Bremen, Stadt, Gemeindeschlüssel 04012000
Alle 8 Friedhöfe in Bremerhaven
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0471 590-2402
- Magistrat der Stadt Bremerhaven, Gartenbauamt, Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe
- 1.658,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.148,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
27580 Bremerhaven
Reihengrabstätte für die Beisetzung von Leichen
Grab in Gemeinschaftsanlagen, anonymes Gräberfeld
Die 8 Friedhöfe in Bremerhaven nehmen zusammen 61,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Spadener Höhe ist der größte mit 16,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 10,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,8 km entfernt, der entlegenste 5,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 7 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind interreligiöse, christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bremerhaven rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Gartenbauamt, Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe
Eckernfeldstraße 527580 Bremerhaven
0471 590-2402
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 9 bis 12 UhrMontag zusätzlich 15 bis 17 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Bremerhaven, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Spadener Höhe | 16,5 ha | 2,8 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Friedhof Spadener Höhe, 280 mBus 507, Bus 518 | interreligiös |
| Friedhof Geestemünde | 15,3 ha | 2,8 km | 6 Anlagen, nächste 270 m | Gymnasium Wesermünde, 350 mBus 503, Bus 509, Bus 530, Bus 576 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Lehe III | 14,4 ha | 2,1 km | 8 Anlagen, nächste 70 m | Bremerhaven-Lehe, 290 mZug RB33, Zug RE8, Zug RE9, Zug RS2 | keine Angabe |
| Friedhof WulsdorfDenkmal | 10,4 ha | 4,2 km | 4 Anlagen, nächste 200 m | Friedhof Wulsdorf, 230 mBus 504, Bus 505, Bus 506, Bus NL | interreligiös |
| Friedhof Alt-Wulsdorf | 2,6 ha | 5,4 km | 7 Anlagen, nächste 140 m | Am Jedutenberg, 280 mBus 502, Bus 504, Bus 505, Bus 506 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Lehe II | 1,1 ha | 1,9 km | 25 Anlagen, nächste 160 m | Eisenbahnstraße, 60 mBus 503, Bus 504, Bus 505, Bus 506 | interreligiös |
| Friedhof Lehe I | 5.750 m² | 1,8 km | 17 Anlagen, nächste 150 m | Eisenbahnstraße, 190 mBus 503, Bus 504, Bus 505, Bus 506 | interreligiös |
| Jüdischer Friedhof Bremerhaven | 2.590 m² | 2,8 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Kreuzburger Straße, 80 mBus 508 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bremerhaven kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Beverstedt | 20,1 km | 800,00 €Sarggrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle858,00 € gespart | 850,00 €Urnengrabstelle für eine Urne mit Pflege durch die Nutzungsberechtigten298,00 € gespart |
| Geestland | 6,6 km | 1.456,00 €Reihengrab für Erdbestattungen ab Vollendung des 5. Lebensjahres202,00 € gespart | 1.107,00 €Urnenbeisetzung im anonymen Gräberfeld41,00 € gespart |
| Bremerhaven (hier) | - | 1.658,00 €Reihengrabstätte für die Beisetzung von Leichen | 1.148,00 €Grab in Gemeinschaftsanlagen, anonymes Gräberfeld |
| Wilhelmshaven | 31,7 km | 1.973,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Laufzeit 25 Jahre | 601,00 €Anonyme Urnenreihengrabstelle547,00 € gespart |
| Cuxhaven | 36,2 km | 2.405,00 €Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig | 1.360,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 36,2 km | 858,00 €in Beverstedt, 20,1 km entfernt | 547,00 €in Wilhelmshaven, 31,7 km entfernt |
Was ein Grab in Bremerhaven kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührenordnung für die Stadt Bremerhaven, Ortsrecht Bremerhaven Gliederungsnummer 7/16, vom 23. Oktober 1997, Brem.GBl. Seite 603, Paragraf 1 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 29.10.2024, Brem.GBl. Seite 808, in Kraft seit 01.12.2024.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für die Beisetzung von LeichenDer Tarif nennt 23,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Das günstigste Erdgrab in Bremerhaven. Nach Paragraf 10 Absatz 5 der Friedhofsordnung führt der Magistrat hier nur die mindestens erforderlichen Pflegearbeiten aus, also Erstherrichtung und Rasenschnitt; das Grabbeet von 90 mal 140 Zentimetern nach Paragraf 3 Absatz 2 bleibt bei den Angehörigen. | 1.157,00 € | 501,00 € | 1.658,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.10 und Ziffer 3.11 der Friedhofsgebührenordnung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum 1. Lebensjahr, lebendgeboreneDer Tarif nennt 12,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 15 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 349,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 4 Absatz 1 der Friedhofsordnung 15 Jahre, weil der Verstorbene das 10. Lebensjahr nicht vollendet hat. | 529,00 € | 112,00 € | 641,00 € | 15 | Paragraf 1 Ziffer 1.11 und Ziffer 3.18 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte mit Nutzungsmöglichkeit nur in einfacher Tiefe, in normaler Lage, je GrabstelleDer Tarif nennt 45,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Nach Paragraf 10 Absatz 4 der Friedhofsordnung obliegt die Grabpflege bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten. | 1.707,00 € | 668,00 € | 2.375,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.201 und Ziffer 3.13 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in einfacher Tiefe am Hauptweg, nur Friedhof Lehe, je GrabstelleDer Tarif nennt 53,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Diese Lage gibt es nur auf dem Friedhof Lehe. | 1.907,00 € | 668,00 € | 