Neumarkt in der Oberpfalz · Bayern · AGS 09373147
Friedhofsgebühren in Neumarkt in der Oberpfalz, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.2, vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Neumarkt in der Oberpfalz und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Neumarkt i.d.OPf., Friedhofsverwaltung im Standesamt.
- 200,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.860,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 10 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung von Kindern unter 6 Jahren auf den Friedhöfen Regensburger Straße, Woffenbach und Stauf
Kindergrab für Verstorbene unter 6 Jahren, mit Beisetzung
Mauergrab ab 3,01 Meter Breite, mit Beisetzung
Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe a der Bestattungssatzung
Was ein Grab in Neumarkt in der Oberpfalz kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Neumarkt in der Oberpfalz
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgrab für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Neumarkt. Der Jahressatz beträgt 41 Euro und wird nach Paragraf 4 Absatz 2 für die gesamte Ruhezeit im Voraus erhoben. In einem Einzelgrab können nach Paragraf 8 der Bestattungssatzung ein Sarg und eine Urne bestattet werden. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.025 Euro. | 820,00 € | 0,00 € | 820,00 € | 20 J. | Paragraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung |
| Kindergrab für Verstorbene unter 6 JahrenDer Jahressatz beträgt 20 Euro. Nach Paragraf 4 Absatz 4 der Gebührensatzung gilt für Personen über 6 Jahren der Ansatz für Erwachsene. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Kinder 15 Jahre, dort kostet das Kindergrab also 300 Euro. | 200,00 € | 0,00 € | 200,00 € | 10 J. | Paragraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe a der Bestattungssatzung |
| Muslimisches GrabParagraf 6 setzt für das muslimische Grab denselben Jahressatz an wie für das Einzelgrab. Räumlichkeiten für rituelle Waschungen stehen nach Paragraf 12 Absatz 7 der Bestattungssatzung nicht zur Verfügung. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.025 Euro. | 820,00 € | 0,00 € | 820,00 € | 20 J. | Paragraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 12 der Bestattungssatzung |
| Familiengrab bis 3,00 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 98 Euro und gilt für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Nach Paragraf 9 der Bestattungssatzung können in einem Familiengrab bis zu vier Särge und daneben bis zu vier Urnen bestattet werden. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 2.450 Euro. | 1.960,00 € | 0,00 € | 1.960,00 € | 20 J. | Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung |
| Familiengrab ab 3,01 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 123 Euro und gilt für die gesamte Grabstätte. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 3.075 Euro. | 2.460,00 € | 0,00 € | 2.460,00 € | 20 J. | Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung |
| TiefgrabDer Jahressatz beträgt 61 Euro. Ein Tiefgrab nimmt nach Paragraf 14 der Bestattungssatzung zwei Särge übereinander und daneben zwei Urnen auf. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.525 Euro. | 1.220,00 € | 0,00 € | 1.220,00 € | 20 J. | Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 14 der Bestattungssatzung |
| Mauergrab bis 3,00 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 241 Euro. Mauergräber liegen nach Paragraf 13 der Bestattungssatzung entlang der Friedhofsmauern und werden wie Familiengräber belegt. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 6.025 Euro. | 4.820,00 € | 0,00 € | 4.820,00 € | 20 J. | Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 13 der Bestattungssatzung |
