Bayern · Gemeinde · AGS 09377112
Friedhöfe in Bärnau: alle 2 auf einen Blick
Lage, Fläche, Anfahrt und Nachbarschaft für jeden einzelnen. Die Zahlen sind aus der erfassten Geometrie gerechnet, nicht aus einer Beschreibung übernommen.
- nicht erfasst
- Friedhofsverwaltung
- offen
- Was ein Grab kostet
- offen
- Urnengrab
- 2
- Friedhöfe mit Namen
Auskunft gibt das Rathaus
Satzung noch nicht erfasst
Satzung noch nicht erfasst
1 weitere Flächen ohne Namen
Was Sie in Bärnau erwartet
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hohenthan ist der größte mit 4.940 m², in der Mitte liegen sie bei 4.940 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 3,3 km entfernt, der entlegenste 4,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, lohnt der Blick in die Spalte Haltestelle: alle 2 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 2 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 2 Friedhöfe ist eine Konfession eingetragen: christlich. Das ist wichtiger, als es klingt: Dort gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde, nicht die Satzung der Stadt, und Ihre Ansprechpartner und Gebühren sind andere.
Alle 2 Friedhöfe in Bärnau
Klicken Sie auf einen Namen für Anfahrt, Lageplan und Details. Die Entfernung ist Luftlinie zum Ortskern.
Häufige Fragen zu Bärnau
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bärnau?
- In Bärnau sind 2 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 7.400 m² ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bärnau?
- Hohenthan ist mit 4.940 m² der größte. Er liegt 3,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bärnau zuständig?
- Das Friedhofswesen obliegt nach § 2 Abs. 1 FBG der Gemeinde als Selbstverwaltungsangelegenheit. Für Bärnau ist die Kontaktstelle in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst.
Weiter
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Juni 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.