2.575,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.202 und Ziffer 3.13 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in einfacher Tiefe in Einzellage, je GrabstelleDer Tarif nennt 53,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. | 1.907,00 € | 668,00 € | 2.575,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.203 und Ziffer 3.13 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in einfacher Tiefe in gärtnerischer oder besonderer Lage, je GrabstelleDer Tarif nennt 62,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Anders als bei der Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 2.24 sagt der Tarif hier nicht, dass der Friedhof die Pflege übernimmt. Die gärtnerische Lage beschreibt nur den Ort. | 2.132,00 € | 668,00 € | 2.800,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.204 und Ziffer 3.13 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in einfacher Tiefe auf dem Friedhof Wulsdorf, zweistellig, ausnahmsweise dreistellig, CC-GräberDer Tarif nennt 85,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen, nicht je Grabstelle. | 2.707,00 € | 668,00 € | 3.375,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.211 und Ziffer 3.13 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in einfacher Tiefe auf dem Friedhof Wulsdorf, dreistellig in gärtnerischer oder besonderer Lage oder sechsstellig, B-GräberDer Tarif nennt 180,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 5.082,00 € | 668,00 € | 5.750,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.212 und Ziffer 3.13 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in einfacher Tiefe auf dem Friedhof Wulsdorf, sechsstellig in gärtnerischer oder besonderer Lage oder zwölf- bis achtzehnstellig, A-GräberDer Tarif nennt 360,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, die bis zu achtzehn Grabstellen umfasst. | 9.582,00 € | 668,00 € | 10.250,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.213 und Ziffer 3.13 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte mit Nutzungsmöglichkeit in doppelter Tiefe, in normaler Lage, je GrabstelleDer Tarif nennt 49,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. In doppelter Tiefe nimmt eine Grabstelle nach Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsordnung zwei Leichen auf. Wir setzen die Beisetzungsgebühr der ersten, tiefen Beisetzung an; die zweite kostet nach Ziffer 3.13 nur 668 Euro. | 1.807,00 € | 835,00 € | 2.642,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.301 und Ziffer 3.15 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in doppelter Tiefe in Einzellage, je GrabstelleDer Tarif nennt 60,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. | 2.082,00 € | 835,00 € | 2.917,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.302 und Ziffer 3.15 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in doppelter Tiefe in gärtnerischer oder besonderer Lage, je GrabstelleDer Tarif nennt 72,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. | 2.382,00 € | 835,00 € | 3.217,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.303 und Ziffer 3.15 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in doppelter Tiefe auf dem Friedhof Wulsdorf, zweistellig, ausnahmsweise dreistellig, CC-GräberDer Tarif nennt 98,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 3.032,00 € | 835,00 € | 3.867,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.311 und Ziffer 3.15 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in doppelter Tiefe auf dem Friedhof Wulsdorf, dreistellig in gärtnerischer oder besonderer Lage oder sechsstellig, B-GräberDer Tarif nennt 211,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 5.857,00 € | 835,00 € | 6.692,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.312 und Ziffer 3.15 der Friedhofsgebührenordnung |
| Wahlgrabstätte in doppelter Tiefe auf dem Friedhof Wulsdorf, sechsstellig in gärtnerischer oder besonderer Lage oder zwölf- bis achtzehnstellig, A-GräberDer Tarif nennt 422,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Das teuerste Grab im Tarif. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit bis zu achtzehn Grabstellen. | 11.132,00 € | 835,00 € | 11.967,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 1.313 und Ziffer 3.15 der Friedhofsgebührenordnung |
| Reihengrabstätte für die Beisetzung von AschenDer Tarif nennt 21,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. In einer Reihengrabstätte für Aschen dürfen nach Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsordnung bis zu vier Aschen zur gleichen Zeit beigesetzt werden. Die Pflege regelt Paragraf 10 Absatz 5 nur als Mindestmaß, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 1.107,00 € | 268,00 € | 1.375,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.10 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Grab in Gemeinschaftsanlagen, anonymes GräberfeldDer Tarif nennt 13,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Das günstigste Grab in Bremerhaven. Nach Paragraf 3 Absatz 4 der Friedhofsordnung werden die Aschen einzeln ohne individuelle Kennzeichnung beigesetzt, es gibt also keine Grabstelle zu pflegen. Nach Paragraf 7 Absatz 6 findet die Beisetzung ohne Angehörige statt. | 907,00 € | 241,00 € | 1.148,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.11 und Ziffer 3.22 der Friedhofsgebührenordnung |