| Mauergrab ab 3,01 Meter BreiteDer Jahressatz beträgt 293 Euro und ist der höchste Grabsatz der Stadt. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 7.325 Euro. | 5.860,00 € | 0,00 € | 5.860,00 € | 20 J. | Paragraf 7 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 13 der Bestattungssatzung |
5 Grabarten für die Urne in Neumarkt in der Oberpfalz
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenerdgrabDer Jahressatz beträgt 87 Euro. Nach Paragraf 15 der Bestattungssatzung können in einem Urnenerdgrab bis zu vier Urnen bestattet werden. Die Ruhezeit für Urnen beträgt auf allen sieben Friedhöfen 10 Jahre. | 870,00 € | 0,00 € | 870,00 € | 10 J. | Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 2 der Bestattungssatzung |
| UrnennischeDer Jahressatz beträgt 113 Euro. In einer Nische finden nach Paragraf 16 der Bestattungssatzung bis zu vier Urnen Platz. An Urnennischen dürfen nach Paragraf 50 Absatz 2 keinerlei Gegenstände angebracht werden; über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir die Nische nicht als pflegefrei. | 1.130,00 € | 0,00 € | 1.130,00 € | 10 J. | Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 16 der Bestattungssatzung |
| Urne im FriedhainDer Jahressatz beträgt 145 Euro. Paragraf 17 der Bestattungssatzung sagt ausdrücklich, dass die Pflege des Grabfeldes beim Friedhain ausschließlich durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. erfolgt; eine individuelle Kennzeichnung der Stelle ist nicht vorgesehen. Die Stadt bringt an der Stele ein einfaches Schild mit Namen sowie Geburts- und Todesdatum an. | 1.450,00 € | 0,00 € | 1.450,00 € | 10 J. | Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 17 der Bestattungssatzung |
| Grab in der Urnengemeinschaftsanlage an der FriedhofsmauerDer Jahressatz beträgt 141 Euro. Die Bestattungssatzung vom 05.05.2025 führt diese Anlage in Paragraf 7 nicht als eigene Grabart auf und sagt über ihre Pflege nichts. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei. | 1.410,00 € | 0,00 € | 1.410,00 € | 10 J. | Paragraf 8 Absatz 3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Rasengrab in einem anonymen GrabfeldDie günstigste Grabart in Neumarkt, Jahressatz 37 Euro. Paragraf 19 der Bestattungssatzung beschreibt anonyme Gräber als Rasengräber für Urnenerdbestattungen, deren Grablage unbekannt bleibt und deren Pflege ausschließlich durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. durchgeführt wird. | 370,00 € | 0,00 € | 370,00 € | 10 J. | Paragraf 8 Absatz 2 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 19 der Bestattungssatzung |
21 weitere Gebühren in der Satzung von Neumarkt in der Oberpfalz
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Benutzung der Leichenhalle zur Aufbahrung, je angefangenem Tag | 92,00 € | Paragraf 10 Ziffer 1 |
| Benutzung der Aussegnungshalle im Stadtfriedhof Regensburger Straße | 189,00 € | Paragraf 10 Ziffer 2 |
| Späteinlieferung einer Leiche zwischen 19 und 7 Uhr | 37,00 € | Paragraf 10 Ziffer 3 |
| Benutzung des Kühlraums mit Klimaanlage | 149,00 € | Paragraf 10 Ziffer 4 |
| Fundamentbänder für ein Familiengrab, wenn die Stadt sie anbringt, je Jahr | 10,00 € | Paragraf 9 der Bestattungsgebührensatzung |
| Fundamentbänder für ein Einzelgrab, wenn die Stadt sie anbringt, je Jahr | 5,00 € | Paragraf 9 der Bestattungsgebührensatzung |
| Ausstellung und Umschreibung einer Graburkunde | 20,00 € | Paragraf 12 Ziffer 1 |
| Ausstellung eines Leichenpasses | 40,00 € | Paragraf 12 Ziffer 2 |
| Genehmigung einer Bestattung außerhalb der gesetzlich festgelegten Bestattungsfrist | 30,00 € | Paragraf 12 Ziffer 3 |
| Erlaubnis für Aufstellung, Änderung oder Erneuerung eines Grabmals bei Urnennischenplatten | 50,00 € | Paragraf 13 Buchstabe a |
| Erlaubnis für Aufstellung, Änderung oder Erneuerung eines Grabmals bei Urnengräbern | 70,00 € | Paragraf 13 Buchstabe b |
| Erlaubnis für Aufstellung, Änderung oder Erneuerung eines Grabmals bei allen anderen Grabstätten | 90,00 € | Paragraf 13 Buchstabe c |
