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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Neumarkt in der Oberpfalz · Bayern · AGS 09373147

Friedhofsgebühren in Neumarkt in der Oberpfalz, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.2, vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Neumarkt in der Oberpfalz und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Neumarkt i.d.OPf., Friedhofsverwaltung im Standesamt.

200,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Kindergrab für Verstorbene unter 6 Jahren, mit Beisetzung

5.860,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Mauergrab ab 3,01 Meter Breite, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
10 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung von Kindern unter 6 Jahren auf den Friedhöfen Regensburger Straße, Woffenbach und Stauf

Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe a der Bestattungssatzung

Was ein Grab in Neumarkt in der Oberpfalz kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Neumarkt in der Oberpfalz führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Kindergrab für Verstorbene unter 6 Jahren mit 200,00 €, die teuerste Mauergrab ab 3,01 Meter Breite mit 5.860,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.2, vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

8 Grabarten für die Erdbestattung in Neumarkt in der Oberpfalz

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Einzelgrab für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Neumarkt. Der Jahressatz beträgt 41 Euro und wird nach Paragraf 4 Absatz 2 für die gesamte Ruhezeit im Voraus erhoben. In einem Einzelgrab können nach Paragraf 8 der Bestattungssatzung ein Sarg und eine Urne bestattet werden. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.025 Euro.820,00 €0,00 €820,00 €20 J.Paragraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung
Kindergrab für Verstorbene unter 6 JahrenDer Jahressatz beträgt 20 Euro. Nach Paragraf 4 Absatz 4 der Gebührensatzung gilt für Personen über 6 Jahren der Ansatz für Erwachsene. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Kinder 15 Jahre, dort kostet das Kindergrab also 300 Euro.200,00 €0,00 €200,00 €10 J.Paragraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe a der Bestattungssatzung
Muslimisches GrabParagraf 6 setzt für das muslimische Grab denselben Jahressatz an wie für das Einzelgrab. Räumlichkeiten für rituelle Waschungen stehen nach Paragraf 12 Absatz 7 der Bestattungssatzung nicht zur Verfügung. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.025 Euro.820,00 €0,00 €820,00 €20 J.Paragraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 12 der Bestattungssatzung
Familiengrab bis 3,00 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 98 Euro und gilt für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Nach Paragraf 9 der Bestattungssatzung können in einem Familiengrab bis zu vier Särge und daneben bis zu vier Urnen bestattet werden. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 2.450 Euro.1.960,00 €0,00 €1.960,00 €20 J.Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung
Familiengrab ab 3,01 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 123 Euro und gilt für die gesamte Grabstätte. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 3.075 Euro.2.460,00 €0,00 €2.460,00 €20 J.Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung
TiefgrabDer Jahressatz beträgt 61 Euro. Ein Tiefgrab nimmt nach Paragraf 14 der Bestattungssatzung zwei Särge übereinander und daneben zwei Urnen auf. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.525 Euro.1.220,00 €0,00 €1.220,00 €20 J.Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 14 der Bestattungssatzung
Mauergrab bis 3,00 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 241 Euro. Mauergräber liegen nach Paragraf 13 der Bestattungssatzung entlang der Friedhofsmauern und werden wie Familiengräber belegt. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 6.025 Euro.4.820,00 €0,00 €4.820,00 €20 J.Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 13 der Bestattungssatzung
Mauergrab ab 3,01 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 293 Euro und ist der höchste Grabsatz der Stadt. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 7.325 Euro.5.860,00 €0,00 €5.860,00 €20 J.Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 13 der Bestattungssatzung

