Berlin, BestattG, Stand 1. März 2024
Fristen und Recht nach einem Todesfall in Berlin
Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Es gilt das Recht am Ort der Bestattung und nicht das Ihres Wohnorts. Wer in Berlin bestatten lässt, rechnet deshalb nach dem BestattG, auch aus einem anderen Bundesland heraus.
- sofort
- Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen
- 36 Stunden
- So lange darf Ihr Angehöriger zu Hause bleiben
- mindestens 20 Jahre
- Ruhezeit, also wie lange das Grab bleibt
keine Wartezeit
§ 9 Abs. 1 BestattG
§ 11 Abs. 1 und 2 Friedhofsgesetz
Für den Anruf beim Bestatter gibt es in Berlin keine Wartezeit
Kurz beantwortet
8 Fristen und Pflichten in Berlin, vom Anruf bis zum Grab
Der Anruf beim Bestatter, die Leichenschau und die Anzeige beim Standesamt gelten bundesweit gleich. Alles Weitere setzt das Landesrecht.
In der ersten Stunde
Was jetzt sofort zählt
- Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?
Sofort. Es gibt keine Wartezeit.
Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.
keine Vorschrift, weil nichts verboten ist
- Muss ich sofort einen Arzt rufen?
Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.
Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.
Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend
- Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Nur wenn die Vorherigen fehlen oder verhindert sind.
Sie sind nicht schon deshalb zuständig, weil Sie das Kind sind. Die Pflicht trifft Sie erst, wenn niemand vor Ihnen in der Reihe vorhanden oder aus wichtigem Grund gehindert ist. Wer ohne Grund nicht sorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
§ 16 Abs. 1 und 2 BestattG
Am ersten Tag
Die Frist, die zuerst läuft
- Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.
Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden.
§ 9 Abs. 1 BestattG
In den ersten Tagen
Papiere und Termin
- Bis wann muss ich zum Standesamt?
Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.
§ 28 Personenstandsgesetz, bundesweit
- Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?
Nein. Erdbestattungen nur auf öffentlichen Friedhöfen.
Für eine Erdbestattung gibt es keinen Weg daran vorbei. Wenn Sie einen Ort außerhalb des Friedhofs wollen, bleibt die Seebestattung: Sie ist in Berlin ausdrücklich zugelassen, und die Pflicht zur Beisetzung auf einem Friedhof gilt dann nicht.
§ 17 BestattG
In den ersten Monaten
Wenn eingeäschert wurde
- Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?
Sechs Monate nach der Einäscherung.
Berlin gibt Ihnen die längste Frist aller Länder. Ein halbes Jahr reicht auch dann, wenn Angehörige aus dem Ausland kommen sollen oder wenn Sie in der Familie erst eine Einigung brauchen. Die Frist läuft ab der Einäscherung, nicht ab dem Sterbetag.
§ 20 Abs. 2 BestattG
Über Jahrzehnte
Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben
- Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Mindestens 20 Jahre, und zwar beim Erdgrab wie beim Urnengrab.
Diese Zahl steht nicht im Bestattungsgesetz, sondern im Friedhofsgesetz, deshalb finden Sie sie nicht dort, wo Sie zuerst nachschlagen. Zwanzig Jahre lang wird das Grab nicht neu belegt, und zwanzig Jahre lang läuft Ihre Pflegepflicht. Der Friedhofsträger darf länger festsetzen, aber nicht kürzer; fragen Sie deshalb bei der Friedhofsverwaltung nach der Frist, die auf Ihrem Friedhof gilt. Ein Urnengrab läuft in Berlin nicht kürzer als ein Erdgrab, günstiger wird es nur über die kleinere Fläche.
§ 11 Abs. 1 und 2 Friedhofsgesetz
Was das BestattG in Berlin wörtlich sagt, Frage für Frage
Der Gesetzestext steht unverändert, die Einordnung daneben stammt von uns und ist als solche gekennzeichnet.
Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
Wortlaut, § 9 Abs. 1 BestattG
Jede Leiche ist innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle zu überführen, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist bestattet oder an einen Ort außerhalb Berlins befördert wird.
Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?
Wortlaut, § 20 Abs. 2 BestattG
Die Aschen verstorbener Personen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen.
Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Wortlaut, § 11 Abs. 1 und 2 Friedhofsgesetz
Die Ruhezeit beträgt für Erd- und Urnenbestattungen mindestens 20 Jahre. Der Friedhofsträger kann längere Ruhezeiten bestimmen und die Ruhezeit aus religiösen Gründen auf Dauer festlegen. Eine Grabstätte darf nur belegt werden, wenn die Mindestruhezeit eingehalten wird. Sie darf erst nach Ablauf der Ruhezeit des zuletzt Bestatteten neu belegt oder anderweitig verwendet werden.
Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?
Wortlaut, § 17 BestattG
Erdbestattungen dürfen nur auf öffentlichen (landeseigenen und nichtlandeseigenen) Friedhöfen vorgenommen werden.
Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Wortlaut, § 16 Abs. 1 und 2 BestattG
Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen: 1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, 2. die volljährigen Kinder, 3. die Eltern, 4. die volljährigen Geschwister, 5. die volljährigen Enkelkinder, 6. die Großeltern. Eine Verpflichtung, für die Bestattung zu sorgen, besteht nur, wenn die in der Reihenfolge früher genannten Angehörigen nicht vorhanden oder aus wichtigem Grund gehindert sind, für die Bestattung zu sorgen.
Friedhöfe in Berlin, Fristenrechner, Kosten und die ersten Schritte
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Berlin, Stand 01.03.2024 Artikel 1 des Gesetzes vom 14.02.2024 (GVBl. S. 34)
- Personenstandsgesetz, § 28 (Anzeigefrist beim Standesamt) Bundesrecht, gilt in allen Ländern
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.