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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bayern, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 09564000

Alle 20 Friedhöfe in Nürnberg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0911 231-8483
Stadt Nürnberg, Friedhofsverwaltung

90403 Nürnberg

2.418,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Wahlgrab einfachtief und einfachbreit

1.013,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenstelle in der Sammelgruft

20
Friedhöfe mit Namen

8 weitere Flächen ohne Namen

Die 20 Friedhöfe in Nürnberg nehmen zusammen 128,3 ha ein

Kurz beantwortet

Nürnberg hat 20 benannte Friedhöfe mit zusammen 128,3 ha. Der größte ist Südfriedhof mit 62,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Johannisfriedhof mit 1,3 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Nürnberg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Südfriedhof ist der größte mit 62,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,3 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,3 km entfernt, der entlegenste 11,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 20 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 20 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 9 der 20 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Nürnberg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Nürnberg, Friedhofsverwaltung

Spitalgasse 1, 2. und 4. Stock
90403 Nürnberg
0911 231-8483
Sprechzeiten
Friedhofsverwaltung Spitalgasse 1: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstleistungsbüros auf dem Süd- und dem Westfriedhof für alle Grabangelegenheiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Termine für Trauerfeiern und Beisetzungen unter 0911 231-3184: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16 Uhr, Freitag 8.30 bis 14 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Nürnberg im Netz

Die 20 Friedhöfe in Nürnberg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Südfriedhof62,1 ha4,9 km1 Anlagen, nächste 380 mSüdfriedhof, 450 mTram 5, Bus 51, Bus 68, Bus N5keine Angabe
Westfriedhof36,7 ha2,7 km8 Anlagen, nächste 250 mBienweg, 310 mBus 38keine Angabe
Friedhof7,2 ha7,7 km7 Anlagen, nächste 160 mEinsteinring, 110 mBus 61, Bus 62keine Angabe
JohannisfriedhofDenkmal3,4 ha1,3 km10 Anlagen, nächste 150 mSt. Johannisfriedhof, 110 mTram 6, Bus 34, Bus N11lutherisch
Neuer jüdischer Friedhof2,9 ha3,2 km5 Anlagen, nächste 260 mBrettergartenstraße, 270 mBus 38jüdisch
Fischbacher Friedhof2,5 ha9,6 km1 Anlagen, nächste 80 mHutbergstraße, 340 mBus 54, Bus 59, Bus N4keine Angabe
Friedhof St. Leonhard1,6 ha2,4 km8 Anlagen, nächste 120 mSt. Leonhard, 240 mU-Bahn U2christlich
Friedhof Katzwang1,5 ha11,1 km12 Anlagen, nächste 80 mKatzwang Hallenbad, 80 mchristlich
Friedhof Kraftshof1,4 ha6,6 km3 Anlagen, nächste 100 mKraftshof, 340 mBus 31keine Angabe
St. Rochusfriedhof1,3 ha1,4 km11 Anlagen, nächste 140 mAustraße, 180 mBus N7lutherisch
Friedhof Worzeldorf1,2 ha9,5 km8 Anlagen, nächste 60 mWorzeldorf Schule, 230 mkeine Angabe
Friedhof Boxdorf1,1 ha7,7 km3 Anlagen, nächste 90 mBoxbergweg, 500 mBus 290christlich
Friedhof Mögeldorf1 ha4,3 km8 Anlagen, nächste 270 mWaldstraße, 270 mkeine Angabe
Friedhof St. Peter9.000 m²2,1 km18 Anlagen, nächste 130 mHistorisches Straßenbahndepot Nürnberg, 90 mchristlich
Friedhof Kornburg7.500 m²11,3 km5 Anlagen, nächste 190 mKornburg Süd, 80 mBus 51keine Angabe
Wöhrder Friedhof6.710 m²1,9 km12 Anlagen, nächste 80 mDeichslerstraße, 210 mTram 8christlich, evangelisch
Alter jüdischer Friedhof6.680 m²1,7 km11 Anlagen, nächste 80 mBärenschanze, 220 mBus N9, Bus N14, U-Bahn U1jüdisch
Friedhof St. Jobst5.860 m²3,4 km16 Anlagen, nächste 60 mNürnberg Ost, 60 mZug RB 30, Zug RB 31keine Angabe
Friedhof Eibach5.150 m²6,7 km6 Anlagen, nächste 180 mMühlfeldstraße, 260 mBus 61, Bus 62keine Angabe
Militärfriedhof 1693 bis 1919Denkmal2.970 m²1,5 km10 Anlagen, nächste 100 mAustraße, 110 mBus N7keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Nürnberg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Neumarkt in der Oberpfalz33,7 km820,00 €Einzelgrab für Erwachsene1.598,00 € gespart370,00 €Rasengrab in einem anonymen Grabfeld643,00 € gespart
Erlangen16,9 km2.391,00 €Einzelgrabstätte27,00 € gespart918,00 €Anonymes Urnengrab95,00 € gespart
Nürnberg (hier)-2.418,00 €Wahlgrab einfachtief und einfachbreit1.013,00 €Urnenstelle in der Sammelgruft