| Berechtigungsschein für gewerbliche Arbeiten, Jahresgenehmigung | 80,00 € | Paragraf 14 der Bestattungsgebührensatzung |
| Berechtigungsschein für gewerbliche Arbeiten, Einzelgenehmigung | 45,00 € | Paragraf 14 der Bestattungsgebührensatzung |
| Exhumierung | 50,00 € | Paragraf 15 Ziffer 1 |
| Anordnung der Beseitigung eines unzulässigen Grabsteins, Grabzeichens oder Gegenstands an der Urnenwand | 30,00 € | Paragraf 15 Ziffer 2 |
| Anordnung der Beseitigung einer nicht oder nicht vollständig geräumten Grabstätte nach Grabaufgabe | 50,00 € | Paragraf 15 Ziffer 3 |
| Umwandlung in eine pflegearme Grabstätte auf Antrag | 30,00 € | Paragraf 15 Ziffer 4 |
| Anordnung einer Ersatzvornahme bei unterlassener Schadensbehebung an einem Grabmal | 50,00 € | Paragraf 15 Ziffer 5 |
| Anordnung einer Bestattung von Amts wegen, Kostenerstattungsbescheid | 40,00 € | Paragraf 15 Ziffer 6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts, mindestens fünf Jahre zum jeweiligen Jahressatz der Grabart | Jahressatz der Grabart mal Verlängerungsjahre | Paragraf 7 und Paragraf 8 Absatz 1 der Bestattungsgebührensatzung |
Was ein Grab in Neumarkt in der Oberpfalz über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.020,00 €
Einzelgrab für Erwachsene in Neumarkt in der Oberpfalz, über 20 Jahre, das sind 301,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 der Bestattungsgebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung | 820,00 € |
| BestattungParagraf 10 Ziffer 1 | 0,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 820,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Neumarkt. Der Jahressatz beträgt 41 Euro und wird nach Paragraf 4 Absatz 2 für die gesamte Ruhezeit im Voraus erhoben. In einem Einzelgrab können nach Paragraf 8 der Bestattungssatzung ein Sarg und eine Urne bestattet werden. Auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe b der Bestattungssatzung 25 Jahre; dort kostet dieselbe Grabart entsprechend 1.025 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.2, vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Neumarkt in der Oberpfalz offenlässt
- Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. erhebt keine Beisetzungs- oder Bestattungsgebühr. Nach Paragraf 32 und Paragraf 40 Absatz 1 der Bestattungssatzung heben ausschließlich zugelassene Bestatter die Gräber aus und füllen sie wieder zu, und die Gebührensatzung kennt dafür keine Ziffer. Alle Beisetzungsbeträge stehen deshalb auf null. Was das Ausheben kostet, rechnet das Bestattungsunternehmen ab; dieser Betrag steht in keiner Satzung.
- Alle Grabgebühren der Paragrafen 6 bis 8 sind Jahressätze. Wir haben sie mit der Ruhezeit des jeweiligen Falls multipliziert, weil Paragraf 4 Absatz 2 die Grabgebühr für die gesamte Ruhezeit in einer Summe im Voraus erhebt und Paragraf 4 Absatz 1 das Nutzungsrecht in jedem Fall für die Dauer der Ruhezeit vorschreibt. Der Jahressatz steht bei jeder Grabart im Hinweis.
- Die Ruhezeit für Erdbestattungen ist in Neumarkt vom Friedhof abhängig: 20 Jahre auf den Friedhöfen Regensburger Straße, Woffenbach und Stauf, 25 Jahre auf den Friedhöfen Holzheim, Labersricht/Wolfstein, Pölling alt und Pölling neu. Wir haben mit 20 Jahren gerechnet, weil der Stadtfriedhof Regensburger Straße der große Friedhof der Stadt ist. Der Preis auf den vier übrigen Friedhöfen steht in jedem Hinweis.
- Die Bestattungssatzung vom 05.05.2025 führt in Paragraf 7 zwölf Grabarten auf, darunter die Grabstätte für still geborenes Leben nach Paragraf 11 und das Urnenerdrohr nach Paragraf 18. Für beide nennt die Gebührensatzung von 2023 keinen Satz. Wir haben sie deshalb nicht erfasst. Umgekehrt nennt die Gebührensatzung eine Urnengemeinschaftsanlage an der Friedhofsmauer, die in der Bestattungssatzung von 2025 nicht mehr als eigene Grabart steht. Die Gebührensatzung ist zwei Jahre älter als die Bestattungssatzung und nicht mit ihr nachgezogen worden.