5 Grabarten für die Urne in Neumarkt in der Oberpfalz

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenerdgrabDer Jahressatz beträgt 87 Euro. Nach Paragraf 15 der Bestattungssatzung können in einem Urnenerdgrab bis zu vier Urnen bestattet werden. Die Ruhezeit für Urnen beträgt auf allen sieben Friedhöfen 10 Jahre.870,00 €0,00 €870,00 €10 J.Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 2 der Bestattungssatzung
UrnennischeDer Jahressatz beträgt 113 Euro. In einer Nische finden nach Paragraf 16 der Bestattungssatzung bis zu vier Urnen Platz. An Urnennischen dürfen nach Paragraf 50 Absatz 2 keinerlei Gegenstände angebracht werden; über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir die Nische nicht als pflegefrei.1.130,00 €0,00 €1.130,00 €10 J.Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 16 der Bestattungssatzung
Urne im FriedhainDer Jahressatz beträgt 145 Euro. Paragraf 17 der Bestattungssatzung sagt ausdrücklich, dass die Pflege des Grabfeldes beim Friedhain ausschließlich durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. erfolgt; eine individuelle Kennzeichnung der Stelle ist nicht vorgesehen. Die Stadt bringt an der Stele ein einfaches Schild mit Namen sowie Geburts- und Todesdatum an.1.450,00 €0,00 €1.450,00 €10 J.Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 17 der Bestattungssatzung
Grab in der Urnengemeinschaftsanlage an der FriedhofsmauerDer Jahressatz beträgt 141 Euro. Die Bestattungssatzung vom 05.05.2025 führt diese Anlage in Paragraf 7 nicht als eigene Grabart auf und sagt über ihre Pflege nichts. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei.1.410,00 €0,00 €1.410,00 €10 J.Paragraf 8 Absatz 3 der Bestattungsgebührensatzung
Rasengrab in einem anonymen GrabfeldDie günstigste Grabart in Neumarkt, Jahressatz 37 Euro. Paragraf 19 der Bestattungssatzung beschreibt anonyme Gräber als Rasengräber für Urnenerdbestattungen, deren Grablage unbekannt bleibt und deren Pflege ausschließlich durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. durchgeführt wird.370,00 €0,00 €370,00 €10 J.Paragraf 8 Absatz 2 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 19 der Bestattungssatzung

21 weitere Gebühren in der Satzung von Neumarkt in der Oberpfalz

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Benutzung der Leichenhalle zur Aufbahrung, je angefangenem Tag92,00 €Paragraf 10 Ziffer 1
Benutzung der Aussegnungshalle im Stadtfriedhof Regensburger Straße189,00 €Paragraf 10 Ziffer 2
Späteinlieferung einer Leiche zwischen 19 und 7 Uhr37,00 €Paragraf 10 Ziffer 3
Benutzung des Kühlraums mit Klimaanlage149,00 €Paragraf 10 Ziffer 4
Fundamentbänder für ein Familiengrab, wenn die Stadt sie anbringt, je Jahr10,00 €Paragraf 9 der Bestattungsgebührensatzung
Fundamentbänder für ein Einzelgrab, wenn die Stadt sie anbringt, je Jahr5,00 €Paragraf 9 der Bestattungsgebührensatzung
Ausstellung und Umschreibung einer Graburkunde20,00 €Paragraf 12 Ziffer 1
Ausstellung eines Leichenpasses40,00 €Paragraf 12 Ziffer 2
Genehmigung einer Bestattung außerhalb der gesetzlich festgelegten Bestattungsfrist30,00 €Paragraf 12 Ziffer 3
Erlaubnis für Aufstellung, Änderung oder Erneuerung eines Grabmals bei Urnennischenplatten50,00 €Paragraf 13 Buchstabe a
Erlaubnis für Aufstellung, Änderung oder Erneuerung eines Grabmals bei Urnengräbern70,00 €Paragraf 13 Buchstabe b
Erlaubnis für Aufstellung, Änderung oder Erneuerung eines Grabmals bei allen anderen Grabstätten90,00 €Paragraf 13 Buchstabe c
Berechtigungsschein für gewerbliche Arbeiten, Jahresgenehmigung80,00 €Paragraf 14 der Bestattungsgebührensatzung
Berechtigungsschein für gewerbliche Arbeiten, Einzelgenehmigung45,00 €Paragraf 14 der Bestattungsgebührensatzung
Exhumierung50,00 €Paragraf 15 Ziffer 1
Anordnung der Beseitigung eines unzulässigen Grabsteins, Grabzeichens oder Gegenstands an der Urnenwand30,00 €Paragraf 15 Ziffer 2
Anordnung der Beseitigung einer nicht oder nicht vollständig geräumten Grabstätte nach Grabaufgabe50,00 €Paragraf 15 Ziffer 3
Umwandlung in eine pflegearme Grabstätte auf Antrag30,00 €Paragraf 15 Ziffer 4
Anordnung einer Ersatzvornahme bei unterlassener Schadensbehebung an einem Grabmal50,00 €Paragraf 15 Ziffer 5
Anordnung einer Bestattung von Amts wegen, Kostenerstattungsbescheid40,00 €Paragraf 15 Ziffer 6
Verlängerung des Nutzungsrechts, mindestens fünf Jahre zum jeweiligen Jahressatz der GrabartJahressatz der Grabart mal VerlängerungsjahreParagraf 7 und Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.2, vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt.

