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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Berlin · BestattG, Stand 1. März 2024

Was darf ich wann? Der Ablauf in Berlin

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

36 Stunden
So lange darf er zu Hause bleiben

§ 9 Abs. 1 BestattG

Das Wichtigste vorweg

Kurz beantwortet

Sie dürfen sofort einen Bestatter anrufen, es gibt dafür keine Wartezeit. Zu Hause bleiben darf Ihr Angehöriger 36 Stunden.

Der Ablauf, Frist für Frist

In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

    Nur wenn die Vorherigen fehlen oder verhindert sind.

    Sie sind nicht schon deshalb zuständig, weil Sie das Kind sind. Die Pflicht trifft Sie erst, wenn niemand vor Ihnen in der Reihe vorhanden oder aus wichtigem Grund gehindert ist. Wer ohne Grund nicht sorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    § 16 Abs. 1 und 2 BestattG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden.

    § 9 Abs. 1 BestattG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

    Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?

    Nein. Erdbestattungen nur auf öffentlichen Friedhöfen.

    Für eine Erdbestattung gibt es keinen Weg daran vorbei. Wenn Sie einen Ort außerhalb des Friedhofs wollen, bleibt die Seebestattung: Sie ist in Berlin ausdrücklich zugelassen, und die Pflicht zur Beisetzung auf einem Friedhof gilt dann nicht.

    § 17 BestattG

  4. In den ersten Monaten

    Wenn eingeäschert wurde

    Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

    Sechs Monate nach der Einäscherung.

    Berlin gibt Ihnen die längste Frist aller Länder. Ein halbes Jahr reicht auch dann, wenn Angehörige aus dem Ausland kommen sollen oder wenn Sie in der Familie erst eine Einigung brauchen. Die Frist läuft ab der Einäscherung, nicht ab dem Sterbetag.

    § 20 Abs. 2 BestattG

Was genau im Gesetz steht

Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut · § 9 Abs. 1 BestattG

Jede Leiche ist innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle zu überführen, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist bestattet oder an einen Ort außerhalb Berlins befördert wird.

Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

Wortlaut · § 20 Abs. 2 BestattG

Die Aschen verstorbener Personen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen.

Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?

Wortlaut · § 17 BestattG

Erdbestattungen dürfen nur auf öffentlichen (landeseigenen und nichtlandeseigenen) Friedhöfen vorgenommen werden.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Wortlaut · § 16 Abs. 1 und 2 BestattG

Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen: 1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, 2. die volljährigen Kinder, 3. die Eltern, 4. die volljährigen Geschwister, 5. die volljährigen Enkelkinder, 6. die Großeltern. Eine Verpflichtung, für die Bestattung zu sorgen, besteht nur, wenn die in der Reihenfolge früher genannten Angehörigen nicht vorhanden oder aus wichtigem Grund gehindert sind, für die Bestattung zu sorgen.
Was das bedeutet: Berlin setzt die Enkelkinder vor die Großeltern und verlangt ab Platz zwei durchgehend Volljährigkeit. Wer nicht sorgt, handelt nach § 24 ordnungswidrig, es sei denn, eine andere Person übernimmt die Bestattung.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.