Frankfurt (Oder), Brandenburg, AGS 12053000
Friedhofsgebühren in Frankfurt (Oder), jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 11.02.2016, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016, seither nicht geändert. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Frankfurt (Oder) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Frankfurt (Oder), Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen.
- 334,30 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.671,80 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 15
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, unabhängig vom Alter des Verstorbenen
Urnenreihengrabstelle, mit Beisetzung
Erdwahlgrabstätte, vierstellig, mit Beisetzung
Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Frankfurt (Oder) kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Frankfurt (Oder)
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstelle für Verstorbene ab dem 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab der Stadt. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht an Reihengräbern einmalig für zwanzig Jahre verliehen und lässt sich nicht verlängern. | 944,00 € | 380,80 € | 1.324,80 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdreihengrabstelle für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet habenAuch dieses Reihengrab ist nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht verlängerbar. | 412,00 € | 71,40 € | 483,40 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, einstelligDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1 je Jahr 71 Euro. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung dürfen auf einer Erdwahlstelle zusätzlich Urnen beigesetzt werden. | 1.416,00 € | 380,80 € | 1.796,80 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.3 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, zweistelligDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 je Jahr 107 Euro. | 2.145,00 € | 380,80 € | 2.525,80 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.4 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, dreistelligDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr 161 Euro. | 3.218,00 € | 380,80 € | 3.598,80 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.5 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte, vierstelligDer Betrag gilt für die gesamte vierstellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr 215 Euro. | 4.291,00 € | 380,80 € | 4.671,80 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.6 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdgemeinschaftsanlage im Rasenfeld mit NamenskennzeichnungDas einzige pflegefreie Erdgrab der Stadt. Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Anlage und Pflege dieser Grabstätten obliege der Stadt Frankfurt (Oder). Eigene Pflanzungen sind nach Absatz 1 nicht gestattet, eine Grabplatte aus grauem Naturstein nach Absatz 2 möglich. Die Gräber werden der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben, eine Verlängerungsgebühr nennt der Tarif nicht. | 1.287,00 € | 380,80 € | 1.667,80 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
8 Grabarten für die Urne in Frankfurt (Oder)
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstelleDas günstigste Grab der Stadt überhaupt. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ist das Nutzungsrecht nicht verlängerbar. | 251,00 € | 83,30 € | 334,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.8 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 UrnenDer Betrag gilt für die Stelle, in der zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.9.1 je Jahr 21 Euro. | 429,00 € | 83,30 € | 512,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.9 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen im RasenfeldNicht pflegefrei: Paragraf 24 der Friedhofssatzung regelt die Urnenwahlgrabstätten, sagt aber zur Pflege nichts, und nach Paragraf 38 Absatz 1 ist der Nutzungsberechtigte zur Unterhaltung verpflichtet. Der Betrag gilt für die Stelle mit zwei Urnen, die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.10.1 je Jahr 36 Euro. | 725,00 € | 83,30 € | 808,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.10 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 4 UrnenDer Betrag gilt für die Stelle, in der vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.11.1 je Jahr 31 Euro. | 618,00 € | 83,30 € | 701,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.11 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 5 UrnenDer Betrag gilt für die Stelle, in der fünf Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.12.1 je Jahr 39 Euro. Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung führt nur Urnenwahlgrabstätten für zwei und für vier Urnen auf, die fünfstellige Variante steht allein im Gebührentarif. | 781,00 € | 83,30 € | 864,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.12 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage im Rasenfeld ohne namentliche KennzeichnungDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt. Paragraf 22 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Anlage und Pflege dieser Grabstätten obliege der Stadt Frankfurt (Oder). Nach Absatz 2 darf die Lage der einzelnen Urne weder bepflanzt noch gekennzeichnet werden, das Grab ist also anonym. | 725,00 € | 83,30 € | 808,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.13 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage im gestalteten Grabfeld mit namentlicher KennzeichnungParagraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Gestaltung und Pflege der Fläche erfolge durch die Stadt Frankfurt (Oder). Die namentliche Kennzeichnung selbst zahlt nach Absatz 2 der Nutzungsberechtigte, ihr Preis steht nicht in der Satzung. | 965,00 € | 83,30 € | 1.048,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.14 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage auf den Ortsteilfriedhöfen, mit oder ohne namentliche KennzeichnungDer Tarif fasst für die Ortsteilfriedhöfe Güldendorf, Hohenwalde, Lossow und Rosengarten beide Formen der Urnengemeinschaftsanlage zu einem Betrag zusammen. Die Pflege trägt in beiden Fällen die Stadt, nach Paragraf 22 Absatz 6 beziehungsweise Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung. | 841,00 € | 83,30 € | 924,30 € | 20 J. | Artikel II Ziffer 1.15 und Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
