Bundesland · Datenstand 26.08.2026
Friedhöfe in Bremen, nach Gemeinde geordnet
46 benannte Friedhöfe in 2 Gemeinden, mit Fläche und Lage aus dem Bestand. Ab zwei Friedhöfen hat eine Gemeinde eine eigene Übersicht, darunter steht sie in der Liste weiter unten.
- 46
- Friedhöfe mit Namen
- 2
- Gemeinden mit eigener Übersicht
- 289,8 ha
- Gesamtfläche
- Erdbestattung 25 Jahre
- So lange bleibt ein Grab
von 2
Median 2,4 ha
§ 6 Abs. 1 und 2 Bestattungsgesetz
Der Bestand in Bremen
Kurz beantwortet
Die Zahl der Friedhöfe je Gemeinde schwankt stark, und das hat einen historischen Grund: Die Gebietsreform der 1970er Jahre hat viele eigenständige Dörfer zu einer Stadt zusammengefasst. Jedes brachte seinen Friedhof mit. Deshalb hat eine Stadt mittlerer Größe heute oft ein Dutzend Friedhöfe, während eine gleich große Stadt anderswo mit dreien auskommt.
Für die Suche heißt das: Der Name des Ortsteils führt schneller zum Ziel als der Name der Stadt. Wer in Bremen ein Grab sucht, sucht meist nicht Bremen, sondern den Stadtteil.
Ab wann darf ich was?
Diese Fristen gelten in jedem Ort des Landes gleich. Was ein Grab kostet, entscheidet dagegen Ihre Gemeinde.
- Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
25 Jahre bei einer Erdbestattung, 20 bei einer Urne.
Bremen hat zusammen mit Hamburg die längsten Ruhefristen. Sie zählen ab dem Todestag, nicht ab der Beisetzung, was ein paar Wochen ausmachen kann. Bei Kindern bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sind es sieben Jahre. Rechnen Sie die Pflege über die volle Laufzeit durch, bevor Sie eine Grabart mit Pflegepflicht wählen.
§ 6 Abs. 1 und 2 Bestattungsgesetz
2 Gemeinden mit eigener Übersicht
Sortiert nach Name. Die Spalte Gebühren zeigt, wo die Satzung schon erfasst ist.
| Gemeinde | Friedhöfe | Fläche gesamt | Größter | Gebühren |
|---|---|---|---|---|
| BremenStadt | 38 | 228,7 ha | 70,4 ha | noch nicht erfasst |
| BremerhavenStadt | 8 | 61,1 ha | 16,5 ha | noch nicht erfasst |
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestattG) Stand 1. Juni 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.