Zirndorf8,8 km2.912,00 €Reihengrab712,00 €Urnengemeinschaftsanlage301,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 33,7 km1.598,00 €in Neumarkt in der Oberpfalz, 33,7 km entfernt643,00 €in Neumarkt in der Oberpfalz, 33,7 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Nürnberg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg, das Gebührenverzeichnis, Stadtrecht 740.071 Anlage, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.01.2026, gültig ab 01.04.2026, Stand 84. Nachtrag August 2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für ErwachseneDas einzige pflegefreie Erdgrab, das im Gebührenverzeichnis eine eigene Ziffer hat. Die Grabgebühr beträgt 99 Euro je Jahr und wird für die zehnjährige Ruhezeit im Voraus fällig, zusammen also 990 Euro. Reihengrabfelder gibt es nur auf dem Süd- und dem Westfriedhof. Eine Grabwahl ist ausgeschlossen, belegt wird der Reihe nach. Die Pflege liegt bei der Stadt, und der Beleg dafür ist ungewöhnlich zwingend: Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung lässt die Friedhofsverwaltung die Reihengräber einheitlich anlegen, gestalten und betreuen, und nach Absatz 3 wird an ihnen überhaupt kein Grabnutzungsrecht erworben. Die Pflegepflicht des Paragrafen 28 Satz 1 und des Paragrafen 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung trifft aber nur Grabnutzungsberechtigte, und die gibt es hier nicht. Die städtische Seite zum Reihengrab bestätigt es in eigenen Worten: Die Friedhofsverwaltung säht die Flächen an und pflegt sie. Was überrascht: Das Grab ist teurer als das gewöhnliche Wahlgrab, 990 statt 790 Euro, und es ist nach Paragraf 13 Absatz 2 während der Ruhezeit für jede weitere Beisetzung gesperrt und nach Ablauf nicht verlängerbar. Grabschmuck ist nicht erlaubt, sämtliche Namenssteine sind einheitlich gestaltet, und einen Betrag für diesen Stein nennt das Verzeichnis nicht.990,00 €1.628,00 €2.618,00 €10Anlage Ziffer 2.1.1, Paragraf 13 und Paragraf 22 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Wahlgrab einfachtief und einfachbreitDas günstigste Erdgrab in Nürnberg und der Grundpreis, an dem sich die ganze Reihe der Wahlgräber bemisst. Die Grabgebühr beträgt 79 Euro je Jahr, für die zehnjährige Mindestlaufzeit also 790 Euro, und derselbe Satz fällt für jedes Jahr der Verlängerung erneut an. Die Pflanzfläche misst nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung höchstens 1,80 mal 0,90 Meter, das Grabmal darf nach Angabe der Friedhofsverwaltung 1,20 Meter hoch und 0,60 Meter breit sein. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Zwei Dinge überraschen. Erstens nimmt das Wahlgrab nach der Überschrift von Abschnitt 4 des Verzeichnisses auch Urnen auf; die Bestattungsgebühr sinkt dann von 1.628 auf 313 Euro, die Grabgebühr bleibt gleich. Zweitens muss die Verlängerung nach Paragraf 24 Absatz 1 binnen zwei Monaten nach Ablauf schriftlich beantragt werden und wirkt auf den Ablaufzeitpunkt zurück, kostet also auch für die verstrichene Zeit.790,00 €1.628,00 €2.418,00 €10Anlage Ziffer 4.1.1, Paragraf 14 und Paragraf 24 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Wahlgrab einfachtief und doppeltbreitZwei nebeneinanderliegende Wahlgrabstellen, an denen nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung ein gemeinsames Nutzungsrecht bestellt werden kann. Die Grabgebühr beträgt 158 Euro je Jahr, also genau das Doppelte des Satzes für eine Stelle, und über die zehnjährige Mindestlaufzeit 1.580 Euro. Die Bestattungsgebühr von 1.628 Euro fällt je Beisetzung an, nicht je Grabstelle. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Wer die beiden Stellen nacheinander belegt, zahlt die doppelte Grabgebühr von Anfang an, weil das Nutzungsrecht für die ganze Grabstätte erworben wird.1.580,00 €1.628,00 €3.208,00 €10Anlage Ziffer 4.1.2 und Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Wahlgrab einfachtief und dreifachbreitDrei nebeneinanderliegende Wahlgrabstellen zu 237 Euro je Jahr, also dreimal 79 Euro, über zehn Jahre 2.370 Euro. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Die Pflanzfläche wächst mit der Zahl der Stellen, das zulässige Grabmal bleibt nach Angabe der Friedhofsverwaltung bei 1,20 Meter Höhe. Wer mehr Fläche und ein größeres Grabmal will, ist beim Familiengrab richtig, das 99 statt 79 Euro je Stelle und Jahr kostet.2.370,00 €1.628,00 €3.998,00 €10Anlage Ziffer 4.1.3 und Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Wahlgrab einfachtief und vierfachbreitVier nebeneinanderliegende Wahlgrabstellen zu 316 Euro je Jahr, viermal 79 Euro, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 3.160 Euro. Es ist das breiteste Wahlgrab; darüber hinaus führt das Verzeichnis nur noch Familiengräber. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Zu bedenken ist, dass die Grabgebühr auch für unbelegte Stellen läuft und nach Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung bei einem Verzicht auf das Grabrecht nicht erstattet wird.3.160,00 €1.628,00 €4.788,00 €10Anlage Ziffer 4.1.4 und Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Wahlgrab doppelttief und einfachbreitEin doppelt tiefes Grab für zwei Särge übereinander, 158 Euro je Jahr und damit derselbe Satz wie für zwei nebeneinanderliegende Stellen: Die zweite Tiefe zählt im Tarif wie eine zweite Grabstelle. Über zehn Jahre 1.580 Euro. Der praktische Vorteil steht in Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung: In ein 2,40 Meter tiefes Grab, in dem in 2,40 Meter Tiefe bestattet ist, darf während der laufenden Ruhezeit noch eine zweite Erdbestattung in 1,50 Meter Tiefe erfolgen. Bei zwei nebeneinanderliegenden Stellen wäre das ebenso möglich, das doppelt tiefe Grab braucht dafür aber nur die halbe Fläche. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet.1.580,00 €1.628,00 €3.208,00 €10Anlage Ziffer 4.1.5 und Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Wahlgrab doppelttief und doppeltbreitZwei doppelt tiefe Wahlgrabstellen nebeneinander, rechnerisch vier Grabstellen zu je 79 Euro, also 316 Euro je Jahr und 3.160 Euro über die zehnjährige Mindestlaufzeit. Das größte Wahlgrab nach Belegungszahl und zugleich das flächensparendste seiner Größe. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Wer alle vier Plätze nutzen will, sollte Paragraf 22 Absatz 1 Satz 1 im Blick behalten: Jede Ruhezeit beginnt am Sterbetag und läuft eigenständig, das Grabnutzungsrecht muss also die längste von ihnen abdecken.3.160,00 €1.628,00 €4.788,00 €10Anlage Ziffer 4.1.6 und Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab einfachtief und einfachbreitDas Familiengrab unterscheidet sich vom Wahlgrab nicht durch den Personenkreis, sondern durch die Fläche: Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung erlaubt eine Pflanzfläche von 2,20 mal 1,10 Meter statt 1,80 mal 0,90 Meter, das Grabmal darf nach Angabe der Friedhofsverwaltung 1,40 statt 1,20 Meter hoch sein, und die Gräber liegen in bevorzugten Lagen an Wegen, vor Hecken und auf Wiesenflächen und sind lockerer angeordnet. Dieser Zuschlag kostet 20 Euro je Jahr und Stelle: 99 statt 79 Euro, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 990 statt 790 Euro. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Die größere Fläche bedeutet zugleich mehr Pflegeaufwand, und Paragraf 2 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt, dass die festgelegte Pflanzfläche eingehalten wird.990,00 €1.628,00 €2.618,00 €10Anlage Ziffer 4.2.1 und Paragraf 15 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab einfachtief und doppeltbreitZwei nebeneinanderliegende Familiengrabstellen zu 198 Euro je Jahr, also zweimal 99 Euro, über zehn Jahre 1.980 Euro. Nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung kann ein Nutzungsrecht an mehreren nebeneinanderliegenden Gräbern bestellt werden; die Pflanzfläche verdoppelt sich damit auf rund 2,20 mal 2,20 Meter. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Die Bestattungsgebühr von 1.628 Euro fällt je Beisetzung an; nach Paragraf 5 Absatz 2 der Gebührensatzung wird sie bei gleichzeitiger Beisetzung mehrerer Familienangehöriger in einem Grab jedoch nur einmal erhoben.1.980,00 €1.628,00 €3.608,00 €10Anlage Ziffer 4.2.2 und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab einfachtief und dreifachbreitDrei nebeneinanderliegende Familiengrabstellen zu 297 Euro je Jahr, dreimal 99 Euro, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 2.970 Euro. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Ab dieser Größe lohnt der Blick auf Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung: Ohne aktuellen Sterbefall kann ein Grabnutzungsrecht nur erworben werden, soweit auf dem betreffenden Friedhof genügend Gräber vorhanden sind. Eine Familiengrabstätte auf Vorrat ist also nicht überall zu bekommen.2.970,00 €1.628,00 €4.598,00 €10Anlage Ziffer 4.2.3 und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab einfachtief und vierfachbreitVier nebeneinanderliegende Familiengrabstellen zu 396 Euro je Jahr, viermal 99 Euro, über zehn Jahre 3.960 Euro. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung können Art, Größe und Tiefe eines belegten Grabes nicht mehr geändert werden. Wer später erweitern will, muss die zusätzlichen Stellen also von Anfang an mit erwerben und bezahlen.3.960,00 €1.628,00 €5.588,00 €10Anlage Ziffer 4.2.4 und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab einfachtief und fünffachbreitFünf nebeneinanderliegende Familiengrabstellen zu 495 Euro je Jahr, fünfmal 99 Euro, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 4.950 Euro. Es ist das breiteste Grab des Verzeichnisses; eine fünffachbreite Stufe gibt es weder beim Wahlgrab noch bei den doppelt tiefen Familiengräbern. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Die Pflanzfläche erreicht damit gut zwölf Quadratmeter, die jedes Jahr in einem Zustand zu halten sind, den Paragraf 29 der Friedhofssatzung nicht als Vernachlässigung wertet.4.950,00 €1.628,00 €6.578,00 €10Anlage Ziffer 4.2.5 und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab doppelttief und einfachbreitEin doppelt tiefes Familiengrab für zwei Särge übereinander, 198 Euro je Jahr und über zehn Jahre 1.980 Euro. Der Tarif behandelt die zweite Tiefe wie eine zweite Grabstelle, der Satz ist deshalb derselbe wie beim doppeltbreiten Grab. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Nach Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 darf während der laufenden Ruhezeit über einer Bestattung in 2,40 Meter Tiefe noch in 1,50 Meter Tiefe bestattet werden, ohne dass die erste Ruhezeit unterbrochen wird.1.980,00 €1.628,00 €3.608,00 €10Anlage Ziffer 4.2.6 und Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab doppelttief und doppeltbreitZwei doppelt tiefe Familiengrabstellen nebeneinander, rechnerisch vier Plätze zu je 99 Euro, also 396 Euro je Jahr und 3.960 Euro über die zehnjährige Mindestlaufzeit. Derselbe Betrag wie beim vierfachbreiten Familiengrab, aber auf der halben Fläche. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet.3.960,00 €1.628,00 €5.588,00 €10Anlage Ziffer 4.2.7 und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab doppelttief und dreifachbreitDrei doppelt tiefe Familiengrabstellen nebeneinander, rechnerisch sechs Plätze zu je 99 Euro, 594 Euro je Jahr und 5.940 Euro über zehn Jahre. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Bei einer Grabstätte dieser Größe ist Paragraf 25 der Friedhofssatzung wichtig: Das Grabnutzungsrecht geht nicht automatisch auf die Erben über, sondern muss nach Absatz 3 unverzüglich übertragen werden, und der Anspruch darauf erlischt ein Jahr nach der Beisetzung der oder des verstorbenen Berechtigten.5.940,00 €1.628,00 €7.568,00 €10Anlage Ziffer 4.2.8 und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Familiengrab doppelttief und vierfachbreitDas teuerste Grab des Verzeichnisses: vier doppelt tiefe Familiengrabstellen nebeneinander, rechnerisch acht Plätze zu je 99 Euro, 792 Euro je Jahr und 7.920 Euro über die zehnjährige Mindestlaufzeit. Damit kostet die Grabgebühr allein das Zehnfache des günstigsten Wahlgrabs. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Wer eine solche Grabstätte über Generationen halten will, zahlt den Jahressatz unbefristet weiter; nach Paragraf 24 Absatz 2 kann die Friedhofsverwaltung eine Verlängerung aber verweigern, wenn ein Grabfeld im öffentlichen Interesse umgestaltet werden soll.7.920,00 €1.628,00 €9.548,00 €10Anlage Ziffer 4.2.9 und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Kindergrab 0,45 mal 0,90 MeterDas kleinere der beiden Kindergräber, 19 Euro je Jahr. Für Kinder beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 22 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung sechs statt zehn Jahre, deshalb rechnen wir hier mit sechs Jahren: 114 Euro Grabgebühr. Kind ist nach Paragraf 5 Absatz 1, wer das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat; dieselbe Grenze gilt über Paragraf 4 der Gebührensatzung auch für die ermäßigte Bestattungsgebühr von 475 Euro nach Ziffer 1.1.3. Zusammen mit der Annahme im Sarg kostet die Beisetzung 534 Euro. Das Verzeichnis führt die Kindergräber unter der Überschrift Wahlgräber für Kinder; wir halten sie deshalb für verlängerbar, auch wenn diese Überschrift als einzige in Abschnitt 4 den Zusatz Neuerwerb und Verlängerung nicht trägt. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Was überrascht: Paragraf 36 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sagt, Kinder sollten grundsätzlich in Wahlgräbern bestattet werden, und bezeichnet die Kindergrabfelder ausdrücklich als noch bestehend. Die eigene Grabart ist damit ein Auslaufmodell, das nicht auf jedem Friedhof zur Verfügung steht.114,00 €534,00 €648,00 €6Anlage Ziffer 4.3.1, Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 22 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Kindergrab 0,60 mal 1,20 MeterDas größere der beiden Kindergräber kostet dasselbe wie das kleinere, 19 Euro je Jahr und über die sechsjährige Ruhezeit 114 Euro. Seine Maße von 0,60 mal 1,20 Meter sind genau die, die Paragraf 36 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung als maximale Pflanzfläche in den noch bestehenden Grabfeldern für Kinder nennt. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Die Fläche ist zwar größer, der Preis nicht: Die Stadt staffelt bei Kindergräbern als einziger Grabartengruppe nicht nach Größe. Für tot geborene Kinder unter 500 Gramm und für Stillgeborene führt das Verzeichnis dagegen gar keine Grabgebühr, sondern nur die Beisetzung im Seelenfeld beziehungsweise im Grabfeld für Stillgeborene zu je 250 Euro.114,00 €534,00 €648,00 €6Anlage Ziffer 4.3.2, Paragraf 36 Absatz 1 und Paragraf 22 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenerdgrab 1,00 mal 1,00 MeterDas Standardangebot unter den Urnengräbern und das günstigste Urnengrab, das die Angehörigen selbst gestalten dürfen. Die Grabgebühr beträgt 75 Euro je Jahr, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 750 Euro, dazu 313 Euro für Annahme und Beisetzung der Urne. Paragraf 16 der Friedhofssatzung bezeichnet die Urneneinzelgräber ausdrücklich als Urnengräber zur persönlichen Gestaltung und Pflege; sie sind damit nicht pflegefrei, und die Grabpflegeordnung gilt für sie in vollem Umfang. Der Grabhügel darf nach ihrem Paragrafen 3 Absatz 2 Nummer 2 bei Urnengräbern höchstens fünf Zentimeter über dem Boden liegen, halb so hoch wie bei Erdgräbern. Nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden, und Paragraf 21 Satz 3 zieht daraus die Folge: Aus solchen Urnen ist später keine Umbettung mehr möglich.750,00 €313,00 €1.063,00 €10Anlage Ziffer 3.1.2 und Paragraf 16 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenerdgrab 1,00 mal 1,50 MeterDie zweite Größe der Urneneinzelgräber, 105 Euro je Jahr und über zehn Jahre 1.050 Euro. Die Stadt staffelt die Urnenerdgräber nach Fläche, und der Preis je Quadratmeter sinkt dabei: 75 Euro für einen Quadratmeter, 70 Euro je Quadratmeter bei anderthalb. Nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung ist auch dieses Grab eines zur persönlichen Gestaltung und Pflege, die Angehörigen tragen sie also selbst. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Urnenerdgräber in unterschiedlichen Anlagen mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten liegen und vor Ort auszuwählen sind.1.050,00 €313,00 €1.363,00 €10Anlage Ziffer 3.1.3 und Paragraf 16 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenerdgrab 1,00 mal 2,00 MeterZwei Quadratmeter Urnengrab zu 125 Euro je Jahr, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 1.250 Euro. Rechnerisch sind das 62,50 Euro je Quadratmeter und Jahr gegenüber 75 Euro beim Quadratmetergrab; die Fläche wird mit zunehmender Größe deutlich billiger. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Wie bei allen Urneneinzelgräbern nennt das Verzeichnis keine Beschriftungsgebühr, weil das Grabmal hier Sache der Angehörigen ist und nach der Grabmalordnung genehmigt werden muss.1.250,00 €313,00 €1.563,00 €10Anlage Ziffer 3.1.4 und Paragraf 16 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenerdgrab 1,50 mal 1,50 MeterEin quadratisches Urnengrab von 2,25 Quadratmetern zu 149 Euro je Jahr, über zehn Jahre 1.490 Euro. Es ist die größte Stufe, die noch unter dem Preis eines gewöhnlichen Erdgrabs mit Bestattung bleibt. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Zu bedenken ist Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung: Die Grabnutzungsgebühr wird für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig, und bei einem Verzicht auf das Grabrecht wird nichts erstattet.1.490,00 €313,00 €1.803,00 €10Anlage Ziffer 3.1.5 und Paragraf 16 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenerdgrab 2,00 mal 2,00 MeterVier Quadratmeter zu 249 Euro je Jahr, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 2.490 Euro. Eine Grabstätte dieser Größe nimmt mehrere Urnen auf; wie viele, legt nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 1 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung fest, und das Verzeichnis staffelt allein nach Fläche, nicht nach Belegungszahl. Jede weitere Urnenbeisetzung kostet erneut 313 Euro. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet.2.490,00 €313,00 €2.803,00 €10Anlage Ziffer 3.1.6 und Paragraf 16 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenerdgrab 3,00 mal 3,00 MeterDas größte Urnenerdgrab mit neun Quadratmetern, 509 Euro je Jahr und über zehn Jahre 5.090 Euro. Es ist damit teurer als jedes Erdgrab außer dem doppelt tiefen vierfachbreiten Familiengrab, und zugleich das flächenmäßig günstigste Urnengrab: rund 57 Euro je Quadratmeter und Jahr gegenüber 75 Euro beim Quadratmetergrab. Die Pflege ist Sache der Angehörigen: Paragraf 28 Satz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verpflichten die Grabnutzungsberechtigten dazu für die gesamte Laufzeit, und Paragraf 4 Absatz 1 der Grabpflegeordnung verlangt mindestens eine Grasfläche auf dem Grabbeet. Solche Grabstätten liegen meist in historischen Abteilungen der beiden großen Friedhöfe und dienen als Familienurnengrab über mehrere Generationen.5.090,00 €313,00 €5.403,00 €10Anlage Ziffer 3.1.7 und Paragraf 16 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnennische einfachbreit in einer UrnenwandEine Nische in einer Urnenwand, in der nach Angabe der Friedhofsverwaltung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können. Nischenwände gibt es auf dem Süd- und dem Westfriedhof sowie in Boxdorf, Fischbach, Großgründlach, Reichelsdorf und Worzeldorf. Die Grabgebühr beträgt 125 Euro je Jahr, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 1.250 Euro, und dazu kommen einmalig 189 Euro für die Beschriftung der Nischenverschlussplatte nach Ziffer 1.4.1. Wir rechnen diese 189 Euro in die Grabgebühr ein, weil Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die Beschriftung vorschreibt und von der Friedhofsverwaltung beschaffen lässt; abwählbar ist sie nicht. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Was überrascht: Paragraf 19 Absatz 1 verbietet an der Nischenanlage Bilder, angebundene Kränze und Blumen und insbesondere Kerzen und Grablichte, und das Abbrennen von Kerzen ist nach Paragraf 41 Nummer 1 sogar eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro. Grabschmuck darf nur an einem zentralen Ort niedergelegt werden. Nach Ablauf des Rechts können Verschlussplatte und Beschriftung nach Paragraf 19 Absatz 2 bei der Verwaltung des Süd- oder Westfriedhofs abgeholt werden.1.439,00 €313,00 €1.752,00 €10Anlage Ziffer 3.2.1 und Ziffer 1.4.1, Paragraf 17 Absätze 1 bis 3 und Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnennische doppeltbreit in einer UrnenwandDie doppelt breite Nische nimmt nach Angabe der Friedhofsverwaltung bis zu vier Urnen auf, also doppelt so viele wie die einfachbreite, kostet aber nur 159 statt 125 Euro je Jahr. Je Urnenplatz ist sie damit die günstigste Nischenlösung. Über die zehnjährige Mindestlaufzeit 1.590 Euro, dazu einmalig 189 Euro für die vorgeschriebene Beschriftung nach Ziffer 1.4.1, die Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung überträgt und die deshalb in unsere Grabgebühr eingerechnet ist. Für jede Beisetzung fallen erneut 313 Euro an. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Wie bei der einfachbreiten Nische gelten die strengen Schmuckverbote des Paragrafen 19 Absatz 1.1.779,00 €313,00 €2.092,00 €10Anlage Ziffer 3.2.2 und Ziffer 1.4.1, Paragraf 17 Absätze 1 bis 3 und Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenhaingrab im Urnenhain oder im LapidariumDer Urnenhain liegt im nördlichen Teil des Südfriedhofs unter Ginkgobäumen. Beigesetzt wird in im Boden versenkten porösen Rohren, in denen nach Angabe der Friedhofsverwaltung bis zu drei vererdbare Urnen Platz finden; das Rohr lässt die Urne zerfallen und die Asche sich mit Erde vermengen. Die Grabgebühr beträgt 189 Euro je Jahr und über die zehnjährige Mindestlaufzeit 1.890 Euro, für alle drei Plätze zusammen. Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung fasst unter dieselbe Ziffer auch die Gräber im Lapidarium, eine von der mittelfränkischen Steinmetz- und Steinbildhauerinnung entwickelte Anlage aus 22 Doppelgrabstellen. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Zwei Dinge kosten hier zusätzlich und stehen in keiner Gebührenziffer: Der Urnenhain ist die einzige Urnengemeinschaftsanlage, die Paragraf 17 Absatz 3 von der städtischen Beschriftung ausnimmt, dafür sind Grabstelen mit einer Grundfläche von 25 mal 25 Zentimetern vorgeschrieben, die privat zu beschaffen sind. Im Lapidarium nennt die Friedhofsverwaltung für das Grabmal einmalige Kosten ab 1.100 Euro. Beide Anlagen waren beim Abruf als vollständig belegt ausgewiesen.1.890,00 €313,00 €2.203,00 €10Anlage Ziffer 3.2.3, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 2 und Absätze 2 und 3 sowie Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenstelle in der SammelgruftDas günstigste Grab in Nürnberg überhaupt, in beiden Formen. Die Grabgebühr beträgt 89 Euro je Jahr, über die zehnjährige Ruhezeit 890 Euro, und die Beisetzung kostet nach Ziffer 1.2.3 nur 89 statt 279 Euro; mit der Annahme der Urne sind es 123 statt 313 Euro. Zusammen 1.013 Euro. Die Friedhofsverwaltung beschreibt die Anlage als anonyme Sammelstelle für diejenigen, die ihren Hinterbliebenen keinen Ort zum Gedenken einräumen möchten. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Es ist zugleich die Grabart mit den meisten Besonderheiten. Nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 3 wird an der Sammelgruft kein Grabrecht erworben, das Verzeichnis lässt folgerichtig nur den Neuerwerb zu und keine Verlängerung. Die Urne wird während der Ruhezeit in der Gruft verwahrt und danach nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 3 der Erde übergeben. Solange die Ruhezeit läuft, können die Hinterbliebenen noch eine eigene Grabstelle verlangen. Und die Sammelgruft ist der Ort, an dem nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2 eine Urne von Amts wegen beigesetzt werden kann, wenn die Hinterbliebenen binnen sechs Wochen nach der Einäscherung nicht bestimmen, wohin sie soll; die Kosten tragen dann trotzdem sie.890,00 €123,00 €1.013,00 €10Anlage Ziffer 3.2.4 und Ziffer 1.2.3, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 3 sowie Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Baumgrab, Naturgrab unter BäumenNaturgräber im Wurzelwerk von Bäumen, angelegt auf rund 1.000 Quadratmetern Wiesenfläche im südlichen Teil des Südfriedhofs sowie auf dem Friedhof Reichelsdorf; auf dem Westfriedhof entspricht ihnen das Platanenfeld um einen historischen Brunnen. Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 4 der Friedhofssatzung zählt ausdrücklich auch die Gräber im Platanen- und im Ahornfeld dazu. Die Grabgebühr beträgt 168 Euro je Jahr, über die zehnjährige Mindestlaufzeit 1.680 Euro, dazu einmalig 259 Euro für die nach Paragraf 17 Absatz 3 vorgeschriebene Beschriftung nach Ziffer 1.4.2.2, die wir in die Grabgebühr einrechnen. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Die Friedhofsverwaltung schreibt dazu auf ihrer Seite unmissverständlich: Die Anlage wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Ein eigenes Grabbeet gibt es nicht; Gedenktafeln kommen an eine Stele im Bereich der Ruhe und des Gedenkens, Pflanzen und Blumen auf eine dafür vorgesehene Abstellfläche. Nur vererdbare Urnen sind zulässig, eine spätere Umbettung ist nach Paragraf 21 Satz 3 damit ausgeschlossen.1.939,00 €313,00 €2.252,00 €10Anlage Ziffer 3.2.5 und Ziffer 1.4.2.2, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 4 und Absätze 2 und 3 sowie Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnengartengrab in einem UrnengartenUrnengräber in einer gärtnerisch gestalteten Gemeinschaftsanlage, 139 Euro je Jahr und über die zehnjährige Mindestlaufzeit 1.390 Euro. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Die Friedhofsverwaltung beschreibt auf ihrer Seite eine Urnengemeinschaftsanlage mit zwanzig Grabstellen auf dem Westfriedhof, die die Genossenschaft und Treuhandstelle der Nürnberg-Fürther Friedhofsgärtner gestaltet hat und in der die Gärtnereien die jahreszeitliche Bepflanzung übernehmen; Grabpflege und ein Namenstein an einer zentralen Stele seien in den jährlichen Grabgebühren enthalten. Anders als in Städten, in denen eine Genossenschaft die Pflege gegen einen gesonderten Vertrag außerhalb der Satzung erbringt, bleibt es hier bei der Gebühr des Verzeichnisses. Die Pflegefreiheit steht ohnehin schon in Paragraf 28 Satz 2 und hängt an dieser Anlage nicht. Zwei Vorbehalte gehören dazu: Die beschriebene Anlage war beim Abruf vollständig belegt, und das Verzeichnis nennt keinen Betrag für die Beschriftung, die Paragraf 17 Absatz 3 auch hier vorschreibt; dann gilt Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung mit dem tatsächlichen Aufwand.1.390,00 €313,00 €1.703,00 €10Anlage Ziffer 3.2.6, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 sowie Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Urnenkulturgrab an einem historischen GrabmalBeigesetzt wird an einem historischen, erhaltenswerten Grabmal, dessen Familie die Grabstätte aufgegeben hat; das Grabmal bleibt dadurch stehen und wird weiter genutzt. Mit 89 Euro je Jahr und 890 Euro über die zehnjährige Mindestlaufzeit ist es die günstigste Urnengemeinschaftsanlage, an der überhaupt ein Grabnutzungsrecht erworben werden kann. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Hier liegt aber die größte Überraschung des ganzen Verzeichnisses: Pflegefrei heißt nicht kostenfrei. Die Friedhofsverwaltung beschreibt das Angebot auf dem Süd- und dem Westfriedhof als Grabmalpatenschaft, und wer sie übernimmt, verpflichtet sich, für die Restaurierung des Grabmals und für seine Standsicherheit zu sorgen. Das deckt sich mit Paragraf 27 Absatz 4 der Friedhofssatzung, der Grabmale ausdrücklich von der Grabpflege trennt und ihre Erhaltung den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Was diese Restaurierung kostet, steht in keiner Satzung; sie kann die Grabgebühr um ein Vielfaches übersteigen.890,00 €313,00 €1.203,00 €10Anlage Ziffer 3.2.7, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 sowie Paragraf 27 Absatz 4 und Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Pflanzenfeldgrab in einem PflanzenfeldUrnengräber in einem einheitlich bepflanzten Feld, mit 91 Euro je Jahr der zweitniedrigste Jahressatz unter den Urnengemeinschaftsanlagen. Über die zehnjährige Mindestlaufzeit sind das 910 Euro, dazu einmalig 259 Euro für die Beschriftung nach Ziffer 1.4.2.1, die Paragraf 17 Absatz 3 vorschreibt und die Friedhofsverwaltung beschafft; sie ist nicht abwählbar und deshalb in unsere Grabgebühr eingerechnet. Zusammen 1.169 Euro. Die Pflege liegt bei der Stadt: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 28 Satz 2 nimmt diese Gräber ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, die Paragraf 1 Absatz 1 der Grabpflegeordnung sonst den Grabnutzungsberechtigten auferlegt. Der niedrige Jahressatz und die vergleichsweise hohe Beschriftungsgebühr führen dazu, dass ein Drittel des Preises auf die Namenstafel entfällt. Wer nur den Tarif in Abschnitt B liest, hält dieses Grab für das zweitgünstigste der Stadt; mit der Beschriftung ist es teurer als das Urnenkulturgrab und das Urnengartengrab.1.169,00 €313,00 €1.482,00 €10Anlage Ziffer 3.2.8 und Ziffer 1.4.2.1, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 7 und Absätze 2 und 3 sowie Paragraf 28 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Nürnberg

Häufige Fragen zu Nürnberg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Nürnberg?
In Nürnberg sind 20 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 128,3 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Nürnberg?
Südfriedhof ist mit 62,1 ha der größte Friedhof in Nürnberg. Er liegt 4,9 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Nürnberg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Nürnberg gelten 10 Jahre für Erwachsene, Regelfall auf allen städtischen Friedhöfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 6 Jahre für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, Regelfall nach Paragraf 22 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 12 Jahre für Erwachsene auf den Friedhöfen Großgründlach und Fischbach nach Paragraf 22 Absatz 1 Satz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr auf den Friedhöfen Großgründlach und Fischbach nach Paragraf 22 Absatz 1 Satz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Nürnberg?
Ein Grab in Nürnberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenstelle in der Sammelgruft mit 1.013,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg, das Gebührenverzeichnis, Stadtrecht 740.071 Anlage, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.01.2026, gültig ab 01.04.2026, Stand 84. Nachtrag August 2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Nürnberg zuständig?
Für die Friedhöfe in Nürnberg ist Stadt Nürnberg, Friedhofsverwaltung zuständig, Spitalgasse 1, 2. und 4. Stock, 90403 Nürnberg, Telefon 0911 231-8483. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Nürnberg, die Fristen setzt Bayern

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.