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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bayern · Gemeinde · AGS 09374146

Friedhöfe in Pirk: alle 2 auf einen Blick

Lage, Fläche, Anfahrt und Nachbarschaft für jeden einzelnen. Die Zahlen sind aus der erfassten Geometrie gerechnet, nicht aus einer Beschreibung übernommen.

nicht erfasst
Friedhofsverwaltung

Auskunft gibt das Rathaus

offen
Was ein Grab kostet

Satzung noch nicht erfasst

offen
Urnengrab

Satzung noch nicht erfasst

2
Friedhöfe mit Namen

Was Sie in Pirk erwartet

Kurz beantwortet

Pirk hat 2 benannte Friedhöfe mit zusammen 7.030 m². Der größte ist Friedhof mit 4.390 m², der am nächsten am Ortskern liegende Friedhof mit 190 m. Die Gebühren dieser Gemeinde sind noch nicht erfasst.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof ist der größte mit 4.390 m², in der Mitte liegen sie bei 4.390 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 190 m entfernt, der entlegenste 540 m. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, lohnt der Blick in die Spalte Haltestelle: alle 2 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 2 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 2 Friedhöfe ist eine Konfession eingetragen: christlich. Das ist wichtiger, als es klingt: Dort gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde, nicht die Satzung der Stadt, und Ihre Ansprechpartner und Gebühren sind andere.

Alle 2 Friedhöfe in Pirk

Klicken Sie auf einen Namen für Anfahrt, Lageplan und Details. Die Entfernung ist Luftlinie zum Ortskern.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof4.390 m²540 m3 Anlagen, nächste 40 mPirk b. Weiden, Rathaus, 430 mchristlich
Friedhof2.640 m²190 m2 Anlagen, nächste 110 mPirk Feuerwehrhaus, 50 mBus 1908christlich
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Häufige Fragen zu Pirk

Wie viele Friedhöfe gibt es in Pirk?
In Pirk sind 2 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7.030 m² ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Pirk?
Friedhof ist mit 4.390 m² der größte. Er liegt 540 m vom Ortskern entfernt.
Wer ist für die Friedhöfe in Pirk zuständig?
Das Friedhofswesen obliegt nach § 2 Abs. 1 FBG der Gemeinde als Selbstverwaltungsangelegenheit. Für Pirk ist die Kontaktstelle in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.