Fürstenwalde/Spree · Brandenburg · AGS 12067144
Friedhofsgebühren in Fürstenwalde/Spree, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Fürstenwalde/Spree (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen am 23.04.2026, ausgefertigt am 24.04.2026, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Nr. 20 vom 28.05.2026, nach Paragraf 7 in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, also seit dem 29.05.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Fürstenwalde/Spree und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Fürstenwalde/Spree, Amt 34 Friedhof.
- 959,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.045,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Leichen auf allen Friedhöfen der Stadt
Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen, mit Beisetzung
Kolumbarium, Kammer für 2 Urnen, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Fürstenwalde/Spree kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Fürstenwalde/Spree
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für ErdbestattungReihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 13 Absatz 5 ausgeschlossen. Für Herrichtung und Instandhaltung sind nach Paragraf 24 Absatz 4 die Nutzungsberechtigten verantwortlich. | 1.322,00 € | 402,00 € | 1.724,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe a |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung, je GrabDer Betrag gilt je Grab, eine mehrstellige Grabstätte kostet entsprechend mehr. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe a 66,07 Euro je Jahr und ist nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung für jeweils 1 bis 5 Jahre möglich. Nach Paragraf 16 Absatz 5 dürfen zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden. | 1.322,00 € | 402,00 € | 1.724,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe b |
| Parkstelle für Erdbestattung in besonderer Lage, je GrabParkstellen sind nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung Erdwahlgrabstätten in besonderer Lage; ihre Maße können nach Absatz 4 von den üblichen abweichen. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe b 78,76 Euro je Jahr. | 1.575,00 € | 402,00 € | 1.977,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe c |
| Kindergrabstätte für Verstorbene unter 4 JahrenNach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet die Stadt für Verstorbene bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Erdreihengrabfelder ein, die Grabstätte misst 1,30 mal 0,70 Meter und nimmt Särge bis 1,00 Meter Länge auf. Weil es eine Reihengrabstätte ist, kann das Recht nach Paragraf 15 Absatz 3 nicht verlängert werden; Abschnitt II Ziffer 3 nennt dafür auch keinen Satz. | 846,00 € | 323,00 € | 1.169,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe d |
7 Grabarten für die Urne in Fürstenwalde/Spree
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteUrnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und können nicht verlängert werden. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter. Die Pflege obliegt nach Paragraf 24 Absatz 4 den Nutzungsberechtigten. | 807,00 € | 244,00 € | 1.051,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a |
| Urnenwahlgrabstätte für 4 UrnenDie Mindestmaße betragen nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung 1,00 mal 1,00 Meter. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe c 53,78 Euro je Jahr. | 807,00 € | 244,00 € | 1.051,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b |
| Urnenwahlgrabstätte für 2 UrnenDie günstigste Grabnutzungsgebühr in Fürstenwalde. Die Mindestmaße betragen nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung 0,50 mal 1,00 Meter. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe d 47,68 Euro je Jahr. | 715,00 € | 244,00 € | 959,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe c |
| Urnengemeinschaftsanlage ohne NamensnennungAnonyme Beisetzung: Die Lage der einzelnen Urne wird nach Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 20a Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet, und die Angehörigen dürfen sie weder bepflanzen noch sonst markieren. Nach Absatz 3 dürfen sie die Anlage nicht einmal betreten; beides ist nach Paragraf 38 Absatz 2 Nummern 7 bis 10 eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt trägt abgelegte Blumen nach Paragraf 20 Absatz 8 mehrmals wöchentlich ab, um die Anlage als sorgsam gepflegten Ort zu erhalten. Es gibt hier also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. | 1.051,00 € | 244,00 € | 1.295,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe d |
| Urnengemeinschaftsanlage mit NamensnennungAuf dem Hauptfriedhof steht der Name nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung auf einer gemeinsamen Stele, die Lage der Urne bleibt auch hier ungekennzeichnet; auf dem Friedhof Trebus kennzeichnet nach Paragraf 20a ein Pultkissen mit Granitplatte die Stelle, beides Eigentum der Stadt. In beiden Fällen ist Grabbepflanzung verboten und das Betreten der Anlage nur dem Friedhofspersonal und den Bestattern gestattet, es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Die Beschriftung ist nach Paragraf 20 Absatz 5 auf eigene Kosten bei einem Steinmetz zu beauftragen; dieser Preis steht nicht in der Satzung. | 1.132,00 € | 244,00 € | 1.376,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe d |
| Kolumbarium, Kammer für 2 UrnenDie teuerste Grabart Fürstenwaldes. Kolumbarien gibt es nach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf dem Hauptfriedhof. Die Verschlussplatte ist nach Paragraf 21 Absatz 2 zwingend zu beschriften, auf Kosten des Bestattungspflichtigen bei einem Steinmetz. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe e 256,43 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 21 sagt über die Pflege nichts, es bleibt bei Paragraf 24 Absatz 4. | 3.801,00 € | 244,00 € | 4.045,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe e |