- Der Gebührentarif verweist in Paragraf 15 Ziffer 4 auf Paragraf 50 der Bestattungssatzung und in Ziffer 5 auf Paragraf 56 Absatz 3. In der Fassung vom 05.05.2025 ist die pflegearme Grabstätte Paragraf 51, die Standsicherheit von Grabmalen Paragraf 59. Die Verweise der Gebührensatzung zeigen noch in die Fassung von 2019.
- Die Anbringung von Fundamentbändern durch die Stadt kostet nach Paragraf 9 zusätzlich 10 Euro je Jahr beim Familiengrab und 5 Euro je Jahr beim Einzelgrab. Die Satzung erhebt diese Gebühr nur, wenn die Stadt die Bänder anbringt, und schreibt sie nicht vor. Wir haben sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet, sondern unter den weiteren Gebühren geführt.
- Die Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt nach Paragraf 7 und Paragraf 8 Absatz 1 mindestens fünf Jahre und wird nach Paragraf 23 Absatz 4 der Bestattungssatzung auch für zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre gewährt. Einen eigenen Verlängerungstarif nennt die Satzung nicht; es gilt der Jahressatz der Grabart. Wir haben deshalb keinen festen Betrag eingetragen.
- Die Benutzung der Aussegnungshalle im Stadtfriedhof Regensburger Straße kostet 189 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für die Aufbahrung in der Leichenhalle mit 92 Euro je angefangenem Tag und für den Kühlraum mit 149 Euro.
- Der Webserver der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am Tag der Erfassung auf Port 443 keine Verbindung angenommen, weder aus unserem Netz noch über WebFetch noch über einen dritten Weiterleitungsdienst. Wir haben die drei Dokumente deshalb über r.jina.ai gelesen und mussten die Abrufkette bis zur letzten Stufe verlassen. Die Zuordnung der beiden Beträge in Paragraf 8 Absatz 2 und 3 stützt sich auf die Textreihenfolge zweier unabhängiger Auslesungen desselben PDF und auf Paragraf 19 der Bestattungssatzung, der anonyme Gräber ausdrücklich als Rasengräber für Urnenerdbestattungen beschreibt: 37 Euro je Jahr für das Rasengrab im anonymen Grabfeld, 141 Euro je Jahr für die Urnengemeinschaftsanlage. Ob der Satz von 141 Euro ebenfalls ein Jahressatz ist, sagt der abgesetzte Halbsatz nicht ausdrücklich; wir schließen es aus der Überschrift des Abschnitts II und aus Paragraf 4 Absatz 2. Eine Ansicht des PDF im Seitenlayout war nicht möglich.
- Das Ortsrecht der Stadt liefert die Bestattungsgebührensatzung unter zwei Adressen aus. Die im Ortsrecht unter Ziffer 5.1.2 verlinkte Datei ist im April 2025 hochgeladen worden, die zweite trägt das Datum der Beschlussfassung im Dateinamen. Wir haben beide gelesen und Ziffer für Ziffer verglichen: Die Beträge sind gleich. Eine Änderungssatzung nach dem 15.07.2023 ist im Ortsrecht nicht verzeichnet, und die im Mai 2025 neu erlassene Bestattungssatzung verweist in Paragraf 22 Absatz 3 unverändert auf die Friedhofsgebührensatzung, ohne eine neue Fassung zu nennen.
- Die Satzung gilt für die sieben städtischen Friedhöfe. Die Kriegsgräberstätte am Föhrenweg und der israelitische Friedhof an der Gießereistraße werden nach Angabe der Friedhofsverwaltung von anderen Einrichtungen verwaltet und fallen nicht unter diese Gebühren.
Friedhöfe in Neumarkt in der Oberpfalz und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in Neumarkt in der OberpfalzLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.2 vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, im Ortsrecht als geltende Fassung geführt
- Bestattungsgebührensatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf., zweite Ausfertigung derselben Satzung mit der Schlussbestimmung und der Unterschrift des Oberbürgermeisters vom 29.06.2023, in Kraft seit 15.07.2023, ersetzt die Gebührensatzung vom 23.03.2018
- Satzung über das Bestattungswesen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bestattungssatzung, Ortsrecht Ziffer 5.1.1, mit den Ruhezeiten und den Pflegeregeln vom 05.05.2025, in Kraft seit 07.05.2025, ersetzt die Satzung vom 04.12.2019
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.