Brandenburg, Kleiststadt, Gemeindeschlüssel 12053000
Alle 8 Friedhöfe in Frankfurt (Oder)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0335 552-6610
- Stadt Frankfurt (Oder), Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, Abteilung Verwaltung und Friedhof
- 1.324,80 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 334,30 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
15234 Frankfurt (Oder)
Erdreihengrabstelle für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstelle
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Frankfurt (Oder) nehmen zusammen 30,9 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 27,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.660 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 560 m entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 6 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Frankfurt (Oder) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Frankfurt (Oder), Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, Abteilung Verwaltung und Friedhof
Goepelstraße 3815234 Frankfurt (Oder)
0335 552-6610
- Sprechzeiten
- Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 11 UhrDienstag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Frankfurt (Oder), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 27,2 ha | 2 km | 7 Anlagen, nächste 280 m | Friedhof , 470 m | christlich |
| Güldendorf | 1,2 ha | 2,9 km | 2 Anlagen, nächste 130 m | Frankfurt (Oder), Güldendorf See, 300 mBus 984 | christlich, lutherisch |
| Booßener Friedhof | 6.220 m² | 6,5 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Frankfurt (Oder), Booßen Friedhof, 70 mBus 968, Bus 988 | christlich |
| Friedhof Kliestow | 5.660 m² | 4,1 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Frankfurt (Oder), Kliestow Mitte, 290 mBus 981, Bus 988 | christlich |
| Friedhof Lossow | 4.790 m² | 6,5 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Frankfurt (Oder), Lossow B 112, 160 mBus 984 | christlich, lutherisch |
| Neuer jüdischer Friedhof | 4.410 m² | 2,3 km | 8 Anlagen, nächste 150 m | Frankfurt (Oder), Kräuterweg, 360 mTram 3, Tram 4, Bus 987, Bus N2 | jüdisch |
| Kriegsgräberstätte Gronenfelde | 2.700 m² | 2,9 km | 6 Anlagen, nächste 170 m | Frankfurt (Oder), Spitzkrug West, 200 mBus 981, Bus 987 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof | 590 m² | 560 m | 28 Anlagen, nächste 100 m | Frankfurt (Oder), Anger, 80 mTram 1, Bus 984 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Frankfurt (Oder) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Frankfurt (Oder) (hier) | - | 1.324,80 €Erdreihengrabstelle für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr | 334,30 €Urnenreihengrabstelle |
| Fürstenwalde/Spree | 33 km | 1.724,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung | 959,00 €Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 33 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Frankfurt (Oder) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 11.02.2016, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016, seither nicht geändert.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstelle für Verstorbene ab dem 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab der Stadt. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht an Reihengräbern einmalig für zwanzig Jahre verliehen und lässt sich nicht verlängern. | 944,00 € | 380,80 € | 1.324,80 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdreihengrabstelle für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet habenAuch dieses Reihengrab ist nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht verlängerbar. | 412,00 € | 71,40 € | 483,40 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, einstelligDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1 je Jahr 71 Euro. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung dürfen auf einer Erdwahlstelle zusätzlich Urnen beigesetzt werden. | 1.416,00 € | 380,80 € | 1.796,80 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.3 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, zweistelligDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 je Jahr 107 Euro. | 2.145,00 € | 380,80 € | 2.525,80 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.4 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, dreistelligDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr 161 Euro. | 3.218,00 € | 380,80 € | 3.598,80 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.5 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, vierstelligDer Betrag gilt für die gesamte vierstellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr 215 Euro. | 4.291,00 € | 380,80 € | 4.671,80 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.6 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdgemeinschaftsanlage im Rasenfeld mit NamenskennzeichnungDas einzige pflegefreie Erdgrab der Stadt. Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Anlage und Pflege dieser Grabstätten obliege der Stadt Frankfurt (Oder). Eigene Pflanzungen sind nach Absatz 1 nicht gestattet, eine Grabplatte aus grauem Naturstein nach Absatz 2 möglich. Die Gräber werden der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben, eine Verlängerungsgebühr nennt der Tarif nicht. | 1.287,00 € | 380,80 € | 1.667,80 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| UrnenreihengrabstelleDas günstigste Grab der Stadt überhaupt. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ist das Nutzungsrecht nicht verlängerbar. | 251,00 € | 83,30 € | 334,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.8 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 UrnenDer Betrag gilt für die Stelle, in der zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.9.1 je Jahr 21 Euro. | 429,00 € | 83,30 € | 512,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.9 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen im RasenfeldNicht pflegefrei: Paragraf 24 der Friedhofssatzung regelt die Urnenwahlgrabstätten, sagt aber zur Pflege nichts, und nach Paragraf 38 Absatz 1 ist der Nutzungsberechtigte zur Unterhaltung verpflichtet. Der Betrag gilt für die Stelle mit zwei Urnen, die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.10.1 je Jahr 36 Euro. | 725,00 € | 83,30 € | 808,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.10 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 4 UrnenDer Betrag gilt für die Stelle, in der vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.11.1 je Jahr 31 Euro. | 618,00 € | 83,30 € | 701,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.11 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 5 UrnenDer Betrag gilt für die Stelle, in der fünf Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.12.1 je Jahr 39 Euro. Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung führt nur Urnenwahlgrabstätten für zwei und für vier Urnen auf, die fünfstellige Variante steht allein im Gebührentarif. | 781,00 € | 83,30 € | 864,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.12 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage im Rasenfeld ohne namentliche KennzeichnungDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt. Paragraf 22 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Anlage und Pflege dieser Grabstätten obliege der Stadt Frankfurt (Oder). Nach Absatz 2 darf die Lage der einzelnen Urne weder bepflanzt noch gekennzeichnet werden, das Grab ist also anonym. | 725,00 € | 83,30 € | 808,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.13 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage im gestalteten Grabfeld mit namentlicher KennzeichnungParagraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Gestaltung und Pflege der Fläche erfolge durch die Stadt Frankfurt (Oder). Die namentliche Kennzeichnung selbst zahlt nach Absatz 2 der Nutzungsberechtigte, ihr Preis steht nicht in der Satzung. | 965,00 € | 83,30 € | 1.048,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.14 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage auf den Ortsteilfriedhöfen, mit oder ohne namentliche KennzeichnungDer Tarif fasst für die Ortsteilfriedhöfe Güldendorf, Hohenwalde, Lossow und Rosengarten beide Formen der Urnengemeinschaftsanlage zu einem Betrag zusammen. Die Pflege trägt in beiden Fällen die Stadt, nach Paragraf 22 Absatz 6 beziehungsweise Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung. | 841,00 € | 83,30 € | 924,30 € | 20 | Artikel II Ziffer 1.15 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
Häufige Fragen zu Frankfurt (Oder)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Frankfurt (Oder)?
- In Frankfurt (Oder) sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 30,9 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Frankfurt (Oder)?
- Hauptfriedhof ist mit 27,2 ha der größte Friedhof in Frankfurt (Oder). Er liegt 2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Frankfurt (Oder)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Frankfurt (Oder) gelten 20 Jahre für Erdbestattung, unabhängig vom Alter des Verstorbenen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Frankfurt (Oder)?
- Ein Grab in Frankfurt (Oder) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstelle mit 334,30 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 11.02.2016, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016, seither nicht geändert.
- Wer ist für die Friedhöfe in Frankfurt (Oder) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Frankfurt (Oder) ist Stadt Frankfurt (Oder), Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, Abteilung Verwaltung und Friedhof zuständig, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Telefon 0335 552-6610. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Frankfurt (Oder), die Fristen setzt Brandenburg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofsgebührensatzung beschlossen am 11.02.2016, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016, seither nicht geändert
- Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder), Jahrgang 27, Nr. 2, mit der Friedhofssatzung ab Seite 10 und der Friedhofsgebührensatzung ab Seite 18 vom 07.03.2016, die Bekanntmachung, an die Artikel III der Gebührensatzung das Inkrafttreten knüpft
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofssatzung, mit Ruhezeit und Pflegeregeln beschlossen am 03.12.2015, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.