Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08317065
Alle 10 Friedhöfe in Lahr/Schwarzwald
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07821 39610
- Friedhofsverwaltung Stadt Lahr, Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt
- 2.100,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.170,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
77933 Lahr/Schwarzwald
Reihengrabstätte für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
Urnenreihengrabstätte
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Lahr/Schwarzwald nehmen zusammen 11 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Bergfriedhof Lahr ist der größte mit 6,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.060 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 380 m entfernt, der entlegenste 4,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 3 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Lahr/Schwarzwald rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhofsverwaltung Stadt Lahr, Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt
Friedhofstraße 4577933 Lahr/Schwarzwald
07821 39610
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 9 bis 12 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Lahr/Schwarzwald, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Bergfriedhof Lahr | 6,4 ha | 920 m | 4 Anlagen, nächste 100 m | Bergfriedhof, 110 mBus 107 | keine Angabe |
| Friedhof Reichenbach | 1,3 ha | 4,7 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Reichenbach Ost, 410 mBus 106, Bus 110 | keine Angabe |
| Friedhof Sulz | 1,2 ha | 3 km | 3 Anlagen, nächste 160 m | Jahnstraße, 240 mBus 105, Bus 114 | keine Angabe |
| Friedhof Dinglingen | 6.360 m² | 1,4 km | 12 Anlagen, nächste 80 m | Alte Straße / Terrassenbad, 160 mBus 106, Bus 107, Bus 109, Bus 110 | christlich |
| Friedhof Kuhbach | 4.060 m² | 3,1 km | 3 Anlagen, nächste 200 m | Kuhbach Rathaus, 90 mBus 106, Bus 110 | christlich |
| Friedhof Langenwinkel | 3.610 m² | 4 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Eichholzstraße, 530 mBus 108 | keine Angabe |
| Friedhof Mietersheim | 3.440 m² | 2,2 km | 5 Anlagen, nächste 330 m | Am Lerchenberg, 260 mBus 102, Bus 113 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 2.100 m² | 380 m | 30 Anlagen, nächste 100 m | Stiftskirche, 90 mBus 103 | keine Angabe |
| Gedenkstätte Friedhof Alt-Langenwinkel | 880 m² | 4,8 km | 9 Anlagen, nächste 130 m | Einsteinallee, 180 mBus 100, Bus 106, Bus 111, Bus 280 | keine Angabe |
| Denkmalhof | 700 m² | 390 m | 32 Anlagen, nächste 110 m | Stiftskirche, 90 mBus 103 | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Lahr/Schwarzwald kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Offenburg | 15,5 km | 1.901,00 €Reihengrab für Sargbestattung199,00 € gespart | 1.102,00 €Urnenreihengrab68,00 € gespart |
| Lahr/Schwarzwald (hier) | - | 2.100,00 €Reihengrabstätte für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre | 1.170,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Freiburg im Breisgau | 38,2 km | 2.141,00 €Reihengrab für die Erdbestattung Erwachsener | 697,00 €Reihengrab für eine Aschenbeisetzung473,00 € gespart |
| Kehl | 26,4 km | 3.312,00 €Reihengrab, Normalgrab | 1.239,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 38,2 km | 199,00 €in Offenburg, 15,5 km entfernt | 473,00 €in Freiburg im Breisgau, 38,2 km entfernt |
Was ein Grab in Lahr/Schwarzwald kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Bestattungsgebührenordnung, vom 20.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit einer zweiten Preisspalte, die ab 01.01.2026 gilt.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Erwachsene und Kinder über 5 JahreDas einzige gewöhnliche Erdgrab im Reihenfeld. Der Betrag stammt aus der Spalte ab 01.01.2026, der jüngeren der beiden Preisspalten. In der Spalte ab 01.01.2024 stehen 1.090 Euro. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung 20 Jahre, eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 1 nicht möglich. | 1.300,00 € | 800,00 € | 2.100,00 € | 20 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 1.1 und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Reihengrabstätte für Kinder von 0 bis 5 Jahre und TotgeburtenDie Bestattung von Kindern von 0 bis 9 Jahren und von Totgeburten ist nach Abschnitt I Ziffer 1.4 gebührenfrei, es bleibt die Grabgebühr von 400 Euro. Der Tarif zieht bei der Grabgebühr die Grenze bei 5 Jahren, bei der Bestattungsgebühr bei 9 Jahren. | 400,00 € | 0,00 € | 400,00 € | 20 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 1.2 und Abschnitt I Ziffer 1.4 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in oberer Lage des Bergfriedhofs, 2 QuadratmeterDas günstigste Erdwahlgrab auf dem Bergfriedhof. Die Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 2.140,00 € | 800,00 € | 2.940,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.1 Buchstabe a und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in oberer Lage des Bergfriedhofs, 4 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 3.420,00 € | 800,00 € | 4.220,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.1 Buchstabe b und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in mittlerer Lage des Bergfriedhofs, 2 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 2.780,00 € | 800,00 € | 3.580,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.2 Buchstabe a und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in mittlerer Lage des Bergfriedhofs, 4 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 4.700,00 € | 800,00 € | 5.500,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.2 Buchstabe b und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in mittlerer Lage des Bergfriedhofs, 6 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 6.630,00 € | 800,00 € | 7.430,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.2 Buchstabe c und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in mittlerer Lage des Bergfriedhofs, 8 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 8.560,00 € | 800,00 € | 9.360,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.2 Buchstabe d und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in unterer Lage des Bergfriedhofs, 2 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 3.420,00 € | 800,00 € | 4.220,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.3 Buchstabe a und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in unterer Lage des Bergfriedhofs, 4 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 5.990,00 € | 800,00 € | 6.790,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.3 Buchstabe b und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in unterer Lage des Bergfriedhofs, 6 QuadratmeterDie Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 8.560,00 € | 800,00 € | 9.360,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.3 Buchstabe c und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in unterer Lage des Bergfriedhofs, 8 QuadratmeterDas teuerste Grab im Lahrer Tarif. Die Wahlgräber auf dem Bergfriedhof haben eine Tieferlegungsmöglichkeit; wird sie genutzt, kostet die Bestattung nach Abschnitt I Ziffer 1.2 statt 800 Euro 940 Euro. Wir rechnen mit dem normaltiefen Satz. Für die Abgrenzung der Lagen ist der Übersichtsplan in Anlage 1 zur Satzung maßgeblich. Die Gebühren des Friedhofs Dinglingen richten sich nach dem Satz der unteren Lage. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 11.120,00 € | 800,00 € | 11.920,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II B Ziffer 1.3 Buchstabe d und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Einzelwahlgrab einfachtief auf einem Friedhof der StadtteileDas günstigste Erdwahlgrab in Lahr. Der Satz gilt auf den Friedhöfen Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach, Langenwinkel, Mietersheim, Reichenbach und Sulz. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 1.940,00 € | 800,00 € | 2.740,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II C Ziffer 1.1 und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Einzelwahlgrab doppeltief auf einem Friedhof der StadtteileDas Grab ist ein Tiefgrab, deshalb steht hier die Bestattungsgebühr von 940 Euro nach Abschnitt I Ziffer 1.2 und nicht der normaltiefe Satz. Nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 2.140,00 € | 940,00 € | 3.080,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II C Ziffer 1.2 und Abschnitt I Ziffer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung |
| Doppelwahlgrab einfachtief auf einem Friedhof der StadtteileZwei Grabstellen nebeneinander. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 3.030,00 € | 800,00 € | 3.830,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II C Ziffer 1.3 und Abschnitt I Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Doppelwahlgrab doppeltief auf einem Friedhof der StadtteileDas Grab ist ein Tiefgrab, deshalb steht hier die Bestattungsgebühr von 940 Euro nach Abschnitt I Ziffer 1.2 und nicht der normaltiefe Satz. Nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 3.420,00 € | 940,00 € | 4.360,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II C Ziffer 1.4 und Abschnitt I Ziffer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Lahr. Der Betrag stammt aus der Spalte ab 01.01.2026, der jüngeren der beiden Preisspalten. In der Spalte ab 01.01.2024 stehen 810 Euro. Die Pflege bleibt nach Paragraf 19 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung bei den Angehörigen. | 970,00 € | 200,00 € | 1.170,00 € | 20 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 2 und Abschnitt I Ziffer 2.2.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Lahr. Der Tarif nennt die Leistung ausdrücklich Grabstättenüberlassung einschließlich Rasen- und Heckenpflege, und Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt, die Pflege der anonymen Grabstätten erfolge ausschließlich durch die Stadt Lahr. Gestecke oder Blumen dürfen nur am Gedenkstein niedergelegt werden. | 1.460,00 € | 200,00 € | 1.660,00 € | 20 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 3 und Abschnitt I Ziffer 2.2.1 der Bestattungsgebührenordnung, dazu Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabstätteNach Paragraf 12 Absatz 15 Buchstabe a der Friedhofssatzung finden bis zu vier Urnen Platz. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 2.100,00 € | 200,00 € | 2.300,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 4.1 und Abschnitt I Ziffer 2.2.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| BaumwahlgrabstätteParagraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung nennt die Baumgräber neben den anonymen Grabstätten und sagt, ihre Pflege erfolge ausschließlich durch die Stadt Lahr. Bis zu zwei Urnen finden nach Paragraf 12 Absatz 15 Buchstabe c Platz. Eine Beschriftung des Baumes kostet nach Abschnitt II A Ziffer 8 zusätzlich 455 Euro; sie ist nach der Beschreibung der Stadt eine Möglichkeit und nicht eingerechnet. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 2.700,00 € | 200,00 € | 2.900,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 4.2 und Abschnitt I Ziffer 2.2.1 der Bestattungsgebührenordnung, dazu Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| Grabstätte in einer UrnensammelgrabstätteDer Tarif wirkt günstig, ist es aber nicht: Paragraf 12 Absatz 17 der Friedhofssatzung verlangt für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Urnensammelgrabstätte den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrags. Die Stadt nennt dazu die Genossenschaft der deutschen Friedhofsgärtner. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung, deshalb ist die Grabart nicht als pflegefrei geführt. Die Gebühr deckt nach dem Tarif anteilig das Nutzungsrecht, die Grabmalunterhaltung je Urnenplatz und den Bearbeitungsaufwand. Auf den Friedhöfen Sulz und Kuhbach kommt nach Abschnitt II C Ziffer 2 ein Zuschlag von 1.199 Euro je Grabmal hinzu. Bis zu neun Urnen je Quadratmeter sind zulässig. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 1.130,00 € | 200,00 € | 1.330,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 4.3 und Abschnitt I Ziffer 2.2.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenmauer, Nische bis zu 2 UrnenDie Abdeckplatte kostet nach Abschnitt II A Ziffer 7 zusätzlich 144 Euro aus Sandstein oder 160 Euro aus Granit; welche Wahl zwingend ist, sagt der Tarif nicht, deshalb steht sie nicht im Betrag. Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung weist allein die Rabatten vor den Urnenmauern der Stadt zu, nicht die Grabstätte selbst. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 2.070,00 € | 140,00 € | 2.210,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 4.4 und Abschnitt I Ziffer 2.2.2 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenmauer, Nische bis zu 4 UrnenDie Doppelnische nimmt nach Paragraf 12 Absatz 16 Buchstabe b der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen auf. Bei einer Verlängerung werden nach Abschnitt II Ziffer 6 die der neuen Nutzungsdauer entsprechenden anteiligen Gebühren erhoben, monatsgenau abgerechnet. Die Mindestdauer der erneuten Verleihung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 2.780,00 € | 140,00 € | 2.920,00 € | 25 | Paragraf 4 Abschnitt II A Ziffer 4.4 und Abschnitt I Ziffer 2.2.2 der Bestattungsgebührenordnung |
Häufige Fragen zu Lahr/Schwarzwald
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Lahr/Schwarzwald?
- In Lahr/Schwarzwald sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 11 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Lahr/Schwarzwald?
- Bergfriedhof Lahr ist mit 6,4 ha der größte Friedhof in Lahr/Schwarzwald. Er liegt 920 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Lahr/Schwarzwald?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Lahr/Schwarzwald gelten 20 Jahre für Erdbestattung Verstorbener nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen Verstorbener nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Lahr/Schwarzwald?
- Ein Grab in Lahr/Schwarzwald kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.170,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Bestattungsgebührenordnung, vom 20.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit einer zweiten Preisspalte, die ab 01.01.2026 gilt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Lahr/Schwarzwald zuständig?
- Für die Friedhöfe in Lahr/Schwarzwald ist Friedhofsverwaltung Stadt Lahr, Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt zuständig, Friedhofstraße 45, 77933 Lahr/Schwarzwald, Telefon 07821 39610. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Lahr/Schwarzwald, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Bestattungsgebührenordnung vom 20.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit einer zweiten Preisspalte, die ab 01.01.2026 gilt
- Friedhofssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald, Quelle der Ruhezeit und der Pflegeregeln vom 20.11.2023, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, löst die Friedhofssatzung vom 01.07.2013 ab
- Bestattungs- und Grabarten in Lahr, Beschreibung der Grabarten durch die Stadt Stand des Abrufs am 31.08.2026
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.