhofsDas Paradiesgärtlein liegt nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung im Feld 36 des Hauptfriedhofs. Es sind Wahlgräber für zwei Urnen, die auf ausgewiesenen Grabstellen in Rasenflächen und oberhalb von Trockenmauern beigesetzt werden; die Lage in der Trockenmauer unterscheidet sie von jedem anderen Grab der Stadt. Der Betrag ist der Jahressatz der Ziffer 4.3.1, weil Ziffer 4.3 die Überschrift Jahresgebühr für Wahlgrab zur Aschenbeisetzung trägt und darunter nur diese eine Ziffer steht; ein Grab im Paradiesgärtlein ist nach Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 5 genau ein solches Wahlgrab. Namentlich nennt das Verzeichnis es nicht, und das steht in den Lücken. Pflegefrei, und die Fundstelle ist Paragraf 21 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofssatzung: Baumfeldgräber sowie Gräber im Paradiesgärtlein werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Satz 2 verbietet die Bepflanzung, Satz 3 das Aufstellen beweglicher Gegenstände, und Satz 4 erlaubt der Verwaltung, beides ohne Ankündigung zu entfernen. Erlaubt bleibt nach Absatz 6 eine bodeneben verlegte Schrifttafel von höchstens 0,40 mal 0,40 Meter und 4 bis 6 Zentimeter Höhe, die ein Fachbetrieb verlegen muss. | 1.075,50 € | 453,00 € | 1.528,50 € | 15 | Ziffern 4.3 und 4.3.1 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Ortsrecht 17.6, in Kraft seit 01.05.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 5 und Paragraf 21 Absatz 4 und 5 der Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 19.03.2024, Ortsrecht 17.6 |
Häufige Fragen zu Freiburg im Breisgau
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Freiburg im Breisgau?
- In Freiburg im Breisgau sind 22 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 51,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Freiburg im Breisgau?
- Hauptfriedhof Freiburg ist mit 26,6 ha der größte Friedhof in Freiburg im Breisgau. Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Freiburg im Breisgau?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Freiburg im Breisgau gelten 15 Jahre für Särge und Aschenurnen nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 19.03.2024, dazu 10 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 19.03.2024, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einem Wahlgrab, mindestens; jahresweise verlängerbar nach Paragraf 18 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Friedhofssatzung vom 19.03.2024.
- Was kostet ein Grab in Freiburg im Breisgau?
- Ein Grab in Freiburg im Breisgau kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab für eine Aschenbeisetzung mit 697,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. (FS) mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht 17.6, vom 19.03.2024, beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2024, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt vom 13.04.2024, in Kraft seit 01.05.2024; sie hat nach Paragraf 43 die Friedhofssatzung vom 18.10.2011 in der Fassung der sechs Änderungssatzungen von 2012 bis 2023 abgelöst. Das Gebührenverzeichnis ist die Anlage ab Seite 27 und trägt alle Beträge.
- Wer ist für die Friedhöfe in Freiburg im Breisgau zuständig?
- Für die Friedhöfe in Freiburg im Breisgau ist Stadt Freiburg im Breisgau, Eigenbetrieb Friedhöfe, Friedhofsverwaltung zuständig, Friedhofstraße 8, 79106 Freiburg im Breisgau, Telefon 0761 201-6602. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Freiburg im Breisgau, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. (FS) mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht 17.6 vom 19.03.2024, beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2024, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt vom 13.04.2024, in Kraft seit 01.05.2024; sie hat nach Paragraf 43 die Friedhofssatzung vom 18.10.2011 in der Fassung der sechs Änderungssatzungen von 2012 bis 2023 abgelöst. Das Gebührenverzeichnis ist die Anlage ab Seite 27 und trägt alle Beträge
- Ortsrecht der Stadt Freiburg im Breisgau, Ordnungsziffer 17 Sonstige öffentliche Einrichtungen Stand 05.09.2026; die Sammlung führt zum Friedhofswesen genau drei Stücke, nämlich 17.06 Friedhofssatzung mit 65,7 KB, 17.07 Eigenbetriebssatzung Friedhöfe und 17.08 Geschäftsordnung für den Eigenbetrieb Friedhöfe. Weder eine Änderungssatzung noch eine getrennte Gebührensatzung ist verzeichnet
- Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg, Seite Friedhofsrecht und Formulare Stand 05.09.2026; verlinkt unter der Überschrift Friedhofsrecht genau ein Dokument, die Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis, und daneben die Technische Anleitung Grabmal sowie vier Formulare
- Verlängerungsantrag Nutzungsrecht des Eigenbetriebs Friedhöfe, Datei Rueckmeldebogen_2026.pdf Stand 05.09.2026; das Formular für 2026 nennt in seiner Fußnote die Jahressätze 74,40 Euro für das Erdwahlgrab Erwachsener, 71,70 Euro für das Erdwahlgrab für Kinder und 71,70 Euro für das Urnenwahlgrab und bestätigt damit die Ziffern 4.2.1, 4.2.3 und 4.3.1 des Verzeichnisses von 2024. Verlängert wird um drei, sechs, neun, zwölf oder fünfzehn Jahre
- Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg, Grabarten im Überblick mit den Seiten Erdbestattung und Urnenbeisetzung Stand 05.09.2026; beschreibt die angebotenen Grabarten, nennt das Rasenreihengrab ausdrücklich pflegefrei und nur auf dem Hauptfriedhof vergeben und führt daneben ein Stelenwahlgrab im Feld 24 des Hauptfriedhofs auf, das die Satzung nicht kennt
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.