Bayern · BestG, Stand 1. Juni 2026
Was darf ich wann? Der Ablauf in Bayern
Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.
- sofort
- Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen
- keine gesetzliche Untergrenze
- So lange bleibt das Grab
keine Wartezeit
Art. 10 Abs. 1 BestG
Das Wichtigste vorweg
Kurz beantwortet
Der Ablauf, Frist für Frist
In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.
In der ersten Stunde
Was jetzt sofort zählt
- Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?
Sofort. Es gibt keine Wartezeit.
Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.
keine Vorschrift, weil nichts verboten ist
- Muss ich sofort einen Arzt rufen?
Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.
Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.
Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend
In den ersten Tagen
Papiere und Termin
- Bis wann muss ich zum Standesamt?
Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.
§ 28 Personenstandsgesetz, bundesweit
Über Jahrzehnte
Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben
- Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Das entscheidet allein Ihr Friedhofsträger. Es gibt keine Mindestzahl im Gesetz.
Bayern ist damit eines von zwei Ländern ohne gesetzliche Untergrenze, das andere ist Schleswig-Holstein. Sie können die Frist nirgends nachschlagen, sondern müssen sie bei der Friedhofsverwaltung erfragen, und zwar bevor Sie sich für eine Grabart entscheiden. In der Praxis liegen die Ruhezeiten meist zwischen 10 und 25 Jahren.
Art. 10 Abs. 1 BestG
Was genau im Gesetz steht
Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.
Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Wortlaut · Art. 10 Abs. 1 BestG
Der Friedhofsträger bestimmt Ruhezeiten für Leichen und für Aschenreste Verstorbener. Die Ruhezeit für Leichen ist nach Anhörung des Gesundheitsamts unter Berücksichtigung der Verwesungsdauer festzusetzen.
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Quellen und Stand
- Bayerisches Bestattungsgesetz, Stand 01.07.2024 § 1 Abs. 47 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)
- Personenstandsgesetz, § 28 (Anzeigefrist beim Standesamt) Bundesrecht, gilt in allen Ländern
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.