| BaumbestattungNach Paragraf 23 der Friedhofssatzung werden bis zu zwei Urnen in einer mit einem Lebensbaum-Siegel verschlossenen Urnenhülse in einer Rasenfläche bestattet, die namentliche Kennzeichnung auf dem Siegel ist zwingend. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe f 47,68 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 23 sagt über die Pflege der Rasenfläche nichts, und Paragraf 24 Absatz 4 macht die Nutzungsberechtigten für die Instandhaltung verantwortlich. | 1.842,00 € | 244,00 € | 2.086,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe f |
21 weitere Gebühren in der Satzung von Fürstenwalde/Spree
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausheben und Schließen der Gruft für Kinder ab 4 Jahre und Erwachsene | 402,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b |
| Öffnen der Gruft für Kinder ab 4 Jahre und Erwachsene, ohne Schließen | 323,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe bb |
| Ausheben und Schließen der Gruft für Kinder unter 4 Jahren | 323,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a |
| Öffnen der Gruft für Kinder unter 4 Jahren, ohne Schließen | 244,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe aa |
| Ausheben und Schließen der Gruft für Urnenbestattungen | 244,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c |
| Öffnen der Gruft für Urnenbestattungen, ohne Schließen | 184,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe cc |
| Benutzung der Feierhalle auf dem Hauptfriedhof | 277,62 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe a |
| Benutzung des Abschiednahmeraumes auf dem Hauptfriedhof | 204,68 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe b |
| Benutzung der Trauerhalle Trebus, Süd oder Süd-West | 203,41 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe c |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte, je Grab und Jahr | 66,07 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe a |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Parkstelle, je Grab und Jahr | 78,76 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnen, je Jahr | 53,78 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe c |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen, je Jahr | 47,68 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe d |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kolumbariumskammer, je Jahr | 256,43 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe e |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Baumbestattung, je Jahr | 47,68 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe f |
| Erteilung, Änderung oder Ergänzung eines Grabnutzungsrechtes, Ändern oder Ergänzen einer Grabkartei, Grabmalgebühren | 68,77 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 1 |
| Ausbettung einer Urne | 1.267,20 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 2 |
| Exhumierung einer Leiche | Berechnung nach Aufwand, einen Satz nennt die Satzung nicht | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 3 |
| Beräumung einer Grabstätte | Berechnung nach Aufwand, einen Satz nennt die Satzung nicht | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 4 |
| Sonderleistungen, die das Gebührenverzeichnis nicht nennt | Die Stadt trifft dafür gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung und berechnet das Entgelt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III, Schlussabsatz |
| Umsatzsteuer auf alle Gebühren des Verzeichnisses | Sollten die Leistungen der Stadt künftig einer Steuerpflicht unterliegen, verstehen sich alle ausgewiesenen Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zurzeit fällt keine an. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III, Schlussabsatz |
Was ein Grab in Fürstenwalde/Spree über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.924,00 €
Reihengrabstätte für Erdbestattung in Fürstenwalde/Spree, über 20 Jahre, das sind 346,20 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe a | 1.322,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b | 402,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.724,00 € |
Reihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 13 Absatz 5 ausgeschlossen. Für Herrichtung und Instandhaltung sind nach Paragraf 24 Absatz 4 die Nutzungsberechtigten verantwortlich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Fürstenwalde/Spree (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen am 23.04.2026, ausgefertigt am 24.04.2026, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Nr. 20 vom 28.05.2026, nach Paragraf 7 in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, also seit dem 29.05.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Fürstenwalde/Spree offenlässt
- Die Ruhefrist der Baumbestattung nennt das Gebührenverzeichnis als einzige Position nicht. Wir setzen die fünfzehn Jahre an, die Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Aschen auf allen Friedhöfen der Stadt bestimmt; die übrigen Urnengrabarten des Verzeichnisses tragen dieselbe Frist.
- Das Gebührenverzeichnis kennt nur eine einzige Beisetzungsgebühr für Urnen, nämlich das Ausheben und Schließen der Gruft nach Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c. Wir setzen sie auch beim Kolumbarium an, obwohl dort keine Gruft ausgehoben wird, weil die Satzung für das Einbringen einer Urne in eine Kammer keinen eigenen Satz nennt. Ob die Stadt in diesem Fall tatsächlich 244,00 Euro erhebt, gibt die Satzung nicht her.
- Neben dem vollen Satz für Ausheben und Schließen führt Abschnitt I Ziffer 1 je einen niedrigeren Satz für das bloße Öffnen: 323,00 statt 402,00 Euro bei Erwachsenen, 244,00 statt 323,00 bei Kindern unter 4 Jahren und 184,00 statt 244,00 bei Urnen. Wir rechnen mit dem vollen Satz, weil nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Stadt die Gräber vorbereitet und nach der Bestattung schließt und Ausnahmen davon nur für Gruppen wie Religionsgemeinschaften zugelassen werden sollen.