Was ein Grab in Neumarkt in der Oberpfalz über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.020,00 €

Einzelgrab für Erwachsene in Neumarkt in der Oberpfalz, über 20 Jahre, das sind 301,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung820,00 €
BestattungParagraf 10 Ziffer 10,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde820,00 €

Das günstigste Erdgrab in Neumarkt. Der Jahressatz beträgt 41 Euro und wird nach Paragraf 4 Absatz 2 für die gesamte Ruhezeit im Voraus erhoben. In einem Einzelgrab können nach Paragraf 8 der Bestattungssatzung ein Sarg und eine Urne bestattet werden. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.025 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.2, vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Neumarkt in der Oberpfalz offenlässt

  • Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. erhebt keine Beisetzungs- oder Bestattungsgebühr. Nach Paragraf 32 und Paragraf 40 Absatz 1 der Bestattungssatzung heben ausschließlich zugelassene Bestatter die Gräber aus und füllen sie wieder zu, und die Gebührensatzung kennt dafür keine Ziffer. Alle Beisetzungsbeträge stehen deshalb auf null. Was das Ausheben kostet, rechnet das Bestattungsunternehmen ab; dieser Betrag steht in keiner Satzung.
  • Alle Grabgebühren der Paragrafen 6 bis 8 sind Jahressätze. Wir haben sie mit der Ruhezeit des jeweiligen Falls multipliziert, weil Paragraf 4 Absatz 2 die Grabgebühr für die gesamte Ruhezeit in einer Summe im Voraus erhebt und Paragraf 4 Absatz 1 das Nutzungsrecht in jedem Fall für die Dauer der Ruhezeit vorschreibt. Der Jahressatz steht bei jeder Grabart im Hinweis.
  • Die Ruhezeit für Erdbestattungen ist in Neumarkt vom Friedhof abhängig: 20 Jahre auf den Friedhöfen Regensburger Straße, Woffenbach und Stauf, 25 Jahre auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu. Wir haben mit 20 Jahren gerechnet, weil der Stadtfriedhof Regensburger Straße der große Friedhof der Stadt ist. Der Preis auf den vier übrigen Friedhöfen steht in jedem Hinweis.
  • Die Bestattungssatzung vom 05.05.2025 führt in Paragraf 7 zwölf Grabarten auf, darunter die Grabstätte für still geborenes Leben nach Paragraf 11 und das Urnenerdrohr nach Paragraf 18. Für beide nennt die Gebührensatzung von 2023 keinen Satz. Wir haben sie deshalb nicht erfasst. Umgekehrt nennt die Gebührensatzung eine Urnengemeinschaftsanlage an der Friedhofsmauer, die in der Bestattungssatzung von 2025 nicht mehr als eigene Grabart steht. Die Gebührensatzung ist zwei Jahre älter als die Bestattungssatzung und nicht mit ihr nachgezogen worden.
  • Der Gebührentarif verweist in Paragraf 15 Ziffer 4 auf Paragraf 50 der Bestattungssatzung und in Ziffer 5 auf Paragraf 56 Absatz 3. In der Fassung vom 05.05.2025 ist die pflegearme Grabstätte Paragraf 51, die Standsicherheit von Grabmalen Paragraf 59. Die Verweise der Gebührensatzung zeigen noch in die Fassung von 2019.
