Bundesland · Datenstand 26.08.2026
Friedhöfe in Berlin, nach Gemeinde geordnet
240 benannte Friedhöfe in 1 Gemeinden, mit Fläche und Lage aus dem Bestand. Ab zwei Friedhöfen hat eine Gemeinde eine eigene Übersicht, darunter steht sie in der Liste weiter unten.
- 240
- Friedhöfe mit Namen
- 1
- Gemeinden mit eigener Übersicht
- 1.116,1 ha
- Gesamtfläche
- nicht erfasst
- So lange bleibt ein Grab
von 1
Median 2,4 ha
Der Bestand in Berlin
Kurz beantwortet
Die Zahl der Friedhöfe je Gemeinde schwankt stark, und das hat einen historischen Grund: Die Gebietsreform der 1970er Jahre hat viele eigenständige Dörfer zu einer Stadt zusammengefasst. Jedes brachte seinen Friedhof mit. Deshalb hat eine Stadt mittlerer Größe heute oft ein Dutzend Friedhöfe, während eine gleich große Stadt anderswo mit dreien auskommt.
Für die Suche heißt das: Der Name des Ortsteils führt schneller zum Ziel als der Name der Stadt. Wer in Berlin ein Grab sucht, sucht meist nicht Berlin, sondern den Stadtteil.
Ab wann darf ich was?
Diese Fristen gelten in jedem Ort des Landes gleich. Was ein Grab kostet, entscheidet dagegen Ihre Gemeinde.
- Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.
Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden.
§ 9 Abs. 1 BestattG
1 Gemeinden mit eigener Übersicht
Sortiert nach Name. Die Spalte Gebühren zeigt, wo die Satzung schon erfasst ist.
| Gemeinde | Friedhöfe | Fläche gesamt | Größter | Gebühren |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 240 | 1.116,1 ha | 62,8 ha | noch nicht erfasst |
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (BestattG) Stand 1. März 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.