21 weitere Gebühren in der Satzung von Frankfurt (Oder)
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung von Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr, mit Öffnen und Schließen der Gruft, Gruftschmuck, Beräumung von Kränzen, Herstellung von Erdhügeln und Bereitstellung des Bahrwagens | 380,80 € | Artikel II Ziffer 2.1 und 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdbestattung von Verstorbenen, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im selben Leistungsumfang | 71,40 € | Artikel II Ziffer 2.1 und 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenbeisetzung ohne Trägerleistung | 83,30 € | Artikel II Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenversand | 38,00 € | Artikel II Ziffer 2.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer einstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 71,00 € | Artikel II Ziffer 1.3.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 107,00 € | Artikel II Ziffer 1.4.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer dreistelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 161,00 € | Artikel II Ziffer 1.5.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer vierstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 215,00 € | Artikel II Ziffer 1.6.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlstelle für 2 Urnen, je Jahr | 21,00 € | Artikel II Ziffer 1.9.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlstelle für 2 Urnen im Rasenfeld, je Jahr | 36,00 € | Artikel II Ziffer 1.10.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlstelle für 4 Urnen, je Jahr | 31,00 € | Artikel II Ziffer 1.11.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlstelle für 5 Urnen, je Jahr | 39,00 € | Artikel II Ziffer 1.12.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Nutzung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof, soweit die Dauer 30 Minuten nicht übersteigt | 96,00 € | Artikel II Ziffer 3.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Nutzung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof, je weitere angefangene 15 Minuten | 48,00 € | Artikel II Ziffer 3.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Nutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof | 32,00 € | Artikel II Ziffer 3.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Nutzung des Abschiedsraumes auf dem Hauptfriedhof | 32,00 € | Artikel II Ziffer 3.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Nutzung der Trauerhallen auf den Ortsteilfriedhöfen | 32,00 € | Artikel II Ziffer 3.4 der Friedhofsgebührensatzung |
| Aufbewahrung eines Sarges in der Leichenhalle oder in den Kühlzellen, je Tag | 35,00 € | Artikel II Ziffer 4.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Ausbetten einer Leiche mit Öffnen und Schließen der Grabstätte | 727,00 € | Artikel II Ziffer 5.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Ausbetten einer Urne mit Öffnen und Schließen der Grabstätte | 92,00 € | Artikel II Ziffer 5.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Grabstätten, über die die Stadt schon vor dem 08.03.2016 verfügt hatte: Ruhezeit, Nutzungsrecht und Gestaltung richten sich weiter nach den früheren Vorschriften, für die eingeschränkten Rechte aus der Friedhofsordnung vom 07.12.1966 gegenüber der Friedhofsordnung vom 01.07.1959 bestätigt die Satzung die Rechtswirksamkeit | keine eigene Gebühr, der Tarif gilt unverändert | Paragraf 40 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung |
Was ein Grab in Frankfurt (Oder) über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.524,80 €
Erdreihengrabstelle für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr in Frankfurt (Oder), über 20 Jahre, das sind 326,24 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeArtikel II Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung | 944,00 € |
| BestattungArtikel II Ziffer 2.1 und 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung | 380,80 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.324,80 € |
Das günstigste Erdgrab der Stadt. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht an Reihengräbern einmalig für zwanzig Jahre verliehen und lässt sich nicht verlängern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 11.02.2016, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016, seither nicht geändert. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Frankfurt (Oder) offenlässt
- Die geltende Fassung ist vom 26.02.2016 und damit über zehn Jahre alt. Wir haben das nicht vermutet, sondern geprüft: Alle 130 Amtsblätter der Jahrgänge 2016 bis 2026 wurden im Volltext nach dem Wort Friedhof durchsucht, und die beiden Satzungen erscheinen darin nur in Heft Nr. 2 vom 07.03.2016. Das einzige Heft ohne Textebene, Nr. 10 vom 09.09.2019, enthält laut seinem Inhaltsverzeichnis ausschließlich zwei Wahlbekanntmachungen. Auch das Ortsrecht der Stadt führt keine Änderungssatzung.
- Eine gesonderte Friedhofsunterhaltungs- oder Grundgebühr erhebt Frankfurt (Oder) nicht. Die Überschrift der Ziffer 1 nennt Erwerb, Umfeldpflege, Wasserkosten und Unratentsorgung als das, was die Nutzungsgebühr abdeckt. Unsere Grabpreise enthalten damit alles, was für das Grab über die zwanzig Jahre zwingend anfällt.
