Brandenburg · Gemeinde · AGS 12068109
Friedhöfe in Dreetz: alle 2 auf einen Blick
Lage, Fläche, Anfahrt und Nachbarschaft für jeden einzelnen. Die Zahlen sind aus der erfassten Geometrie gerechnet, nicht aus einer Beschreibung übernommen.
- nicht erfasst
- Friedhofsverwaltung
- offen
- Was ein Grab kostet
- offen
- Urnengrab
- 2
- Friedhöfe mit Namen
Auskunft gibt das Rathaus
Satzung noch nicht erfasst
Satzung noch nicht erfasst
2 weitere Flächen ohne Namen
Was Sie in Dreetz erwartet
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof ist der größte mit 9.340 m², in der Mitte liegen sie bei 9.340 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 220 m entfernt, der entlegenste 330 m. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, lohnt der Blick in die Spalte Haltestelle: keiner hat eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 2 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 2 Friedhöfe ist eine Konfession eingetragen: christlich. Das ist wichtiger, als es klingt: Dort gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde, nicht die Satzung der Stadt, und Ihre Ansprechpartner und Gebühren sind andere.
Alle 2 Friedhöfe in Dreetz
Klicken Sie auf einen Namen für Anfahrt, Lageplan und Details. Die Entfernung ist Luftlinie zum Ortskern.
Häufige Fragen zu Dreetz
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Dreetz?
- In Dreetz sind 2 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 1,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Dreetz?
- Friedhof ist mit 9.340 m² der größte. Er liegt 220 m vom Ortskern entfernt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Dreetz zuständig?
- Das Friedhofswesen obliegt nach § 2 Abs. 1 FBG der Gemeinde als Selbstverwaltungsangelegenheit. Für Dreetz ist die Kontaktstelle in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst.
Weiter
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.