  • Die Anbringung von Fundamentbändern durch die Stadt kostet nach Paragraf 9 zusätzlich 10 Euro je Jahr beim Familiengrab und 5 Euro je Jahr beim Einzelgrab. Die Satzung erhebt diese Gebühr nur, wenn die Stadt die Bänder anbringt, und schreibt sie nicht vor. Wir haben sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet, sondern unter den weiteren Gebühren geführt.
  • Die Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt nach Paragraf 7 und Paragraf 8 Absatz 1 mindestens fünf Jahre und wird nach Paragraf 23 Absatz 4 der Bestattungssatzung auch für zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre gewährt. Einen eigenen Verlängerungstarif nennt die Satzung nicht; es gilt der Jahressatz der Grabart. Wir haben deshalb keinen festen Betrag eingetragen.
  • Die Benutzung der Aussegnungshalle im Stadtfriedhof Regensburger Straße kostet 189 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für die Aufbahrung in der Leichenhalle mit 92 Euro je angefangenem Tag und für den Kühlraum mit 149 Euro.
  • Der Webserver der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am Tag der Erfassung auf Port 443 keine Verbindung angenommen, weder aus unserem Netz noch über WebFetch noch über einen dritten Weiterleitungsdienst. Wir haben die drei Dokumente deshalb über r.jina.ai gelesen und mussten die Abrufkette bis zur letzten Stufe verlassen. Die Zuordnung der beiden Beträge in Paragraf 8 Absatz 2 und 3 stützt sich auf die Textreihenfolge zweier unabhängiger Auslesungen desselben PDF und auf Paragraf 19 der Bestattungssatzung, der anonyme Gräber ausdrücklich als Rasengräber für Urnenerdbestattungen beschreibt: 37 Euro je Jahr für das Rasengrab im anonymen Grabfeld, 141 Euro je Jahr für die Urnengemeinschaftsanlage. Ob der Satz von 141 Euro ebenfalls ein Jahressatz ist, sagt der abgesetzte Halbsatz nicht ausdrücklich; wir schließen es aus der Überschrift des Abschnitts II und aus Paragraf 4 Absatz 2. Eine Ansicht des PDF im Seitenlayout war nicht möglich.
  • Das Ortsrecht der Stadt liefert die Bestattungsgebührensatzung unter zwei Adressen aus. Die im Ortsrecht unter Ziffer 5.1.2 verlinkte Datei ist im April 2025 hochgeladen worden, die zweite trägt das Datum der Beschlussfassung im Dateinamen. Wir haben beide gelesen und Ziffer für Ziffer verglichen: Die Beträge sind gleich. Eine Änderungssatzung nach dem 15.07.2023 ist im Ortsrecht nicht verzeichnet, und die im Mai 2025 neu erlassene Bestattungssatzung verweist in Paragraf 22 Absatz 3 unverändert auf die Friedhofsgebührensatzung, ohne eine neue Fassung zu nennen.
  • Die Satzung gilt für die sieben städtischen Friedhöfe. Die Kriegsgräberstätte am Föhrenweg und der israelitische Friedhof an der Gießereistraße werden nach Angabe der Friedhofsverwaltung von anderen Einrichtungen verwaltet und fallen nicht unter diese Gebühren.

Friedhöfe in Neumarkt in der Oberpfalz und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.