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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg · AGS 08311000

Friedhofsgebühren Freiburg im Breisgau: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht 17.6, vom 19.03.2024, in Kraft seit 01.05.2024. Die Sätze gelten für alle 22 Friedhöfe der Stadt Freiburg im Breisgau, Eigenbetrieb Friedhöfe, nicht für einzelne.

0,00 €
Günstigstes Grab

Grab für anonyme Föten

2.911,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrab zur Erdbestattung, Einzelgrab an Wegen und in Feldern

10
Grabarten in der Satzung
10 Jahre
Kinder vor Vollendung des zehnten Lebensjahres

Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Freiburg im Breisgau kostet

Kurz beantwortet

In Freiburg im Breisgau kostet das günstigste Grab 0,00 € (Grab für anonyme Föten), das teuerste 2.911,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht 17.6, vom 19.03.2024, in Kraft seit 01.05.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Grab für anonyme FötenGebührenfrei.0,00 €0,00 €0,00 €10 J.Gebührenverzeichnis 4.1.4
Reihengrab für Kinder165,00 €1.121,00 €1.286,00 €10 J.Gebührenverzeichnis 4.1.3 und 1.1.2
Wahlgrab zur Erdbestattung für Kinder71,70 Euro je Jahr.717,00 €1.121,00 €1.838,00 €10 J.Gebührenverzeichnis 4.2.3 und 1.1.2
Reihengrab für die Erdbestattung ErwachsenerDie günstigste Erdbestattung in Freiburg.346,00 €1.795,00 €2.141,00 €15 J.Gebührenverzeichnis 4.1.1 und 1.1.1
Rasenreihengrab für die ErdbestattungOb die Pflege enthalten ist, sagt das Gebührenverzeichnis nicht.568,00 €1.795,00 €2.363,00 €15 J.Gebührenverzeichnis 4.1.2 und 1.1.1
Wahlgrab zur Erdbestattung, Einzelgrab an Wegen und in Feldern74,40 Euro je Jahr, hier auf die Ruhezeit von fünfzehn Jahren gerechnet.1.116,00 €1.795,00 €2.911,00 €15 J.Gebührenverzeichnis 4.2.1 und 1.1.1

Urne: 4 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für eine AschenbeisetzungDie günstigste Grabart in Freiburg.244,00 €453,00 €697,00 €15 J.Gebührenverzeichnis 4.1.5 und 2.1.1
Reihengrab für eine anonyme Aschenbeisetzung367,00 €453,00 €820,00 €15 J.Gebührenverzeichnis 4.1.7 und 2.1.1
Reihengrab für eine Aschenbeisetzung im BaumfeldOb die Pflege enthalten ist, sagt das Gebührenverzeichnis nicht.614,00 €453,00 €1.067,00 €15 J.Gebührenverzeichnis 4.1.6 und 2.1.1
Wahlgrab zur Aschenbeisetzung, auch im Baumfeld71,70 Euro je Jahr, hier auf die Ruhezeit von fünfzehn Jahren gerechnet.1.075,50 €453,00 €1.528,50 €15 J.Gebührenverzeichnis 4.3.1 und 2.1.1

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung, Personen über zehn Jahre1.795,00 €Gebührenverzeichnis 1.1.1
Erdbestattung, Kinder von einem bis zehn Jahren1.121,00 €Gebührenverzeichnis 1.1.2
Beisetzen einer Urne453,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.1
Tieferlegung eines Grabes336,00 €Gebührenverzeichnis 1.3
Benutzung der Einsegnungshallen einschließlich Urnenzimmer, eine halbe Stunde337,00 €Gebührenverzeichnis 3.1.1
Trauerfeier über die übliche halbe Stunde hinaus, je angefangene Viertelstunde168,00 €Gebührenverzeichnis 3.1.3
Wandbeleuchtung in der Einsegnungshalle des Hauptfriedhofs, 48 Kerzen109,00 €Gebührenverzeichnis 3.1.2
Aufbahrungs-, Einstellungs- oder Umsargungsraum, je angefangenem Tag44,00 €Gebührenverzeichnis 3.2
Sezierraum, je angefangenem Tag176,00 €Gebührenverzeichnis 3.3
Ermäßigung bei Trägerleistung in den Ortsteilen ohne Berechnung, je Träger42,00 €Gebührenverzeichnis 1.2
Umbetten einer Urne679,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.2
Ausgraben einer Urne396,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.3
Versand einer Urne im Inland einschließlich Porto104,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.4
Versand einer Urne ins europäische Ausland einschließlich Porto117,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.5
Sonderleistungen nach Aufwand, Personal je Stunde57,00 €Gebührenverzeichnis 5.6
Sonderleistungen nach Aufwand, Bagger je Stunde62,00 €Gebührenverzeichnis 5.6
Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht 17.6, vom 19.03.2024, in Kraft seit 01.05.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

4.597,00 €

Reihengrab für eine Aschenbeisetzung in Freiburg im Breisgau, über 15 Jahre, das sind 306,47 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis 4.1.5 und 2.1.1244,00 €
Beisetzung der UrneGebührenverzeichnis 1.1.1453,00 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde697,00 €

Die günstigste Grabart in Freiburg.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofssatzung der Stadt Freiburg i. Br. mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht 17.6, vom 19.03.2024, in Kraft seit 01.05.2024. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Wahlgräber kosten je Jahr, nicht einmalig. Wir rechnen den Jahressatz auf die Ruhezeit von fünfzehn Jahren hoch, weil das Nutzungsrecht mindestens die Ruhezeit abdecken muss.
  • Ob bei Rasen- und Baumfeldgräbern die Pflege enthalten ist, sagt das Gebührenverzeichnis nicht. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei, obwohl der Name das nahelegt.
  • Die Einsegnungshalle wird getrennt berechnet, 337 Euro für eine halbe Stunde. Sie steckt nicht in unseren Grabpreisen.
  • Ausbetten, Umbetten und Wiederbestattung rechnet die Stadt nach tatsächlichem Aufwand ab, mit Stundensätzen zwischen 19 und 74 Euro. Einen Gesamtbetrag nennt das Verzeichnis dafür nicht.
  • Zur Abräumung eines Grabes nennt das Verzeichnis keinen Betrag. Grabmale und Einfassungen muss die nutzungsberechtigte Person nach Paragraf 13 Absatz 2 auf eigene Kosten entfernen.
  • Das Grab für anonyme Föten führen wir als pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung sagt für die Grabanlagen für anonyme Bestattungen, zu denen nach Absatz 2 auch das anonyme Sternenkinderfeld gehört: Anlage und Pflege der Grabanlage erfolgen durch die Friedhofsverwaltung.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.