| Aschefeld einschließlich Eintrag auf einem GedenksteinDer Tarif nennt 44,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Tarif führt das Aschefeld unter den Reihengrabstätten. Die Friedhofsordnung verwendet den Begriff nicht und sagt zur Pflege dieses Feldes nichts, deshalb führen wir es nicht als pflegefrei. | 1.682,00 € | 268,00 € | 1.950,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.12 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in normaler LageDer Tarif nennt 38,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Nach Paragraf 10 Absatz 4 der Friedhofsordnung obliegt die Grabpflege dem Nutzungsberechtigten. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen bis zu sechs Aschen beigesetzt werden. | 1.532,00 € | 268,00 € | 1.800,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.20 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in EinzellageDer Tarif nennt 47,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. | 1.757,00 € | 268,00 € | 2.025,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.21 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in besonderer LageDer Tarif nennt 56,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. | 1.982,00 € | 268,00 € | 2.250,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.22 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte am Hauptweg, zweistellig, nur Friedhof LeheDer Tarif nennt 67,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Betrag gilt für die zweistellige Grabstätte. Diese Lage gibt es nur auf dem Friedhof Lehe. | 2.257,00 € | 268,00 € | 2.525,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.23 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in gärtnerischer Lage, die ausschließlich vom Friedhof gepflegt wirdDer Tarif nennt 149,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Der Tariftext selbst sagt, dass diese Grabstätten ausschließlich vom Friedhof gepflegt werden. Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofsordnung nennt dieselben Gräber als geschlossene gärtnerische Anlagen, die vom Gartenbauamt gepflegt werden, und lässt dort nur eine liegende Platte von 50 mal 50 Zentimetern zu. | 4.307,00 € | 268,00 € | 4.575,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.24 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum einschließlich LiegeplatteDer Tarif nennt 66,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Nach Paragraf 6a Absatz 3 der Friedhofsordnung erfolgen Bepflanzung und Pflegemaßnahmen ausschließlich durch den Magistrat; eigene Bepflanzungsflächen sind nicht zulässig. Die Liegeplatte setzt der Magistrat nach Paragraf 6a Absatz 2 selbst. | 2.232,00 € | 268,00 € | 2.500,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.25 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
| Urnengrabstätte an einem Familien- beziehungsweise PartnerbaumDer Tarif nennt 182,00 Euro je Jahr. Wir rechnen sie auf die 25 Jahre hoch und schlagen die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Friedhofseinrichtungen von 582,00 Euro nach Ziffer 5 auf, die je Beisetzung zwingend anfällt. Auch dieses Grab ist eine Baumgrabstätte, für die nach Paragraf 6a Absatz 3 der Friedhofsordnung Bepflanzung und Pflege ausschließlich beim Magistrat liegen. Nach Paragraf 6a Absatz 1 dürfen hier nur Angehörige einer Familie, Lebenspartner oder Freunde bestattet werden. | 5.132,00 € | 268,00 € | 5.400,00 € | 25 | Paragraf 1 Ziffer 2.26 und Ziffer 3.21 der Friedhofsgebührenordnung |
Häufige Fragen zu Bremerhaven
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bremerhaven?
- In Bremerhaven sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 61,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bremerhaven?
- Friedhof Spadener Höhe ist mit 16,5 ha der größte Friedhof in Bremerhaven. Er liegt 2,8 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bremerhaven?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bremerhaven gelten 25 Jahre für Erdbestattung und Aschenbeisetzung, allgemein nach Paragraf 4 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Bestattung Verstorbener bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 4 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Überlassungszeit des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 5 Absatz 1 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Bremerhaven?
- Ein Grab in Bremerhaven kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Grab in Gemeinschaftsanlagen, anonymes Gräberfeld mit 1.148,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung für die Stadt Bremerhaven, Ortsrecht Bremerhaven Gliederungsnummer 7/16, vom 23. Oktober 1997, Brem.GBl. Seite 603, Paragraf 1 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 29.10.2024, Brem.GBl. Seite 808, in Kraft seit 01.12.2024.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bremerhaven zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bremerhaven ist Magistrat der Stadt Bremerhaven, Gartenbauamt, Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe zuständig, Eckernfeldstraße 5, 27580 Bremerhaven, Telefon 0471 590-2402. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bremerhaven, die Fristen setzt Bremen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührenordnung für die Stadt Bremerhaven, Ortsrecht Bremerhaven Gliederungsnummer 7/16 vom 23. Oktober 1997, Brem.GBl. Seite 603, Paragraf 1 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 29.10.2024, Brem.GBl. Seite 808, in Kraft seit 01.12.2024
- Friedhofsgebührenordnung für die Stadt Bremerhaven, vollständiger Gebührentarif als PDF-Ausgabe des Transparenzportals Bremen geltende Fassung mit Inkrafttreten 01.12.2024
- Friedhofsordnung für die städtischen Friedhöfe in Bremerhaven, Ortsrecht Bremerhaven Gliederungsnummer 7/14 vom 10. Dezember 1992, Brem.GBl. Seite 653, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 30.04.2015, Brem.GBl. Seite 312, in Kraft seit 23.05.2015
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestattG) Stand 1. Juni 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.