- Die Urnenbeisetzungsgebühr von 83,30 Euro gilt nach Ziffer 2.2 ausdrücklich ohne Trägerleistung. Ob und in welcher Höhe die Stadt eine Trägerleistung berechnet, steht nicht in der Satzung. Bei der Erdbestattung stellt sich die Frage nicht, dort ist das Öffnen und Schließen der Gruft nach Ziffer 2.1 in den 380,80 Euro enthalten.
- Paragraf 5 der Gebührensatzung nennt als Maßstab für die Gebühren für die Herstellung der Grüfte die Bruttoangebotspreise des beauftragten Dritten. Eine eigene Tarifposition dafür führt die Gebührentabelle nicht. Wir lesen den Paragrafen deshalb als Kalkulationsmaßstab für die Beerdigungsgebühr der Ziffer 2.1 und nicht als zweite, obendrauf kommende Gebühr.
- Die Urnenwahlstelle im Rasenfeld nach Ziffer 1.10 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 24 der Friedhofssatzung regelt die Urnenwahlgrabstätten, schweigt aber zur Pflege, und nach Paragraf 38 Absatz 1 ist der Nutzungsberechtigte zur Unterhaltung verpflichtet. Die Satzung listet diese Grabart in Paragraf 15 Absatz 3 nicht einmal auf. Schweigen ist kein Beleg für eine Pflegeübernahme.
- Bei den mehrstelligen Erdwahlgrabstätten und den Urnenwahlstellen für zwei, vier oder fünf Urnen gilt der Betrag jeweils für die ganze Grabstätte, nicht je Grabstelle oder je Urne. Der Tarif nennt keinen Preis für eine einzelne Stelle darin.
- Die Nutzungsgebühr für die Erdgemeinschaftsanlage und die drei Urnengemeinschaftsanlagen deckt die Pflege durch die Stadt für zwanzig Jahre. Was nach Ablauf der Ruhezeit geschieht, entscheidet die Stadt nach Paragraf 19 Absatz 5, Paragraf 22 Absatz 5 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung; eine Verlängerungsgebühr sieht der Tarif für diese Grabarten nicht vor.
- Die namentliche Kennzeichnung geht bei der Urnengemeinschaftsanlage nach Paragraf 23 Absatz 2 zu Lasten des Nutzungsberechtigten, ebenso die Grabplatte der Erdgemeinschaftsanlage nach Paragraf 19 Absatz 2. Preise dafür stehen nicht in der Satzung, sie sind in unseren Beträgen nicht enthalten.
- Die Trauerhalle ist in unseren Beisetzungsgebühren nicht enthalten. Sie kostet auf dem Hauptfriedhof 96 Euro für die ersten 30 Minuten, auf den Ortsteilfriedhöfen 32 Euro.
- Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 17 Absätze 5 und 6 der Friedhofssatzung müssen die vormals Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten selbst abräumen; tun sie es nicht, räumt die Stadt ab und stellt die Kosten in Rechnung, ohne dass die Satzung einen Betrag nennt.
- Eine Gebühr für die Zustimmung zu einem Grabmal führt der Tarif nicht, obwohl Paragraf 32 der Friedhofssatzung die Zustimmung verlangt. Ob die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt dafür einen Satz vorsieht, haben wir nicht erfasst.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für den Hauptfriedhof und die vier Ortsteilfriedhöfe Güldendorf, Hohenwalde, Lossow und Rosengarten. Für den jüdischen Friedhof und andere Friedhöfe in nichtkommunaler Trägerschaft gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Gebührentarif führt keine Sonderposition für Grabstätten aus DDR-Zeiten. Paragraf 40 der Friedhofssatzung bestimmt aber, dass sich Ruhezeit, Nutzungsrecht und Gestaltung solcher älteren Grabstätten nach den früheren Vorschriften richten, und bestätigt die eingeschränkten Rechte aus der Friedhofsordnung vom 07.12.1966. Wir führen das unter den weiteren Gebühren als Regel ohne eigenen Betrag.
- Für die Sprechzeiten folgen wir der Pressemitteilung zum Umzug der Friedhofsverwaltung ins Stadthaus vom Dezember 2025. Das Ämterverzeichnis der Stadt nennt für dieselbe Abteilung die allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.
Friedhöfe in Frankfurt (Oder) und die Gebühren von 314 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in Frankfurt (Oder)Lage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dingelstädt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofsgebührensatzung beschlossen am 11.02.2016, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016, seither nicht geändert
- Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder), Jahrgang 27, Nr. 2, mit der Friedhofssatzung ab Seite 10 und der Friedhofsgebührensatzung ab Seite 18 vom 07.03.2016, die Bekanntmachung, an die Artikel III der Gebührensatzung das Inkrafttreten knüpft
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder), Friedhofssatzung, mit Ruhezeit und Pflegeregeln beschlossen am 03.12.2015, ausgefertigt am 26.02.2016, gültig seit 08.03.2016
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.