- Die Namensnennung in der Urnengemeinschaftsanlage kostet zusätzlich. Das Gebührenverzeichnis sagt das im Anschluss an Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe d ausdrücklich, nennt aber keinen Betrag: Die Ausführung ist nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung auf Kosten des Bestattungspflichtigen bei einem Steinmetz zu beauftragen. Dasselbe gilt nach Paragraf 21 Absatz 2 für die zwingende Beschriftung der Kolumbariumsplatte und nach Paragraf 20a für die Granitplatte auf dem Friedhof Trebus.
- Das Gebührenverzeichnis führt die Urnengemeinschaftsanlage ohne und mit Namensnennung in einer gemeinsamen Tarifziffer, Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe d, ohne die beiden Varianten mit eigenen Buchstaben zu unterscheiden. Wir führen sie als zwei Grabarten, weil die Satzung zwei Beträge nennt.
- Die Beträge des Verzeichnisses gelten je Grab, nicht je Grabstätte. Eine mehrstellige Erdwahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung kostet entsprechend ein Vielfaches. Was die nach Paragraf 16 Absatz 5 mögliche zusätzliche Beisetzung von zwei Urnen in einer Erdwahlgrabstätte kostet, sagt die Satzung nicht.
- Das Kolumbarium und die Baumbestattung führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 21 und Paragraf 23 der Friedhofssatzung regeln beide Grabarten ausführlich, sagen aber über die Pflege nichts, und Paragraf 24 Absatz 4 macht die Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung jeder Grabstätte verantwortlich. Bei der Baumbestattung entfernt das Friedhofspersonal nach Paragraf 23 Absatz 6 zwar 10 bis 14 Tage nach der Beisetzung den Blumen- und Trauerschmuck, wer die Rasenfläche pflegt, steht aber nirgends.
- Für die Urnenwahlgrabstätten für 4 und für 2 Urnen nennt Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur Mindestmaße und erlaubt Abweichungen nach Lage oder örtlicher Gegebenheit. Ob eine abweichende Größe auch die Gebühr ändert, sagt die Satzung nicht.
- Die Gebührensatzung vom 23.04.2026 enthält keine Bestimmung, die die vorherige Friedhofsgebührensatzung ausdrücklich außer Kraft setzt. Paragraf 7 regelt nur das Inkrafttreten. Das Ortsrecht der Stadt führt gleichwohl nur diese eine Fassung.
- Die Stadt ist nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht verpflichtet, alle Grabarten auf jedem ihrer fünf Friedhöfe anzubieten. Kolumbarien gibt es nach Paragraf 27 Absatz 1 nur auf dem Hauptfriedhof, Urnengemeinschaftsanlagen nach den Paragrafen 20 und 20a auf dem Hauptfriedhof und in Trebus. Welche Grabart auf welchem der Friedhöfe Hauptfriedhof, Süd, Süd-West, Trebus und Molkenberg zu haben ist, gibt die Satzung im Übrigen nicht her.
- Sollten die Leistungen der Stadt künftig der Umsatzsteuer unterliegen, verstehen sich nach dem Schlussabsatz von Abschnitt III alle Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zurzeit sind es Bruttobeträge ohne Steuer.
- Aktualität geprüft am 04.09.2026: Das Ortsrecht der Stadt weist zur Friedhofsgebührensatzung keine Änderungssatzung aus und nennt als Gültigkeitsbeginn den 29.05.2026. Zusätzlich wurden die 39 im Bekanntmachungsportal verfügbaren Ausgaben des Amtsblatts des Jahrgangs 2026, von Nr. 1 vom 09.01.2026 bis Nr. 34 vom 03.09.2026, als PDF im Volltext durchsucht. Fünf Ausgaben handeln vom Friedhof: Nr. 12 und Nr. 14 mit Einladung und Tagesordnung der Sitzung vom 23.04.2026, Nr. 20 mit den beiden Satzungen selbst, Nr. 23 vom 12.06.2026 mit dem Beschluss über beide Neufassungen und Nr. 27 mit einem Straßenverzeichnis, in dem die Friedhofstraße vorkommt. Eine jüngere Fassung gibt es nicht.
Friedhöfe in Fürstenwalde/Spree und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 18 Friedhöfe in Fürstenwalde/SpreeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Fürstenwalde/Spree (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen am 23.04.2026, ausgefertigt am 24.04.2026, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Nr. 20 vom 28.05.2026, nach Paragraf 7 in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, also seit dem 29.05.2026
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Fürstenwalde/Spree (Friedhofssatzung) beschlossen am 23.04.2026, ausgefertigt am 24.04.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 20 vom 28.05.2026, nach Paragraf 39 in Kraft seit dem 29.05.2026
- Ortsrecht der Stadt Fürstenwalde/Spree, Eintrag Friedhofsgebührensatzung mit dem Vermerk gültig ab 29.05.2026 Abruf des Eintrags Nummer 47538 am 04.09.2026, er weist keine Änderungssatzung aus
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.